Monatsarchiv: Dezember 2014

Analyseblatt für den B-Teil

Für den früheren B-Teil habe ich ein Analyseblatt entwickelt, in dem ich die Merkmale vom Allgemeinen zum Speziellen ordne. Das war eine Erweiterung meiner ursprünglichen Farbmarkierung: Die Tabelle sollte mir zeigen, welche allgemeineren Begriffe und engeren Ausführungen die Unterlagen hergeben und wo ich sie in den Entgegenhaltungen wiederfinde. Gerade bei vielen Stoffen, Einzelwerten und Varianten kann das hilfreich sein. Für eine übersichtliche Aufgabe würde ich diesen Aufwand heute eher nicht betreiben; da komme ich mit Markierungen und einer kurzen Arbeitsliste häufig schneller zum Anspruchsentwurf.

Auf die erste Seite gehört der Auftrag

Halte zunächst die Wünsche des Mandanten, die Verfahrenslage, die relevanten Einwände und auffällige Hinweise in den Unterlagen fest. Dazu kommt die Frage, welche Antwort beziehungsweise welches Dokument verlangt wird.

Die Merkmalszeilen fülle ich anschließend dort aus, wo mir die Übersicht bei der Suche nach einer passenden Änderung hilft. Einen bereits geklärten Einwand kann ich gleich für die Begründung vormerken.

Vom Oberbegriff zur konkreten Ausführung

Mein vereinfachtes Beispiel verwendet ein Lösungsmittel, das ein Alkohol ist. Die Anmeldung nennt nacheinander mehrwertige Alkohole, zwei- und dreiwertige Alkohole sowie konkrete Beispiele: Ethan-1,2-diol und Propan-1,2,3-triol. Für Letzteres wird eine überraschend verbesserte Löslichkeit beschrieben.

Nehmen wir an, D1 nennt einwertige Alkohole wie Ethanol und D2 allgemein zweiwertige Alkohole. Dann kannst Du die Begriffe folgendermaßen ordnen:

© Nico Riffel 2014

© Nico Riffel 2014

Die allgemeine Beschränkung auf „mehrwertige Alkohole“ grenzt das Merkmal nicht gegen die engere Gruppe der zweiwertigen Alkohole in D2 ab. Ob D2 damit einen ganzen Anspruch vorwegnimmt, hängt aber weiterhin von dessen übrigen Merkmalen und der offenbarten Kombination ab.

Ethan-1,2-diol oder dreiwertige Alkohole sind mögliche Kandidaten für eine nähere Prüfung. Ich würde daneben jeweils die Offenbarungsgrundlage, den Unterschied zum Stand der Technik und den Nachweis der technischen Wirkung notieren. Ist der verbesserte Effekt nur für Propan-1,2,3-triol gezeigt, wird für eine Verallgemeinerung auf alle dreiwertigen Alkohole besonders interessant, welche Erklärung die Anmeldung für diesen Effekt gibt.

Mit Farben schneller wiederfinden

Beim Lesen der Druckschriften habe ich die wiedergefundenen Merkmale in der Tabelle farbig eingerahmt: orange für D1 und pink beziehungsweise magenta für D2. In einem weiteren Schritt habe ich mögliche Unterschiede grün hervorgehoben. Die Rahmen zeigen zunächst also die Herkunft der Information; die grüne Hinterlegung hält eine anschließende Einschätzung fest.

© Nico Riffel 2014

© Nico Riffel 2014

Hier kennzeichnen die Farben vor allem, in welcher Druckschrift ich ein Merkmal gefunden habe. Bei der Markierung des Mandantenschreibens verwende ich sie dagegen für die vermutete Funktion der Information, etwa Anspruchskern oder Rückfallposition. Ich würde mir deshalb einmal festlegen, welche dieser beiden Aufgaben die Farben auf meinem eigenen Blatt übernehmen sollen, und das oben kurz notieren.

Wo die Übersicht an ihre Grenzen kommt

Der Preis für diese Übersicht ist zunächst einmal die Zeit, die ich in ihren Aufbau stecke. Hinzu kommt ein anderer Nachteil: Das einzelne Tabellenfeld lässt den Zusammenhang leicht verschwinden. Ein orangefarbener Rahmen sagt mir, dass ich ein Merkmal in D1 gefunden habe. Ob es dort nur für eine bestimmte Stoffkombination, ein bestimmtes Beispiel oder unter einer zusätzlichen Bedingung beschrieben ist, geht aus dem Rahmen nicht hervor. Bei getrennten Listen kann die Tabelle sogar den Eindruck erwecken, es sei bereits eine Kombination offenbart, obwohl sie tatsächlich nur die einzelnen Fundstellen nebeneinanderstellt.

Deshalb würde ich solche Zusammenhänge gleich an der Fundstelle ergänzen, etwa „Beispiel 2, zusammen mit X“ oder „zwei getrennte Listen“. Dann kann ich die vorgesehene Anspruchskombination mit der tatsächlichen Lehre der Druckschrift vergleichen. Auch ein engeres Beispiel kann einen breiteren Anspruch vorwegnehmen, wenn es alle seine Merkmale zusammen zeigt; zusätzliche Angaben in der Druckschrift machen sie nicht automatisch unschädlich.

Wie leicht man sich sonst unnötig beschränkt, erläutere ich im Ablaufbeitrag anhand des Verhältnisses 1:1 bis 6:1 und des Einzelwerts 4:1. Gerade bei Aufgabe A 2026 ist die Kombination der Stoffe entscheidend. Wer in der Tabelle nur nach einem Feld ohne farbigen Rahmen sucht, kann diesen Zusammenhang leicht aus dem Blick verlieren.

Eine mögliche Anspruchsformulierung mit „ausgewählt aus …“ ist deshalb zunächst ein Entwurf. Für jede Alternative musst Du die Grundlage und Patentfähigkeit prüfen. Auch eine Verknüpfung mehrerer Alternativen braucht ihre eigene Offenbarungsgrundlage.

Den Entwurf gegenprüfen

Wenn Du eine mögliche Einschränkung gefunden hast, kontrolliere:

  • Ist die Kombination ursprünglich offenbart und technisch sinnvoll?
  • Unterscheidet sich der ganze Anspruch von jeder relevanten Offenbarung?
  • Trägt die technische Wirkung die Argumentation über die beanspruchte Breite?
  • Ist die Einschränkung erforderlich und mit den Mandantenwünschen vereinbar?

Mit diesen ergänzenden Überlegungen wird aus der Fundstellenübersicht eine Hilfe für den Anspruchsentwurf. Ich kann festhalten, welche Merkmale zur Abgrenzung beitragen, welche zur technischen Lehre gehören und welche eine gute Rückfallposition ergeben. Diese Einordnung folgt aus dem Vergleich der Unterlagen. Die Farben helfen mir anschließend, das Ergebnis wiederzufinden.

Von der Übersicht zur Begründung

Bei einer Änderung schreibe ich möglichst schon in der Tabelle die genaue Offenbarungsstelle und den Zusammenhang mit den übrigen Merkmalen auf. Damit ist ein guter Teil des späteren Absatzes vorbereitet: „Merkmal X steht in Absatz …; die Kombination mit Y ergibt sich dort aus …“. Im Beitrag zu den niedrig hängenden Früchten findest Du dafür ein Satzgerüst und Beispiele, wie Fundstelle und Begründung in früheren Aufgaben getrennt bewertet wurden.

Dasselbe gilt für die erfinderische Tätigkeit. Wenn neben dem Unterschied bereits die Wirkung und die zugehörige Fundstelle stehen, kannst Du daraus die objektive Aufgabe entwickeln. Den weiteren Weg erkläre ich unter Aufgabe-Lösungs-Ansatz. Die Tabelle soll Dich bis zu diesem Schritt bringen, ohne dass Du beim Ausformulieren noch einmal bei null anfängst.

Meine Vorlage zum Herunterladen

Hier kannst Du mein ursprüngliches Analyseblatt herunterladen. Die PDF habe ich bislang nicht neu gestaltet. Die Ergänzungen, die ich für heutige Aufgaben vornehmen würde, findest Du im Text oben.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



Detaillierter Ablauf von Teil B

Für den früheren Chemie-B-Teil hatte ich mir einen Ablauf erarbeitet, mit dem ich in der Prüfung gut zurechtkam. Den möchte ich Dir hier vorstellen und zugleich erklären, was ich für M3.2 daran ändern würde. Vor allem musst Du heute genauer auf die Verfahrenslage achten. Und mit 2 Stunden und 20 Minuten im Jahr 2027 hast Du auch weniger Zeit, Dich lange mit einem einzelnen Problem aufzuhalten.

Als erste zeitliche Orientierung würde ich nach ungefähr 60 Minuten einen fertiggestellten Anspruchssatz anstreben. Dann bleiben 65 Minuten für die ausformulierte Begründung und 15 Minuten für die Kontrolle. Die erste Analyse liefert natürlich bereits die Argumente für die spätere Begründung. Den vollständigen Vorschlag findest Du unter Bewertung und Zeiteinteilung für M3.2.

Auftrag und Verfahren zuerst

In der M3.2-Probeaufgabe liegt bereits eine Zurückweisung vor. Du bereitest deshalb eine Beschwerde vor und befasst Dich mit der Abhilfe. Ich würde mir den Verfahrensstand oben auf der Aufgabenübersicht notieren; dann passen die späteren Anträge und die Einleitung der Begründung gleich zusammen.

Daneben kommen das Ziel des Mandanten, ausdrücklich zu erhaltende Ausführungsformen und etwaige Fristen auf die Übersicht. Zusätzliche Fragen lassen sich dort ebenfalls sammeln. So habe ich beim Schreiben den ganzen Auftrag vor mir und muss ihn nicht noch einmal im Mandantenschreiben zusammensuchen.

Anmeldung und Einwände gezielt lesen

Verschaffe Dir zunächst einen Überblick über die Erfindung. Im zweiten Durchgang suchst Du die Informationen, die Du für die Einwände und mögliche Änderungen brauchst. Drei vollständige Lesedurchgänge würde ich heute nicht unabhängig von der Aufgabe fest einplanen.

Hilfreich sind Markierungen für notwendige Merkmale, bevorzugte Ausführungsformen, Wirkungen, Definitionen und auffällige Einschränkungen. Bei Versuchen gehören Messmethode, Vergleich und Ergebnis zusammen. Ein besonders guter Messwert trägt nur dann eine Argumentation, wenn Du erklären kannst, worauf er beruht.

Erstelle aus dem Bescheid oder der Entscheidung eine kurze Liste der relevanten Einwände. Dazu kommen die Fragen: Welche Ansprüche sind betroffen? Worauf stützt sich das Amt? Kann ich den Einwand begründet widerlegen oder brauche ich eine Änderung?

Die tatsächlichen Angaben der Aufgabe bilden die Grundlage. Bei den rechtlichen Schlussfolgerungen lohnt sich dagegen die eigene Prüfung. Gerade eine Beschwerde kann darauf aufbauen, dass das Amt einen Anspruch zu weit ausgelegt oder eine Fundstelle falsch verstanden hat. In der Antwort würde ich dann erst das Verständnis des Amts benennen und anschließend anhand der Unterlagen erklären, wo der Fehler liegt.

Den Anspruchssatz entwickeln

In der Merkmalstabelle führe ich Offenbarungsgrundlagen, Entgegenhaltungen und mögliche Einschränkungen zusammen. Bei einem vielversprechenden Merkmal notiere ich gleich, welchen Einwand es behebt und welche Ausführungsformen damit noch geschützt bleiben. So entwickelt sich aus der Analyse nach und nach der Anspruchssatz.

Prüfe jede Änderung nach Artikel 123 Absatz 2 EPÜ. Einzelne Merkmale aus verschiedenen Stellen zusammenzutragen genügt nicht, wenn ihre Kombination ursprünglich nicht offenbart war. Je nach Verfahrenslage ist zusätzlich Artikel 123 Absatz 3 relevant. Behalte außerdem Klarheit, Einheitlichkeit und den Auftrag im Blick.

Bei „oder“-Verknüpfungen würde ich die Alternativen einmal getrennt durchgehen. Wenn etwa A oder B beansprucht wird, kann die Begründung für A vollständig überzeugen, während B noch von D1 vorweggenommen wird. Diese kleine Gegenprobe hilft, einen unbemerkten schwachen Zweig aus dem Anspruch zu entfernen.

Änderungen begründen

Wenn der Anspruchssatz steht, würde ich die einzelnen Änderungen und anschließend die Patentfähigkeit in dem verlangten Schriftsatz begründen. Die passende Gliederung ergibt sich aus den Einwänden, die Du beim Lesen gesammelt hast. Eine Anpassung der Beschreibung kommt hinzu, wenn sie ausdrücklich zum Auftrag gehört.

Für jede Änderung nennst Du eine genaue Grundlage. Eine Formulierung kann etwa so beginnen:

Anspruch 1 beruht auf dem ursprünglichen Anspruch 1 in Verbindung mit Absatz […]. Dort sind die Merkmale […] gemeinsam als […] offenbart. Die aufgenommene Einschränkung […] ist deshalb in dieser Kombination unmittelbar und eindeutig ableitbar.

Der zweite Satz wird besonders wichtig, wenn die Änderung auf der Beschreibung oder einer Zeichnung beruht. Beim Beispiel einer Dichtung in einer Nut wäre zu erläutern, ob die Anmeldung die Dichtung als allgemein verwendbares Merkmal beschreibt oder nur gemeinsam mit der Nut offenbart. Die betreffende Textstelle trägt dann nicht nur das zusätzliche Merkmal, sondern auch die Entscheidung, welche Kombination in den Anspruch aufgenommen wird.

Solche wiederkehrenden Begründungsschritte lassen sich gut vorbereiten. Ich habe sie in meinen „niedrig hängenden Früchten“ gesammelt: Gemeint sind kurze Vorlagen, die Dir die Reihenfolge und die passenden Rechtsgrundlagen schon bereithalten. Bei einer Änderung bleiben beispielsweise eigene Felder für die Fundstelle des Merkmals und für die Offenbarung seiner Kombination. Dadurch erinnere ich mich beim Schreiben an beides und kann meine Aufmerksamkeit auf den konkreten Fall richten.

Kennzeichne Deine Änderungen so, wie es in der Aufgabe verlangt wird. Bei B 2026 reichte beispielsweise eine Fassung, in der die Änderungen ausreichend kenntlich gemacht waren; eine zusätzliche Reinschrift war nicht erforderlich. Diese doppelte Arbeit hätte ich mir dann auch gespart und die Zeit lieber für die Begründung verwendet.

Neuheit konkret begründen

Für die Neuheit würde ich den tragenden Unterschied zur jeweiligen Entgegenhaltung mit seiner Fundstelle herausarbeiten. In einem vereinfachten Beispiel mit einem Behälter und abnehmbarem Deckel könnte das lauten: „D1, Absatz [12] und Figur 2, zeigt einen Deckel ohne die in Anspruch 1 vorgesehene umlaufende Dichtung. Die beanspruchte Kombination ist dort somit nicht offenbart.“ Das liest sich knapp, führt den Leser aber direkt zur entscheidenden Stelle. An diesem erfundenen Beispiel lässt sich anschließend auch die Argumentation zur erfinderischen Tätigkeit zeigen.

Ich würde allerdings auch nicht jeden vermeintlichen Unterschied aufzählen, nur um auf der sicheren Seite zu sein. Im Prüferbericht zu B 2026 findest Du ein gutes Gegenbeispiel: Ein zusätzlich behaupteter Unterschied, den es tatsächlich nicht gab, konnte Dir Punkte kosten. Prüfe also lieber den Unterschied, auf den Du Deine Argumentation stützen willst, noch einmal genau.

Bei abhängigen Ansprüchen kannst Du auf die Merkmale des übergeordneten Anspruchs zurückgreifen, soweit der Rückbezug diese tatsächlich einschließt. Bei einer anderen Anspruchskategorie musst Du deren Gegenstand eigenständig betrachten; die Patentfähigkeit einer Zusammensetzung macht nicht automatisch jede irgendwie damit verbundene Verwendung patentfähig.

Der Aufgabe-Lösungs-Ansatz: vom Unterschied zur Begründung

Der Aufgabe-Lösungs-Ansatz (Problem-Solution Approach, PSA) gibt der Argumentation eine Reihenfolge. Für mich ist er vor allem eine Hilfe, den Leser durch den Gedankengang zu führen: vom geeigneten Ausgangspunkt über Unterschied und Wirkung zur objektiven technischen Aufgabe und schließlich zum Naheliegen.

Ein kleines Beispiel

Nehmen wir einen frei gewählten Fall: D1 beschreibt einen wiederverwendbaren Lebensmittelbehälter mit Deckel. Anspruch 1 enthält zusätzlich eine umlaufende elastische Dichtung zwischen Deckel und Behälterrand. Vergleichsversuche in der Anmeldung zeigen, dass dadurch bei wiederholtem Öffnen und Schließen weniger Flüssigkeit austritt. D2 betrifft einen fest verschraubten Behälter und beschreibt eine Dichtung, die nur unter dauerhaft hoher Verspannung abdichtet. Diese Annahmen sollen den Gedankengang veranschaulichen.

Eine zu knappe Begründung wäre etwa: „D1 offenbart keine Dichtung. D2 betrifft einen anderen Behälter. Der Gegenstand ist daher neu und erfinderisch.“ Der Neuheitsunterschied ist angesprochen. Weshalb die Lehre von D2 den Fachmann nicht zur beanspruchten Lösung führen würde, bleibt dagegen offen.

Ich würde die Argumentation ungefähr so aufbauen:

D1 ist ein geeigneter Ausgangspunkt, weil es ebenfalls einen wiederverwendbaren Lebensmittelbehälter mit abnehmbarem Deckel betrifft. Der Gegenstand von Anspruch 1 unterscheidet sich durch die umlaufende elastische Dichtung. Nach den Vergleichsversuchen vermindert diese den Flüssigkeitsaustritt auch nach wiederholtem Öffnen und Schließen. Die objektive technische Aufgabe besteht daher darin, bei einem solchen wiederholt zu öffnenden Behälter den Flüssigkeitsaustritt zu verringern.

D2 erreicht die Abdichtung unter dauerhaft hoher Verspannung eines fest verschraubten Verschlusses. Eine Übernahme dieses Konzepts würde die in D1 vorgesehene einfache wiederholte Öffnung beeinträchtigen. D2 gibt insbesondere keinen Hinweis darauf, die Abdichtung für diesen Betrieb mit geringerer Verspannung auszulegen. Aus dieser Kombination ergibt sich daher noch kein nachvollziehbarer Weg zur beanspruchten Lösung.

Die Fundstellen für Aufbau, Versuchsergebnis und die Arbeitsweise der Dichtung gehören jeweils an die betreffende Aussage. Beim Üben lässt sich gut vergleichen, welche dieser Verbindungen in der eigenen Antwort schon stehen und welche der Leser bislang selbst ergänzen müsste.

Could-would: Warum hätte der Fachmann es getan?

Die technische Möglichkeit, eine Dichtung einzubauen, beantwortet noch nicht die Frage, weshalb der Fachmann gerade die beanspruchte Lösung gewählt hätte. Dieser Unterschied wird als Could-would-Ansatz bezeichnet. Im Beispiel spricht die Arbeitsweise der D2-Dichtung gegen die vorgeschlagene Übernahme. Würde D2 dagegen ausdrücklich zeigen, wie dieselbe Dichtung bei einem leicht zu öffnenden Deckel zuverlässig arbeitet, wäre das ein starkes Argument für die Kombination.

Mir hilft diese Gegenprobe beim Vorbereiten: Welcher konkrete Hinweis würde das Argument der anderen Seite stark machen, und finde ich ihn tatsächlich in den Unterlagen? So entwickelt sich eine Begründung, die den Einwand ernst nimmt und gezielt beantwortet. Die amtliche Erläuterung findest Du in den Richtlinien G‑VII, 5.3.

Bei einem weiteren unabhängigen Anspruch würde ich den Gedankengang noch einmal auf dessen Gegenstand beziehen. Für abhängige Ansprüche kann ein Rückverweis auf die bereits begründete erfinderische Tätigkeit des eingeschlossenen Hauptanspruchs viel Schreibarbeit sparen.

Anträge und Endkontrolle

Für die Schlusskontrolle lege ich die Anträge, den geänderten Anspruchssatz und die Begründung nebeneinander. Bei einer Beschwerde möchte ich insbesondere sehen, dass die Zurückweisungsgründe aufgegriffen sind und sich die beantragte Entscheidung aus dem Schriftsatz ergibt. Die Notiz zum Verfahrensstand vom Anfang hilft jetzt ein zweites Mal.

Sind die Ansprüche und die Begründung auf demselben Stand? Steht alles im verlangten Dokument? Sind die Fundstellen eindeutig? Hast Du die elektronische Antwort vollständig abgegeben?

Mit der Zeit solltest Du an den Punkt kommen, an dem Du über die Reihenfolge der Arbeitsschritte nicht mehr lange nachdenken musst. Probiere den Ablauf an B 2026 und an der offiziellen M3-Probeaufgabe aus und schau nach der Korrektur, wo Du hängen geblieben bist. Dann kannst Du gezielt daran arbeiten. Hinweise dazu findest Du auch unter Bewertungspraxis bei Teil B und Teil B / M3.2.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



Wie viel Zeit brauche ich zur Vorbereitung?

„Wie viel Zeit muss ich für die EQE einplanen?“ Die einzige ehrliche Antwort lautet zunächst, ganz nach dem Anwaltsklischee: Es kommt darauf an!

Auf Dein Vorwissen, die gewählten Module, Dein Lerntempo und darauf, wie viel verlässliche Lernzeit neben dem Beruf tatsächlich übrig bleibt. Eine pauschale Stundenzahl für die gesamte frühere EQE würde ich deshalb nicht als Plan für F oder ein einzelnes M-Modul verwenden.

Was ich aus meiner eigenen Vorbereitung mitgenommen habe: Man unterschätzt leicht die Zeit, die neben dem eigentlichen Lösen gebraucht wird. Eine Übung ist nicht mit der Abgabe fertig. Die Nachkorrektur, das Nachlesen und die Überarbeitung der eigenen Hilfsmittel gehören dazu.

Früh anfangen und das richtige Ziel wählen

Kläre Registrierung und Zulassung frühzeitig. Danach schaust Du Dir die Aufgaben an, die für Deinen Weg anstehen. F verlangt eine andere Vorbereitung als M3.1, und für M4 musst Du über die Beantwortung einzelner Rechtsfragen hinaus zur Beratung kommen.

Wenn Du schon Prüfungen im alten System bestanden hast, sieh Dir die Befreiungen und ihre Laufzeit an. Auch beim intensiven Weg solltest Du vorher wissen, worauf Du Dich einlässt: Du kannst dort nicht einfach einzelne Aufgaben aus der Anmeldung herausnehmen, wenn Dir die Vorbereitung später doch zu viel wird. Diese Bedingungen würde ich deshalb klären, bevor ich meinen Lernplan aufstelle.

Deinen Ausgangspunkt messen

Nimm eine aktuelle Aufgabe oder einen überschaubaren Teil daraus. Bearbeite ihn zunächst ohne Zeitdruck, aber ohne sofort in die Lösung zu schauen. So erkennst Du, ob Dir Wissen, Verständnis oder vor allem Routine fehlt.

Danach folgt eine Übung mit Zeitlimit. Wenn die unbeschränkte Antwort gut ist und die zeitbegrenzte unvollständig bleibt, brauchst Du nicht zwangsläufig noch ein Lehrbuch. Vielleicht musst Du schneller Fundstellen finden, knapper schreiben oder früher von der Analyse zur Antwort wechseln.

Lernzeit konkret eintragen

„Am Wochenende lerne ich“ klingt nach einem Plan und ist häufig keiner. Trage ein, welche Aufgabe Du wann bearbeitest und wann Du sie nacharbeitest. Berücksichtige Arbeit, Familie, Erholung und Tage, an denen etwas dazwischenkommt.

Eine M3.1-Simulation dauert 2027 beispielsweise 2 Stunden und 50 Minuten. Danach brauchst Du einen eigenen Termin für den Vergleich mit der Lösung und die Auswertung. Für M3 gehört außerdem das Zusammenspiel der drei erforderlichen Teile zur Vorbereitung; ein guter Einzeltest sagt noch nicht alles.

Ich würde zunächst für einige Wochen planen und danach prüfen, ob die Annahmen stimmen. Ein Kalender, der nur unter idealen Bedingungen funktioniert, wird im Alltag schnell zur Quelle schlechten Gewissens.

Hilfsmittel während der Arbeit entwickeln

Lege Fragen, Fundstellen und Formulierungshilfen so ab, dass Du später weißt, wofür sie gedacht waren. Bei einer Fristenfrage kann daraus beispielsweise eine Checkliste für Auslöser, Berechnung, Rechtsfolge und möglichen Rechtsbehelf werden.

Versuche aber nicht, vor der ersten Übung die perfekte Sammlung zu bauen. Die Aufgaben zeigen Dir, welche Hilfen Du wirklich brauchst. Eine übersichtliche Seite, die Du sicher verwendest, kann wertvoller sein als ein Ordner, in dem Du lange suchst.

Lerngruppe und Mentor sinnvoll nutzen

Eine Lerngruppe hilft besonders beim Gegenlesen und beim Erkennen eigener blinder Flecken. Nicht jeder muss ständig gemeinsam lernen. Vereinbart konkrete Aufgaben und besprecht die Stellen, an denen Eure Antworten voneinander abweichen.

Ein Mentor mit Erfahrung im aktuellen Format kann zusätzliche Orientierung geben. Das muss kein bestimmtes Alter oder Abschlussjahr sein. Entscheidend ist, dass er die heutigen Anforderungen kennt und auch eine vermeintlich dumme Frage ohne großes Theater beantwortet.

Unverbrauchte Aufgaben aufheben

Ich würde mir von Anfang an einige Aufgaben für eine spätere Simulation zurücklegen und sie bis dahin möglichst nicht näher ansehen. Wenn Du die Musterlösung schon durchgearbeitet hast, erinnerst Du Dich vielleicht noch Monate später an den entscheidenden Knackpunkt. Du kannst aus der Aufgabe dann immer noch etwas lernen. Ob Du denselben Punkt in einer unbekannten Aufgabe rechtzeitig gefunden hättest, weißt Du damit aber noch nicht.

Bei einer Simulation hältst Du die tatsächlichen Zeiten, erlaubten Hilfsmittel und Pausen ein. Für 2027 gehört das Arbeiten ohne Vorabausdruck dazu. Ein kurzer Blick ins Internet oder eine zusätzliche Pause kann beim Lernen sinnvoll sein; beim Leistungstest verändert er die Bedingungen.

Zeit für den letzten Feinschliff lassen

Ich habe aus Vorbereitungskursen besonders viel mitgenommen, wenn ich schon eigene Lösungsversuche und konkrete Fragen mitbrachte. Plane danach noch Zeit ein, um die erkannten Lücken zu schließen. Ein Kurs kurz vor der Prüfung kann sonst viele gute Hinweise liefern, die Du nicht mehr einüben kannst.

Für eine konzentrierte Lernphase kann ein fester ruhiger Arbeitsplatz helfen. Es muss nicht gleich der Rückzug in ein Kloster sein, auch wenn ich diese Möglichkeit früher durchaus ernst gemeint habe. Entscheidend ist, dass Deine Umgebung und Dein Plan zusammenpassen.

Mein Maßstab wäre am Ende nicht die Zahl der abgesessenen Stunden: Kannst Du die erforderlichen Aufgaben mit den zugelassenen Mitteln in der vorgegebenen Zeit zuverlässig bearbeiten? Daran solltest Du Deinen nächsten Lernschritt ausrichten.

Der Vorbereitungsleitfaden des EPA

Den Leitfaden zur Vorbereitung auf die europäische Eignungsprüfung findest Du inzwischen auf der heutigen EPA-Seite. Ich würde ihn zusammen mit den Aufgaben und Prüferberichten nutzen: Der Leitfaden gibt Dir einen Überblick, und an einer eigenen Lösung merkst Du, welche Punkte Du noch vertiefen möchtest.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



Was uns Schlüsselworte verraten…

Für mich liegt ein wichtiger Schlüssel zum Bestehen der EEP darin, die Aufgabentexte als eine Art „verschlüsselte Botschaft des Prüfers an den Prüfling“ zu lesen. Im Praxisalltag ist eine Erfindungsmeldung manchmal lückenhaft, ausschweifend oder missverständlich. Bei einer Prüfungsaufgabe haben sich dagegen Menschen sehr genau überlegt, welche Angaben Du bekommst und welche Frage Du damit beantworten sollst. Deshalb höre ich besonders aufmerksam hin, wenn die Mandantin etwas für „unerlässlich“ hält, der Erfinder ein Ergebnis „überraschend“ findet oder eine Ausführung ausdrücklich als „notwendig“ bezeichnet wird.

Solche Formulierungen sind für mich ein Wink mit dem Zaunpfahl. Sie helfen, aus den vielen Einzelheiten früh eine Vorstellung davon zu entwickeln, worauf die Aufgabe hinausläuft. Anschließend lese ich den Stand der Technik schon mit recht konkreten Fragen im Kopf. Das nimmt der Aufgabe viel von ihrem vermeintlichen Durcheinander und kann verhindern, dass man sich in den Details verliert.

Markiere das Signal zusammen mit seiner Aussage

Mit einem gelben Wort wie „notwendig“ allein kann ich später wenig anfangen. Ich markiere deshalb auch, was notwendig sein soll und wofür. Ebenso möchte ich bei „besonders gute Ergebnisse“ erkennen können, welche Merkmalskombination damit gemeint ist. Das eigentliche Ziel ist, beim nächsten Blick auf die Seite den Gedanken wiederzufinden, ohne den ganzen Absatz noch einmal lesen zu müssen.

Mein Farbsystem würde ich inzwischen einfacher halten als manches System, das ich während meiner eigenen Vorbereitung ausprobiert habe. Mit drei Farben bleibt die für den Anspruchsentwurf wichtigste Unterscheidung gut sichtbar:

Farbe Was ich damit festhalte Die Frage für später
Gelb Notwendige Merkmale und starke Kandidaten für den Anspruchskern. Was brauche ich im unabhängigen Anspruch?
Grün Zusätzliche Ausführungen, bevorzugte Varianten und mögliche Rückfallpositionen. Was ergänzt den Anspruch sinnvoll?
Blau Mandantenwünsche, technische Wirkungen, Definitionen und offene Abgrenzungsfragen. Was muss ich damit beim Lesen, Begründen oder Beraten anfangen?

Wer mit fünf Farben schneller zurechtkommt, kann die blaue Gruppe aufteilen: Blau für Wirkungen und Erklärungen, Rot für Hindernisse und noch zu lösende Abgrenzungsfragen, Violett für den Auftrag und die Interessen der Mandantin. Gelb und Grün bleiben gleich. Für ein System mit nur zwei Farben würde ich ebenfalls Gelb und Grün erhalten und die übrigen Hinweise als kurze Notiz mit Fundstelle festhalten.

Im Beitrag „Die Hinweise stehen schon im Text: Aufgabe A 2026 mit System lesen“ kannst Du beide Varianten an derselben Aufgabe vergleichen. Dort zeige ich auch, wie aus den Markierungen eine Arbeitsliste und schließlich die Anspruchsstrategie wird. Falls Du die Aufgabe noch selbst lösen möchtest: Das Beispiel verrät wesentliche Teile der Lösung.

Bei Ansprüchen und technischen Wirkungen

„Muss“, „wesentlich“ und „ohne diesen Zusatz funktioniert es nicht“ sind besonders starke Signale für Merkmale, die in den unabhängigen Anspruch gehören könnten. Bei „vorzugsweise“ oder „ebenfalls gute Ergebnisse“ denke ich zunächst an eine Rückfallposition. Interessant wird es bei „mit Abstand die besten Ergebnisse“: Hier kann die entscheidende Abgrenzung zum Stand der Technik stecken, während ein zusätzlich genanntes Optimum nur eine engere Ausführung betrifft. Genau diese Unterscheidung arbeite ich im Beispiel zu A 2026 heraus.

Auch hinter „bekannt“ oder „handelsüblich“ kann sich ein wichtiges Merkmal verbergen. Interessant wird dann etwa die Kombination mit einem weiteren Merkmal oder die Frage, welche Alternativen zusammen offenbart sind. Bei Listen würde ich mir deshalb notieren, ob die Schrift die konkrete Kombination nennt oder getrennte Auswahlmöglichkeiten beschreibt.

„Überraschend bessere Löslichkeit“ lässt mich nach dem technischen Vergleich fragen: Für welchen Stoff und welchen Bereich wurde sie gezeigt? Gilt sie über die beanspruchte Breite? Genau hier kann der Unterschied zwischen einer guten Rückfallposition und einer zu weiten Verallgemeinerung liegen.

Die Formulierung des Auftrags hilft auch bei der Zahl der Ansprüche. „Bitte höchstens drei Ansprüche“ begrenzt den Entwurf unmittelbar. Der Wunsch, Anspruchsgebühren zu vermeiden, knüpft dagegen an die jeweilige Gebührenregelung an. Solche Angaben notiere ich oben auf meiner Aufgabenübersicht.

Bei Änderungen und Angriffen

„Am Anmeldetag hinzugefügt“ kann eine Prioritätsfrage auslösen. „Im Prüfungsverfahren ergänzt“ führt zur Frage nach der ursprünglichen Offenbarung. „A ist mit B identisch, abgesehen von …“ fordert geradezu dazu auf, die Unterschiede und ihre zeitliche Einordnung sauber festzuhalten.

Bei einer Vorführung, Internetveröffentlichung oder einem späteren Interview frage ich zusätzlich: Was war wann wem zugänglich, und welches Dokument beweist das? Das Datum auf einem Beweismittel ist nicht zwingend das Datum des bewiesenen Ereignisses.

Für M3.3 sind „anhängige Anmeldung“ und „erteiltes Patent“ wichtige Stichworte für die Verfahrenslage. Wenn Einwendungen Dritter verlangt sind – häufig als TPO, third-party observations, abgekürzt –, sieht der Einstieg anders aus als bei einem Einspruch. Auch die verfügbaren Einwände unterscheiden sich. Die passenden Satzgerüste findest Du bei den niedrig hängenden Früchten.

Bei Rechtsfragen und Beratung

Ein Datum kann eine Frist, einen Zeitrang oder einen Verfahrensstand betreffen. Rechne nicht jede Zahl mechanisch in eine Frist um, sondern frage nach ihrer Funktion.

„Wir haben auf die Mitteilung noch nicht reagiert“ lässt mich prüfen, welche Handlung erforderlich war, ob eine Frist abgelaufen ist und welcher Rechtsbehelf noch zur Verfügung steht. Die bloße Nennung von Weiterbehandlung oder Wiedereinsetzung genügt nicht; Voraussetzungen, Handlung, Gebühr und Frist gehören dazu.

Konkrete Länder und Tätigkeiten sind bei M4 besonders wichtig. „Wir wollen in Deutschland herstellen und in der Schweiz verkaufen“ verlangt eine territoriale Prüfung der Handlungsfreiheit. Ein eigenes Patent beantwortet diese Frage nicht.

„Wir möchten mit dem Wettbewerber zusammenarbeiten“ kann für eine Lizenzlösung sprechen. Daraus folgt nicht automatisch, dass ein Einspruch ausgeschlossen ist. Prüfe die verfügbaren Wege und erläutere, welcher dem Mandanten unter den gegebenen Umständen hilft.

Rechtliche Behauptungen des Mandanten bleiben rechtliche Behauptungen. Auch ein erfahrener Patentmanager kann sich irren; umgekehrt ist seine berufliche Bezeichnung kein Beweis für einen Fehler.

Aus der Markierung wird ein Arbeitsplan

Nach dem Mandantenschreiben würde ich die markierten Stellen stichwortartig sortieren: Auftrag, möglicher Anspruchskern, zusätzliche Ausführungen und Fragen an den Stand der Technik. Neben jedem Stichwort bleibt die Fundstelle stehen. Bei einem späteren Neuheitsvergleich hilft mir etwa „D2: Absatz 4, zwei getrennte Listen“ wesentlich mehr als die Erinnerung, dass ich irgendwo etwas Blaues markiert hatte.

Beim Lesen der Druckschriften füllt sich diese Übersicht. Welche Merkmale sind schon bekannt, welche Kombination fehlt, und welche Wirkung trägt die Argumentation? Dafür kannst Du mein Analyseblatt oder, für Angriffe, die Merkmalsmatrix verwenden. Auf diese Weise arbeiten die Farben und die Tabelle zusammen: Die Farbe lenkt den Blick, die Tabelle hält die Zusammenhänge fest.

Am Ende gehe ich die Mandantenwünsche und die gelben Stellen noch einmal gegen meinen Entwurf durch. Was davon ist verarbeitet, was ist bewusst entfallen, und wo fehlt mir noch eine Antwort? Gerade ein früh erkannter Hinweis kann beim Schreiben sonst erstaunlich leicht wieder verloren gehen.

Die Download-Beispiele sind in einem PDF-Leseprogramm markiert. Für die Online-Prüfung passe ich die Methode an die tatsächlich angebotenen Werkzeuge an; meine Empfehlung für drei oder fünf Farben beschreibt keine zugesagte Farbpalette der Prüfungssoftware. Wie Du die Arbeit am Bildschirm einüben kannst, steht unter EQE Online.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



Zeitlinien-Übersicht: Zeitränge und Schutzrechte im Blick

Bei einer umfangreichen Aufgabe mit vielen Zeiträngen kann man leicht den Überblick verlieren, wenn man sich Daten und Schutzrechte nur einzeln notiert. Ich habe dafür eine Zeitlinien-Übersicht verwendet, mit der ich die Informationen besser miteinander in Verbindung bringen konnte. Besonders bei einer Beratungsaufgabe wie M4 finde ich diese Methode hilfreich. Eine kleinere Fassung kann aber auch bei einer M2-Frage mit mehreren Anmeldungen oder Prioritäten nützlich sein.

Mein Beispiel stammt aus DII 2014. An der Zeichnung lässt sich noch immer gut erklären, wie ich den Sachverhalt geordnet habe. Die rechtlichen Anmerkungen darin geben den damaligen Stand wieder; hier geht es um den Aufbau der Übersicht.

Zuerst Platz für die Zusammenhänge schaffen

In meiner Vorbereitung habe ich ein DIN-A3-Blatt verwendet, manchmal auch zwei nebeneinanderliegende DIN-A4-Blätter. Ob man die Übersicht so groß braucht, hängt natürlich vom Sachverhalt ab. Mir war vor allem wichtig, die wesentlichen Informationen auf einen Blick zu sehen. Oben stehen die Zeitlinien, darunter die Ziele des Mandanten, auffällige Hinweise und eine kurze Zusammenfassung der einzelnen Schutzrechte.

Bevor ich mit der Zeichnung beginne, lese ich den Sachverhalt einmal vollständig und markiere die Daten. So weiß ich ungefähr, welchen Zeitraum mein Blatt abdecken muss. Gerade im Beispiel von 2014 wird die sehr frühe Anmeldung EPFR3 erst relativ spät erwähnt. Wer schon beim ersten Datum einen großzügigen Zeitstrahl beginnt, darf dann unter Umständen noch einmal von vorne anfangen. Das habe ich lieber vermieden.

Die Zeitlinien: Was geschah wann?

Für jede Schutzrechtsfamilie zeichne ich eine eigene Zeitlinie. Darauf trage ich Prioritätsdatum, Anmeldetag und Veröffentlichung sowie die weiteren für den Fall wichtigen Ereignisse ein. Prioritätsverbindungen kennzeichne ich mit Pfeilen. Eigene und gegnerische Rechte bekommen unterschiedliche Farben; bei mehreren Beteiligten hilft zusätzlich eine kurze Bezeichnung des Inhabers.

Zeitlinien der Schutzrechtsfamilien aus DII 2014 – © Nico Riffel

© Nico Riffel

Bei den Veröffentlichungen interessiert mich beispielsweise, wie sie zum wirksamen Zeitrang des gerade untersuchten Gegenstands liegen. Die Zeichnung macht die Reihenfolge sichtbar; die rechtliche Einordnung als Stand der Technik nach Art. 54(2) oder 54(3) EPÜ ergänze ich erst, wenn die jeweiligen Voraussetzungen geklärt sind. Ebenso kann ein Anspruch teilweise unterschiedliche Prioritäten haben. Dann notiere ich den betroffenen Gegenstand direkt beim Datum, statt der gesamten Anmeldung vorschnell einen einzigen Zeitrang zuzuschreiben.

Im Beispiel hätte man die Darstellung auch in zwei Gruppen aufteilen können: EPFR1, EPFR2 und EPCZ1 für die Stoffanmeldungen auf der einen, EPFR3 und PCTCZ2 für die Verfahren auf der anderen Seite. Solche kleinen Gruppierungen können das Lesen später erleichtern. Die Zeichnung soll schließlich für Dich arbeiten und nicht umgekehrt.

Eine Hinweisbox für das, worauf es dem Mandanten ankommt

Unter den Zeitlinien halte ich links die wichtigsten Angaben zu den Beteiligten fest und rechts die Stellen, bei denen ich beim Lesen innerlich aufhorche. Formulierungen wie „besonders wichtig“, „was wir noch nicht erwähnt hatten“ oder eine überraschende Wirkung gehören für mich in diese Hinweisbox. Meine Überlegungen dazu findest Du ausführlicher unter „Was uns Schlüsselworte verraten …“.

Im Beispiel ist ein solcher Hinweis der Wunsch, den indischen Lieferanten zu behalten. Damit stellt sich für die Beratung die Frage, ob und unter welchen Bedingungen der Lieferant das betreffende Verfahren weiterhin nutzen kann. Ein weiterer Hinweis betrifft die gewünschte freundschaftliche Zusammenarbeit mit CLC. Das lenkt den Blick auf eine mögliche Lizenzvereinbarung oder Rechteübertragung. Ich notiere also nicht nur „Lieferant“ oder „CLC“, sondern möglichst schon die Frage, die ich später beantworten möchte.

Bei PCTCZ2 habe ich mir die beschriebene Verbesserung und den Verfahrensstand notiert. Das ist der Anlass zu prüfen, ob und wie sich diese Anmeldung noch für den Mandanten nutzbar machen lässt. Weitere Fragen betreffen die Prioritäten der EPCZ1-Ansprüche und die überraschende Wirkung von Y. Man muss solche Gedanken nicht sofort vollständig lösen. Wenn sie festgehalten sind, kann man zunächst weiterlesen, ohne Angst zu haben, den Punkt später zu vergessen.

Vor der Abgabe gehe ich diese Box noch einmal durch und streiche die erledigten Punkte. Gerade die wirtschaftlichen Wünsche des Mandanten gehen sonst zwischen den vielen Artikeln und Fristen leicht unter.

Die Schutzrechte stichwortartig zusammenfassen

Den verbleibenden Platz nutze ich für die einzelnen Anmeldungen und Patente. Zu jedem Recht notiere ich den geschützten beziehungsweise beanspruchten Gegenstand, seinen Status und die relevanten Länder. Die Farben entsprechen denen der Zeitlinien, damit ich beides schnell zusammenfinde.

Hinweisbox und Schutzrechtsübersicht aus DII 2014 – © Nico Riffel

© Nico Riffel

Für M4 würde ich daneben Platz für die nächsten Schritte lassen: Welche Handlung kommt in Betracht, bis wann muss sie vorgenommen werden, und was gewinnt der Mandant dadurch? So kann beispielsweise neben einer anhängigen Anmeldung ein noch möglicher Verfahrensschritt stehen und neben einem störenden Wettbewerberpatent ein konkreter Angriff oder eine Lizenzoption. Die Verbindung zur Zeitlinie hilft dabei, die Fristen nicht aus den Augen zu verlieren.

Bei der Handlungsfreiheit ergänze ich außerdem die geplante Herstellung oder den Vertrieb in den jeweiligen Ländern. Dann wird sichtbar, welche Rechte dem Vorhaben tatsächlich entgegenstehen. Die eigenen Anmeldungen und die Rechte der Wettbewerber haben in dieser Prüfung unterschiedliche Funktionen; auf meinem Blatt sollten sie deshalb auch gut auseinanderzuhalten sein.

Am Ende habe ich ein Arbeitsblatt, aus dem ich meine Antwort entwickeln kann. In der Online-Prüfung gehört die ausgearbeitete Beratung natürlich in das Antwortfeld. Das Blatt selbst hilft mir, während des Schreibens den Zusammenhang zu behalten. Probiere bei einer Übungsaufgabe einmal aus, ob eine große Übersicht für Dich funktioniert oder ob Dir zwei kleinere Blätter besser liegen.

Überarbeitet am 28. September 2026; Abbildungen und Fallbeispiel aus 2014.



Die Bewertungspraxis bei Teil A

© Nico Riffel

© Nico Riffel

Wer die Bewertung kennt, kann seine Vorbereitung besser ausrichten. Das gilt auch für M3.1. Wir haben zwar noch keine Reihe echter M3.1-Prüfungen, aber mit der Probeaufgabe und dem letzten A-Teil schon zwei brauchbare Anhaltspunkte. Daraus würde ich eine vorläufige Gewichtung ableiten und sie beim Üben überprüfen.

Zwei Beispiele, zwei Verteilungen

Bewerteter Teil A 2026 M3.1-Probeaufgabe, Stand April 2026
Unabhängige Ansprüche 35 Punkte Verfahrensanspruch + 20 Punkte Erzeugnisanspruch 40
Abhängige Ansprüche beziehungsweise Rückfallpositionen 30 40
Beschreibungseinleitung 15 20

In A 2026 entfielen insgesamt 85 von 100 Punkten auf die Ansprüche und 15 Punkte auf die Einleitung. In der M3.1-Probeaufgabe sind es 80 von 100 Punkten und 20 Punkte. Für die Vorbereitung ergibt sich daraus eine brauchbare Größenordnung: Rund vier Fünftel des Bewertungsgewichts liegen beim Anspruchssatz. Den Anspruchsentwurf würde ich entsprechend gründlich üben.

Innerhalb des Anspruchssatzes tragen die unabhängigen Ansprüche viel Gewicht: 55 Punkte in A 2026 und 40 Punkte in der Probeaufgabe. Hinzu kommt ihre Bedeutung für die ganze Lösung. Ein fehlendes wesentliches Merkmal im Hauptanspruch wird nicht dadurch geheilt, dass es irgendwo in einem Unteranspruch auftaucht; der Bericht zu A 2026 vergab für solche Unteransprüche keine zusätzlichen Punkte. Zugleich bringen die fünf Rückfallpositionen in der Probeaufgabe zusammen weitere 40 Punkte. Mein Ziel wäre daher, zügig zu einem tragfähigen unabhängigen Anspruch zu kommen und darauf einen vollständigen Satz sinnvoller Rückfallpositionen aufzubauen.

Bei der Probeaufgabe lässt sich das gut an einem unabhängigen Anspruch mit fünf Rückfallpositionen üben. A 2026 bietet daneben ein Beispiel dafür, wie Verfahrens- und Erzeugnisschutz zusammenwirken.

Mein erster Zeitplan für M3.1

2027 stehen für M3.1 170 Minuten zur Verfügung. Für die offizielle Probeaufgabe würde ich zunächst mit folgendem Ablauf üben:

Arbeitsschritt Min. Fertig nach (Min.)
Auftrag, Erfindung und Stand der Technik auswerten 45 45
Unabhängigen Anspruch entwickeln und prüfen 45 90
Die fünf verlangten Rückfallpositionen formulieren 40 130
Beschreibungseinleitung schreiben 25 155
Ansprüche, Rückbezüge, Einleitung und Auftrag gegenlesen 15 170

Die Punkte lassen sich nicht einfach im selben Verhältnis in Schreibzeit umrechnen. Das anfängliche Verstehen der Erfindung hilft allen folgenden Schritten. Außerdem muss der unabhängige Anspruch tragen, damit die Rückfallpositionen darauf sinnvoll aufbauen können. Deshalb habe ich eine gemeinsame Analysephase vorgesehen und für den Hauptanspruch etwas mehr Zeit als für die abhängigen Ansprüche reserviert.

Beim Ausprobieren würde ich die tatsächlichen Zeiten daneben notieren. Brauchst Du für den unabhängigen Anspruch regelmäßig länger als die vorgesehenen 90 Minuten einschließlich Analyse, lohnt sich ein genauer Blick auf die Ursache. Vielleicht dauert das technische Verständnis noch zu lange; vielleicht ist der Anspruch eigentlich schon brauchbar, und Du suchst nur weiter nach einer noch eleganteren Fassung. Das sind zwei ganz verschiedene Baustellen für die nächste Übung.

Wie breit soll der Anspruch sein?

Mein früherer Rat „im Zweifel lieber ein Merkmal mehr aufnehmen“ beruht auf der unterschiedlichen Schwere möglicher Fehler. Wenn der breitere Anspruch nicht neu ist, können sämtliche Punkte für diesen Anspruch verloren gehen. Eine zusätzliche, an sich unnötige Beschränkung kostet ebenfalls Punkte, lässt aber häufig noch eine brauchbare Teilbewertung übrig.

In A 2026 war der unabhängige Verfahrensanspruch mit 35 Punkten bewertet. Fehlte die für die Neuheit entscheidende Kombination aus TEOS und Zitronensäure, ohne dass andere Eigenschaften Neuheit herstellten, wurden 35 Punkte abgezogen. Eine unnötige Beschränkung auf eine automatische Sprühmaschine kostete 15 Punkte; die Beschränkung auf das konkrete Gewichtsverhältnis 4:1 sogar 25 Punkte. Die engere Fassung war also keineswegs kostenlos, konnte aber gegenüber einem nicht neuen Anspruch Punkte erhalten.

Beim Erzeugnisanspruch zeigte sich dasselbe Muster: Mangelnde Neuheit führte zu null Punkten. Die unnötige Festlegung auf ein Aluminiumsubstrat kostete dagegen 7 von 20 Punkten. Wenn gerade die Verallgemeinerung von Aluminium zu Metall am Ende einer Prüfung noch ernsthaft zweifelhaft wäre, würde ich diese unterschiedlichen Folgen in meine Entscheidung einbeziehen.

Zunächst versuche ich natürlich, den Zweifel anhand der Unterlagen zu klären. Bleibt er bestehen, bevorzuge ich die möglichst wenig eingeschränkte Fassung, deren Patentfähigkeit ich vertreten kann. Darum ging es bei meinem Tipp. Eine ganze Liste vorsorglicher Einschränkungen wäre teuer und würde dem Mandanten viel Schutz nehmen.

Bei A 2026 finde ich den Vergleich der Anspruchsformen besonders interessant: Für den durch Eigenschaften bestimmten Erzeugnisanspruch waren bis zu 20 Punkte vorgesehen, für die bewertete Product-by-Process-Lösung höchstens 15 Punkte. Es machte also einen spürbaren Unterschied, wie man den Anspruch formulierte. Ich würde deshalb üben, die Schutzwirkung verschiedener Anspruchsformen miteinander zu vergleichen, statt mir eine bevorzugte Form für alle Fälle zurechtzulegen.

Für die Wahl der Anspruchskategorien lohnt sich auch der Blick auf das Geschäft des Mandanten. In A 2026 vertrieb das Unternehmen Kochgeschirr und Küchengeräte. Der Bericht bewertete zusätzliche Ansprüche auf die Sol-Gel-Zusammensetzung oder eine Sprühvorrichtung für sich genommen nicht mit Punkten. Der wirtschaftliche Auftrag half also dabei, die Arbeit auf die richtigen Ansprüche zu konzentrieren.

Was ich aus den kleinen Abzügen lernen würde

Beim Lesen des Prüferberichts interessiert mich neben den großen Fehlern auch, wo man mit wenig zusätzlicher Arbeit Punkte behalten kann. In A 2026 kostete die fehlende Angabe der ISO-Norm im unabhängigen Parameter-Erzeugnisanspruch 5 Punkte; fehlte nur deren Datum 31. Dezember 2016, war es noch 1 Punkt. Für meine Schlusskontrolle würde ich daraus eine konkrete Frage machen: Habe ich bei jedem verwendeten Parameter auch Messmethode und gegebenenfalls den angegebenen Normstand übernommen? Im Mandantenschreiben stand beides bereits. Man musste es beim Übertragen in den Anspruch nur beieinanderhalten.

Genau solche vorbereitbaren Arbeitsschritte nenne ich „niedrig hängende Früchte“. Dazu gehören für mich kurze Kontrolllisten und vertraute Formulierungen, mit denen ich unter Zeitdruck seltener etwas liegen lasse. Das ist gerade beim Anspruchssatz nützlich: Rückbezüge, Bezugszeichen und Parameterangaben lassen sich noch einmal gezielt prüfen, ohne die ganze technische Analyse neu aufzurollen.

Bei der zweiteiligen Form lohnt es sich allerdings, den Bericht genau zu lesen. Eine inkorrekte zweiteilige Form kostete 2 Punkte. Wer keine zweiteilige Form verwendete, erhielt dagegen ausdrücklich keinen Abzug, sofern der Stand der Technik in der Beschreibung zutreffend erläutert wurde. Die richtige Folgerung ist daher, eine verwendete zweiteilige Form sauber aufzubauen; eine Pflicht, jeden Anspruch so zu formulieren, lässt sich aus dieser Bewertung gerade nicht ableiten. Auch Regel 43 Absatz 1 EPÜ sieht die Form nur vor, soweit sie zweckdienlich ist.

Ähnlich sorgfältig würde ich den Abzug von 15 Punkten einordnen, wenn im Verfahrensanspruch die Härte an die Stelle von TEOS und Zitronensäure trat. Daraus wird kein allgemeines Verbot, eine Erfindung über ein zu erreichendes Ergebnis zu definieren. Die Richtlinien F-IV, 4.10 lassen solche Formulierungen unter bestimmten Voraussetzungen zu, etwa wenn eine genauere Definition den Schutz unangemessen beschränken würde und das Ergebnis zuverlässig überprüfbar ist. In dieser Aufgabe lagen die konkreten Ausgangsstoffe und Verfahrensschritte aber auf dem Tisch. Mein praktischer Schluss wäre deshalb, den Herstellungsweg damit zu beschreiben und die messbare Härte für die Definition des fertigen Erzeugnisses zu nutzen. Gerade das Zusammenspiel dieser beiden Anspruchskategorien macht A 2026 als Übung interessant.

Den Weg vom Wortlaut der Aufgabe zu diesen Entscheidungen findest Du in meinem ausgearbeiteten A-2026-Beispiel mit farbigen Markierungen. Dort geht es bewusst erst um die Hinweise im Mandantenschreiben und den Vergleich mit D1 und D2; der Prüferbericht kommt zur anschließenden Kontrolle hinzu. Der Beitrag enthält entsprechend die Lösung.

Rückfallpositionen müssen tatsächlich beschränken

Ein abhängiger Anspruch soll eine sinnvolle engere Ausführungsform schützen. Ein lediglich „vorzugsweise“ vorhandenes Merkmal bewirkt diese Einschränkung nicht. Prüfe die Formulierung ebenso sorgfältig wie den Rückbezug und die Offenbarungsgrundlage.

Für die Beschreibungseinleitung gab es in A 2026 jeweils 5 Punkte für Stand der Technik, Aufgabe und Lösung, zusammen also 15 Punkte. Die M3.1-Probeaufgabe sah 20 Punkte bei höchstens 2.000 Zeichen vor. Eine kurze Gliederung dieser Abschnitte hilft beim Schreiben. Ich würde die Einleitung nach dem Anspruchsentwurf fertigstellen: Dann lassen sich Aufgabe und Lösung auf die tatsächlich beanspruchte Erfindung abstimmen.

So würde ich damit üben

Sammle aus den aktuellen Aufgaben verschiedene Anspruchskategorien mit je einem guten Beispiel und den Gründen für ihre Wahl. Erstelle daneben eine kurze Checkliste für die Beschreibungseinleitung. Beim nächsten Üben prüfst Du, ob diese Hilfen wirklich schneller zu einer passenden Antwort führen.

Eine solche Checkliste entlastet Dich bei der Routine und lässt mehr Aufmerksamkeit für die schwierigen Stellen. Die ausführliche Arbeitsweise findest Du unter Detaillierter Ablauf von Teil A, die Originalberichte im Compendium.

Meine frühere Podcastfolge zur Bewertung

In der Folge unten spreche ich über die damalige Bewertung des A-Teils und darüber, welche Folgerungen ich für meine Vorbereitung daraus gezogen hatte. Die aktuellen Beispiele oben knüpfen an diese Überlegungen an.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



Ordnung auf dem Tisch

Ich gebe es offen zu: Ich bin kein Leertischler. Ein Schreibtisch mit genau einem Stift und sonst nichts entsprach jedenfalls nie meiner normalen Arbeitsweise. In der Prüfung wollte ich trotzdem jederzeit wissen, wo eine Information liegt. Sonst wird aus einer lässlichen Alltagssünde schnell ein handfestes Zeitproblem.

Ordnung bedeutet Wiederfinden

Für die alte Papierprüfung hatte ich Ordner, Trennstreifen und Klarsichthüllen vorbereitet. Jede Entgegenhaltung bekam ihren Platz und ihre Farbe. Diese Arbeitsweise war auch durch das damalige Michalski-Hüttermann-Seminar angeregt.

Heute bekommst Du die Aufgaben am Bildschirm, und für 2027 gibt es keine Vorabausdrucke mehr. Entklammern, Lochen und Abheften kannst Du also aus Deinem Prüfungsablauf streichen. Ich würde mir trotzdem überlegen, wie ich die Dokumente eindeutig bezeichne, Fundstellen festhalte und meine Notizen ordne. Du willst beim Schreiben schließlich wissen, wo Deine eben noch so gute Idee geblieben ist.

Die eigenen Unterlagen vorbereiten

Sortiere die zugelassenen Bücher und Papierunterlagen nach einem System, das Du tatsächlich benutzt. Gesetzestexte, eigene Checklisten und kurze Formulierungshilfen sollten sich schnell unterscheiden lassen. Zu viele beinahe gleiche Sammlungen erschweren das Suchen.

Eine Beschriftung nach Themen kann hilfreicher sein als ein Stapel nach Entstehungsdatum. Kennzeichne dabei den Rechtsstand. Für die Prüfung ist nicht automatisch jede allerneueste Online-Fassung maßgeblich, sondern der einschlägige Prüfungsstichtag.

Für eine gebundene Sammlung bieten sich Ordner mit Registerblättern an. Lose Übungsaufgaben würde ich dagegen eher in beschrifteten Hängemappen aufbewahren, jeweils zusammen mit meiner Bearbeitung und dem Prüferbericht. So bleibt die Nacharbeit zu einer Aufgabe beisammen. Am Prüfungsplatz selbst brauche ich dann nur die Auswahl, auf die ich während einer Bearbeitung tatsächlich zugreife.

Die sichtbaren Register sollten zu meinen Suchbegriffen passen. Hinter „Änderungen“ erwarte ich beispielsweise meine Übersicht zur ursprünglichen Offenbarung und die zugehörigen Fundstellen, hinter „Fristen“ die Berechnung und die vorbereiteten Begründungsbausteine. Genau für solche kurzen Suchwege sind Haftregister und Trennblätter weiterhin nützlich. Die Toolbox-Checkliste enthält dazu eine kleine Auswahl passender Produkte.

Probiere die Anordnung bei einer vollständigen Übung aus. Wenn ein häufig benötigter Ordner hinter dem Bildschirm steht und sich nur umständlich aufschlagen lässt, hat er seinen Platz noch nicht gefunden. Dabei lohnt es sich, die Kamera- und Arbeitsplatzvorgaben gleich mitzuberücksichtigen.

Gut lesbar ist wichtiger als möglichst klein

Früher habe ich Richtlinien verkleinert ausgedruckt und binden lassen. Platzsparend war das, aber die Lesbarkeit muss zu Dir passen. Eine winzige Schrift ist keine Zeitersparnis, wenn Du jede Fundstelle zweimal lesen musst. Prüfe außerdem, ob die Zusammenstellung vollständig und für den maßgeblichen Rechtsstand geeignet ist.

Auch die digitale Arbeitsfläche braucht Ordnung

Übe das Wechseln zwischen Aufgabe, Anlagen und Antwort. Notiere kurze Dokumentenbezeichnungen mit genauen Fundstellen. Eine Merkmalstabelle oder Zeitlinie kann helfen, sollte aber nicht zu einer zweiten vollständigen Abschrift des Sachverhalts werden.

Ich würde mir dafür eine kleine Fundstellenübersicht anlegen. Dort steht dann beispielsweise „D2, Abs. 4: Ausgangsstoffe“ oder „Mandantin, Abs. 12: Metall notwendig“. Ein paar solche Zeilen sparen später viele Bildschirmwechsel. Vor allem muss ich mir nicht zugleich die rechtliche Überlegung und den Ort der dazugehörigen Textstelle merken.

Wie gut das funktioniert, lässt sich einfach ausprobieren: Bearbeite einen Abschnitt, wechsle zu einer anderen Frage und suche nach 30 Minuten die entscheidenden Stellen erneut. Miss dabei ruhig einmal die Suchzeit. Wenn Du immer wieder durch dieselben Seiten scrollst, ergänze die Übersicht um eine genauere Fundstelle oder ein markantes Suchwort. Für häufige Rechtsfragen würde ich außerdem einen zweiten Weg einüben, etwa über mein Papierregister, falls die bevorzugte Suche einmal nicht zum Ziel führt.

Über solche Zeitverluste beim Scrollen, Kopieren und Wiederfinden hat Pete Pollard bei seinem D-Durchlauf 2023 sehr anschaulich geschrieben. Die Oberfläche entwickelt sich weiter; die Frage, wie schnell Du eine bereits verstandene Information wieder in die Antwort bekommst, bleibt für die Vorbereitung interessant.

Den ganzen Platz testen

Getränke, Verpflegung und die persönlichen Dinge am Prüfungsplatz gehören ebenfalls zur Vorbereitung. Welche Hilfsmittel am Prüfungstag vorgesehen sind, habe ich unter Verbotenes in der Prüfung eingeordnet.

Die heutige Toolbox-Checkliste und der Beitrag EQE Online helfen beim letzten Durchgang. Entscheidend ist, dass Du mit Deinem Platz gut arbeiten kannst – nicht, dass er auf einem Foto perfekt aussieht.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



Die Bewertungspraxis bei Teil D

© Nico Riffel

© Nico Riffel

Eine richtige rechtliche Überlegung im Kopf und eine gut bewertete Prüfungsantwort sind leider nicht immer dasselbe. Das klingt zunächst etwas ungerecht. Mir hat es aber geholfen, beim Nacharbeiten einer Aufgabe genauer hinzusehen: Was hatte ich tatsächlich aufgeschrieben, was nur mitgedacht, und an welcher Stelle erwartete der Prüfer noch eine Begründung?

Der frühere D-Teil verband einzelne Rechtsfragen mit einer größeren Beratungsaufgabe. In M2 und M4 begegnen Dir beide Fähigkeiten wieder. Bei der Vorbereitung würde ich deshalb nicht nur vergleichen, ob mein Ergebnis mit der Musterlösung übereinstimmt. Mich interessiert auch, ob jemand, der meine Überlegungen nicht kennt, den Weg dorthin aus meiner Antwort nachvollziehen kann.

M2: Vom passenden Artikel zur brauchbaren Antwort

Ein anschauliches Beispiel ist die Rücknahme einer PCT-Anmeldung aus M2 2026. Die vollständige Gegenüberstellung findest Du auf der Modulseite zu M2 und M4. Dort genügte es nicht, die Rücknahmevorschrift zu finden: Die Frage verlangte die möglichen Einreichungsstellen und die jeweils erforderlichen Schritte. Daraus ergaben sich auch die Themen Vertretung, Vollmacht und Unterschrift.

Beim Nacharbeiten würde ich neben jede Teilfrage die dazugehörigen Sätze meiner Antwort setzen. So sieht man recht schnell, ob man eine Frage zwar erkannt, aber nur zur Hälfte beantwortet hat. Fehlt etwa die Unterschrift, ergänze ich auf meinem Vorlagenzettel neben „Erklärung einreichen“ gleich „Wer unterschreibt?“. Beim nächsten ähnlichen Fall erinnert mich diese kleine Ergänzung daran, auch diesen Schritt zu prüfen.

Mit den Fundstellen verfahre ich genauso: Der passende Absatz oder Buchstabe steht direkt bei der Aussage, die er trägt. Im Prüferbericht zu M2 2026 wird ausdrücklich zwischen der bloßen Wiedergabe einer Vorschrift und ihrer begründeten Anwendung auf den Sachverhalt unterschieden. Gerade mit dem elektronischen Zugriff auf Rechtstexte ist die Versuchung groß, eine gefundene Passage schnell zu übernehmen. Die eigentliche Arbeit liegt dann darin, mit einem eigenen Satz zu erklären, was sie für diesen Mandanten bedeutet.

Für die Auswertung der Übergangsprüfung 2026 noch eine Besonderheit: Nach dem Wegfall einer Frage wegen eines Übersetzungsproblems waren im ersten Teil 8 von 19 Punkten und im zweiten 10 von 20 Punkten zum Bestehen erforderlich. Wenn Du diese Aufgabe unter Prüfungsbedingungen übst, kannst Du Dein Ergebnis an diesen tatsächlich verwendeten Schwellen messen.

Standardsituationen bleiben wertvoll

Fristenberechnung, Priorität, Verfahrensstand und die Folgen einer versäumten Handlung begegnen Dir immer wieder. Im Grunde ist es wie beim Fußball: Ein Tor nach einem eingeübten Freistoß zählt genauso wie eines nach einem wunderbaren Spielzug. Solche Standardsituationen darf man also ruhig gezielt trainieren.

Bei einer versäumten Frist würde mein vorbereiteter Ablauf etwa Rechtsfolge, verfügbaren Rechtsbehelf, erforderliche Handlung, Gebühr und neue Frist miteinander verbinden. Die konkreten Daten und die Gründe, weshalb der Rechtsbehelf hier offensteht, ergänze ich aus der Aufgabe. Unter „Niedrig hängende Früchte“ habe ich erklärt, wie daraus eigene Rechtsketten und Formulierungshilfen werden können. Dort findest Du auch Beispiele und eine Sammlung zum Herunterladen.

M4: Aus der Schutzrechtslage eine Empfehlung entwickeln

Bei einer Beratungsaufgabe würde ich zunächst zwischen dem heutigen Zustand und den möglichen nächsten Schritten unterscheiden. Angenommen, der Mandant will ein Erzeugnis in zwei Ländern verkaufen und nur in einem davon besteht ein relevantes Patent des Wettbewerbers. Dann möchte ich die Antwort auch nach diesen Ländern aufbauen. Anschließend prüfe ich, ob das Patent den geplanten Vertrieb tatsächlich erfasst und welche Möglichkeiten der Mandant hat, seine Lage zu verbessern.

Aus „Einspruch einlegen“ wird dann etwa ein Rat, der das konkrete Patent, den tragfähigen Angriff und das berechnete Fristende nennt. Dazu gehört auch die Erklärung, was ein erfolgreicher Angriff für das Vorhaben des Mandanten ändern würde. Besteht das Hindernis stattdessen in einem eigenen versäumten Verfahrensschritt, führt die Überlegung beispielsweise zur Weiterbehandlung. Entscheidend ist, dass der Rat aus der zuvor ermittelten Situation herauswächst.

Dafür finde ich eine Zeitlinien- und Schutzrechtsübersicht hilfreich. Neben den Rechten stehen dort die Länder, die geplanten Handlungen und die noch offenen Schritte. So habe ich beim Schreiben sowohl die rechtliche Lage als auch das Ziel des Mandanten vor Augen.

Nach einer Übung auch die Zeit auswerten

Die Bewertung allein erzählt noch nicht alles. Ich würde nach einer Übung auch festhalten, wo die Zeit hingegangen ist. War eine Frage schwierig, fehlte mir eine Rechtsgrundlage, oder habe ich an einer bereits brauchbaren Antwort zu lange gefeilt? Für die nächste Übung folgen daraus ganz unterschiedliche Konsequenzen.

Wenn ich die Lösung wusste und sie trotzdem nicht rechtzeitig aufgeschrieben habe, brauche ich vor allem eine bessere Begrenzung der ersten Bearbeitungsrunde. Dazu dient mein Zeitplan nach Punkten. Bei einer Unterbrechung notiere ich möglichst konkret, was noch fehlt, etwa „Unterschrift des Vertreters prüfen“. Damit finde ich beim zweiten Durchgang schneller wieder hinein als mit einem großen Fragezeichen neben der gesamten Antwort.

Ältere D-Aufgaben nacharbeiten

Bei älteren D-Aufgaben konnte sich das Gewicht von Rechtsfragen und Beratungsaufgabe verschieben. Die Mitteilung der Prüfungskommission vom 13. März 2019 sah für Prüfungen ab 2020 eine Verteilung von 40:60 bis 60:40 zwischen Teil I und Teil II vor. Schau beim Üben deshalb auf die Punkte in der betreffenden Aufgabe. Die dazugehörigen Prüferberichte findest Du im EPA-Compendium.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



Das richtige Schreibwerkzeug

Früher wurden die EQE-Antworten von Hand geschrieben. Ein passender Stift und eine lesbare Handschrift waren deshalb wichtige Teile meiner Vorbereitung. Heute steht die sichere Eingabe am Rechner im Vordergrund. Einige Gedanken zur Verständlichkeit der Antwort sind aber genauso aktuell geblieben.

Meine Erfahrungen mit der Papierprüfung

Ich gehörte eher zu den Prüflingen mit einer schwer lesbaren Handschrift. Unter Zeitdruck wurde sie nicht besser. Das gegenseitige Korrigieren in der Lerngruppe war deshalb auch ein Test: Kann ein anderer überhaupt erkennen, was ich geschrieben habe?

Damals habe ich unter anderem mit dem STABILO EASYoriginal und einem COM4gel geschrieben. Beide lagen mir gut in der Hand, und bei längeren Arbeiten fand ich es angenehm, den Stift zwischendurch zu wechseln. Für die heutigen kurzen Papiernotizen würde ich einfach den Stift nehmen, mit dem ich ohnehin gerne schreibe, und einen zweiten als Reserve danebenlegen. Der aufwendige Vergleich verschiedener Stifte hatte damals vor allem damit zu tun, dass wir die gesamte Antwort von Hand schreiben mussten.

Mir half damals auch, auf ähnlichem Papier wie in der Prüfung zu üben und mir vorher zu überlegen, wie ich Ergänzungsseiten einfügen würde. Das ist heute weitgehend Geschichte. Die Frage, ob Du mit Deinen Arbeitsmitteln über längere Zeit vernünftig arbeiten kannst, lohnt sich aber weiterhin. Welche Handhaltung oder welcher Stift für Dich passt, musst Du selbst ausprobieren.

Verständlich bleibt verständlich

Was weiterhin gilt: Der Korrektor muss Deinen Gedankengang erkennen. Gliedere nach den Fragen, Ansprüchen oder Schutzrechten und verwende eindeutige Bezeichnungen. Wenn Du „Stand der Technik“ mit „SdT“ abkürzt, solltest Du dafür nicht im nächsten Absatz „ST“ und danach „SdTech“ verwenden.

Schreibe möglichst klare Sätze. Deine sprachlichen Variationen kannst Du Dir für den nächsten Roman aufheben ;-). Bei der EQE hilft es mehr, dass die rechtlich wichtige Aussage eindeutig ist.

Eine Formulierungshilfe sollte die richtigen Fachbegriffe enthalten. Sie darf aber nicht dazu führen, dass Du einen Absatz ohne Anpassung übernimmst. Die Begründung muss zum tatsächlichen Fall und zum eingereichten Anspruch passen.

Heute: Tastatur und Antworteditor

Heute würde ich vor allem darauf achten, wie gut ich mit meiner Tastatur und dem Antworteditor zurechtkomme. Das lässt sich am besten bei einer längeren Übungsaufgabe feststellen: Treffe ich die Tasten sicher, kann ich einen Anspruch zügig ändern, und gelingt das Auswählen einer Textstelle mit Maus oder Touchpad zuverlässig? Wenn die vorhandenen Geräte dabei gut funktionieren, würde ich sie beibehalten. Eine neue Tastatur kurz vor der Prüfung kann auch erst einmal ungewohnte Fehler mit sich bringen.

In der aktualisierten Toolbox-Checkliste findest Du Auswahlkriterien und Produktbeispiele für den Fall, dass Du Deinen Arbeitsplatz ergänzen möchtest. Für mich wäre das Ziel, dass die Eingabe möglichst wenig Aufmerksamkeit bindet und Du Dich auf Deine Antwort konzentrieren kannst.

Beim Verschieben von Text passieren andere Fehler als früher beim Ausschneiden und Aufkleben: Ein Absatz steht doppelt, ein Rückverweis zeigt ins Leere oder eine alte Anspruchsfassung bleibt in der Antwort. Plane deshalb eine kurze inhaltliche Kontrolle ein.

Für die Eingabe am Rechner findest Du weitere Anregungen unter 10-Finger-Schreiben und EQE Online.

Meine damaligen Stifte und die Podcastfolge dazu

Hier kannst Du meine damaligen Schreibwerkzeuge sehen und Dir die alte Folge anhören. Sie ist als Rückblick auf die Papierprüfung gedacht. Die Hinweise zum verständlichen Schreiben kannst Du sicherlich auch für eine getippte Antwort gebrauchen.

(c) Nico Riffel

(c) Nico Riffel

Text überarbeitet am 28. September 2026.



Das EQE Prüfungspapier

Wenn Du Dich fragst, weshalb es hier einen Beitrag über Prüfungspapier gibt: Als ich die EQE geschrieben habe, wurden die Antworten noch von Hand abgegeben. Heute ist das natürlich anders. Ich habe den Beitrag als kleinen Rückblick behalten; vielleicht gibt Dir meine damalige Vorbereitung trotzdem eine Idee für Deine eigene. Die alte Papiervorlage brauchst Du dafür nicht mehr, und für die EQE 2027 gibt es auch keine Vorabausdrucke der Aufgabe.

So sah die Abgabe damals aus

Ich habe in meiner Vorbereitung möglichst auf Papier geübt, das dem damaligen EQE-Papier ähnelte. Zeilenabstand, Platz für Ergänzungen und die Nummerierung wurden dadurch vertraut. Das Originalpapier enthielt zusätzliche Kennzeichnungen; die Übungsvorlage war selbstverständlich nicht für die Abgabe in der Prüfung bestimmt.

EEPPrüfungspapier-724x1024_2

Die Seiten zunächst vorläufig und am Ende endgültig zu nummerieren war damals praktisch. So konnte ich die Reihenfolge noch ändern, ohne in eine Tipp-Ex-Orgie zu geraten. Die Schreibweise „Seite/Gesamtzahl“ half außerdem bei der Kontrolle, ob die Kopie vollständig war.

Was davon heute bleibt

Heute würde ich genauso versuchen, schon beim Üben möglichst nah an den späteren Prüfungsbedingungen zu sein. An die Stelle des Prüfungspapiers treten dafür die Antwortfelder und die Bedienung des Online-Systems. Je vertrauter Dir das Navigieren, Bearbeiten und Abgeben ist, desto weniger musst Du während der Prüfung darüber nachdenken.

Prüfe vor dem Ende, ob der vollständige Text im richtigen Antwortbereich steht. Papiernotizen sind keine abgegebene Lösung. Hinweise zur heutigen Umgebung findest Du unter EQE Online, zum Eingeben der Antworten unter 10-Finger-Schreiben.

Text überarbeitet am 28. September 2026.