Kategoriearchiv: A-Teil

Der A-Teil der EQE befasst sich mit dem Schreiben einer Anmedlung auf Grundlage der Unterlagen.

Die Hinweise stehen schon im Text: Aufgabe A 2026 mit System lesen

Kleine Spoiler-Warnung: In diesem Beitrag gehe ich durch die Aufgabe A 2026 und erläutere, wie ich aus dem Mandantenschreiben zu einer Anspruchsstrategie kommen würde. Dabei verrate ich natürlich auch wesentliche Teile der Lösung. Wenn Du die Aufgabe noch selbst unter Prüfungsbedingungen bearbeiten möchtest, lade Dir am besten zunächst die unmarkierte Aufgabe herunter und heb Dir diesen Beitrag für die Nachbereitung auf.

Wie ich schon im Beitrag Was uns Schlüsselworte verraten ausgeführt habe, liegt für mich ein wichtiger Schlüssel zum Bestehen der EEP/EQE darin, die Aufgabentexte als eine Art „verschlüsselte Botschaft des Prüfers an den Prüfling“ zu verstehen. Anders als vielleicht im Praxisalltag sind die Angaben in einer Prüfungsaufgabe sorgfältig ausgewählt und auf einen bestimmten Fall zugeschnitten. Es lohnt sich deshalb, auch auf das Wording zu achten: Manche Sätze erklären den technischen Hintergrund, andere geben recht deutliche Hinweise auf die erwünschte Lösung. Wer es schafft, diese Hinweise herauszufiltern und frühzeitig in einen Arbeitsplan einfließen zu lassen, vermeidet es, wichtige Dinge zu übersehen oder angesichts der scheinbar kaum zu bändigenden Details in den Panikmodus zu geraten.

Ich will daher im Folgenden Schritt für Schritt zeigen, wie ich durch den Text gehen würde. Aufgabe A 2026 eignet sich dafür besonders gut, weil man schon aus dem Mandantenschreiben eine ganze Menge herauslesen kann. Anschließend lässt sich beim Lesen von D1 und D2 gezielt prüfen, was von diesen ersten Überlegungen trägt. Den Prüferbericht nehme ich erst am Ende hinzu. Mich interessiert gerade, wie weit man kommt, ohne die Lösung bereits zu kennen.

Das Vorgehen knüpft an meine frühere Analyse des Mandantenschreibens in Teil A an. Diesmal kannst Du die einzelnen Schritte unmittelbar im Text nachvollziehen: Markieren → stichwortartig sortieren → den Stand der Technik lesen → die Strategie festlegen → ausformulieren.

Zum Mitlesen gibt es die Fassung mit drei Farben und die Fassung mit fünf Farben. Beide enthalten dieselben Markierungen und ergänzende Kommentare, die jeweils den Gedanken hinter der Auswahl erläutern.

1. Markieren: Was will mir die Mandantin eigentlich sagen?

Für dieses Beispiel habe ich meinen früheren Farbcode etwas vereinfacht. Drei Farben reichen aus, um die wichtigsten Angaben auseinanderzuhalten. Wer den Auftrag und mögliche Stolperstellen gerne gesondert erfasst, kann zwei weitere Farben hinzunehmen:

Bedeutung Drei Farben Fünf Farben
Tragende Merkmale und Kandidaten für die unabhängigen Ansprüche Gelb Gelb
Zusätzliche Ausgestaltungen und Rückfallpositionen Grün Grün
Technische Wirkungen, Definitionen und Begründungen Blau Blau
Probleme, Grenzen und Fragen für den Vergleich mit dem Stand der Technik Blau Rot
Schutzauftrag und Interessen der Mandantin Blau Violett

Gelb und Grün würde ich unbedingt getrennt lassen. Wenn ich später an den Ansprüchen sitze, möchte ich auf einen Blick sehen, welche Angaben voraussichtlich zum Anspruchskern gehören und welche eine zusätzliche Ausgestaltung beschreiben. Ob ich die Interessen der Mandantin blau oder violett markiert habe, ist dafür weniger wichtig.

Dabei markiere ich möglichst den sprachlichen Hinweis zusammen mit dem Merkmal, auf das er sich bezieht. Wenn nur „Metallsubstrat“ gelb leuchtet, muss ich beim nächsten Durchgang wieder überlegen, warum ich dieses Wort ausgewählt habe. Steht daneben „All unser Kochgeschirr“ oder „notwendig“, ist die Überlegung sofort wieder da. Eine Markierung soll mir das erneute Lesen möglichst ersparen.

Verfahrensanspruch und Erzeugnisanspruch: Der Auftrag gibt die Richtung vor

Schon früh betont die Mandantin, wie wichtig die Antihafteigenschaft für ihr Geschäft ist. In Absatz [007] beschreibt sie dann ausführlich das Herstellungsverfahren und sagt ausdrücklich, dass es „mindestens“ bestimmte Schritte umfassen müsse. Es geht um das Bereitstellen des Sols, die Zugabe eines Gel-Starters, das Auftragen auf ein Substrat sowie das Trocknen und Verdichten bei über 250 °C. Damit liefert sie mir bereits ein Gerüst für einen Verfahrensanspruch. Das würde ich gelb markieren.

Noch interessanter wird es im selben Absatz: Der organische Anteil der Ausgangskomponenten zersetzt sich bei der Herstellung und ist im Endprodukt nicht mehr vorhanden. Daran schließt sich die Frage an, ob auch die Erzeugnisse als solche geschützt werden könnten; dieser Schutz sei für das Geschäft „unerlässlich“.

Das ist für mich ein ziemlich deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl. Die Mandantin erwartet nicht nur Schutz für ihr Verfahren, sondern auch für das fertige Erzeugnis. Gleichzeitig erklärt sie, warum ich die eingesetzten Ausgangsstoffe nicht einfach in einen Erzeugnisanspruch übernehmen kann. Meine erste Notiz wäre daher: Zwei Anspruchskategorien. Verfahren über Ausgangsstoffe und Schritte; Erzeugnis über eine Eigenschaft der fertigen Beschichtung?

Die passende Spur folgt in [010]. Dort bezeichnet die Mandantin die Härte als zuverlässigen Indikator für die Kratzfestigkeit und liefert sowohl Messwerte als auch eine genau benannte Messnorm. Das passt auffallend gut zu der gerade aufgeworfenen Frage. Ob der Härtebereich das Erzeugnis tatsächlich gegenüber dem Stand der Technik abgrenzt, werde ich gleich anhand von D1 und D2 prüfen. Ich weiß aber schon jetzt, wonach ich dort suchen muss.

„Notwendig“ ist etwas anderes als „besonders gut“

Bei den technischen Einzelheiten würde ich vor allem die Absätze [010] bis [012] nebeneinander betrachten:

Formulierung im Mandantenschreiben Was ich mir dazu notieren würde
„immer“ im Gewichtsverhältnis 1:1 bis 6:1; „einzige herstellbare Verhältnisbereich“ Offenbar eine Voraussetzung für die Herstellung. Gehört in mein Verfahrensgerüst.
„mit Abstand besten Ergebnisse“ mit TEOS und Zitronensäure Diese Stoffkombination scheint der entscheidende Fortschritt zu sein. Vergleichstabelle ansehen und in D2 gezielt danach suchen.
„besten Ergebnisse“ bei 4:1 Ein Optimum innerhalb des funktionsfähigen Bereichs. Zunächst als Rückfallposition vormerken.
„All unser Kochgeschirr“ umfasst ein Metallsubstrat; dieses sei „notwendig“ Metallsubstrat als tragendes Merkmal für Verfahren und Erzeugnis festhalten.
„Wann immer möglich“ wird Aluminium verwendet Bevorzugte Ausführung mit Vorteilen bei Gewicht und Haftung. Material für einen abhängigen Anspruch.

Gerade die beiden Aussagen zu den „besten Ergebnissen“ finde ich lehrreich. Die Kombination aus TEOS und Zitronensäure wird gegenüber den anderen Stoffkombinationen hervorgehoben. Innerhalb dieser Kombination liefert das Verhältnis 4:1 nochmals besonders gute Ergebnisse. Das sind zwei verschiedene Ebenen. Die erste Aussage führt mich zur vermutlich erfinderischen Auswahl, die zweite zunächst zu einer bevorzugten Ausführung dieser Auswahl.

Wer beide Stellen gleichermaßen als zwingende Merkmale auffasst, könnte später ohne Not einen Anspruch auf 4:1 beschränken. Wer umgekehrt aus dem Wunsch nach möglichst breitem Schutz alle konkreten Angaben streicht, verliert womöglich gerade die Kombination, die den Unterschied zum Stand der Technik ausmacht. Die farbliche Trennung hilft, diese Überlegungen festzuhalten, bevor beim Formulieren alles durcheinandergerät.

Auch die Länge einer Textstelle muss man einordnen. Der Abschnitt über die Sprühmaschine ist sehr ausführlich. Er beschreibt aber eine besondere Umsetzung des zuvor allgemeiner erläuterten Aufbringens der Beschichtung. Ich würde die Sprühsteuerung deshalb zunächst grün markieren und nach sinnvollen Gruppen für abhängige Ansprüche suchen. Eine lange Beschreibung kann durchaus mehrere gute Rückfallpositionen liefern, ohne vollständig in Anspruch 1 zu gehören.

Die allgemeinen Listen von Präkursoren und Gel-Startern in [008] und [009] sind dagegen nicht automatisch solche Rückfallpositionen. Wenn mein unabhängiger Anspruch später TEOS und Zitronensäure verlangt, kann ich in einem abhängigen Anspruch nicht einfach TEOS durch einen anderen Präkursor ersetzen. Diese Listen helfen mir, die technische Ausgangslage und den Vorteil der konkreten Auswahl zu verstehen; deshalb sind sie blau eingeordnet.

2. Stichwortartig sortieren: Was weiß ich schon vor D1 und D2?

Nach diesem ersten Durchgang würde ich die Markierungen in eine kurze Übersicht übertragen. Dafür braucht es keinen zweiten Aufsatz. Ein paar sauber geordnete Stichworte reichen, wenn sie mich anschließend durch die Druckschriften führen:

Bereich Meine Arbeitsnotiz allein aus dem Mandantenschreiben
Auftrag Verfahren und Erzeugnis schützen. Möglichst breiter Schutz in einer Anmeldung, keine zusätzlichen Anspruchsgebühren. Einreichung noch heute vor der morgigen Vorstellung; Rückfrage nicht möglich.
Gemeinsamer Gegenstand Kochfläche. Die Mandantin verkauft verschiedene Kochgeschirre und Küchengeräte, nicht nur die abgebildete Pfanne.
Verfahrensgerüst Metallsubstrat; Sol-Präkursor und Gel-Starter; Gewichtsverhältnis 1:1 bis 6:1; Auftragen; Trocknen und Verdichten bei über 250 °C. TEOS/Zitronensäure als vorrangige Kombination prüfen.
Erzeugnisgerüst Kochfläche mit Metallsubstrat und Sol-Gel-Beschichtung. Ausgangsstoffe nicht mehr als solche vorhanden. Härte 12–15, gemessen nach ISO 14705 vom 31.12.2016, als mögliche Abgrenzung.
Technischer Vorteil Gute Antihafteigenschaften und Kratzfestigkeit. TEOS/Zitronensäure besonders vorteilhaft gegenüber den anderen untersuchten Kombinationen.
Zusätzliche Ausgestaltungen Verhältnis 4:1; Aluminium und zweischichtiges Metallsubstrat; automatische Sprühsteuerung, Geschwindigkeit und gespeicherte Muster; unterschiedliche Behandlung horizontaler und geneigter Flächen.

Die „Kochfläche“ würde ich dabei bewusst festhalten. In [001] werden mehrere Produkte aufgezählt, die alle eine solche Fläche besitzen. Die abgebildete Pfanne ist anschaulich, aber sie ist nicht das ganze Geschäft der Mandantin. Wenn ich beim Formulieren gedanklich an ihr hängenbleibe, schränke ich den Schutz möglicherweise schon mit den ersten Worten unnötig ein.

Aus der Übersicht ergeben sich fast von selbst die Fragen an D1 und D2: Ist eine Sol-Gel-Beschichtung auf Metall schon bekannt? Werden TEOS und Zitronensäure gerade in dieser Kombination genannt? Welche Eigenschaften der fertigen Beschichtungen sind dort beschrieben? Und welche der zusätzlichen Ausgestaltungen finde ich wieder?

Für diese erste Sortierung genügt mir eine kurze Arbeitsliste mit Fundstellen. Wenn eine Aufgabe sehr viele Zahlenwerte oder Varianten enthält, kann sich meine ausführlichere Merkmalstabelle vom Allgemeinen zum Speziellen lohnen. In ihr stehen allgemeinere Fassungen und engere Ausführungen nebeneinander; farbige Rahmen zeigen anschließend, welche Merkmale ich in D1 oder D2 wiedergefunden habe. Der Aufbau kostet allerdings Zeit. Ich würde ihn deshalb davon abhängig machen, ob die zusätzliche Übersicht bei dieser Aufgabe tatsächlich hilft.

Gerade hier lässt sich auch die Schwäche dieser Darstellung zeigen. Der Bereich 1:1 bis 6:1 könnte wegen seiner Fundstelle in D2 magenta eingerahmt sein, während 4:1 ohne Rahmen bleibt. Das freie Feld wirkt dann schnell wie der bequemste Weg zum Anspruch. Dabei zeigt die Tabelle zunächst nur, wo ich die einzelnen Angaben gefunden habe. Ob D2 den Bereich auch in der für mich interessanten Stoffkombination offenbart, muss ich im Zusammenhang lesen. Diese Frage nehme ich deshalb ausdrücklich in meine Arbeitsliste auf, bevor ich mich auf den engeren Wert festlege.

3. D1 und D2 lesen: Passen meine ersten Überlegungen?

Mit diesen Fragen im Kopf gehe ich an den Stand der Technik. Die Markierungen direkt im Druckschriftentext nutze ich zum Abgleich: Gelb kennzeichnet Angaben, die ich mit meinem vorgemerkten Anspruchskern vergleiche. So wird sichtbar, welche Teile bereits bekannt sind und an welcher Stelle es auf die konkrete Kombination ankommt.

D1 nennt Kochgeschirr, Sol-Gel-Beschichtungen und Metallsubstrate. Würde ich nur die Begriffe abhaken, sähe das zunächst ziemlich schlecht aus. Sie stehen dort aber in unterschiedlichen Zusammenhängen: Die Sol-Gel-Beschichtung wird bei keramischem Kochgeschirr beschrieben, das Metallkochgeschirr dagegen ist mit Teflon beschichtet. D1 enthält außerdem bereits die Kombination aus Aluminium und einer unteren Edelstahl- oder Eisenschicht. Für meine Notizen bedeutet das: Offenbarungszusammenhänge getrennt halten, auch wenn dieselben Wörter an mehreren Stellen auftauchen.

D2 kommt meinem Verfahrensgerüst deutlich näher. Sol-Gel-Beschichtungen auf Metall, die grundlegenden Schritte, der Verhältnisbereich und die Trocknung bei hoher Temperatur sind dort bereits beschrieben. Selbst die Verwendung für Kochgeschirr wird angesprochen. Die bloße Zweckangabe „für eine Kochfläche“ wird uns gegenüber D2 daher kaum helfen.

Dann kommt die Stelle, auf die mich das Mandantenschreiben vorbereitet hat: D2 nennt TEOS in einer Liste von Präkursoren und Zitronensäure in einer getrennten Liste von Gel-Startern. Die Mandantin hat dagegen gerade diese konkrete Kombination hervorgehoben und ihre Vorteile mit Vergleichsergebnissen unterlegt.

Hier zeichnet sich für mich das erste „Motto“ der Aufgabe ab: Die konkrete Auswahl aus zwei Listen im Stand der Technik, gestützt auf eine ausdrücklich offenbarte Kombination im Mandantenschreiben. Die Reihenfolge meiner Überlegung ist wichtig: Aus dem Schreiben habe ich TEOS/Zitronensäure als besonders interessant mitgenommen. Mit D2 erkenne ich nun, worin die Neuheitsfrage besteht. Ich muss mir das Ergebnis also nicht rückblickend in das erste Lesen hineindenken.

Frage aus meiner Übersicht Ergebnis nach dem Lesen von D1 und D2
Sol-Gel auf Metall für Kochflächen? In D2 angesprochen. Darauf allein kann ich die Abgrenzung nicht stützen.
TEOS und Zitronensäure als konkrete Kombination? Im Mandantenschreiben ausdrücklich herausgehoben; in D2 Elemente zweier getrennter Listen. Hier liegt der Ansatz für die Neuheit.
Vorteil dieser Auswahl? Absatz [010] und die Tabelle verbinden die Auswahl mit hoher Härte sowie besonders guter Kratzfestigkeit und Antihafteigenschaft.
Fertige Beschichtung mit Härte 12–15? In D1/D2 nicht als solche beschrieben. Die messbare Produkteigenschaft passt zu der gesuchten Definition des Erzeugnisses.
Aluminium und zweischichtiges Substrat? Bereits im Stand der Technik vorhanden. Sinnvolle Ausgestaltungen, aber nicht die gesuchte Hauptabgrenzung.

Auch das zweite Thema wird nun klarer: Die beiden unabhängigen Ansprüche brauchen unterschiedliche Merkmalskombinationen. Im Verfahren beschreibe ich die eingesetzten Stoffe und die Herstellungsschritte. Das fertige Erzeugnis definiere ich dagegen über Eigenschaften, die nach der Herstellung noch vorhanden und messbar sind.

4. Die Strategie festlegen: Was kommt wohin?

Für den Verfahrensanspruch kann ich jetzt mein Herstellungsgerüst vervollständigen und TEOS/Zitronensäure als konkrete Kombination aufnehmen. Den Bereich 1:1 bis 6:1 behalte ich bei. Für eine Beschränkung auf 4:1 sehe ich nach dem Vergleich keinen Anlass, denn die vorteilhaften Ergebnisse der Kombination werden über den herstellbaren Bereich gezeigt. Das Optimum bekommt seinen Platz in einem abhängigen Anspruch.

Beim Erzeugnis bleibe ich bei der Kochfläche mit Metallsubstrat und Sol-Gel-Beschichtung. Zur Definition der Beschichtung nutze ich die Härte 12–15, einschließlich Messnorm und Datum. Damit beantworte ich zugleich die Frage der Mandantin, wie sich das Erzeugnis schützen lässt, obwohl die Ausgangskomponenten darin nicht mehr als solche enthalten sind.

Nun kommen die grünen Stellen an die Reihe. Bei ihnen würde ich aufpassen, zusammengehörende Angaben nicht zu zerlegen. Die Sprühsteuerung etwa wird durch gespeicherte Muster, die Auswahl eines passenden Musters und dessen Verwendung zur Steuerung interessant. Wenn ich davon nur „Speicher vorhanden“ in den Anspruch übernehme, bleibt von der beschriebenen technischen Idee wenig übrig. Die Markierung sollte deshalb den Zusammenhang erfassen, auch wenn er sich über mehrere Sätze verteilt.

Der Auftrag setzt außerdem eine praktische Grenze: Keine zusätzlichen Anspruchsgebühren bedeutet hier höchstens 15 Ansprüche. Zwei davon habe ich für die unabhängigen Ansprüche vorgesehen. Mit den übrigen sichere ich die brauchbaren Ausgestaltungen ab und überlege, welche Angaben sich sinnvoll in einem Anspruch zusammenfassen lassen.

5. Ausformulieren: Jetzt zahlt sich die Vorarbeit aus

Mein Arbeitsgerüst für den Verfahrensanspruch sieht damit ungefähr so aus. Die stichwortartige Form ist hier Absicht; aus diesem Gerüst lässt sich der eigentliche Anspruch zügig formulieren:

Herstellungsverfahren für eine Kochfläche: Metallsubstrat (21) bereitstellen; Sol-Präkursor bereitstellen; Gel-Starter zur Bildung der Sol-Gel-Zusammensetzung zugeben; Gewichtsverhältnis von Sol-Präkursor zu Gel-Starter 1:1 bis 6:1; Zusammensetzung auf das Metallsubstrat aufbringen; bei über 250 °C trocknen und verdichten, um eine Kochfläche mit einer anorganischen Sol-Gel-Beschichtung (20) zu erhalten. Sol-Präkursor: TEOS. Gel-Starter: Zitronensäure.

Der nebengeordnete Erzeugnisanspruch ist wesentlich kürzer:

Kochfläche, umfassend ein Metallsubstrat (21) und eine anorganische Sol-Gel-Beschichtung (20) mit einer Härte von 12–15, gemessen nach ISO 14705 vom 31.12.2016.

Auch für die Einleitung der Beschreibung habe ich das Material inzwischen beisammen. Ich kann erläutern, was D1 und D2 jeweils offenbaren, welches technische Problem bleibt und wodurch die beanspruchte Lösung hilft. Dafür greife ich auf die blau markierten Wirkungen und die Vergleichsergebnisse zurück. Die Begründung entsteht also aus derselben Analyse, die mich zu den Ansprüchen geführt hat.

Vor der Abgabe würde ich meine gelben Stellen noch einmal mit dem Anspruchsentwurf vergleichen. Sind Metallsubstrat, Verhältnisbereich und Temperatur tatsächlich im Verfahren angekommen? Habe ich beim Erzeugnis die Messangabe vollständig übernommen? Danach folgen die grünen Stellen und die abhängigen Ansprüche. Das ist eine überschaubare Kontrolle, bei der ich gezielt nach Auslassungen suche, statt das ganze Schreiben nochmals von vorne zu lesen.

Was sagt der Prüferbericht dazu?

Jetzt lohnt sich der Blick in den Bericht. Er bestätigt sowohl die Auswahl aus zwei Listen als auch die unterschiedlichen Definitionen von Verfahren und Erzeugnis. Für den unabhängigen Verfahrensanspruch waren 35 Punkte, für den über die Härte definierten Erzeugnisanspruch 20 Punkte vorgesehen. Die abhängigen Ansprüche konnten 30 Punkte, die Einleitung der Beschreibung 15 Punkte bringen; insgesamt also 100 Punkte.

Besonders aufschlussreich finde ich die Folgen einer falschen Einordnung: Fehlte im Verfahrensanspruch der Verhältnisbereich, kostete das 5 Punkte. Ebenso wurden für die fehlende Temperatur oder die fehlende Angabe, dass das Substrat aus Metall besteht, jeweils 5 Punkte abgezogen. Eine unnötige Beschränkung auf 4:1 kostete dagegen 25 Punkte. Die Unterscheidung zwischen „notwendig“ und „besonders gut“ war hier also keine sprachliche Spitzfindigkeit, sondern hatte erheblichen Einfluss auf das Ergebnis.

Für das Erzeugnis akzeptierte der Bericht auch einen Product-by-Process-Anspruch, allerdings nur mit 15 Punkten. Die Definition über die messbare Härte war mit 20 Punkten die günstigere Lösung. Diese Abstufung erfahre ich natürlich erst aus dem Bericht; die Anregung, nach einer messbaren Eigenschaft zu suchen, hatte mir das Mandantenschreiben schon gegeben.

Ein schönes Beispiel für meine „niedrig hängenden Früchte“ ist die Messangabe. Damit meine ich Angaben oder wiederkehrende Antwortbausteine, für die man mit wenig zusätzlichem Aufwand Punkte sichern kann. Hier stehen Norm und Datum bereits vollständig im Schreiben. Trotzdem kostete die fehlende ISO-Norm beim Parameteranspruch 5 Punkte; bei einer Normangabe ohne Datum wurde 1 Punkt abgezogen. Beides gemeinsam markieren und später vollständig übernehmen: viel einfacher wird es in dieser Aufgabe kaum.

Zwei weitere Angaben aus dem Bericht sollte man genau lesen. Die Härte anstelle von TEOS und Zitronensäure im Verfahrensanspruch führte zu einem Abzug von 15 Punkten. Der Bericht beanstandete dies hier als unzulässige Definition durch das zu erreichende Ergebnis. Definitionen durch das zu erreichende Ergebnis können unter den in Richtlinien F-IV, 4.10 beschriebenen Voraussetzungen zulässig sein. Für diese Aufgabe war aber der vorgesehene Weg klar: Die konkrete Stoffauswahl beschreibt das Verfahren, die daraus resultierende Härte das Erzeugnis.

Auch die zweiteilige Anspruchsform war nicht zwingend. Für ihre inkorrekte Verwendung wurden zwar 2 Punkte abgezogen. Wer einen einteiligen Anspruch formulierte und den Stand der Technik in der Beschreibung zutreffend erläuterte, erhielt dafür dagegen keinen Abzug. Solche Unterschiede sieht man erst, wenn man den Bericht vollständig auswertet und sich nicht nur einzelne Punktabzüge herauspickt.

Für mich zeigt das Beispiel, wie viel sich mit einer aufmerksamen ersten Lektüre erreichen lässt. Schon vor D1 und D2 stehen die beiden Anspruchskategorien, der mögliche erfinderische Kern und die wichtigsten Fragen an den Stand der Technik auf meinem Blatt. Nach dem Vergleich muss ich die Strategie noch festlegen und sauber ausformulieren. Ich beginne dann aber mit einem geordneten Arbeitsplan und habe die wesentlichen Angaben dort festgehalten, wo ich sie beim Schreiben wieder brauche.


Unterlagen zum Mitmachen: Aufgabe A 2026 ohne Markierungen, Dreifarbenfassung und Fünffarbenfassung. Die Originalaufgabe und den Prüferbericht findest Du auch im EPA-Kompendium zu Aufgabe A.

Beitrag erstellt am 25. September 2026.



Beispiellösung für den neuen Teil A

Das „neu“ im Titel ist inzwischen selbst schon etwas in die Jahre gekommen: Gemeint ist die Umstellung der A-Aufgabe ab 2017, als aus den getrennten Aufgaben für Chemie und Elektro-/Maschinenbau eine gemeinsame Aufgabe wurde. An meiner damaligen Lösung kannst Du nachvollziehen, wie ich mich in eine zunächst fremde Technik eingearbeitet habe.

Ich habe dazu eine Beispiellösung mit Folien und Video ausgearbeitet. Interessant fand ich vor allem die unterschiedlichen Bezeichnungen technisch entsprechender Merkmale. In der Probeaufgabe wurden die verschiedenen „Layer“ im Mandantenschreiben und im Stand der Technik unterschiedlich beschrieben.

Folie1

Eine zusätzliche Übersicht half, diese Begriffe und ihre Bedeutung zusammenzuführen:

Folie10

Eine solche Übersicht würde ich auch heute noch anlegen, wenn unterschiedliche Begriffe mich beim Lesen aufhalten. Neben die Begriffe schreibe ich die jeweilige technische Bedeutung und Fundstelle. Dann sehe ich beim späteren Anspruchsvergleich schneller, welche Angaben einander entsprechen.

Wie Du die alte Lösung heute nutzen kannst

Am meisten hast Du vermutlich davon, wenn Du die damalige Aufgabe zuerst selbst bearbeitest und danach mit meiner Lösung vergleichst. Wo haben wir dieselben Merkmale gewählt, wo unterscheiden sich die Anspruchskategorien und welcher Hinweis im Mandantenschreiben hat den Ausschlag gegeben?

Den Arbeitsplan für M3.1 findest Du unter Detaillierter Ablauf von Teil A. Unter Bewertungspraxis vergleiche ich die aktuelle Probeaufgabe mit A 2026.

Die frühere Beispiellösung bleibt unten als Download erreichbar. Viel Erfolg beim Ausprobieren!

Mein Video zur damaligen Beispiellösung

Hier kannst Du Dir meinen Lösungsweg zur damaligen A-Probeaufgabe auch im Video ansehen.

Meine damaligen Folien als PDF

Die Folien zu meiner damaligen Beispiellösung findest Du hier als PDF.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



Analyse des Mandantenschreibens in Teil A

Mit diesem Video habe ich damals etwas Neues ausprobiert: die Analyse eines Mandantenschreibens aus dem früheren A-Teil Schritt für Schritt zu erklären. Sorry wegen des etwas schlechten Tons – es war mein erstes Video …

Die Fragen, die ich mir dabei stelle, würde ich auch heute noch stellen: Was ist eigentlich die Erfindung? Was will der Mandant schützen, und welche Angaben brauche ich für den Anspruchsentwurf? Das Video stammt aus meiner Vorbereitung auf den damaligen A-Teil und führt durch diese ersten Analyseschritte.

Bei der Auswahl der Anspruchsmerkmale lohnt sich der Blick auf die technische Wirkung und die im Mandantenschreiben beschriebenen Alternativen. Wie ich bei einem verbleibenden Zweifel die Anspruchsbreite gegen das Bewertungsrisiko abwägen würde, erläutere ich unter Bewertungspraxis bei Teil A.

Im Beitrag Detaillierter Ablauf von Teil A habe ich die Arbeitsweise für M3.1 weitergeführt. Die Einführung in das Modul findest Du unter Teil A / M3.1.

Ein neues Beispiel zum Mitlesen

Inzwischen habe ich die Methode noch einmal an der Aufgabe A 2026 durchgespielt. Im Beitrag „Die Hinweise stehen schon im Text“ zeige ich zuerst, was ich allein aus dem Mandantenschreiben herauslesen würde. Daraus entsteht eine kurze Liste von Fragen, mit denen ich anschließend D1 und D2 lese. Erst dann lege ich fest, wie die Ansprüche aussehen sollen.

Du findest dort eine Markierung mit drei und eine mit fünf Farben sowie meine Überlegungen zu den einzelnen Schritten. Wenn Du A 2026 noch als unbekannte Übungsaufgabe verwenden möchtest, hebe Dir den Beitrag und die markierten PDFs für danach auf.

Mein früheres Video

Text überarbeitet am 28. September 2026.



Detaillierter Ablauf von Teil A

Bei meiner Vorbereitung auf den A-Teil habe ich versucht, mir einen möglichst verlässlichen Ablauf anzugewöhnen. Ich wollte die Aufgabe erst verstehen und meine Gedanken ordnen, bevor ich mit den Ansprüchen anfing. Das würde ich für M3.1 im Grunde genauso machen. Das Entklammern, Lochen und Aufkleben aus meinem früheren Ablauf kannst Du Dir heute natürlich sparen. Dafür musst Du mit den Unterlagen am Bildschirm zurechtkommen und 2027 nach 2 Stunden und 50 Minuten fertig sein.

Ich beschreibe Dir hier die einzelnen Arbeitsschritte. Einen ersten Zeitplan für 170 Minuten findest Du unter Bewertung und Zeiteinteilung für M3.1: 45 Minuten Analyse, 45 Minuten unabhängiger Anspruch, 40 Minuten Rückfallpositionen, 25 Minuten Einleitung und 15 Minuten Kontrolle. Die Zeiten würde ich zunächst an der Probeaufgabe ausprobieren und anschließend anpassen.

1. Den Auftrag festhalten

Bevor Du Dich in die Technik stürzt, lies, was Du abgeben sollst. Welche Anspruchskategorien werden benötigt? Wie viele Ansprüche oder Rückfallpositionen sind verlangt? Gibt es eine Begrenzung für die Beschreibungseinleitung? Sollst Du zusätzlich etwas erklären?

Ich würde mir dafür gleich zu Beginn eine knappe Übersicht anlegen. Bei der M3.1-Probeaufgabe stünden dort: ein unabhängiger Anspruch, fünf Rückfallpositionen und eine Einleitung mit höchstens 2.000 Zeichen. Dann kann ich den fertigen Entwurf am Ende direkt danebenlegen.

Mir half früher eine vertraute Anfangsroutine, um in die Arbeit hineinzukommen. Heute würde ich dafür die Antwortbereiche und eine kleine Notizübersicht vorbereiten. Entscheidend ist, dass die Routine wenig Zeit kostet und Dich tatsächlich zur Aufgabe führt.

2. Das Mandantenschreiben verstehen

Beim ersten Lesen geht es um die „Adlerperspektive“: Was ist die Erfindung, welches Problem löst sie und was will der Mandant schützen? Danach folgt die „Maulwurfperspektive“ mit den Einzelheiten.

Formulierungen wie „muss“, „wesentlich“, „besonders gute Ergebnisse“, „vorzugsweise“ oder „wirtschaftlich uninteressant“ sind für mich kleine Botschaften des Aufgabenstellers. Ich markiere deshalb jeweils den Hinweis zusammen mit dem Merkmal, auf das er sich bezieht. Wenn später nur „notwendig“ gelb leuchtet, muss ich die Stelle erst wieder lesen; „Metallsubstrat … notwendig“ sagt mir dagegen sofort, welche Entscheidung beim Anspruchsentwurf ansteht. Ausführlicher erkläre ich diese Leseweise unter Was uns Schlüsselworte verraten.

Ich würde vier Dinge auseinanderhalten: notwendige Merkmale, mögliche Rückfallpositionen, technische Wirkungen und Einschränkungen des Auftrags. Notiere auch Definitionen. Wenn zwei Unterlagen unterschiedliche Begriffe für denselben Gegenstand verwenden, musst Du die Verbindung verstehen und nötigenfalls erklären können.

Bei Versuchsreihen frage ich mich: Was wurde verändert, was gemessen und welcher Vergleich trägt die behauptete Verbesserung? Gerade in chemischen Aufgaben kann man sich sonst von einer eindrucksvollen Zahl beeindrucken lassen, die für den beabsichtigten Anspruch wenig aussagt.

Aus den Markierungen mache ich anschließend eine kurze Arbeitsübersicht: „möglicher Anspruchskern“, „Rückfallposition“, „technische Wirkung“ und „Auftrag“. Daneben stehen die Fundstelle und die Frage, die noch offen ist. Das ist der Zwischenschritt, der die Farben für mich nützlich macht: Beim Lesen der Druckschriften suche ich nun gezielt danach, ob der vermutete Kern schon bekannt ist und welcher Unterschied die beschriebene Wirkung erklärt. Die Schritt-für-Schritt-Übung zu A 2026 zeigt diesen Weg vom markierten Schreiben bis zum ausformulierten Anspruch. Sie enthält die Lösung; wer die Aufgabe zunächst selbst bearbeiten möchte, sollte sich diese Lektüre für die Auswertung aufheben.

3. Bei vielen Varianten: die Merkmale in einer Tabelle ordnen

Bei manchen Aufgaben habe ich meine ursprüngliche Methode der Farbmarkierung noch einen Schritt weitergeführt. Wenn das Mandantenschreiben viele unterschiedliche Stoffe, Zahlenbereiche oder Ausführungsformen enthielt, habe ich die Merkmale in einer Tabelle vom Allgemeinen zum Speziellen geordnet. Die Spalten in meinen alten Arbeitsblättern heißen deshalb „Generic Term“, „1. Restriction“ und „2. Restriction“: Links steht die allgemeinste offenbarte Fassung, rechts daneben folgen die engeren Ausführungsformen. So konnte ich beim Entwerfen der Ansprüche auf einen Blick sehen, welche Abstufungen das Mandantenschreiben überhaupt hergab.

Nehmen wir als Beispiel ein Gewichtsverhältnis: In der ersten Spalte steht „1:1 bis 6:1“, in der zweiten das besonders günstige Verhältnis „4:1“. Für diese Zeile bleibt die dritte Spalte leer. Bei anderen Merkmalen kann sie eine weitere offenbarte Abstufung aufnehmen, etwa nach „Alkohol“ und „mehrwertiger Alkohol“ einen konkret genannten Stoff. Andere Zeilen können etwa die Art des Substrats, die Bestandteile einer Beschichtung oder einzelne Verfahrensbedingungen enthalten. Das Grundprinzip meines Analyseblatts lässt sich dafür ebenfalls nutzen.

Erst danach gehe ich mit dieser Übersicht durch D1 und D2. Wenn ich ein Merkmal dort klar offenbart finde, rahme ich das betreffende Tabellenfeld in der Farbe der Druckschrift ein, beispielsweise orange für D1 und magenta für D2. Im Beispiel würde der Bereich „1:1 bis 6:1“ also einen magentafarbenen Rahmen bekommen, wenn er in D2 steht. Das Feld mit „4:1“ bliebe ohne diesen Rahmen, wenn ich dort keine entsprechende Offenbarung finde. Dazu notiere ich die genaue Fundstelle. Gerade bei vielen Einzelwerten erspart mir das später einiges an Blättern und Suchen.

Die Schwäche dieser Darstellung liegt allerdings darin, dass ein Tabellenfeld schnell mehr zu sagen scheint, als tatsächlich darinsteht. Der magentafarbene Rahmen zeigt zunächst nur: Diesen Bereich habe ich in D2 gefunden. Er zeigt noch nicht, ob D2 ihn etwa nur zusammen mit einem bestimmten Ausgangsstoff oder einer zusätzlichen Verfahrensbedingung offenbart. Auch die Auswahl aus mehreren getrennten Listen lässt sich mit solchen Rahmen allein schlecht abbilden. Welche Merkmale in welchem Zusammenhang zusammen offenbart sind, muss ich deshalb an der Fundstelle prüfen und gegebenenfalls daneben notieren, etwa „nur zusammen mit Stoff X“ oder „getrennte Listen“. Auch ein engeres Beispiel in D2 kann meinen breiteren Anspruch vorwegnehmen, wenn es sämtliche Anspruchsmerkmale zusammen zeigt.

Gerade unser Beispiel zeigt, wie die Tabelle sonst in die falsche Richtung führen kann: Der breite Bereich ist magenta eingerahmt, der Wert „4:1“ nicht. Da liegt es nahe, für den Anspruch gleich auf „4:1“ auszuweichen. Vielleicht unterscheidet sich die beabsichtigte Merkmalskombination aber bereits an einer anderen Stelle von D2, sodass der ganze Bereich „1:1 bis 6:1“ erhalten bleiben kann. Dann hätte ich mich durch die hübsch sortierte Tabelle zu einer unnötigen Beschränkung verleiten lassen. Umgekehrt folgt aus einem freien Feld auch noch nicht, dass die betreffende Anspruchsfassung neu ist. Die Rahmen sind also eine Fundstellenübersicht; die Beurteilung der Merkmalskombination nehmen sie mir nicht ab.

Heute würde ich diese ausführliche Matrix deshalb gezielt bei Aufgaben einsetzen, in denen viele Werte oder Varianten sonst kaum überschaubar wären. Ihr Aufbau kostet Zeit, und die muss sie mir bei der weiteren Arbeit wieder einsparen. Bei einer übersichtlichen Aufgabe reichen mir eher die Markierungen im Schreiben und ein paar stichwortartige Notizen zu Anspruchskern, Rückfallpositionen und offenen Fragen. Das würde ich beim Üben vergleichen: Wo bringt mir die Tabelle tatsächlich Übersicht, und wo bin ich ohne sie schon längst beim Anspruchsentwurf?

In den älteren Abbildungen unten habe ich außerdem mögliche Unterschiede zum Stand der Technik grün hinterlegt. Das war ein weiterer Auswertungsschritt und nicht dieselbe Bedeutung von Grün wie bei der Markierung möglicher Rückfallpositionen im Mandantenschreiben. Die grünen Felder halten meine damalige Einschätzung möglicher Unterschiede fest.

4. Den Anspruchssatz entwerfen

Die Anspruchskategorie würde ich vom Geschäftsmodell und der Erfindung her wählen. Ein Erzeugnisanspruch kann verschiedene Herstellungswege abdecken, ein Verfahrensanspruch gerade den wirtschaftlich interessanten Prozess schützen. In A 2026 waren beide nebeneinander sinnvoll. Das Mandantenschreiben gibt dafür meist gute Anhaltspunkte.

Prüfe beim unabhängigen Anspruch die Offenbarungsgrundlage, die technische Funktionsfähigkeit, Klarheit, Neuheit und erfinderische Tätigkeit. Weshalb ist gerade diese Merkmalskombination erforderlich? Welche Beschränkung würde einen unnötigen Teil des gewünschten Schutzes aufgeben?

Bei A 2026 konnte ein durch Eigenschaften bestimmter Erzeugnisanspruch 20 Punkte erreichen, die bewertete Product-by-Process-Fassung dagegen 15 Punkte. Beim Üben würde ich beide Fassungen nebeneinanderlegen und vergleichen, welchen Schutz sie bieten. Bleibt am Ende ein ernsthafter Zweifel an der tragfähigen Breite, würde ich nach meiner unter Bewertungspraxis erläuterten Abwägung eher eine gezielte zusätzliche Beschränkung in Kauf nehmen.

Danach kommen die abhängigen Ansprüche. Sie sollen sinnvolle Rückfallpositionen sichern. Formulierungen wie „vorzugsweise“ machen ein Merkmal nur fakultativ; eine echte Rückfallposition muss den Anspruch tatsächlich beschränken. Prüfe auch die Rückbezüge.

5. Die Einleitung passend zu den Ansprüchen schreiben

Beschreibe das relevante technische Gebiet und den maßgeblichen Stand der Technik. Erkläre die Aufgabe und wie die beanspruchte Erfindung sie löst. Die Einleitung muss zu den endgültigen Ansprüchen passen; eine pauschale Behauptung besonderer Vorteile genügt nicht.

Eine kurze Gliederung mit Stand der Technik, Aufgabe und Lösung erleichtert mir diese Arbeit. Für die Einleitung gab es in A 2026 15 Punkte, in der M3.1-Probeaufgabe 20 Punkte. Dafür lohnt es sich, einen eigenen Zeitblock einzuplanen. Mit dem Rahmen von 2.000 Zeichen aus der Probeaufgabe lässt sich das knappe Formulieren gut trainieren.

6. Mit dem Auftrag gegenlesen

Am Ende kontrolliere ich nicht nur die Grammatik. Sind alle verlangten Kategorien und Rückfallpositionen vorhanden? Sind die Ansprüche widerspruchsfrei und richtig rückbezogen? Deckt der Anspruch das wirtschaftlich interessante Produkt ab? Stimmen Einleitung und Anspruchssatz überein? Ist der vollständige Text im richtigen Antwortbereich gespeichert?

Für das Gegenlesen sind in meinem Zeitplan 15 Minuten vorgesehen. Dabei würde ich besonders auf die Übereinstimmung von Anspruchssatz und Einleitung sowie auf Rückbezüge und versehentlich stehen gebliebene Alternativen achten.

Die Aufgaben und Berichte zum Nacharbeiten stehen im EPA-Compendium. Zur Einordnung der Punkte siehe Die Bewertungspraxis bei Teil A.

So habe ich die Merkmale in der Tabelle geordnet

Die folgenden Abbildungen aus meinem früheren Beitrag zeigen, wie ich zunächst die Merkmale des Mandantenschreibens vom Allgemeinen zum Speziellen geordnet und anschließend die Fundstellen aus D1 und D2 ergänzt habe. Sie veranschaulichen die ausführliche Variante der Methode, die mir vor allem bei Aufgaben mit vielen Einzelwerten und Ausführungsformen geholfen hat. Die Zusammenhänge zwischen den Merkmalen lassen sich aus den Farben allein allerdings nicht ablesen; genau dafür brauchte ich weiterhin die Druckschriften und meine Notizen daneben.




Text überarbeitet am 28. September 2026.



Was uns Schlüsselworte verraten…

Für mich liegt ein wichtiger Schlüssel zum Bestehen der EEP darin, die Aufgabentexte als eine Art „verschlüsselte Botschaft des Prüfers an den Prüfling“ zu lesen. Im Praxisalltag ist eine Erfindungsmeldung manchmal lückenhaft, ausschweifend oder missverständlich. Bei einer Prüfungsaufgabe haben sich dagegen Menschen sehr genau überlegt, welche Angaben Du bekommst und welche Frage Du damit beantworten sollst. Deshalb höre ich besonders aufmerksam hin, wenn die Mandantin etwas für „unerlässlich“ hält, der Erfinder ein Ergebnis „überraschend“ findet oder eine Ausführung ausdrücklich als „notwendig“ bezeichnet wird.

Solche Formulierungen sind für mich ein Wink mit dem Zaunpfahl. Sie helfen, aus den vielen Einzelheiten früh eine Vorstellung davon zu entwickeln, worauf die Aufgabe hinausläuft. Anschließend lese ich den Stand der Technik schon mit recht konkreten Fragen im Kopf. Das nimmt der Aufgabe viel von ihrem vermeintlichen Durcheinander und kann verhindern, dass man sich in den Details verliert.

Markiere das Signal zusammen mit seiner Aussage

Mit einem gelben Wort wie „notwendig“ allein kann ich später wenig anfangen. Ich markiere deshalb auch, was notwendig sein soll und wofür. Ebenso möchte ich bei „besonders gute Ergebnisse“ erkennen können, welche Merkmalskombination damit gemeint ist. Das eigentliche Ziel ist, beim nächsten Blick auf die Seite den Gedanken wiederzufinden, ohne den ganzen Absatz noch einmal lesen zu müssen.

Mein Farbsystem würde ich inzwischen einfacher halten als manches System, das ich während meiner eigenen Vorbereitung ausprobiert habe. Mit drei Farben bleibt die für den Anspruchsentwurf wichtigste Unterscheidung gut sichtbar:

Farbe Was ich damit festhalte Die Frage für später
Gelb Notwendige Merkmale und starke Kandidaten für den Anspruchskern. Was brauche ich im unabhängigen Anspruch?
Grün Zusätzliche Ausführungen, bevorzugte Varianten und mögliche Rückfallpositionen. Was ergänzt den Anspruch sinnvoll?
Blau Mandantenwünsche, technische Wirkungen, Definitionen und offene Abgrenzungsfragen. Was muss ich damit beim Lesen, Begründen oder Beraten anfangen?

Wer mit fünf Farben schneller zurechtkommt, kann die blaue Gruppe aufteilen: Blau für Wirkungen und Erklärungen, Rot für Hindernisse und noch zu lösende Abgrenzungsfragen, Violett für den Auftrag und die Interessen der Mandantin. Gelb und Grün bleiben gleich. Für ein System mit nur zwei Farben würde ich ebenfalls Gelb und Grün erhalten und die übrigen Hinweise als kurze Notiz mit Fundstelle festhalten.

Im Beitrag „Die Hinweise stehen schon im Text: Aufgabe A 2026 mit System lesen“ kannst Du beide Varianten an derselben Aufgabe vergleichen. Dort zeige ich auch, wie aus den Markierungen eine Arbeitsliste und schließlich die Anspruchsstrategie wird. Falls Du die Aufgabe noch selbst lösen möchtest: Das Beispiel verrät wesentliche Teile der Lösung.

Bei Ansprüchen und technischen Wirkungen

„Muss“, „wesentlich“ und „ohne diesen Zusatz funktioniert es nicht“ sind besonders starke Signale für Merkmale, die in den unabhängigen Anspruch gehören könnten. Bei „vorzugsweise“ oder „ebenfalls gute Ergebnisse“ denke ich zunächst an eine Rückfallposition. Interessant wird es bei „mit Abstand die besten Ergebnisse“: Hier kann die entscheidende Abgrenzung zum Stand der Technik stecken, während ein zusätzlich genanntes Optimum nur eine engere Ausführung betrifft. Genau diese Unterscheidung arbeite ich im Beispiel zu A 2026 heraus.

Auch hinter „bekannt“ oder „handelsüblich“ kann sich ein wichtiges Merkmal verbergen. Interessant wird dann etwa die Kombination mit einem weiteren Merkmal oder die Frage, welche Alternativen zusammen offenbart sind. Bei Listen würde ich mir deshalb notieren, ob die Schrift die konkrete Kombination nennt oder getrennte Auswahlmöglichkeiten beschreibt.

„Überraschend bessere Löslichkeit“ lässt mich nach dem technischen Vergleich fragen: Für welchen Stoff und welchen Bereich wurde sie gezeigt? Gilt sie über die beanspruchte Breite? Genau hier kann der Unterschied zwischen einer guten Rückfallposition und einer zu weiten Verallgemeinerung liegen.

Die Formulierung des Auftrags hilft auch bei der Zahl der Ansprüche. „Bitte höchstens drei Ansprüche“ begrenzt den Entwurf unmittelbar. Der Wunsch, Anspruchsgebühren zu vermeiden, knüpft dagegen an die jeweilige Gebührenregelung an. Solche Angaben notiere ich oben auf meiner Aufgabenübersicht.

Bei Änderungen und Angriffen

„Am Anmeldetag hinzugefügt“ kann eine Prioritätsfrage auslösen. „Im Prüfungsverfahren ergänzt“ führt zur Frage nach der ursprünglichen Offenbarung. „A ist mit B identisch, abgesehen von …“ fordert geradezu dazu auf, die Unterschiede und ihre zeitliche Einordnung sauber festzuhalten.

Bei einer Vorführung, Internetveröffentlichung oder einem späteren Interview frage ich zusätzlich: Was war wann wem zugänglich, und welches Dokument beweist das? Das Datum auf einem Beweismittel ist nicht zwingend das Datum des bewiesenen Ereignisses.

Für M3.3 sind „anhängige Anmeldung“ und „erteiltes Patent“ wichtige Stichworte für die Verfahrenslage. Wenn Einwendungen Dritter verlangt sind – häufig als TPO, third-party observations, abgekürzt –, sieht der Einstieg anders aus als bei einem Einspruch. Auch die verfügbaren Einwände unterscheiden sich. Die passenden Satzgerüste findest Du bei den niedrig hängenden Früchten.

Bei Rechtsfragen und Beratung

Ein Datum kann eine Frist, einen Zeitrang oder einen Verfahrensstand betreffen. Rechne nicht jede Zahl mechanisch in eine Frist um, sondern frage nach ihrer Funktion.

„Wir haben auf die Mitteilung noch nicht reagiert“ lässt mich prüfen, welche Handlung erforderlich war, ob eine Frist abgelaufen ist und welcher Rechtsbehelf noch zur Verfügung steht. Die bloße Nennung von Weiterbehandlung oder Wiedereinsetzung genügt nicht; Voraussetzungen, Handlung, Gebühr und Frist gehören dazu.

Konkrete Länder und Tätigkeiten sind bei M4 besonders wichtig. „Wir wollen in Deutschland herstellen und in der Schweiz verkaufen“ verlangt eine territoriale Prüfung der Handlungsfreiheit. Ein eigenes Patent beantwortet diese Frage nicht.

„Wir möchten mit dem Wettbewerber zusammenarbeiten“ kann für eine Lizenzlösung sprechen. Daraus folgt nicht automatisch, dass ein Einspruch ausgeschlossen ist. Prüfe die verfügbaren Wege und erläutere, welcher dem Mandanten unter den gegebenen Umständen hilft.

Rechtliche Behauptungen des Mandanten bleiben rechtliche Behauptungen. Auch ein erfahrener Patentmanager kann sich irren; umgekehrt ist seine berufliche Bezeichnung kein Beweis für einen Fehler.

Aus der Markierung wird ein Arbeitsplan

Nach dem Mandantenschreiben würde ich die markierten Stellen stichwortartig sortieren: Auftrag, möglicher Anspruchskern, zusätzliche Ausführungen und Fragen an den Stand der Technik. Neben jedem Stichwort bleibt die Fundstelle stehen. Bei einem späteren Neuheitsvergleich hilft mir etwa „D2: Absatz 4, zwei getrennte Listen“ wesentlich mehr als die Erinnerung, dass ich irgendwo etwas Blaues markiert hatte.

Beim Lesen der Druckschriften füllt sich diese Übersicht. Welche Merkmale sind schon bekannt, welche Kombination fehlt, und welche Wirkung trägt die Argumentation? Dafür kannst Du mein Analyseblatt oder, für Angriffe, die Merkmalsmatrix verwenden. Auf diese Weise arbeiten die Farben und die Tabelle zusammen: Die Farbe lenkt den Blick, die Tabelle hält die Zusammenhänge fest.

Am Ende gehe ich die Mandantenwünsche und die gelben Stellen noch einmal gegen meinen Entwurf durch. Was davon ist verarbeitet, was ist bewusst entfallen, und wo fehlt mir noch eine Antwort? Gerade ein früh erkannter Hinweis kann beim Schreiben sonst erstaunlich leicht wieder verloren gehen.

Die Download-Beispiele sind in einem PDF-Leseprogramm markiert. Für die Online-Prüfung passe ich die Methode an die tatsächlich angebotenen Werkzeuge an; meine Empfehlung für drei oder fünf Farben beschreibt keine zugesagte Farbpalette der Prüfungssoftware. Wie Du die Arbeit am Bildschirm einüben kannst, steht unter EQE Online.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



Die Bewertungspraxis bei Teil A

© Nico Riffel

© Nico Riffel

Wer die Bewertung kennt, kann seine Vorbereitung besser ausrichten. Das gilt auch für M3.1. Wir haben zwar noch keine Reihe echter M3.1-Prüfungen, aber mit der Probeaufgabe und dem letzten A-Teil schon zwei brauchbare Anhaltspunkte. Daraus würde ich eine vorläufige Gewichtung ableiten und sie beim Üben überprüfen.

Zwei Beispiele, zwei Verteilungen

Bewerteter Teil A 2026 M3.1-Probeaufgabe, Stand April 2026
Unabhängige Ansprüche 35 Punkte Verfahrensanspruch + 20 Punkte Erzeugnisanspruch 40
Abhängige Ansprüche beziehungsweise Rückfallpositionen 30 40
Beschreibungseinleitung 15 20

In A 2026 entfielen insgesamt 85 von 100 Punkten auf die Ansprüche und 15 Punkte auf die Einleitung. In der M3.1-Probeaufgabe sind es 80 von 100 Punkten und 20 Punkte. Für die Vorbereitung ergibt sich daraus eine brauchbare Größenordnung: Rund vier Fünftel des Bewertungsgewichts liegen beim Anspruchssatz. Den Anspruchsentwurf würde ich entsprechend gründlich üben.

Innerhalb des Anspruchssatzes tragen die unabhängigen Ansprüche viel Gewicht: 55 Punkte in A 2026 und 40 Punkte in der Probeaufgabe. Hinzu kommt ihre Bedeutung für die ganze Lösung. Ein fehlendes wesentliches Merkmal im Hauptanspruch wird nicht dadurch geheilt, dass es irgendwo in einem Unteranspruch auftaucht; der Bericht zu A 2026 vergab für solche Unteransprüche keine zusätzlichen Punkte. Zugleich bringen die fünf Rückfallpositionen in der Probeaufgabe zusammen weitere 40 Punkte. Mein Ziel wäre daher, zügig zu einem tragfähigen unabhängigen Anspruch zu kommen und darauf einen vollständigen Satz sinnvoller Rückfallpositionen aufzubauen.

Bei der Probeaufgabe lässt sich das gut an einem unabhängigen Anspruch mit fünf Rückfallpositionen üben. A 2026 bietet daneben ein Beispiel dafür, wie Verfahrens- und Erzeugnisschutz zusammenwirken.

Mein erster Zeitplan für M3.1

2027 stehen für M3.1 170 Minuten zur Verfügung. Für die offizielle Probeaufgabe würde ich zunächst mit folgendem Ablauf üben:

Arbeitsschritt Min. Fertig nach (Min.)
Auftrag, Erfindung und Stand der Technik auswerten 45 45
Unabhängigen Anspruch entwickeln und prüfen 45 90
Die fünf verlangten Rückfallpositionen formulieren 40 130
Beschreibungseinleitung schreiben 25 155
Ansprüche, Rückbezüge, Einleitung und Auftrag gegenlesen 15 170

Die Punkte lassen sich nicht einfach im selben Verhältnis in Schreibzeit umrechnen. Das anfängliche Verstehen der Erfindung hilft allen folgenden Schritten. Außerdem muss der unabhängige Anspruch tragen, damit die Rückfallpositionen darauf sinnvoll aufbauen können. Deshalb habe ich eine gemeinsame Analysephase vorgesehen und für den Hauptanspruch etwas mehr Zeit als für die abhängigen Ansprüche reserviert.

Beim Ausprobieren würde ich die tatsächlichen Zeiten daneben notieren. Brauchst Du für den unabhängigen Anspruch regelmäßig länger als die vorgesehenen 90 Minuten einschließlich Analyse, lohnt sich ein genauer Blick auf die Ursache. Vielleicht dauert das technische Verständnis noch zu lange; vielleicht ist der Anspruch eigentlich schon brauchbar, und Du suchst nur weiter nach einer noch eleganteren Fassung. Das sind zwei ganz verschiedene Baustellen für die nächste Übung.

Wie breit soll der Anspruch sein?

Mein früherer Rat „im Zweifel lieber ein Merkmal mehr aufnehmen“ beruht auf der unterschiedlichen Schwere möglicher Fehler. Wenn der breitere Anspruch nicht neu ist, können sämtliche Punkte für diesen Anspruch verloren gehen. Eine zusätzliche, an sich unnötige Beschränkung kostet ebenfalls Punkte, lässt aber häufig noch eine brauchbare Teilbewertung übrig.

In A 2026 war der unabhängige Verfahrensanspruch mit 35 Punkten bewertet. Fehlte die für die Neuheit entscheidende Kombination aus TEOS und Zitronensäure, ohne dass andere Eigenschaften Neuheit herstellten, wurden 35 Punkte abgezogen. Eine unnötige Beschränkung auf eine automatische Sprühmaschine kostete 15 Punkte; die Beschränkung auf das konkrete Gewichtsverhältnis 4:1 sogar 25 Punkte. Die engere Fassung war also keineswegs kostenlos, konnte aber gegenüber einem nicht neuen Anspruch Punkte erhalten.

Beim Erzeugnisanspruch zeigte sich dasselbe Muster: Mangelnde Neuheit führte zu null Punkten. Die unnötige Festlegung auf ein Aluminiumsubstrat kostete dagegen 7 von 20 Punkten. Wenn gerade die Verallgemeinerung von Aluminium zu Metall am Ende einer Prüfung noch ernsthaft zweifelhaft wäre, würde ich diese unterschiedlichen Folgen in meine Entscheidung einbeziehen.

Zunächst versuche ich natürlich, den Zweifel anhand der Unterlagen zu klären. Bleibt er bestehen, bevorzuge ich die möglichst wenig eingeschränkte Fassung, deren Patentfähigkeit ich vertreten kann. Darum ging es bei meinem Tipp. Eine ganze Liste vorsorglicher Einschränkungen wäre teuer und würde dem Mandanten viel Schutz nehmen.

Bei A 2026 finde ich den Vergleich der Anspruchsformen besonders interessant: Für den durch Eigenschaften bestimmten Erzeugnisanspruch waren bis zu 20 Punkte vorgesehen, für die bewertete Product-by-Process-Lösung höchstens 15 Punkte. Es machte also einen spürbaren Unterschied, wie man den Anspruch formulierte. Ich würde deshalb üben, die Schutzwirkung verschiedener Anspruchsformen miteinander zu vergleichen, statt mir eine bevorzugte Form für alle Fälle zurechtzulegen.

Für die Wahl der Anspruchskategorien lohnt sich auch der Blick auf das Geschäft des Mandanten. In A 2026 vertrieb das Unternehmen Kochgeschirr und Küchengeräte. Der Bericht bewertete zusätzliche Ansprüche auf die Sol-Gel-Zusammensetzung oder eine Sprühvorrichtung für sich genommen nicht mit Punkten. Der wirtschaftliche Auftrag half also dabei, die Arbeit auf die richtigen Ansprüche zu konzentrieren.

Was ich aus den kleinen Abzügen lernen würde

Beim Lesen des Prüferberichts interessiert mich neben den großen Fehlern auch, wo man mit wenig zusätzlicher Arbeit Punkte behalten kann. In A 2026 kostete die fehlende Angabe der ISO-Norm im unabhängigen Parameter-Erzeugnisanspruch 5 Punkte; fehlte nur deren Datum 31. Dezember 2016, war es noch 1 Punkt. Für meine Schlusskontrolle würde ich daraus eine konkrete Frage machen: Habe ich bei jedem verwendeten Parameter auch Messmethode und gegebenenfalls den angegebenen Normstand übernommen? Im Mandantenschreiben stand beides bereits. Man musste es beim Übertragen in den Anspruch nur beieinanderhalten.

Genau solche vorbereitbaren Arbeitsschritte nenne ich „niedrig hängende Früchte“. Dazu gehören für mich kurze Kontrolllisten und vertraute Formulierungen, mit denen ich unter Zeitdruck seltener etwas liegen lasse. Das ist gerade beim Anspruchssatz nützlich: Rückbezüge, Bezugszeichen und Parameterangaben lassen sich noch einmal gezielt prüfen, ohne die ganze technische Analyse neu aufzurollen.

Bei der zweiteiligen Form lohnt es sich allerdings, den Bericht genau zu lesen. Eine inkorrekte zweiteilige Form kostete 2 Punkte. Wer keine zweiteilige Form verwendete, erhielt dagegen ausdrücklich keinen Abzug, sofern der Stand der Technik in der Beschreibung zutreffend erläutert wurde. Die richtige Folgerung ist daher, eine verwendete zweiteilige Form sauber aufzubauen; eine Pflicht, jeden Anspruch so zu formulieren, lässt sich aus dieser Bewertung gerade nicht ableiten. Auch Regel 43 Absatz 1 EPÜ sieht die Form nur vor, soweit sie zweckdienlich ist.

Ähnlich sorgfältig würde ich den Abzug von 15 Punkten einordnen, wenn im Verfahrensanspruch die Härte an die Stelle von TEOS und Zitronensäure trat. Daraus wird kein allgemeines Verbot, eine Erfindung über ein zu erreichendes Ergebnis zu definieren. Die Richtlinien F-IV, 4.10 lassen solche Formulierungen unter bestimmten Voraussetzungen zu, etwa wenn eine genauere Definition den Schutz unangemessen beschränken würde und das Ergebnis zuverlässig überprüfbar ist. In dieser Aufgabe lagen die konkreten Ausgangsstoffe und Verfahrensschritte aber auf dem Tisch. Mein praktischer Schluss wäre deshalb, den Herstellungsweg damit zu beschreiben und die messbare Härte für die Definition des fertigen Erzeugnisses zu nutzen. Gerade das Zusammenspiel dieser beiden Anspruchskategorien macht A 2026 als Übung interessant.

Den Weg vom Wortlaut der Aufgabe zu diesen Entscheidungen findest Du in meinem ausgearbeiteten A-2026-Beispiel mit farbigen Markierungen. Dort geht es bewusst erst um die Hinweise im Mandantenschreiben und den Vergleich mit D1 und D2; der Prüferbericht kommt zur anschließenden Kontrolle hinzu. Der Beitrag enthält entsprechend die Lösung.

Rückfallpositionen müssen tatsächlich beschränken

Ein abhängiger Anspruch soll eine sinnvolle engere Ausführungsform schützen. Ein lediglich „vorzugsweise“ vorhandenes Merkmal bewirkt diese Einschränkung nicht. Prüfe die Formulierung ebenso sorgfältig wie den Rückbezug und die Offenbarungsgrundlage.

Für die Beschreibungseinleitung gab es in A 2026 jeweils 5 Punkte für Stand der Technik, Aufgabe und Lösung, zusammen also 15 Punkte. Die M3.1-Probeaufgabe sah 20 Punkte bei höchstens 2.000 Zeichen vor. Eine kurze Gliederung dieser Abschnitte hilft beim Schreiben. Ich würde die Einleitung nach dem Anspruchsentwurf fertigstellen: Dann lassen sich Aufgabe und Lösung auf die tatsächlich beanspruchte Erfindung abstimmen.

So würde ich damit üben

Sammle aus den aktuellen Aufgaben verschiedene Anspruchskategorien mit je einem guten Beispiel und den Gründen für ihre Wahl. Erstelle daneben eine kurze Checkliste für die Beschreibungseinleitung. Beim nächsten Üben prüfst Du, ob diese Hilfen wirklich schneller zu einer passenden Antwort führen.

Eine solche Checkliste entlastet Dich bei der Routine und lässt mehr Aufmerksamkeit für die schwierigen Stellen. Die ausführliche Arbeitsweise findest Du unter Detaillierter Ablauf von Teil A, die Originalberichte im Compendium.

Meine frühere Podcastfolge zur Bewertung

In der Folge unten spreche ich über die damalige Bewertung des A-Teils und darüber, welche Folgerungen ich für meine Vorbereitung daraus gezogen hatte. Die aktuellen Beispiele oben knüpfen an diese Überlegungen an.

Text überarbeitet am 28. September 2026.