
Bei M1 geht es darum, Informationen und Mandantenanweisungen zu verstehen und daraus die richtige patentrechtliche Antwort zu entwickeln. Klingt nach einer Selbstverständlichkeit? In der Prüfung zeigt sich schnell, wie viel darin steckt: Was ist tatsächlich mitgeteilt worden, was sollst Du prüfen und welches Ergebnis erwartet der Mandant von Dir?
M1 wurde 2026 erstmals durchgeführt. Du kannst Dich deshalb inzwischen an einer echten Prüfungsaufgabe mit Prüferbericht orientieren.
Was wird geprüft?
Du wertest die Informationen über eine Erfindung und den Stand der Technik aus und beurteilst, ob Erfindung, Anmeldung oder Patent die Anforderungen des EPÜ erfüllen. Zum Stoff gehören nach Regel 23 ABVEP auch berufsrechtliche Fragen, insbesondere die einschlägigen Verhaltens- und Disziplinarregeln. M1 ist also nicht bloß eine kurze Anspruchsentwurfsaufgabe.
Der Mandant kann die Technik richtig beschreiben und sich trotzdem beim Recht irren. Seine tatsächlichen Angaben und seine rechtlichen Schlussfolgerungen solltest Du auseinanderhalten. Ebenso wichtig ist die genaue Reichweite des Auftrags: Geht es um einen Anspruch, eine Änderung, eine Teilanmeldung oder eine Beratung zu mehreren Möglichkeiten?
Aufbau und Bestehen
2027 sind zwei Teile mit jeweils 90 Minuten vorgesehen: 2. März, 9:30–11:00 und 12:00–13:30 Uhr MEZ. Unterschiedliche Antwortformate sind möglich. Beide Teile sind in derselben Prüfung zu bestehen.
2026 lag die Grenze bei 29 von 50 Punkten in jedem Teil, also jeweils 58 Prozent. Die Prüfungskommission setzt die Bestehensschwellen nach Regel 6 ABVEP innerhalb des Rahmens von 50 bis 75 Prozent fest.
Was ich aus dem Prüferbericht 2026 mitnehmen würde
Teil 1: vorgegebene Antworten auswählen und zuordnen
In Teil 1 hattest Du 15 Fragen zu einer Erfindung und den dazugehörigen Patentunterlagen zu beantworten. Es ging um die Beschichtung metallischer Handhobel. Anhand von Ansprüchen, Beschreibung und Entgegenhaltungen musstest Du etwa Klarheit, Neuheit, Priorität und die Zulässigkeit von Änderungen beurteilen. Die Antworten wurden durch Auswahl und Zuordnung vorgegebener Möglichkeiten gegeben; Du solltest hier keinen freien Schriftsatz verfassen.
Was bedeutete das für die Punkte? Bei Frage 1 musstest Du beispielsweise auswählen, weshalb ein Anspruch Artikel 84 EPÜ nicht erfüllte. Dafür gab es 2 Punkte, wenn die Auswahl vollständig richtig war, sonst 0 Punkte. Ein richtiges Kreuz neben einem falschen genügte also nicht für eine anteilige Bewertung. Diese Alles-oder-nichts-Bewertung galt 2026 grundsätzlich je Frage.
Es gab aber ausdrücklich benannte Ausnahmen. Frage 3 enthielt zwei getrennte Entscheidungen: Gehört der Anspruch zur Kategorie Gegenstand oder Tätigkeit, und ist er unabhängig? Jede richtige Teilantwort brachte 1 Punkt, zusammen waren 2 Punkte möglich. Auch die Fragen 13 und 15 wurden nach Teilfragen bewertet. Bei der Nachkorrektur würde ich daher die im Prüferbericht M1 2026 ausgewiesenen Einheiten nebeneinanderlegen. Dann sieht man recht gut, wo die eigene Antwort schon tragfähig war und wo eine einzige falsche Zuordnung den Ausschlag gab.
Für die Zeiteinteilung ist das ein wichtiger Unterschied zu einer Freitextantwort, bei der einzelne richtig begründete Schritte bereits Punkte bringen können. Eine fast vollständig richtige Auswahlgruppe konnte hier leer ausgehen. Mein Ziel wäre deshalb, zunächst die lösbaren Fragen abzudecken und bei noch offenen Gruppen gezielt die fehlende Entscheidung zu klären. Für den letzten Durchgang würde ich mir genau diese Stelle notieren, statt später die ganze Frage erneut aufzurollen. „Überall ein bisschen“ ist bei einer Alles-oder-nichts-Bewertung leider noch keine verlässliche Teilpunktestrategie.
Teil 2: ein Schreiben an den Mandanten
Besonders lehrreich ist Teil 2: Verlangt wurde ein Schreiben an den Mandanten. Hinweise an den Prüfer wurden nicht berücksichtigt. Die richtigen Gedanken müssen also in dem Dokument stehen, das tatsächlich verlangt ist.
Beim Anspruchsentwurf waren in dieser Aufgabe höchstens drei Ansprüche verlangt. Ich würde den Entwurf daher zunächst auf einen möglichst tragfähigen Hauptanspruch und die wichtigsten Rückfallpositionen konzentrieren. Der Bericht nennt sowohl Abzüge für unnötige Beschränkungen als auch Probleme mit fakultativen Merkmalen. Ein Wort wie „vorzugsweise“ kann hier den Unterschied zwischen einer wirksamen Rückfallposition und einer bloßen Wunschfassung machen.
So wird aus einer Übung Fortschritt
Bearbeite die Prüfung zunächst selbst. Vergleiche anschließend Frage, eigene Antwort und Prüferbericht nebeneinander. Hattest Du die richtige Idee? Hast Du sie begründet? Stand sie an der richtigen Stelle? Hast Du neben der naheliegenden Änderung auch eine ausdrücklich gefragte Teilanmeldung behandelt?
Bei der ersten Lektüre würde ich tatsächliche Angaben, rechtliche Einschätzungen des Mandanten und seinen Auftrag nebeneinander notieren. In der Kanzlei fällt uns oft sofort ein zusätzlicher Sachverhalt ein, unter dem die Sache auch anders liegen könnte. Für die Prüfungsantwort hilft mir dann die Gegenfrage: Steht dafür etwas in den Unterlagen, oder habe ich es gerade selbst ergänzt? Mit dieser kleinen Prüfung kann ich meine Aufmerksamkeit wieder auf die Hinweise richten, die mir die Aufgabe tatsächlich gibt.
Übe danach unter der tatsächlichen Zeitbegrenzung. Die Analyse muss gründlich genug sein, um die Aufgabe zu lösen, aber kurz genug, damit noch Zeit für die Antwort bleibt. Hier helfen aufmerksames Lesen, sicheres Tippen und die Routinen aus der Toolbox.
Im M1-Compendium findest Du die Aufgabe, den Prüferbericht und eine Bewerberarbeit. Letztere würde ich mir ruhig ansehen: Sie zeigt, wie jemand unter Prüfungsbedingungen eine Antwort formuliert hat. Welche Punkte erwartet wurden, solltest Du aber vor allem im Prüferbericht nachlesen. Den Ablauf 2027 findest Du hier; die Hinweise zur Anmeldung und zu möglichen Befreiungen stehen unter Registrierungs- und Zulassungsbedingungen und Übergangsregelungen.
Text überarbeitet am 28. September 2026.
