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Bewertungspraxis bei Teil C

© Nico Riffel

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Bei einem Angriff auf eine Anmeldung oder ein Patent musst Du die entscheidenden Informationen finden und daraus eine nachvollziehbare rechtliche Begründung entwickeln. Im früheren C-Teil wurde diese Unterscheidung mit „Use of Information“ und „Argumentation“ beschrieben. Sie hilft weiterhin beim Lernen: Fehlt Dir die richtige Fundstelle, oder hast Du sie gefunden und trotzdem keinen überzeugenden Angriff formuliert? Für die Punkte würde ich mich heute zunächst an der M3.3-Probeaufgabe orientieren.

Was zeigt die Probeaufgabe?

In der veröffentlichten M3.3-Probeaufgabe werden Einwendungen Dritter verlangt. Die Musterlösung verteilt insgesamt 100 Punkte auf folgende Bereiche:

Bereich Punkte der Probeaufgabe
Status der Ansprüche und Beweismittel, insbesondere Zeitränge 12 Punkte
Klarheit, Einheitlichkeit, Anspruchskategorien und unzulässige Erweiterung 30 Punkte
Neuheit 25 Punkte
Erfinderische Tätigkeit 33 Punkte

Neuheit und erfinderische Tätigkeit machen damit zusammen 58 Punkte aus; die übrigen Prüfungen tragen 42 Punkte bei. Das ergibt eine brauchbare erste Größenordnung von ungefähr 60 zu 40 Prozent. Für meine Vorbereitung würde ich deshalb neben Neuheits- und Erfindungshöhenangriffen auch Zeitränge, Klarheit und Änderungsgrundlagen regelmäßig üben.

Die 30 Punkte für Klarheit, Einheitlichkeit, Regel 43 Absatz 2 und unzulässige Erweiterung fallen dabei besonders auf. In der TPO-Probeaufgabe tragen diese Fragen erheblich zur Bewertung bei. Eine vorbereitete TPO-Struktur sollte ihnen entsprechend Platz geben.

Ein erster Zeitplan für die Probeaufgabe

Für M3.3 sind 2027 140 Minuten vorgesehen. Ich würde zunächst so üben:

Arbeitsschritt Min. Fertig nach (Min.)
Auftrag und Unterlagen lesen, Anspruchs- und Angriffsmatrix anlegen 35 35
Status und Zeitränge in der Antwort erläutern 15 50
Weitere Einwände, etwa Klarheit und Erweiterung, ausformulieren 25 75
Neuheitsangriffe schreiben 20 95
Angriffe zur erfinderischen Tätigkeit schreiben 30 125
Anspruchsabdeckung, Fundstellen und Anträge kontrollieren 15 140

Die ersten 35 Minuten sind gemeinsame Vorarbeit für die späteren Abschnitte. Wenn ich den Neuheitsangriff schreibe, möchte ich den entscheidenden Unterschied beziehungsweise seine Vorwegnahme deshalb bereits in der Übersicht finden. Die anschließenden Schreibblöcke helfen, die erarbeiteten Ergebnisse rechtzeitig in eine vollständige Antwort zu bringen.

Wenn ich an einem schwierigen Angriff hängen bleibe, würde ich mir die offene Frage notieren und zunächst die bereits geklärten Angriffe zu Papier bringen. Ein rechtzeitig fertiggestellter Angriff auf einen weiteren Anspruch ist oft mehr wert als die nächste Viertelstunde Feinschliff an der ersten Begründung. Bei der Nachkorrektur lässt sich das prüfen: Welche erreichbaren Punkte blieben liegen, weil die Antwort nicht mehr fertig wurde? Für die nächste Übung würde ich daraus einen konkreten Wechselzeitpunkt ableiten. So bleibt es nicht bei dem etwas hilflosen Vorsatz, beim nächsten Mal einfach schneller zu sein.

Informationen verwenden heißt mehr als erwähnen

Im C-Bericht 2026 werden genaue Fundstellen verlangt. Absatz, Zeile, Anspruch oder Figur müssen die Aussage nachvollziehbar machen. Verwenden zwei Unterlagen unterschiedliche Begriffe, erkläre, weshalb Du sie gleichsetzt.

Auch ein Zeitrang braucht eine Begründung. Eine Priorität auf dem Deckblatt ist noch kein Nachweis, dass jeder beanspruchte Gegenstand diesen Tag wirksam genießt. Bei Vorbenutzungen musst Du zwischen dem öffentlichen Ereignis und seinem Beweismittel unterscheiden.

Die Tabelle erleichtert es, beim Schreiben die passende Fundstelle direkt neben das Argument zu setzen.

Gerade die wiederkehrenden Schritte lassen sich dabei vorbereiten: Zeitrang mit Rechtsgrundlage, Zuordnung der Merkmale und Aufbau des Aufgabe-Lösungs-Ansatzes. In meiner Sammlung „Niedrig hängende Früchte“ findest Du dafür kurze Bausteine mit Platz für die Angaben aus der Aufgabe. Der Begriff steht für die Punkte, die man mit einer eingeübten Routine leichter mitnehmen kann. Wie viel ein einzelner Schritt zählt, sehe ich mir bei der Nachkorrektur im jeweiligen Bericht an.

Gute Argumentation bleibt der Kern

Begründe bei erfinderischer Tätigkeit den Ausgangspunkt, den Unterschied, die Wirkung und die objektive Aufgabe. Erkläre anschließend, weshalb der Fachmann die relevante Lehre herangezogen und wie er sie umgesetzt hätte. Die Lösung bereits in die Aufgabenformulierung hineinzuschreiben, macht die Kombination nur scheinbar naheliegend.

Die Prüferberichte lassen Raum für andere überzeugende Angriffe. Wenn Du einen solchen Weg wählst, lohnt sich eine sorgfältige Begründung der entscheidenden Schritte. Ich würde meine Zeit vor allem dort einsetzen, wo die Unterlagen einen starken Angriff hergeben.

In der veröffentlichten M3.3-Probeaufgabe war ein Ausführbarkeitsangriff ausdrücklich ausgeschlossen. Für die weitere Vorbereitung gehört die Ausführbarkeit dennoch zum Stoff; der allgemeine Rahmen von M3.3 umfasst auch diesen Einwand.

Für die 42 Punkte außerhalb von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit finde ich eine Checkliste besonders hilfreich. Zeitränge, Änderungsgrundlagen, Klarheit und Einheitlichkeit lassen sich damit einmal gezielt durchgehen. Bei der Nachkorrektur würde ich vermerken, welchen Einwand ich übersehen habe und an welcher Fundstelle ich ihn hätte erkennen können. Daraus entsteht nach und nach eine brauchbare persönliche Arbeitshilfe. Beispiele findest Du unter Detaillierter Ablauf von Teil C und Merkmalsanalyse im C-Teil.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



Bewertungspraxis bei Teil B

© Nico Riffel

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Beim früheren B-Teil lagen viele Punkte in der Begründung der Änderungen und der Patentfähigkeit. Das zeigen auch B 2026 und die M3.2-Probeaufgabe: In beiden Fällen entfielen 30 Punkte auf die Ansprüche und 70 auf die Argumentation.

Der Anspruchssatz gibt die Richtung für die Begründung vor. Ich würde deshalb zu jeder Änderung gleich notieren, welcher Einwand damit erledigt wird und welche Argumente für den verbleibenden Gegenstand gebraucht werden. Diese Vorarbeit verbindet die beiden Bewertungsbereiche.

Gleiche Gesamtquote, unterschiedliche Schwerpunkte

Bereich der Argumentation B 2026 M3.2-Probeaufgabe
Grundlage der Änderungen 23 15
Klarheit 4 5
Einheitlichkeit 6 –
Neuheit 6 20
Erfinderische Tätigkeit 31 30

Bei der Einheitlichkeit steht für die Probeaufgabe ein Strich, weil die veröffentlichte Aufteilung dafür keinen eigenen Punkteblock ausweist.

Als Orientierung würde ich aus beiden Aufgaben 30 Prozent für den Anspruchssatz und 70 Prozent für die Argumentation mitnehmen. Auch die erfinderische Tätigkeit liegt mit 30 beziehungsweise 31 Punkten nah beieinander. Bei der Neuheit unterscheiden sich die Gewichte mit 6 und 20 Punkten deutlich. Für die Vorbereitung spricht das dafür, Anspruchsänderungen und den Aufgabe-Lösungs-Ansatz besonders gründlich einzuüben und bei der Neuheit auf die Schwierigkeiten des konkreten Falls zu achten.

Beim Üben würde ich deshalb nach der Korrektur zwei Dinge getrennt ansehen: Welche Probleme hatte ich richtig erkannt, und welche davon sind mit ihren Fundstellen und Schlussfolgerungen tatsächlich in meiner Antwort gelandet? Wer die Lösung schon verstanden hat, aber beim Ausformulieren Zeit verliert, braucht ein anderes Training als jemand, der noch an der Merkmalskombination arbeitet.

Was sich gut vorbereiten lässt

Du kannst eine klare Struktur für Änderungsgrundlagen, Neuheit und den Aufgabe-Lösungs-Ansatz einüben. Bei den Fundstellen solltest Du präzise werden. Bei der Kombination von Merkmalen musst Du erklären, weshalb gerade diese Kombination ursprünglich offenbart ist.

Mit etwas Übung kann diese Struktur wie ein gut geöltes Uhrwerk laufen. Dann bleibt mehr Aufmerksamkeit für die Fundstelle, die eine schwierige Merkmalskombination trägt, oder für die technische Wirkung, auf der die erfinderische Tätigkeit beruht. Im Beitrag zum Aufgabe-Lösungs-Ansatz zeige ich an einem kleinen Beispiel, wie daraus eine zusammenhängende Begründung wird.

Im Bericht B 2026 konnte ein zusätzlich behaupteter, tatsächlich aber nicht vorhandener Neuheitsunterschied zu Abzügen führen. Bei der Schlusskontrolle würde ich deshalb gerade die tragenden Unterschiede noch einmal an ihren Fundstellen überprüfen. Wenige gut belegte Argumente geben mir dabei mehr Sicherheit als eine lange Liste möglicher Unterschiede.

Analyse und Schreiben zusammen planen

Für M3.2 würde ich als ersten Versuch die folgenden 140 Minuten einteilen. Die Bewertung der Probeaufgabe ist dabei eine Orientierung; die Minuten sind mein eigener Vorschlag:

Arbeitsschritt Min. Fertig nach (Min.)
Auftrag, Einwände, Unterlagen und mögliche Anspruchsfassung analysieren 45 45
Anspruchssatz fertigstellen und Änderungen kenntlich machen 15 60
Änderungsgrundlagen und Klarheit begründen 15 75
Neuheit begründen 15 90
Erfinderische Tätigkeit begründen 35 125
Anträge, Ansprüche und Begründung kontrollieren 15 140

Nach ungefähr 60 Minuten sollte damit ein Anspruchssatz stehen, den Du verteidigen kannst. Aus der Analyse liegen bereits die Fundstellen und Argumente für die Begründung vor. Ein schwieriger Erweiterungseinwand wird vielleicht mehr Schreibzeit brauchen, während eine eindeutige Neuheitsabgrenzung zügig erledigt ist. Die 15 Minuten für die Schlusskontrolle würde ich möglichst freihalten.

Für eine vollständige Übung bietet sich die Probeaufgabe mit ihrer Zurückweisung an. Dabei lassen sich Anspruchsänderungen, materielle Argumentation und passende Beschwerdeanträge gemeinsam erproben.

Zwischendurch kann es sehr aufschlussreich sein, nur einen bereits verstandenen Einwand auszuformulieren und die Zeit mitzuschreiben. Lege anschließend Deinen Text neben den Bericht: Sind die Grundlage, die technische Erklärung und das Ergebnis erkennbar miteinander verbunden? Beim zweiten Versuch zeigt sich dann auch, welche Notizen aus Deiner Matrix wirklich geholfen haben und welche Du ohne Verlust hättest weglassen können. Damit wird aus dem allgemeinen Vorsatz „früher anfangen zu schreiben“ eine Arbeitsweise, die Du tatsächlich geübt hast.

Wenn Du die einzelnen Arbeitsschritte genauer nachvollziehen möchtest, lies meinen detaillierten Ablauf und den Beitrag zum Analyseblatt. Die Originalaufgaben mit den Prüferberichten findest Du im Compendium.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



Die Bewertungspraxis bei Teil A

© Nico Riffel

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Wer die Bewertung kennt, kann seine Vorbereitung besser ausrichten. Das gilt auch für M3.1. Wir haben zwar noch keine Reihe echter M3.1-Prüfungen, aber mit der Probeaufgabe und dem letzten A-Teil schon zwei brauchbare Anhaltspunkte. Daraus würde ich eine vorläufige Gewichtung ableiten und sie beim Üben überprüfen.

Zwei Beispiele, zwei Verteilungen

Bewerteter Teil A 2026 M3.1-Probeaufgabe, Stand April 2026
Unabhängige Ansprüche 35 Punkte Verfahrensanspruch + 20 Punkte Erzeugnisanspruch 40
Abhängige Ansprüche beziehungsweise Rückfallpositionen 30 40
Beschreibungseinleitung 15 20

In A 2026 entfielen insgesamt 85 von 100 Punkten auf die Ansprüche und 15 Punkte auf die Einleitung. In der M3.1-Probeaufgabe sind es 80 von 100 Punkten und 20 Punkte. Für die Vorbereitung ergibt sich daraus eine brauchbare Größenordnung: Rund vier Fünftel des Bewertungsgewichts liegen beim Anspruchssatz. Den Anspruchsentwurf würde ich entsprechend gründlich üben.

Innerhalb des Anspruchssatzes tragen die unabhängigen Ansprüche viel Gewicht: 55 Punkte in A 2026 und 40 Punkte in der Probeaufgabe. Hinzu kommt ihre Bedeutung für die ganze Lösung. Ein fehlendes wesentliches Merkmal im Hauptanspruch wird nicht dadurch geheilt, dass es irgendwo in einem Unteranspruch auftaucht; der Bericht zu A 2026 vergab für solche Unteransprüche keine zusätzlichen Punkte. Zugleich bringen die fünf Rückfallpositionen in der Probeaufgabe zusammen weitere 40 Punkte. Mein Ziel wäre daher, zügig zu einem tragfähigen unabhängigen Anspruch zu kommen und darauf einen vollständigen Satz sinnvoller Rückfallpositionen aufzubauen.

Bei der Probeaufgabe lässt sich das gut an einem unabhängigen Anspruch mit fünf Rückfallpositionen üben. A 2026 bietet daneben ein Beispiel dafür, wie Verfahrens- und Erzeugnisschutz zusammenwirken.

Mein erster Zeitplan für M3.1

2027 stehen für M3.1 170 Minuten zur Verfügung. Für die offizielle Probeaufgabe würde ich zunächst mit folgendem Ablauf üben:

Arbeitsschritt Min. Fertig nach (Min.)
Auftrag, Erfindung und Stand der Technik auswerten 45 45
Unabhängigen Anspruch entwickeln und prüfen 45 90
Die fünf verlangten Rückfallpositionen formulieren 40 130
Beschreibungseinleitung schreiben 25 155
Ansprüche, Rückbezüge, Einleitung und Auftrag gegenlesen 15 170

Die Punkte lassen sich nicht einfach im selben Verhältnis in Schreibzeit umrechnen. Das anfängliche Verstehen der Erfindung hilft allen folgenden Schritten. Außerdem muss der unabhängige Anspruch tragen, damit die Rückfallpositionen darauf sinnvoll aufbauen können. Deshalb habe ich eine gemeinsame Analysephase vorgesehen und für den Hauptanspruch etwas mehr Zeit als für die abhängigen Ansprüche reserviert.

Beim Ausprobieren würde ich die tatsächlichen Zeiten daneben notieren. Brauchst Du für den unabhängigen Anspruch regelmäßig länger als die vorgesehenen 90 Minuten einschließlich Analyse, lohnt sich ein genauer Blick auf die Ursache. Vielleicht dauert das technische Verständnis noch zu lange; vielleicht ist der Anspruch eigentlich schon brauchbar, und Du suchst nur weiter nach einer noch eleganteren Fassung. Das sind zwei ganz verschiedene Baustellen für die nächste Übung.

Wie breit soll der Anspruch sein?

Mein früherer Rat „im Zweifel lieber ein Merkmal mehr aufnehmen“ beruht auf der unterschiedlichen Schwere möglicher Fehler. Wenn der breitere Anspruch nicht neu ist, können sämtliche Punkte für diesen Anspruch verloren gehen. Eine zusätzliche, an sich unnötige Beschränkung kostet ebenfalls Punkte, lässt aber häufig noch eine brauchbare Teilbewertung übrig.

In A 2026 war der unabhängige Verfahrensanspruch mit 35 Punkten bewertet. Fehlte die für die Neuheit entscheidende Kombination aus TEOS und Zitronensäure, ohne dass andere Eigenschaften Neuheit herstellten, wurden 35 Punkte abgezogen. Eine unnötige Beschränkung auf eine automatische Sprühmaschine kostete 15 Punkte; die Beschränkung auf das konkrete Gewichtsverhältnis 4:1 sogar 25 Punkte. Die engere Fassung war also keineswegs kostenlos, konnte aber gegenüber einem nicht neuen Anspruch Punkte erhalten.

Beim Erzeugnisanspruch zeigte sich dasselbe Muster: Mangelnde Neuheit führte zu null Punkten. Die unnötige Festlegung auf ein Aluminiumsubstrat kostete dagegen 7 von 20 Punkten. Wenn gerade die Verallgemeinerung von Aluminium zu Metall am Ende einer Prüfung noch ernsthaft zweifelhaft wäre, würde ich diese unterschiedlichen Folgen in meine Entscheidung einbeziehen.

Zunächst versuche ich natürlich, den Zweifel anhand der Unterlagen zu klären. Bleibt er bestehen, bevorzuge ich die möglichst wenig eingeschränkte Fassung, deren Patentfähigkeit ich vertreten kann. Darum ging es bei meinem Tipp. Eine ganze Liste vorsorglicher Einschränkungen wäre teuer und würde dem Mandanten viel Schutz nehmen.

Bei A 2026 finde ich den Vergleich der Anspruchsformen besonders interessant: Für den durch Eigenschaften bestimmten Erzeugnisanspruch waren bis zu 20 Punkte vorgesehen, für die bewertete Product-by-Process-Lösung höchstens 15 Punkte. Es machte also einen spürbaren Unterschied, wie man den Anspruch formulierte. Ich würde deshalb üben, die Schutzwirkung verschiedener Anspruchsformen miteinander zu vergleichen, statt mir eine bevorzugte Form für alle Fälle zurechtzulegen.

Für die Wahl der Anspruchskategorien lohnt sich auch der Blick auf das Geschäft des Mandanten. In A 2026 vertrieb das Unternehmen Kochgeschirr und Küchengeräte. Der Bericht bewertete zusätzliche Ansprüche auf die Sol-Gel-Zusammensetzung oder eine Sprühvorrichtung für sich genommen nicht mit Punkten. Der wirtschaftliche Auftrag half also dabei, die Arbeit auf die richtigen Ansprüche zu konzentrieren.

Was ich aus den kleinen Abzügen lernen würde

Beim Lesen des Prüferberichts interessiert mich neben den großen Fehlern auch, wo man mit wenig zusätzlicher Arbeit Punkte behalten kann. In A 2026 kostete die fehlende Angabe der ISO-Norm im unabhängigen Parameter-Erzeugnisanspruch 5 Punkte; fehlte nur deren Datum 31. Dezember 2016, war es noch 1 Punkt. Für meine Schlusskontrolle würde ich daraus eine konkrete Frage machen: Habe ich bei jedem verwendeten Parameter auch Messmethode und gegebenenfalls den angegebenen Normstand übernommen? Im Mandantenschreiben stand beides bereits. Man musste es beim Übertragen in den Anspruch nur beieinanderhalten.

Genau solche vorbereitbaren Arbeitsschritte nenne ich „niedrig hängende Früchte“. Dazu gehören für mich kurze Kontrolllisten und vertraute Formulierungen, mit denen ich unter Zeitdruck seltener etwas liegen lasse. Das ist gerade beim Anspruchssatz nützlich: Rückbezüge, Bezugszeichen und Parameterangaben lassen sich noch einmal gezielt prüfen, ohne die ganze technische Analyse neu aufzurollen.

Bei der zweiteiligen Form lohnt es sich allerdings, den Bericht genau zu lesen. Eine inkorrekte zweiteilige Form kostete 2 Punkte. Wer keine zweiteilige Form verwendete, erhielt dagegen ausdrücklich keinen Abzug, sofern der Stand der Technik in der Beschreibung zutreffend erläutert wurde. Die richtige Folgerung ist daher, eine verwendete zweiteilige Form sauber aufzubauen; eine Pflicht, jeden Anspruch so zu formulieren, lässt sich aus dieser Bewertung gerade nicht ableiten. Auch Regel 43 Absatz 1 EPÜ sieht die Form nur vor, soweit sie zweckdienlich ist.

Ähnlich sorgfältig würde ich den Abzug von 15 Punkten einordnen, wenn im Verfahrensanspruch die Härte an die Stelle von TEOS und Zitronensäure trat. Daraus wird kein allgemeines Verbot, eine Erfindung über ein zu erreichendes Ergebnis zu definieren. Die Richtlinien F-IV, 4.10 lassen solche Formulierungen unter bestimmten Voraussetzungen zu, etwa wenn eine genauere Definition den Schutz unangemessen beschränken würde und das Ergebnis zuverlässig überprüfbar ist. In dieser Aufgabe lagen die konkreten Ausgangsstoffe und Verfahrensschritte aber auf dem Tisch. Mein praktischer Schluss wäre deshalb, den Herstellungsweg damit zu beschreiben und die messbare Härte für die Definition des fertigen Erzeugnisses zu nutzen. Gerade das Zusammenspiel dieser beiden Anspruchskategorien macht A 2026 als Übung interessant.

Den Weg vom Wortlaut der Aufgabe zu diesen Entscheidungen findest Du in meinem ausgearbeiteten A-2026-Beispiel mit farbigen Markierungen. Dort geht es bewusst erst um die Hinweise im Mandantenschreiben und den Vergleich mit D1 und D2; der Prüferbericht kommt zur anschließenden Kontrolle hinzu. Der Beitrag enthält entsprechend die Lösung.

Rückfallpositionen müssen tatsächlich beschränken

Ein abhängiger Anspruch soll eine sinnvolle engere Ausführungsform schützen. Ein lediglich „vorzugsweise“ vorhandenes Merkmal bewirkt diese Einschränkung nicht. Prüfe die Formulierung ebenso sorgfältig wie den Rückbezug und die Offenbarungsgrundlage.

Für die Beschreibungseinleitung gab es in A 2026 jeweils 5 Punkte für Stand der Technik, Aufgabe und Lösung, zusammen also 15 Punkte. Die M3.1-Probeaufgabe sah 20 Punkte bei höchstens 2.000 Zeichen vor. Eine kurze Gliederung dieser Abschnitte hilft beim Schreiben. Ich würde die Einleitung nach dem Anspruchsentwurf fertigstellen: Dann lassen sich Aufgabe und Lösung auf die tatsächlich beanspruchte Erfindung abstimmen.

So würde ich damit üben

Sammle aus den aktuellen Aufgaben verschiedene Anspruchskategorien mit je einem guten Beispiel und den Gründen für ihre Wahl. Erstelle daneben eine kurze Checkliste für die Beschreibungseinleitung. Beim nächsten Üben prüfst Du, ob diese Hilfen wirklich schneller zu einer passenden Antwort führen.

Eine solche Checkliste entlastet Dich bei der Routine und lässt mehr Aufmerksamkeit für die schwierigen Stellen. Die ausführliche Arbeitsweise findest Du unter Detaillierter Ablauf von Teil A, die Originalberichte im Compendium.

Meine frühere Podcastfolge zur Bewertung

In der Folge unten spreche ich über die damalige Bewertung des A-Teils und darüber, welche Folgerungen ich für meine Vorbereitung daraus gezogen hatte. Die aktuellen Beispiele oben knüpfen an diese Überlegungen an.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



Die Bewertungspraxis bei Teil D

© Nico Riffel

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Eine richtige rechtliche Überlegung im Kopf und eine gut bewertete Prüfungsantwort sind leider nicht immer dasselbe. Das klingt zunächst etwas ungerecht. Mir hat es aber geholfen, beim Nacharbeiten einer Aufgabe genauer hinzusehen: Was hatte ich tatsächlich aufgeschrieben, was nur mitgedacht, und an welcher Stelle erwartete der Prüfer noch eine Begründung?

Der frühere D-Teil verband einzelne Rechtsfragen mit einer größeren Beratungsaufgabe. In M2 und M4 begegnen Dir beide Fähigkeiten wieder. Bei der Vorbereitung würde ich deshalb nicht nur vergleichen, ob mein Ergebnis mit der Musterlösung übereinstimmt. Mich interessiert auch, ob jemand, der meine Überlegungen nicht kennt, den Weg dorthin aus meiner Antwort nachvollziehen kann.

M2: Vom passenden Artikel zur brauchbaren Antwort

Ein anschauliches Beispiel ist die Rücknahme einer PCT-Anmeldung aus M2 2026. Die vollständige Gegenüberstellung findest Du auf der Modulseite zu M2 und M4. Dort genügte es nicht, die Rücknahmevorschrift zu finden: Die Frage verlangte die möglichen Einreichungsstellen und die jeweils erforderlichen Schritte. Daraus ergaben sich auch die Themen Vertretung, Vollmacht und Unterschrift.

Beim Nacharbeiten würde ich neben jede Teilfrage die dazugehörigen Sätze meiner Antwort setzen. So sieht man recht schnell, ob man eine Frage zwar erkannt, aber nur zur Hälfte beantwortet hat. Fehlt etwa die Unterschrift, ergänze ich auf meinem Vorlagenzettel neben „Erklärung einreichen“ gleich „Wer unterschreibt?“. Beim nächsten ähnlichen Fall erinnert mich diese kleine Ergänzung daran, auch diesen Schritt zu prüfen.

Mit den Fundstellen verfahre ich genauso: Der passende Absatz oder Buchstabe steht direkt bei der Aussage, die er trägt. Im Prüferbericht zu M2 2026 wird ausdrücklich zwischen der bloßen Wiedergabe einer Vorschrift und ihrer begründeten Anwendung auf den Sachverhalt unterschieden. Gerade mit dem elektronischen Zugriff auf Rechtstexte ist die Versuchung groß, eine gefundene Passage schnell zu übernehmen. Die eigentliche Arbeit liegt dann darin, mit einem eigenen Satz zu erklären, was sie für diesen Mandanten bedeutet.

Für die Auswertung der Übergangsprüfung 2026 noch eine Besonderheit: Nach dem Wegfall einer Frage wegen eines Übersetzungsproblems waren im ersten Teil 8 von 19 Punkten und im zweiten 10 von 20 Punkten zum Bestehen erforderlich. Wenn Du diese Aufgabe unter Prüfungsbedingungen übst, kannst Du Dein Ergebnis an diesen tatsächlich verwendeten Schwellen messen.

Standardsituationen bleiben wertvoll

Fristenberechnung, Priorität, Verfahrensstand und die Folgen einer versäumten Handlung begegnen Dir immer wieder. Im Grunde ist es wie beim Fußball: Ein Tor nach einem eingeübten Freistoß zählt genauso wie eines nach einem wunderbaren Spielzug. Solche Standardsituationen darf man also ruhig gezielt trainieren.

Bei einer versäumten Frist würde mein vorbereiteter Ablauf etwa Rechtsfolge, verfügbaren Rechtsbehelf, erforderliche Handlung, Gebühr und neue Frist miteinander verbinden. Die konkreten Daten und die Gründe, weshalb der Rechtsbehelf hier offensteht, ergänze ich aus der Aufgabe. Unter „Niedrig hängende Früchte“ habe ich erklärt, wie daraus eigene Rechtsketten und Formulierungshilfen werden können. Dort findest Du auch Beispiele und eine Sammlung zum Herunterladen.

M4: Aus der Schutzrechtslage eine Empfehlung entwickeln

Bei einer Beratungsaufgabe würde ich zunächst zwischen dem heutigen Zustand und den möglichen nächsten Schritten unterscheiden. Angenommen, der Mandant will ein Erzeugnis in zwei Ländern verkaufen und nur in einem davon besteht ein relevantes Patent des Wettbewerbers. Dann möchte ich die Antwort auch nach diesen Ländern aufbauen. Anschließend prüfe ich, ob das Patent den geplanten Vertrieb tatsächlich erfasst und welche Möglichkeiten der Mandant hat, seine Lage zu verbessern.

Aus „Einspruch einlegen“ wird dann etwa ein Rat, der das konkrete Patent, den tragfähigen Angriff und das berechnete Fristende nennt. Dazu gehört auch die Erklärung, was ein erfolgreicher Angriff für das Vorhaben des Mandanten ändern würde. Besteht das Hindernis stattdessen in einem eigenen versäumten Verfahrensschritt, führt die Überlegung beispielsweise zur Weiterbehandlung. Entscheidend ist, dass der Rat aus der zuvor ermittelten Situation herauswächst.

Dafür finde ich eine Zeitlinien- und Schutzrechtsübersicht hilfreich. Neben den Rechten stehen dort die Länder, die geplanten Handlungen und die noch offenen Schritte. So habe ich beim Schreiben sowohl die rechtliche Lage als auch das Ziel des Mandanten vor Augen.

Nach einer Übung auch die Zeit auswerten

Die Bewertung allein erzählt noch nicht alles. Ich würde nach einer Übung auch festhalten, wo die Zeit hingegangen ist. War eine Frage schwierig, fehlte mir eine Rechtsgrundlage, oder habe ich an einer bereits brauchbaren Antwort zu lange gefeilt? Für die nächste Übung folgen daraus ganz unterschiedliche Konsequenzen.

Wenn ich die Lösung wusste und sie trotzdem nicht rechtzeitig aufgeschrieben habe, brauche ich vor allem eine bessere Begrenzung der ersten Bearbeitungsrunde. Dazu dient mein Zeitplan nach Punkten. Bei einer Unterbrechung notiere ich möglichst konkret, was noch fehlt, etwa „Unterschrift des Vertreters prüfen“. Damit finde ich beim zweiten Durchgang schneller wieder hinein als mit einem großen Fragezeichen neben der gesamten Antwort.

Ältere D-Aufgaben nacharbeiten

Bei älteren D-Aufgaben konnte sich das Gewicht von Rechtsfragen und Beratungsaufgabe verschieben. Die Mitteilung der Prüfungskommission vom 13. März 2019 sah für Prüfungen ab 2020 eine Verteilung von 40:60 bis 60:40 zwischen Teil I und Teil II vor. Schau beim Üben deshalb auf die Punkte in der betreffenden Aufgabe. Die dazugehörigen Prüferberichte findest Du im EPA-Compendium.

Text überarbeitet am 28. September 2026.