Teil D / M2 / M4

Parts M2 / M4 – Titelbild in blauer Bauplan-Optik

Der frühere D-Teil war für viele der große Brocken der EQE: Rechtsfragen beantworten, einen umfangreichen Sachverhalt ordnen und daraus brauchbare Empfehlungen für den Mandanten entwickeln. Diese Fähigkeiten brauchst Du weiterhin. Ab 2027 verteilen sie sich auf die eigenständigen Aufgaben M2 und M4.

M2: Rechtsfragen am konkreten Fall lösen

M2 prüft die Anwendung des einschlägigen Rechts, insbesondere des EPÜ und PCT. Die Aufgabe kann unterschiedliche Antwortformate verwenden; mindestens 50 Prozent der Gesamtpunktzahl entfallen auf Freitextantworten.

Für 2027 besteht M2 aus zwei Teilen zu jeweils 90 Minuten, am 4. März von 9:30–11:00 und 12:00–13:30 Uhr MEZ. Beide Teile sind im selben Durchgang zu bestehen. Die Hinweise zur Durchführung stehen unter EQE Online.

M2 2026 war eine Übergangslösung auf Grundlage des ersten Teils der damaligen D-Aufgabe. Zum Üben der rechtlichen Argumentation finde ich diese Aufgabe gerade deshalb interessant: Sie verbindet vertraute D-Fragen mit dem Einstieg in M2.

Ein Beispiel: Was gehört in eine vollständige Antwort?

Frage 4 von M2 2026 betrifft F, einen slowenischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in den USA. Er hatte beim EPA eine internationale Anmeldung in englischer Sprache eingereicht und wollte sie wenige Tage später wieder zurücknehmen. Gefragt war, vor welchen Behörden dies möglich ist und welche Schritte F jeweils vornehmen muss. Für beide Teilfragen zusammen waren 8 Punkte vorgesehen.

Zu knapp: „Die Anmeldung kann nach Regel 90bis.1 a) PCT innerhalb von 30 Monaten ab dem Prioritätsdatum zurückgenommen werden.“

Eine vollständigere Antwort auf die gestellte Frage:

F kann PCT-F noch zurücknehmen, da die Frist von 30 Monaten ab dem Prioritätsdatum noch nicht abgelaufen ist, R. 90bis.1 a) PCT. Die Erklärung kann beim EPA als Anmeldeamt oder beim Internationalen Büro eingereicht werden, R. 90bis.1 b) PCT. Eine IPEA kommt hier mangels Verfahrens nach Kapitel II nicht in Betracht.

Das EPA ist wegen Fs slowenischer Staatsangehörigkeit und der Einreichung in englischer Sprache ein zuständiges Anmeldeamt, R. 19.1 a) ii), R. 12.1 a) PCT in Verbindung mit Anhang C des PCT-Leitfadens für Anmelder. Wegen seines Wohnsitzes in den USA muss F für die Rücknahme vor dem EPA einen zugelassenen Vertreter bestellen, Art. 27(7) PCT in Verbindung mit Art. 133(2) EPÜ. Eine gesonderte Vollmacht ist vorzulegen; auf sie wird bei einer Rücknahme nicht verzichtet, R. 90.4 e) PCT. Der bestellte Vertreter unterzeichnet die Rücknahmeerklärung, R. 90.3 a) und R. 90bis.5 PCT.

Beim Internationalen Büro kann F die Rücknahme dagegen selbst erklären, R. 90bis.1 b) PCT. Dafür reicht er eine von ihm unterzeichnete Erklärung ein, R. 90bis.5 PCT.

Jetzt steht dort nicht nur, dass eine Rücknahme grundsätzlich zulässig ist. F erfährt auch, auf welchen Wegen er sie wirksam erklären kann und weshalb sich die Anforderungen unterscheiden. Genau darauf zielten die beiden Teilfragen. Im Prüferbericht zu M2 2026, Antwort zu Frage 4, findest Du die Lösung mit den zugehörigen Rechtsgrundlagen. Wie ich aus solchen Lösungen brauchbare Antwortschemata für die Vorbereitung mache, erläutere ich unter Bewertungspraxis bei Rechtsfragen.

M4: Was soll der Mandant jetzt tun?

M4 verlangt eine weiterführende rechtliche Beurteilung und praktische Beratung zu Patentangelegenheiten. Hier musst Du nicht nur erkennen, wie die Schutzrechtslage aussieht, sondern auch, wie der Mandant seine Position verbessern kann.

Für 2027 dauert M4 2 Stunden und 30 Minuten, am 11. März von 9:30–12:00 Uhr MEZ. Eine offizielle Probeaufgabe mit Lösung liegt vor.

Eine gute Antwort verbindet den rechtlichen Befund mit den wirtschaftlichen Interessen: Darf der Mandant herstellen und verkaufen? In welchen Ländern? Welche Rechte gehören ihm, welche einem Wettbewerber? Lassen sich Ansprüche ändern, versäumte Handlungen nachholen oder Lizenzen vereinbaren? Welche Fristen und Voraussetzungen gelten dabei?

Gerade hier hilft meine Zeitlinien-Übersicht. Ergänzt um Länder, geplante Handlungen und das Ziel des Mandanten wird daraus eine Grundlage für die Prüfung der Handlungsfreiheit (Freedom to Operate, FTO). Neben den eigenen Schutzrechten lässt sich damit untersuchen, welche Rechte Dritter der Herstellung oder dem Vertrieb entgegenstehen.

Was die Unterlagen von 2026 zeigen

Im Prüferbericht zu D 2026 wird die praktische Beratung ausdrücklich als wichtiger Schwerpunkt für M4 hervorgehoben. Die bloße Nennung von „Einspruch“, „Weiterbehandlung“ oder „Kreuzlizenz“ ist zu wenig. Du solltest erklären, wer was bis wann tun kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was sich dadurch verbessert.

Schau Dir dazu einmal die M4-Probeaufgabe an. Dort musst Du Schutzrechte und Handlungsfreiheit für konkrete Länder prüfen. Das betrifft auch das Einheitspatent, das beispielsweise nicht in der Schweiz gilt. Wenn der Mandant dort tätig werden möchte, hilft ihm die pauschale Aussage „Schutz in Europa“ also wenig.

Zeit und Punkte vernünftig einteilen

Ich hatte früher bei meinen Tipps zum Teil D die vereinfachte Zeitangabe „rund drei Minuten pro Punkt“ als Faustformel für eine einigermaßen sinnvolle Zeiteinteilung mitgegeben. Dahinter steckt eine einfache Überlegung: Eine Frage mit vielen Punkten darf mehr Zeit bekommen als eine mit wenigen. Gleichzeitig brauchst Du einen Rest für die Kontrolle und für Stellen, an denen Du länger überlegen musst.

Schau Dir D1-1 von 2026 an: Dort waren 90 Minuten für drei Fragen mit 10, 6 und 9 Punkten, also insgesamt 25 Punkten, vorgesehen. Mit genau 3 Minuten pro Punkt ergeben sich zunächst 30, 18 und 27 Minuten. Das sind 75 Minuten, sodass noch 15 Minuten übrig bleiben. Einen Teil davon würde ich den Fragen zuschlagen:

Frage Ausgewiesene Punkte Mein ungefährer Zeitrahmen einschließlich Lesen und Nachschlagen
1 10 Punkte 30–35 Minuten
2 6 Punkte 18–20 Minuten
3 9 Punkte 27–30 Minuten
Zusammen 25 Punkte 75–85 Minuten

Damit bleiben 5–15 Minuten für letzte Ergänzungen und Korrekturen. Das Lesen und Nachschlagen zur jeweiligen Frage ist in ihrem Zeitrahmen bereits enthalten.

Der eigentliche Nutzen dieser Einteilung zeigt sich, wenn eine Frage länger dauert als gedacht. Ich würde die nächste Frage dann trotzdem zu der ungefähr vorgesehenen Zeit beginnen und mir für die Rückkehr kurz notieren, was noch fehlt. Bei Freitextfragen möchte ich zunächst zu allen verlangten Punkten eine möglichst tragfähige Antwort abgeben. Wer die erste Frage bis ins letzte Detail perfektioniert und die übrigen nur noch überfliegt, lässt möglicherweise genau die Punkte liegen, die zum Bestehen fehlen. Nach einer Übung würde ich daher neben der erreichten Punktzahl auch festhalten, welche lösbaren Fragen aus Zeitmangel unbearbeitet blieben.

Eine Besonderheit von 2026 muss ich erwähnen: Frage 2 wurde nachträglich wegen eines Übersetzungsfehlers aus der Bewertung genommen. Während der Prüfung war zunächst mit den angekündigten 25 Punkten zu planen; für die spätere Bewertung von M2-1 blieben 19 Punkte übrig.

Die Überlegung lässt sich also weiterhin nutzen; nur der Faktor 3 Minuten pro Punkt ist keine Naturkonstante. Ich würde für jeden geschlossenen Prüfungsteil neu rechnen: verfügbare Minuten abzüglich Reserve, geteilt durch die ausgewiesene Gesamtpunktzahl. Bei 90 Minuten, einer Reserve von 10 Minuten und 25 Punkten wären das beispielsweise 3,2 Minuten pro Punkt. Ob Du mit dieser Verteilung zurechtkommst, zeigt die Übung.

Für M2 2027 sind je Teil 90 Minuten vorgesehen. Welche Punkteverteilung und welche Mischung von Antwortformaten Du dann vorfindest, musst Du der konkreten Aufgabe entnehmen. Das Prinzip der Gewichtung würde ich beibehalten und den Faktor daran anpassen. Die Grundlage des Beispiels findest Du im Zeitplan 2026 und in den D-/M2-Aufgaben mit Prüferbericht im Compendium.

Für M2 und M4 legt die Prüfungskommission die Bestehensschwellen nach Regel 6 ABVEP fest.

Und wie würde ich M4 einteilen?

M4 dauert 2027 150 Minuten. Für eine erste Übung mit der Probeaufgabe würde ich 35 Minuten für das Lesen und eine Übersicht der Schutzrechte, 30 Minuten für die Antwort zur aktuellen Patentsituation, 25 Minuten für Herstellung und Vertrieb in den einzelnen Ländern und 45 Minuten für die Verbesserungsvorschläge vorsehen. Die letzten 15 Minuten bleiben zur Kontrolle. Das ist mein Arbeitsvorschlag für die drei Fragen der Probeaufgabe, keine vom EPA vorgegebene Punkteverteilung.

Die Zeit für die Beratung würde ich bewusst freihalten. Wenn Du die bestehenden Rechte sehr ausführlich beschrieben hast, aber am Ende nicht mehr erklärst, wie der Mandant seine Lage verbessern kann, fehlt ein wesentlicher Teil der verlangten Antwort. Zeigt die konkrete Aufgabe andere Gewichte, musst Du Deinen Plan entsprechend ändern. Einen bewährten M4-Minutenfaktor können wir erst aus weiteren Aufgaben und Erfahrungen entwickeln.

Ein Teil dieser Zeit lässt sich schon in der Vorbereitung gewinnen. Fristen herleiten, den Status einer Anmeldung bestimmen oder die nächsten Schritte zur Weiterbehandlung erläutern: Solche Abläufe begegnen Dir immer wieder. Unter „Niedrig hängende Früchte“ habe ich dafür kurze Vorlagen mit Rechtsketten zusammengestellt. Gemeint sind die Punkte, die sich mit vorbereiteten Routinen leichter einsammeln lassen, während Du Deine Denkarbeit auf die Besonderheiten des Sachverhalts konzentrierst.

Hier geht es weiter

Ein bestandener alter D-Teil kann zur Befreiung von M2 und M4 führen. Die Voraussetzungen und die zeitliche Begrenzung erläutere ich unter Übergangsregelungen. Ausbildungszeiten, Registrierung und Anmeldung stehen unter Registrierungs- und Zulassungsbedingungen.

Offizielle Aufgaben und Berichte: EPA-Compendium. Termine: Ablauf 2027.

Historischer Hinweis zum früheren D-Teil

Wenn Du ältere D-Aufgaben übst, beachte auch die Mitteilung der Prüfungskommission vom 13. März 2019: Für die Prüfungen ab 2020 konnte die Punkteverteilung zwischen Teil I und Teil II im Bereich von 40:60 bis 60:40 variieren. Die jeweilige Verteilung sollte erst aus der Prüfungsaufgabe hervorgehen. Ein Zeitplan nach einem festen Verhältnis passte deshalb nicht mehr zu jeder Aufgabe. Die Aufgaben und die konkrete Bewertung findest Du im jeweiligen Prüferbericht im EPA-Compendium.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



4 Kommentare zu „Teil D / M2 / M4“

  1. Sina

    Hallo, und danke für die Seite. Ich meine ab 2020 gibt es im D-Teil eine Änderung, nähmlich dass die Punkt und Zeitgewichtung von DI zu DII ab 2020 variieren können oder habe ich da was flasch verstanden?

    Antworten ↓
  2. Cinmod

    Lieber Nico,
    ich habe dein Blog relativ spät entdeckt, aber es ist sehr informativ und die you tube videos sehr nützlich! Hast du vor die Sachen zu aktualisieren?

    Antworten ↓

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