Das „neu“ im Titel ist inzwischen selbst schon etwas in die Jahre gekommen: Gemeint ist die Umstellung der A-Aufgabe ab 2017, als aus den getrennten Aufgaben für Chemie und Elektro-/Maschinenbau eine gemeinsame Aufgabe wurde. An meiner damaligen Lösung kannst Du nachvollziehen, wie ich mich in eine zunächst fremde Technik eingearbeitet habe.
Ich habe dazu eine Beispiellösung mit Folien und Video ausgearbeitet. Interessant fand ich vor allem die unterschiedlichen Bezeichnungen technisch entsprechender Merkmale. In der Probeaufgabe wurden die verschiedenen „Layer“ im Mandantenschreiben und im Stand der Technik unterschiedlich beschrieben.
Eine zusätzliche Übersicht half, diese Begriffe und ihre Bedeutung zusammenzuführen:
Eine solche Übersicht würde ich auch heute noch anlegen, wenn unterschiedliche Begriffe mich beim Lesen aufhalten. Neben die Begriffe schreibe ich die jeweilige technische Bedeutung und Fundstelle. Dann sehe ich beim späteren Anspruchsvergleich schneller, welche Angaben einander entsprechen.
Wie Du die alte Lösung heute nutzen kannst
Am meisten hast Du vermutlich davon, wenn Du die damalige Aufgabe zuerst selbst bearbeitest und danach mit meiner Lösung vergleichst. Wo haben wir dieselben Merkmale gewählt, wo unterscheiden sich die Anspruchskategorien und welcher Hinweis im Mandantenschreiben hat den Ausschlag gegeben?
Den Arbeitsplan für M3.1 findest Du unter Detaillierter Ablauf von Teil A. Unter Bewertungspraxis vergleiche ich die aktuelle Probeaufgabe mit A 2026.
Die frühere Beispiellösung bleibt unten als Download erreichbar. Viel Erfolg beim Ausprobieren!
Mein Video zur damaligen Beispiellösung
Hier kannst Du Dir meinen Lösungsweg zur damaligen A-Probeaufgabe auch im Video ansehen.
Meine damaligen Folien als PDF
Die Folien zu meiner damaligen Beispiellösung findest Du hier als PDF.
Text überarbeitet am 28. September 2026.



Hallo Herr Dr. Riffel,
Vielen Dank für Ihre tolle Webseite. Da die Auswahl an neuen A-Teilen sehr gering ist und ich in ein Paar Wochen in meinen ersten Anlauf gehe, hab ich mir die neuen A-Teile für die heisse Phase aufgehoben.
Jetzt hab ich als Maschinenbauer einmal eine grundsätzliche Frage: Bei den alten mechanischen A-Teilen hiess es immer, dass alle Ausführungsvarianten unter den Hauptanspruch fallen müssen. Wenn aber der eine unabhängige Anspruch auf ein Pflaster mit Hydrogelschicht gerichtet ist, fällt das Pflaster A nicht mehr in den Schutzumfang. War das früher schon in den Chemie-Teilen so? Ich hab mich jetzt sehr schwer mit der Probeaufgabe getan, da ich mit der Annahme reingegangen bin, dass alle Ausführungsformen unter den Vorrichtungsanspruch fallen müssen.
Besten Dank und viele Grüsse
Hallo,
in der Chemie kann es häufiger vorkommen, dass ein Ausführungsbeispiel nicht mehr von einem Anspruch abgedeckt ist, wenn der SdT dieses Ausführungsbeispiel vorweg nimmt.
Ich kenne die Maschinenbau-Aufgaben leider nicht so gut, dass ich sagen kann, ob ein solcher Fall auch hier schon einmal vorkam. Aber grundsätzlich gehe ich davon aus, dass solch ein Fall natürlich auch im Maschinenbau-Bereich vorkommen kann.
Im Chemie-Bereich war es jedenfalls in der Vergangenheit oft so, dass man verschiedene „Ausführungsformen“ (z.B. verschiedene Formulierungen, verschiedeneZusammensetzungen, etc.) in tabellarischer Form angeboten bekam (gerne mit einer Messmethode versehen, die etwas über die Qualität aussagt) und man musste aus dieser Liste die Ausführungsformen herausfinden, die neu und erfinderisch sind und dann einen Anspruch finden, der natürlich möglichst alle diese neuen und erfinderischen Ausführungsformen abdeckt.
Jedenfalls zeigt sich hier der Vorteil des tabellarischen Ansatzes (auch wenn er Zeit kostet), da man hier übersichtlich(er) erkennt welches Merkmal wirklich zur Neuheit beiträgt.
Ich hoffe, die Erklärung hilft und viel Erfolg bei der Prüfung!
Besten Gruß,
Nico