Fristenberechnung

Fristen unter Zeitdruck richtig zu berechnen ist eine eigene Übung. Zu Hause erscheint der Rechenweg oft selbstverständlich; in der Prüfung fehlt plötzlich ein Zwischenschritt. Deshalb würde ich nicht nur Fristen auswendig lernen, sondern einen verlässlichen Ablauf einüben.

Erst den Auslöser klären

Welche Handlung ist erforderlich? Welche Rechtsgrundlage setzt die Frist? Beginnt sie mit einem Anmeldetag, einer Veröffentlichung, einer Zustellung oder einem anderen Ereignis? Erst wenn das feststeht, lohnt sich das Rechnen.

EPÜ- und PCT-Regeln solltest Du dabei auseinanderhalten. Eine ähnliche Handlung kann in unterschiedlichen Verfahren anderen Fristen oder Rechtsfolgen unterliegen. Auch eine im Sachverhalt gesetzte Frist ist etwas anderes als eine gesetzliche Frist.

Die Zustellung nicht nach alten Gewohnheiten berechnen

Die frühere Zehn-Tage-Zustellfiktion ist entfallen. Für die Zustellung sind heute die maßgeblichen Regeln 126 beziehungsweise 127 EPÜ einschließlich der Schutzvorschrift bei verspätetem Zugang heranzuziehen. Bei der Berechnung würde ich Zustellungsdatum und eine gegebenenfalls eingreifende Schutzvorschrift getrennt notieren; die Schutzvorschrift gewährt keine pauschale zusätzliche Sieben-Tage-Frist.

Danach berechnest Du das Fristende nach der einschlägigen Regel und prüfst eine mögliche Verlängerung, etwa nach Regel 134 EPÜ. Verwende für die Aufgabe die bereitgestellten Kalender und Angaben zu Schließtagen. Ein eigener Kalender ersetzt diese Angaben nicht.

Rechtsfolge und mögliche Rettung gehören dazu

Wenn eine Frist versäumt wurde, reicht „Weiterbehandlung möglich“ als Antwort meist nicht. Prüfe, ob der Rechtsbehelf für diese Frist überhaupt offensteht, welche Handlung nachzuholen ist, welche Gebühr anfällt und bis wann das geschehen muss.

Nach Regel 135 EPÜ wird Weiterbehandlung durch Zahlung der vorgeschriebenen Gebühr innerhalb von zwei Monaten nach der maßgeblichen Mitteilung beantragt; die versäumte Handlung ist in dieser Frist nachzuholen. Die gesetzlichen Ausschlüsse musst Du gesondert prüfen.

Bei der Wiedereinsetzung nach Regel 136 EPÜ genügt die alte Kurzform „zwei Monate nach Wegfall des Hindernisses“ nicht. Grundsätzlich gilt zusätzlich eine Jahresgrenze ab Ablauf der versäumten Frist; für bestimmte Fristen gelten Sonderregeln. Antrag, Begründung, Tatsachen, Gebühr und Nachholung der Handlung müssen zusammenpassen. Hinzu kommen die Voraussetzungen des Artikels 122 EPÜ.

Eine kurze Tabelle – mit den nötigen Unterschieden

Eine Fristenübersicht würde ich so anlegen, dass neben der Frist auch ihr Auslöser und die Rechtsgrundlage stehen. Bei der Prioritätserklärung lohnt es sich beispielsweise, die nachträgliche Erklärung und die Berichtigung getrennt aufzunehmen. Dann verschwinden die unterschiedlichen Voraussetzungen nicht hinter einer vermeintlich gemeinsamen Frist:

Vorgang bei einer europäischen Direktanmeldung Ausgangspunkt für die Prüfung
Nachträgliche Prioritätserklärung Regel 52 Absatz 2 EPÜ: 16 Monate ab frühestem beanspruchtem Prioritätstag
Berichtigung der Prioritätserklärung Regel 52 Absatz 3 EPÜ: gegebenenfalls die früher endende der beiden 16-Monats-Fristen; eine Berichtigung bleibt bis vier Monate ab dem zuerkannten Anmeldetag möglich
Vorzeitige Veröffentlichung beantragt Ausschluss nach Regel 52 Absatz 4 EPÜ zusätzlich prüfen

Das ist keine vollständige Fristentabelle. Bei Euro-PCT-Fällen und anderen Handlungen musst Du die jeweils einschlägigen Vorschriften verwenden. Lieber eine kleinere verlässliche Übersicht als eine große Tabelle, die wichtige Voraussetzungen weglässt.

Den Rechenweg schon vorbereiten

Eine Fristenberechnung gehört für mich zu den „niedrig hängenden Früchten“: Damit meine ich wiederkehrende Teile einer Antwort, für die ich die Reihenfolge und die Rechtsgrundlagen schon vor der Prüfung bereitlegen kann. Bei einer Monatsfrist nach dem EPÜ würde auf meinem Zettel beispielsweise folgendes Gerüst stehen:

Das fristauslösende Ereignis ist [Ereignis] am [Datum]. Die Frist beträgt [Anzahl Monate] nach [fristspezifische Vorschrift]. Nach Regel 131 Absätze 2 und 4 EPÜ ergibt sich zunächst der [Datum] als Fristende. [Gegebenenfalls: Wegen des Schließungstatbestands nach Regel 134 Absatz 1 EPÜ verlängert sich die Frist auf den [Datum].] Bis dahin sind [Handlung und gegebenenfalls Gebühr] zu erledigen.

Den Zustellungsschritt würde ich vor dieser Rechnung ergänzen, wenn gerade die Zustellung die Frist auslöst. Bei einem versäumten Termin folgt anschließend der passende Rechtsbehelf mit seiner eigenen Frist. So habe ich einen vertrauten Rechenweg und muss in der Prüfung vor allem noch entscheiden, welche Vorschrift und welche Tatsachen in die einzelnen Felder gehören. Die Sammlung enthält auch eigene Bausteine zur Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung.

Meine damaligen Werkzeuge

In meiner damaligen Papierprüfung habe ich den alten Rechenschieber meines Vaters verwendet. Auf der Rückseite hatte ich Skalen für Monats- und Tagesfristen angebracht und mir die Verwendung vorher vom Prüfungssekretariat bestätigen lassen. Das war für mich eine praktische Lösung und ist inzwischen wohl ein kleines Stück Prüfungsgeschichte. Heute würde ich vor allem einen passenden Vorlagenzettel und den Zugriff auf die zulässigen Unterlagen so vorbereiten, dass der Rechenweg genauso zuverlässig von der Hand geht. Die Organisation der heutigen Prüfung beschreibe ich unter EQE Online.

Was ich Dir davon heute noch mitgeben würde: Bereite wiederkehrende Rechenschritte so vor, dass Du Dich unter Zeitdruck möglichst wenig verzettelst. Probiere Deinen Ablauf an mehreren Fällen aus, auch bei Monatsenden, Schließtagen und versäumten Fristen. In Deiner Antwort sollte der Korrektor anschließend sehen können, womit die Frist beginnt, wie Du gerechnet hast und wann sie endet.

Für 2027 ist grundsätzlich der Rechtsstand am 31. Oktober 2026 maßgeblich. Prüfe Deine Unterlagen nach diesem Stichtag noch einmal. Die heutigen Regeln stehen im EPÜ beim EPA; die genaue Prioritätsregel findest Du unter Regel 52.

Historischer Hinweis zu den Kalendern

Für den früheren D-Teil und die Vorprüfung gab es eine gesonderte Mitteilung zu den Kalendern aus 2013. Sie erklärt einen Teil meiner damaligen Vorbereitung. Bei heutigen Aufgaben arbeite ich mit den Kalendern und Angaben zu Schließtagen, die zu dieser Aufgabe gehören.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



2 Kommentare zu „Fristenberechnung“

  1. Rainer Bramen

    Hallo Nico

    Echt toll dein Blog! Sehr sehr hilfreich für Prüfungslaien 🙂

    Ich habe versucht, im Internet über den Aufbau eines Rechenschiebers fündig zu werden, aber um ein Datum zu berechnen war ich bis jetzt erfolglos. Wenn du noch deinen Rechenschieber hast, könntest du mir ein Foto davon schicken?

    Danke!

    Antworten ↓
    1. Nico Beitragsautor

      Hallo Rainer,

      leider habe ich den Rechenschieber nicht mehr.

      Vielleicht bastele ich demnächst nochmals einen und lade das Foto im Blog hoch. Aber ich bin zur Zeit sehr beschäftigt, so dass ich kein konkretes Datum versprechen will.

      Besten Gruß,
      Nico

      Antworten ↓

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