Verbotenes in der Prüfung

„Was darf ich in der Prüfung benutzen?“ Diese Frage würde ich rechtzeitig klären. Es ist ärgerlich, wenn Du Dir eine Arbeitsweise angewöhnst und erst kurz vor der Prüfung merkst, dass das benötigte Hilfsmittel gar nicht zugelassen ist. Schau deshalb in die aktuellen Anweisungen des EPA und verlass Dich nicht allein auf die Erfahrung eines Kollegen oder auf eine ältere Packliste.

Ich hatte hier ursprünglich die Regeln für den Prüfungssaal von 2014 zusammengestellt. Inzwischen findet die EQE online statt. Dieser Beitrag beschreibt deshalb die Vorbereitung des heutigen Prüfungsplatzes.

Eigene Arbeit bleibt eigene Arbeit

Hilfe durch andere Personen ist während der Prüfung nicht erlaubt. Das gilt ebenso für Textgeneratoren und andere KI-Hilfen zur Bearbeitung. Ein im beruflichen Alltag praktisches Werkzeug wird dadurch nicht zu einem zulässigen Prüfungsmittel.

Auch die Übermittlung von Aufgaben oder eigenen Antworten außerhalb des vorgesehenen Prüfungssystems ist unzulässig. Plane Deine Vorbereitung deshalb so, dass Du die Aufgaben mit den tatsächlich zugelassenen Hilfen selbst lösen kannst.

Nicht jede Tastenkombination ist verboten

Unterstützte Funktionen zum Kopieren und Einfügen innerhalb der Prüfungsumgebung sind nach den bisherigen Anweisungen möglich. Das ist etwas anderes als das Kopieren auf einen fremden Rechner, in einen Chat oder in eine nicht zugelassene Anwendung.

Welche Funktionen unterstützt werden, solltest Du im offiziellen Test kennenlernen. Drucken ist ebenfalls gesondert geregelt: Für 2027 werden keine Aufgabenteile vorab als ausdruckbare Dokumente bereitgestellt. Gehe deshalb nicht von Deiner früheren Papierstrategie aus.

Unterlagen, Geräte und Raum

Die Anweisungen 2026 erlauben Bücher, Papierunterlagen und übliches nicht elektronisches Schreibtischzubehör. Sie enthalten zugleich genaue Beschränkungen für zusätzliche Geräte, Kommunikation und die Arbeitsumgebung. Insbesondere die alte Empfehlung, Ohrstöpsel einzupacken, ist keine heutige Erlaubnis; die Anweisungen 2026 untersagen auch nicht elektronische Vorrichtungen zur Geräuschreduktion.

Du musst allein in einem geeigneten, geschlossenen Raum arbeiten und die Aufsichtsvorgaben einhalten. Lies deshalb die Anforderungen an Kamera, Mikrofon und zulässige Gegenstände einmal vollständig durch. Bei den Einzelheiten habe ich mich hier bislang an den Anweisungen von 2026 orientiert. Werden für 2027 andere ausdrückliche Vorgaben veröffentlicht, musst Du Dich danach richten.

Pausen nicht aus alten Regeln ableiten

Nach dem veröffentlichten Ablauf 2027 sind außerplanmäßige Pausen grundsätzlich nicht erlaubt, soweit die Anweisungen nicht ausdrücklich eine Ausnahme vorsehen. Die zeitliche Einteilung der Aufgaben und die Hinweise zur Durchführung habe ich unter EQE Online zusammengefasst.

Mein Rat ist unspektakulär: Gehe die offiziellen Vorgaben einmal systematisch mit Deinem konkreten Arbeitsplatz durch. Dann musst Du Dich in der Prüfung auf die Aufgabe konzentrieren und nicht auf die Frage, ob Dein Hilfsmittel überhaupt zulässig ist.

Die EQE-Seite des EPA enthält die Anweisungen und FAQ. Zum praktischen Ablauf siehe EQE Online und zur Vorbereitung Toolbox-Checkliste.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



Ein Kommentar zu „Verbotenes in der Prüfung“

  1. Nico Beitragsautor

    Hallo Susanne,

    vielen Dank für den Hinweis!

    Ich hatte kürzlich ebenfalls eine Anfrage ans Prüfungssekretariat geschickt und folgende Antwort erhalten:

    Sehr geehrter Herr Riffel,

    grundsätzlich sollen keine elektronischen Geräte zur EEP mitgebracht werden (sehe Punkte 9 der Anweisungen an die Bewerber für den Ablauf der europäischen Eignungsprüfung), dennoch können Handys im Notfall in einem Umschlag beim „Infodesk“ abgegeben werden.

    Dies geschieht auf eigene Gefahr, denn das Prüfungszentrum kann keine Verantwortung oder Haftung übernehmen.

    Antworten ↓

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