Teil A / M3.1

Part M3.1 – Titelbild in blauer Bauplan-Optik

Eine Patentanmeldung ausarbeiten: Das ist doch unser tägliches Brot, oder? Genau deshalb kann diese Aufgabe einen durchaus erfahrenen Kandidaten ins Stolpern bringen. Im Kanzleialltag kann es sinnvoll sein, mit einem bewusst breiten Anspruch zu beginnen und im weiteren Verfahren auszuloten, welchen Schutz man für den Mandanten erreichen kann. In der EEP wird dagegen der Anspruchssatz bewertet, den Du am Ende abgibst. Er soll auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen bereits tragfähig sein und den größtmöglichen Schutz bieten. Diesen kleinen, aber wichtigen Wechsel im Kopf musste ich in meiner eigenen Vorbereitung erst lernen.

Ab 2027 heißt dieser Prüfungsteil M3.1. Für die Vorbereitung können wir auf viele gute A-Aufgaben zurückgreifen. Mit der M3-Probeaufgabe lässt sich inzwischen auch ausprobieren, wie das Anspruchsschreiben im neuen Format funktioniert.

Was verlangt M3.1?

Du entwirfst unabhängige und abhängige Ansprüche und den einleitenden Teil einer Patentanmeldung. Es geht um den größtmöglichen Schutz, den die Unterlagen und das EPÜ hergeben. Die Beschreibungseinleitung soll insbesondere Gegenstand, technische Aufgabe und Lösung darstellen. Grundlage sind Artikel 1 Absatz 5 Buchstabe d Ziffer i VEP und Regel 25 Absatz 2 ABVEP.

Für 2027 sind 2 Stunden und 50 Minuten vorgesehen: Montag, 8. März, 9:30–12:20 Uhr MEZ. Die Antworten werden als Freitext abgegeben. Vorab gibt es keine Aufgabenteile zum Ausdrucken. Das Lesen und Strukturieren am Bildschirm gehört deshalb von Anfang an zur Vorbereitung.

Ansprüche: so breit wie möglich, so eng wie nötig

In meiner eigenen Vorbereitung war der erteilbare unabhängige Anspruch der Dreh- und Angelpunkt. Daher kam auch mein Tipp: Im Zweifel lieber ein Merkmal mehr aufnehmen. Damit habe ich bewusst einen möglichen Punktabzug für eine unnötige Beschränkung in Kauf genommen. Ein zu breiter Anspruch, der etwa gegenüber einer Entgegenhaltung nicht neu ist, kann wesentlich mehr Punkte kosten – bis hin zu null Punkten für diesen Anspruch.

Es geht also um die Entscheidung, wenn nach der Prüfung der Unterlagen noch ein ernsthafter Zweifel bleibt und die Zeit knapp wird: Brauche ich dieses Merkmal, damit der Anspruch hält? Dann würde ich eher die engere, tragfähige Fassung abgeben. Merkmale, bei denen bereits klar ist, dass sie für die Patentfähigkeit nichts beitragen, gehören dagegen in die Rückfallpositionen.

Der Prüferbericht zu A 2026 zeigt diese Abwägung recht anschaulich. Beim unabhängigen Verfahrensanspruch führte mangelnde Neuheit zum Verlust aller 35 Punkte. Für die dort aufgeführten unnötigen Beschränkungen wurden je nach Merkmal 2, 15 oder 25 Punkte abgezogen. Auch eine Beschränkung konnte also teuer werden. Mein Tipp bleibt eine Entscheidungshilfe für den Zweifelsfall; entscheidend ist, mit möglichst wenig zusätzlicher Beschränkung einen erteilbaren Anspruch zu erreichen. Die Einzelheiten erläutere ich unter Bewertung und Zeiteinteilung für M3.1.

Bei der Auswahl hilft mir die Frage, welchen technischen Beitrag das fragliche Merkmal leistet. Verbessert es etwa die Stabilität, ermöglicht es erst die gewünschte Reaktion oder beschreibt es nur eine bevorzugte Ausführung? So lässt sich besser entscheiden, was in den unabhängigen Anspruch gehört und was eine gute Rückfallposition abgibt. Auch die Kombination bekannter Einzelmerkmale kann dabei den erfinderischen Gedanken ausmachen.

Aus dem Mandantenschreiben ergibt sich außerdem, welche Anspruchskategorien wirtschaftlich interessant sind. Stellt das Unternehmen ein Erzeugnis her, verkauft es eine Vorrichtung oder bietet es ein Verfahren an? Ich würde diese Angaben beim Lesen markieren und später neben den fertigen Anspruchssatz legen. Gerade nebengeordnete Ansprüche können einen anderen Teil des Geschäfts absichern.

Wie ich dabei vorgehe, zeige ich inzwischen ausführlich an Aufgabe A 2026: Die Hinweise stehen schon im Text. Dort findest Du die Aufgabe mit einer Drei- und einer Fünf-Farben-Markierung und kannst Schritt für Schritt verfolgen, was ich schon aus dem Schreiben der Mandantin herauslese, welche Fragen ich deshalb an D1 und D2 habe und wie daraus mein Anspruchsentwurf entsteht. Der Beitrag nimmt die Lösung vorweg. Falls Du A 2026 noch als eigene Probeprüfung bearbeiten möchtest, würde ich damit anfangen und mir das Beispiel anschließend ansehen.

Was zeigen die bisherigen Aufgaben?

In der offiziellen M3-Probeaufgabe wurden ein unabhängiger Anspruch und fünf Rückfallpositionen verlangt. Für die Beschreibungseinleitung standen 2.000 Zeichen zur Verfügung. Mit diesem Umfang würde ich zunächst üben: Er zwingt dazu, den Stand der Technik, die Aufgabe und die Lösung knapp auf den Punkt zu bringen. Die Zahl der Ansprüche wird sich nach der jeweiligen Erfindung richten.

Interessant ist auch die Punkteverteilung: In der Probeaufgabe entfielen 40 Punkte auf den unabhängigen Anspruch, 40 Punkte auf die abhängigen Ansprüche und 20 Punkte auf die Einleitung. Bei A 2026 waren es 35 Punkte für den unabhängigen Verfahrensanspruch, 20 Punkte für den unabhängigen Erzeugnisanspruch, 30 Punkte für abhängige Ansprüche und 15 Punkte für die Einleitung.

Das Muster ist ziemlich deutlich: Anspruch 1 und gegebenenfalls weitere unabhängige, nebengeordnete Ansprüche tragen einen großen Teil der Punkte. Zugleich bauen die Rückfallpositionen und die Beschreibung auf ihnen auf. Eine gute Gesamtpunktzahl ist daher in der Regel nur zu erreichen, wenn diese Grundlage sauber steht. Darauf würde ich meine Vorbereitung ausrichten.

Wenn die unabhängigen Ansprüche stehen, lohnt sich die weitere Arbeit am Anspruchssatz: Gerade die 40 Punkte für Rückfallpositionen in der Probeaufgabe zeigen, wie viel dort noch zu holen ist.

Zeit und Bewertung einschätzen

Unter Bewertung und Zeiteinteilung für M3.1 findest Du meinen ersten Arbeitsplan für 170 Minuten. Darin sind die gemeinsame Analyse, der Anspruchsentwurf und die Beschreibungseinleitung mit einer Schlusskontrolle eingeplant.

Bestehen und Vorbereitung

M3 besteht aus drei Teilen. Soweit keine anerkannte Befreiung greift, sind alle drei Teile in derselben Prüfung zu bestehen. Gute Punkte in M3.1 gleichen leider ein Nichtbestehen in M3.2 oder M3.3 nicht aus. Die Bestehensschwellen legt die Prüfungskommission nach Regel 6 ABVEP fest.

Wer den früheren Teil A bestanden hat, kann unter den Übergangsregelungen von M3.1 befreit werden. Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen und Ausbildungszeiten findest Du unter Registrierungs- und Zulassungsbedingungen.

Für die praktische Arbeit empfehle ich Dir diese Beiträge:

Meine älteren Videos habe ich noch zum A-Teil aufgenommen. Beim Lesen des Mandantenschreibens und beim Entwickeln der Ansprüche können sie Dir weiterhin helfen. Ein bisschen Papierprüfungs-Nostalgie ist natürlich dabei. Die Aufgaben zum Weiterüben findest Du im EPA-Compendium.

Meine Podcastfolge zum früheren A-Teil

Hier kannst Du Dir meine damalige Einführung in den A-Teil anhören. Vielleicht ist das ein angenehmer Einstieg, bevor Du Dich an die erste Aufgabe setzt.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



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