Kategoriearchiv: B-Teil

Der B-Teil der EQE befasst sich mit dem Schreiben einer Bescheidserwiderung inklusive Anpassung der Ansprüche.

Beispiellösung für den neuen Teil B

Auch bei diesem Beitrag bezieht sich das „neu“ im Titel auf die Umstellung ab 2017, als die technischen Fachrichtungen zusammengeführt wurden. Hier findest Du meine damalige Lösung zur B-Probeaufgabe mit Folien und Video.

An meiner Lösung kannst Du nachvollziehen, wie ich den Anspruchsentwurf des Mandanten analysiert, nach einer geeigneten Änderung gesucht und anschließend argumentiert habe. Das kann Dir auch heute noch helfen. An einer Stelle zur Neuheit von Auswahlbereichen muss ich meine damalige Erläuterung allerdings ergänzen.

Worauf Du bei Auswahlbereichen achten musst

In der alten Erläuterung wird für die Neuheit einer Bereichsauswahl noch eine „gezielte Auswahl“ beziehungsweise eine neue technische Lehre als eigenständiges zusätzliches Kriterium herangezogen. Das würde ich heute so nicht mehr schreiben. Für die Neuheit kommt es darauf an, ob der Bereich unmittelbar und eindeutig offenbart ist. Ob eine Auswahl einen technischen Effekt hat und deshalb erfinderisch sein kann, ist eine andere Frage. Ein solcher Effekt macht einen bereits vorweggenommenen Bereich nicht nachträglich neu.

Den heutigen Stand erläutern die Richtlinien zu Auswahlerfindungen, G‑VI, 7, und zur erfinderischen Tätigkeit, G‑VII, 12. Video und PDF enthalten an dieser Stelle noch meine ältere Darstellung.

Für M3.2 weiterdenken

Die M3.2-Probeaufgabe ergänzt die Bescheidserwiderung aus diesem Beispiel um eine weitere Verfahrenssituation: Dort liegt bereits eine Zurückweisung vor, auf die mit einer Beschwerde reagiert wird.

Wie ich bei einer heutigen Aufgabe vorgehen würde, beschreibe ich unter Detaillierter Ablauf von Teil B. Im Beitrag zur Bewertung vergleiche ich B 2026 mit der M3.2-Probeaufgabe. Meine alte Lösung würde ich also ergänzend für die Methode verwenden und die aktuelle Probeaufgabe nutzen, um mich mit dem heutigen Format vertraut zu machen.

Video zur damaligen B-Aufgabe

Im Video gehe ich meine Lösung durch. Die zugehörigen Folien kannst Du als Musterlösung zu Teil B als PDF herunterladen und danebenlegen.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



Bewertungspraxis bei Teil B

© Nico Riffel

© Nico Riffel

Beim früheren B-Teil lagen viele Punkte in der Begründung der Änderungen und der Patentfähigkeit. Das zeigen auch B 2026 und die M3.2-Probeaufgabe: In beiden Fällen entfielen 30 Punkte auf die Ansprüche und 70 auf die Argumentation.

Der Anspruchssatz gibt die Richtung für die Begründung vor. Ich würde deshalb zu jeder Änderung gleich notieren, welcher Einwand damit erledigt wird und welche Argumente für den verbleibenden Gegenstand gebraucht werden. Diese Vorarbeit verbindet die beiden Bewertungsbereiche.

Gleiche Gesamtquote, unterschiedliche Schwerpunkte

Bereich der Argumentation B 2026 M3.2-Probeaufgabe
Grundlage der Änderungen 23 15
Klarheit 4 5
Einheitlichkeit 6 –
Neuheit 6 20
Erfinderische Tätigkeit 31 30

Bei der Einheitlichkeit steht für die Probeaufgabe ein Strich, weil die veröffentlichte Aufteilung dafür keinen eigenen Punkteblock ausweist.

Als Orientierung würde ich aus beiden Aufgaben 30 Prozent für den Anspruchssatz und 70 Prozent für die Argumentation mitnehmen. Auch die erfinderische Tätigkeit liegt mit 30 beziehungsweise 31 Punkten nah beieinander. Bei der Neuheit unterscheiden sich die Gewichte mit 6 und 20 Punkten deutlich. Für die Vorbereitung spricht das dafür, Anspruchsänderungen und den Aufgabe-Lösungs-Ansatz besonders gründlich einzuüben und bei der Neuheit auf die Schwierigkeiten des konkreten Falls zu achten.

Beim Üben würde ich deshalb nach der Korrektur zwei Dinge getrennt ansehen: Welche Probleme hatte ich richtig erkannt, und welche davon sind mit ihren Fundstellen und Schlussfolgerungen tatsächlich in meiner Antwort gelandet? Wer die Lösung schon verstanden hat, aber beim Ausformulieren Zeit verliert, braucht ein anderes Training als jemand, der noch an der Merkmalskombination arbeitet.

Was sich gut vorbereiten lässt

Du kannst eine klare Struktur für Änderungsgrundlagen, Neuheit und den Aufgabe-Lösungs-Ansatz einüben. Bei den Fundstellen solltest Du präzise werden. Bei der Kombination von Merkmalen musst Du erklären, weshalb gerade diese Kombination ursprünglich offenbart ist.

Mit etwas Übung kann diese Struktur wie ein gut geöltes Uhrwerk laufen. Dann bleibt mehr Aufmerksamkeit für die Fundstelle, die eine schwierige Merkmalskombination trägt, oder für die technische Wirkung, auf der die erfinderische Tätigkeit beruht. Im Beitrag zum Aufgabe-Lösungs-Ansatz zeige ich an einem kleinen Beispiel, wie daraus eine zusammenhängende Begründung wird.

Im Bericht B 2026 konnte ein zusätzlich behaupteter, tatsächlich aber nicht vorhandener Neuheitsunterschied zu Abzügen führen. Bei der Schlusskontrolle würde ich deshalb gerade die tragenden Unterschiede noch einmal an ihren Fundstellen überprüfen. Wenige gut belegte Argumente geben mir dabei mehr Sicherheit als eine lange Liste möglicher Unterschiede.

Analyse und Schreiben zusammen planen

Für M3.2 würde ich als ersten Versuch die folgenden 140 Minuten einteilen. Die Bewertung der Probeaufgabe ist dabei eine Orientierung; die Minuten sind mein eigener Vorschlag:

Arbeitsschritt Min. Fertig nach (Min.)
Auftrag, Einwände, Unterlagen und mögliche Anspruchsfassung analysieren 45 45
Anspruchssatz fertigstellen und Änderungen kenntlich machen 15 60
Änderungsgrundlagen und Klarheit begründen 15 75
Neuheit begründen 15 90
Erfinderische Tätigkeit begründen 35 125
Anträge, Ansprüche und Begründung kontrollieren 15 140

Nach ungefähr 60 Minuten sollte damit ein Anspruchssatz stehen, den Du verteidigen kannst. Aus der Analyse liegen bereits die Fundstellen und Argumente für die Begründung vor. Ein schwieriger Erweiterungseinwand wird vielleicht mehr Schreibzeit brauchen, während eine eindeutige Neuheitsabgrenzung zügig erledigt ist. Die 15 Minuten für die Schlusskontrolle würde ich möglichst freihalten.

Für eine vollständige Übung bietet sich die Probeaufgabe mit ihrer Zurückweisung an. Dabei lassen sich Anspruchsänderungen, materielle Argumentation und passende Beschwerdeanträge gemeinsam erproben.

Zwischendurch kann es sehr aufschlussreich sein, nur einen bereits verstandenen Einwand auszuformulieren und die Zeit mitzuschreiben. Lege anschließend Deinen Text neben den Bericht: Sind die Grundlage, die technische Erklärung und das Ergebnis erkennbar miteinander verbunden? Beim zweiten Versuch zeigt sich dann auch, welche Notizen aus Deiner Matrix wirklich geholfen haben und welche Du ohne Verlust hättest weglassen können. Damit wird aus dem allgemeinen Vorsatz „früher anfangen zu schreiben“ eine Arbeitsweise, die Du tatsächlich geübt hast.

Wenn Du die einzelnen Arbeitsschritte genauer nachvollziehen möchtest, lies meinen detaillierten Ablauf und den Beitrag zum Analyseblatt. Die Originalaufgaben mit den Prüferberichten findest Du im Compendium.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



Analyseblatt für den B-Teil

Für den früheren B-Teil habe ich ein Analyseblatt entwickelt, in dem ich die Merkmale vom Allgemeinen zum Speziellen ordne. Das war eine Erweiterung meiner ursprünglichen Farbmarkierung: Die Tabelle sollte mir zeigen, welche allgemeineren Begriffe und engeren Ausführungen die Unterlagen hergeben und wo ich sie in den Entgegenhaltungen wiederfinde. Gerade bei vielen Stoffen, Einzelwerten und Varianten kann das hilfreich sein. Für eine übersichtliche Aufgabe würde ich diesen Aufwand heute eher nicht betreiben; da komme ich mit Markierungen und einer kurzen Arbeitsliste häufig schneller zum Anspruchsentwurf.

Auf die erste Seite gehört der Auftrag

Halte zunächst die Wünsche des Mandanten, die Verfahrenslage, die relevanten Einwände und auffällige Hinweise in den Unterlagen fest. Dazu kommt die Frage, welche Antwort beziehungsweise welches Dokument verlangt wird.

Die Merkmalszeilen fülle ich anschließend dort aus, wo mir die Übersicht bei der Suche nach einer passenden Änderung hilft. Einen bereits geklärten Einwand kann ich gleich für die Begründung vormerken.

Vom Oberbegriff zur konkreten Ausführung

Mein vereinfachtes Beispiel verwendet ein Lösungsmittel, das ein Alkohol ist. Die Anmeldung nennt nacheinander mehrwertige Alkohole, zwei- und dreiwertige Alkohole sowie konkrete Beispiele: Ethan-1,2-diol und Propan-1,2,3-triol. Für Letzteres wird eine überraschend verbesserte Löslichkeit beschrieben.

Nehmen wir an, D1 nennt einwertige Alkohole wie Ethanol und D2 allgemein zweiwertige Alkohole. Dann kannst Du die Begriffe folgendermaßen ordnen:

© Nico Riffel 2014

© Nico Riffel 2014

Die allgemeine Beschränkung auf „mehrwertige Alkohole“ grenzt das Merkmal nicht gegen die engere Gruppe der zweiwertigen Alkohole in D2 ab. Ob D2 damit einen ganzen Anspruch vorwegnimmt, hängt aber weiterhin von dessen übrigen Merkmalen und der offenbarten Kombination ab.

Ethan-1,2-diol oder dreiwertige Alkohole sind mögliche Kandidaten für eine nähere Prüfung. Ich würde daneben jeweils die Offenbarungsgrundlage, den Unterschied zum Stand der Technik und den Nachweis der technischen Wirkung notieren. Ist der verbesserte Effekt nur für Propan-1,2,3-triol gezeigt, wird für eine Verallgemeinerung auf alle dreiwertigen Alkohole besonders interessant, welche Erklärung die Anmeldung für diesen Effekt gibt.

Mit Farben schneller wiederfinden

Beim Lesen der Druckschriften habe ich die wiedergefundenen Merkmale in der Tabelle farbig eingerahmt: orange für D1 und pink beziehungsweise magenta für D2. In einem weiteren Schritt habe ich mögliche Unterschiede grün hervorgehoben. Die Rahmen zeigen zunächst also die Herkunft der Information; die grüne Hinterlegung hält eine anschließende Einschätzung fest.

© Nico Riffel 2014

© Nico Riffel 2014

Hier kennzeichnen die Farben vor allem, in welcher Druckschrift ich ein Merkmal gefunden habe. Bei der Markierung des Mandantenschreibens verwende ich sie dagegen für die vermutete Funktion der Information, etwa Anspruchskern oder Rückfallposition. Ich würde mir deshalb einmal festlegen, welche dieser beiden Aufgaben die Farben auf meinem eigenen Blatt übernehmen sollen, und das oben kurz notieren.

Wo die Übersicht an ihre Grenzen kommt

Der Preis für diese Übersicht ist zunächst einmal die Zeit, die ich in ihren Aufbau stecke. Hinzu kommt ein anderer Nachteil: Das einzelne Tabellenfeld lässt den Zusammenhang leicht verschwinden. Ein orangefarbener Rahmen sagt mir, dass ich ein Merkmal in D1 gefunden habe. Ob es dort nur für eine bestimmte Stoffkombination, ein bestimmtes Beispiel oder unter einer zusätzlichen Bedingung beschrieben ist, geht aus dem Rahmen nicht hervor. Bei getrennten Listen kann die Tabelle sogar den Eindruck erwecken, es sei bereits eine Kombination offenbart, obwohl sie tatsächlich nur die einzelnen Fundstellen nebeneinanderstellt.

Deshalb würde ich solche Zusammenhänge gleich an der Fundstelle ergänzen, etwa „Beispiel 2, zusammen mit X“ oder „zwei getrennte Listen“. Dann kann ich die vorgesehene Anspruchskombination mit der tatsächlichen Lehre der Druckschrift vergleichen. Auch ein engeres Beispiel kann einen breiteren Anspruch vorwegnehmen, wenn es alle seine Merkmale zusammen zeigt; zusätzliche Angaben in der Druckschrift machen sie nicht automatisch unschädlich.

Wie leicht man sich sonst unnötig beschränkt, erläutere ich im Ablaufbeitrag anhand des Verhältnisses 1:1 bis 6:1 und des Einzelwerts 4:1. Gerade bei Aufgabe A 2026 ist die Kombination der Stoffe entscheidend. Wer in der Tabelle nur nach einem Feld ohne farbigen Rahmen sucht, kann diesen Zusammenhang leicht aus dem Blick verlieren.

Eine mögliche Anspruchsformulierung mit „ausgewählt aus …“ ist deshalb zunächst ein Entwurf. Für jede Alternative musst Du die Grundlage und Patentfähigkeit prüfen. Auch eine Verknüpfung mehrerer Alternativen braucht ihre eigene Offenbarungsgrundlage.

Den Entwurf gegenprüfen

Wenn Du eine mögliche Einschränkung gefunden hast, kontrolliere:

  • Ist die Kombination ursprünglich offenbart und technisch sinnvoll?
  • Unterscheidet sich der ganze Anspruch von jeder relevanten Offenbarung?
  • Trägt die technische Wirkung die Argumentation über die beanspruchte Breite?
  • Ist die Einschränkung erforderlich und mit den Mandantenwünschen vereinbar?

Mit diesen ergänzenden Überlegungen wird aus der Fundstellenübersicht eine Hilfe für den Anspruchsentwurf. Ich kann festhalten, welche Merkmale zur Abgrenzung beitragen, welche zur technischen Lehre gehören und welche eine gute Rückfallposition ergeben. Diese Einordnung folgt aus dem Vergleich der Unterlagen. Die Farben helfen mir anschließend, das Ergebnis wiederzufinden.

Von der Übersicht zur Begründung

Bei einer Änderung schreibe ich möglichst schon in der Tabelle die genaue Offenbarungsstelle und den Zusammenhang mit den übrigen Merkmalen auf. Damit ist ein guter Teil des späteren Absatzes vorbereitet: „Merkmal X steht in Absatz …; die Kombination mit Y ergibt sich dort aus …“. Im Beitrag zu den niedrig hängenden Früchten findest Du dafür ein Satzgerüst und Beispiele, wie Fundstelle und Begründung in früheren Aufgaben getrennt bewertet wurden.

Dasselbe gilt für die erfinderische Tätigkeit. Wenn neben dem Unterschied bereits die Wirkung und die zugehörige Fundstelle stehen, kannst Du daraus die objektive Aufgabe entwickeln. Den weiteren Weg erkläre ich unter Aufgabe-Lösungs-Ansatz. Die Tabelle soll Dich bis zu diesem Schritt bringen, ohne dass Du beim Ausformulieren noch einmal bei null anfängst.

Meine Vorlage zum Herunterladen

Hier kannst Du mein ursprüngliches Analyseblatt herunterladen. Die PDF habe ich bislang nicht neu gestaltet. Die Ergänzungen, die ich für heutige Aufgaben vornehmen würde, findest Du im Text oben.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



Detaillierter Ablauf von Teil B

Für den früheren Chemie-B-Teil hatte ich mir einen Ablauf erarbeitet, mit dem ich in der Prüfung gut zurechtkam. Den möchte ich Dir hier vorstellen und zugleich erklären, was ich für M3.2 daran ändern würde. Vor allem musst Du heute genauer auf die Verfahrenslage achten. Und mit 2 Stunden und 20 Minuten im Jahr 2027 hast Du auch weniger Zeit, Dich lange mit einem einzelnen Problem aufzuhalten.

Als erste zeitliche Orientierung würde ich nach ungefähr 60 Minuten einen fertiggestellten Anspruchssatz anstreben. Dann bleiben 65 Minuten für die ausformulierte Begründung und 15 Minuten für die Kontrolle. Die erste Analyse liefert natürlich bereits die Argumente für die spätere Begründung. Den vollständigen Vorschlag findest Du unter Bewertung und Zeiteinteilung für M3.2.

Auftrag und Verfahren zuerst

In der M3.2-Probeaufgabe liegt bereits eine Zurückweisung vor. Du bereitest deshalb eine Beschwerde vor und befasst Dich mit der Abhilfe. Ich würde mir den Verfahrensstand oben auf der Aufgabenübersicht notieren; dann passen die späteren Anträge und die Einleitung der Begründung gleich zusammen.

Daneben kommen das Ziel des Mandanten, ausdrücklich zu erhaltende Ausführungsformen und etwaige Fristen auf die Übersicht. Zusätzliche Fragen lassen sich dort ebenfalls sammeln. So habe ich beim Schreiben den ganzen Auftrag vor mir und muss ihn nicht noch einmal im Mandantenschreiben zusammensuchen.

Anmeldung und Einwände gezielt lesen

Verschaffe Dir zunächst einen Überblick über die Erfindung. Im zweiten Durchgang suchst Du die Informationen, die Du für die Einwände und mögliche Änderungen brauchst. Drei vollständige Lesedurchgänge würde ich heute nicht unabhängig von der Aufgabe fest einplanen.

Hilfreich sind Markierungen für notwendige Merkmale, bevorzugte Ausführungsformen, Wirkungen, Definitionen und auffällige Einschränkungen. Bei Versuchen gehören Messmethode, Vergleich und Ergebnis zusammen. Ein besonders guter Messwert trägt nur dann eine Argumentation, wenn Du erklären kannst, worauf er beruht.

Erstelle aus dem Bescheid oder der Entscheidung eine kurze Liste der relevanten Einwände. Dazu kommen die Fragen: Welche Ansprüche sind betroffen? Worauf stützt sich das Amt? Kann ich den Einwand begründet widerlegen oder brauche ich eine Änderung?

Die tatsächlichen Angaben der Aufgabe bilden die Grundlage. Bei den rechtlichen Schlussfolgerungen lohnt sich dagegen die eigene Prüfung. Gerade eine Beschwerde kann darauf aufbauen, dass das Amt einen Anspruch zu weit ausgelegt oder eine Fundstelle falsch verstanden hat. In der Antwort würde ich dann erst das Verständnis des Amts benennen und anschließend anhand der Unterlagen erklären, wo der Fehler liegt.

Den Anspruchssatz entwickeln

In der Merkmalstabelle führe ich Offenbarungsgrundlagen, Entgegenhaltungen und mögliche Einschränkungen zusammen. Bei einem vielversprechenden Merkmal notiere ich gleich, welchen Einwand es behebt und welche Ausführungsformen damit noch geschützt bleiben. So entwickelt sich aus der Analyse nach und nach der Anspruchssatz.

Prüfe jede Änderung nach Artikel 123 Absatz 2 EPÜ. Einzelne Merkmale aus verschiedenen Stellen zusammenzutragen genügt nicht, wenn ihre Kombination ursprünglich nicht offenbart war. Je nach Verfahrenslage ist zusätzlich Artikel 123 Absatz 3 relevant. Behalte außerdem Klarheit, Einheitlichkeit und den Auftrag im Blick.

Bei „oder“-Verknüpfungen würde ich die Alternativen einmal getrennt durchgehen. Wenn etwa A oder B beansprucht wird, kann die Begründung für A vollständig überzeugen, während B noch von D1 vorweggenommen wird. Diese kleine Gegenprobe hilft, einen unbemerkten schwachen Zweig aus dem Anspruch zu entfernen.

Änderungen begründen

Wenn der Anspruchssatz steht, würde ich die einzelnen Änderungen und anschließend die Patentfähigkeit in dem verlangten Schriftsatz begründen. Die passende Gliederung ergibt sich aus den Einwänden, die Du beim Lesen gesammelt hast. Eine Anpassung der Beschreibung kommt hinzu, wenn sie ausdrücklich zum Auftrag gehört.

Für jede Änderung nennst Du eine genaue Grundlage. Eine Formulierung kann etwa so beginnen:

Anspruch 1 beruht auf dem ursprünglichen Anspruch 1 in Verbindung mit Absatz […]. Dort sind die Merkmale […] gemeinsam als […] offenbart. Die aufgenommene Einschränkung […] ist deshalb in dieser Kombination unmittelbar und eindeutig ableitbar.

Der zweite Satz wird besonders wichtig, wenn die Änderung auf der Beschreibung oder einer Zeichnung beruht. Beim Beispiel einer Dichtung in einer Nut wäre zu erläutern, ob die Anmeldung die Dichtung als allgemein verwendbares Merkmal beschreibt oder nur gemeinsam mit der Nut offenbart. Die betreffende Textstelle trägt dann nicht nur das zusätzliche Merkmal, sondern auch die Entscheidung, welche Kombination in den Anspruch aufgenommen wird.

Solche wiederkehrenden Begründungsschritte lassen sich gut vorbereiten. Ich habe sie in meinen „niedrig hängenden Früchten“ gesammelt: Gemeint sind kurze Vorlagen, die Dir die Reihenfolge und die passenden Rechtsgrundlagen schon bereithalten. Bei einer Änderung bleiben beispielsweise eigene Felder für die Fundstelle des Merkmals und für die Offenbarung seiner Kombination. Dadurch erinnere ich mich beim Schreiben an beides und kann meine Aufmerksamkeit auf den konkreten Fall richten.

Kennzeichne Deine Änderungen so, wie es in der Aufgabe verlangt wird. Bei B 2026 reichte beispielsweise eine Fassung, in der die Änderungen ausreichend kenntlich gemacht waren; eine zusätzliche Reinschrift war nicht erforderlich. Diese doppelte Arbeit hätte ich mir dann auch gespart und die Zeit lieber für die Begründung verwendet.

Neuheit konkret begründen

Für die Neuheit würde ich den tragenden Unterschied zur jeweiligen Entgegenhaltung mit seiner Fundstelle herausarbeiten. In einem vereinfachten Beispiel mit einem Behälter und abnehmbarem Deckel könnte das lauten: „D1, Absatz [12] und Figur 2, zeigt einen Deckel ohne die in Anspruch 1 vorgesehene umlaufende Dichtung. Die beanspruchte Kombination ist dort somit nicht offenbart.“ Das liest sich knapp, führt den Leser aber direkt zur entscheidenden Stelle. An diesem erfundenen Beispiel lässt sich anschließend auch die Argumentation zur erfinderischen Tätigkeit zeigen.

Ich würde allerdings auch nicht jeden vermeintlichen Unterschied aufzählen, nur um auf der sicheren Seite zu sein. Im Prüferbericht zu B 2026 findest Du ein gutes Gegenbeispiel: Ein zusätzlich behaupteter Unterschied, den es tatsächlich nicht gab, konnte Dir Punkte kosten. Prüfe also lieber den Unterschied, auf den Du Deine Argumentation stützen willst, noch einmal genau.

Bei abhängigen Ansprüchen kannst Du auf die Merkmale des übergeordneten Anspruchs zurückgreifen, soweit der Rückbezug diese tatsächlich einschließt. Bei einer anderen Anspruchskategorie musst Du deren Gegenstand eigenständig betrachten; die Patentfähigkeit einer Zusammensetzung macht nicht automatisch jede irgendwie damit verbundene Verwendung patentfähig.

Der Aufgabe-Lösungs-Ansatz: vom Unterschied zur Begründung

Der Aufgabe-Lösungs-Ansatz (Problem-Solution Approach, PSA) gibt der Argumentation eine Reihenfolge. Für mich ist er vor allem eine Hilfe, den Leser durch den Gedankengang zu führen: vom geeigneten Ausgangspunkt über Unterschied und Wirkung zur objektiven technischen Aufgabe und schließlich zum Naheliegen.

Ein kleines Beispiel

Nehmen wir einen frei gewählten Fall: D1 beschreibt einen wiederverwendbaren Lebensmittelbehälter mit Deckel. Anspruch 1 enthält zusätzlich eine umlaufende elastische Dichtung zwischen Deckel und Behälterrand. Vergleichsversuche in der Anmeldung zeigen, dass dadurch bei wiederholtem Öffnen und Schließen weniger Flüssigkeit austritt. D2 betrifft einen fest verschraubten Behälter und beschreibt eine Dichtung, die nur unter dauerhaft hoher Verspannung abdichtet. Diese Annahmen sollen den Gedankengang veranschaulichen.

Eine zu knappe Begründung wäre etwa: „D1 offenbart keine Dichtung. D2 betrifft einen anderen Behälter. Der Gegenstand ist daher neu und erfinderisch.“ Der Neuheitsunterschied ist angesprochen. Weshalb die Lehre von D2 den Fachmann nicht zur beanspruchten Lösung führen würde, bleibt dagegen offen.

Ich würde die Argumentation ungefähr so aufbauen:

D1 ist ein geeigneter Ausgangspunkt, weil es ebenfalls einen wiederverwendbaren Lebensmittelbehälter mit abnehmbarem Deckel betrifft. Der Gegenstand von Anspruch 1 unterscheidet sich durch die umlaufende elastische Dichtung. Nach den Vergleichsversuchen vermindert diese den Flüssigkeitsaustritt auch nach wiederholtem Öffnen und Schließen. Die objektive technische Aufgabe besteht daher darin, bei einem solchen wiederholt zu öffnenden Behälter den Flüssigkeitsaustritt zu verringern.

D2 erreicht die Abdichtung unter dauerhaft hoher Verspannung eines fest verschraubten Verschlusses. Eine Übernahme dieses Konzepts würde die in D1 vorgesehene einfache wiederholte Öffnung beeinträchtigen. D2 gibt insbesondere keinen Hinweis darauf, die Abdichtung für diesen Betrieb mit geringerer Verspannung auszulegen. Aus dieser Kombination ergibt sich daher noch kein nachvollziehbarer Weg zur beanspruchten Lösung.

Die Fundstellen für Aufbau, Versuchsergebnis und die Arbeitsweise der Dichtung gehören jeweils an die betreffende Aussage. Beim Üben lässt sich gut vergleichen, welche dieser Verbindungen in der eigenen Antwort schon stehen und welche der Leser bislang selbst ergänzen müsste.

Could-would: Warum hätte der Fachmann es getan?

Die technische Möglichkeit, eine Dichtung einzubauen, beantwortet noch nicht die Frage, weshalb der Fachmann gerade die beanspruchte Lösung gewählt hätte. Dieser Unterschied wird als Could-would-Ansatz bezeichnet. Im Beispiel spricht die Arbeitsweise der D2-Dichtung gegen die vorgeschlagene Übernahme. Würde D2 dagegen ausdrücklich zeigen, wie dieselbe Dichtung bei einem leicht zu öffnenden Deckel zuverlässig arbeitet, wäre das ein starkes Argument für die Kombination.

Mir hilft diese Gegenprobe beim Vorbereiten: Welcher konkrete Hinweis würde das Argument der anderen Seite stark machen, und finde ich ihn tatsächlich in den Unterlagen? So entwickelt sich eine Begründung, die den Einwand ernst nimmt und gezielt beantwortet. Die amtliche Erläuterung findest Du in den Richtlinien G‑VII, 5.3.

Bei einem weiteren unabhängigen Anspruch würde ich den Gedankengang noch einmal auf dessen Gegenstand beziehen. Für abhängige Ansprüche kann ein Rückverweis auf die bereits begründete erfinderische Tätigkeit des eingeschlossenen Hauptanspruchs viel Schreibarbeit sparen.

Anträge und Endkontrolle

Für die Schlusskontrolle lege ich die Anträge, den geänderten Anspruchssatz und die Begründung nebeneinander. Bei einer Beschwerde möchte ich insbesondere sehen, dass die Zurückweisungsgründe aufgegriffen sind und sich die beantragte Entscheidung aus dem Schriftsatz ergibt. Die Notiz zum Verfahrensstand vom Anfang hilft jetzt ein zweites Mal.

Sind die Ansprüche und die Begründung auf demselben Stand? Steht alles im verlangten Dokument? Sind die Fundstellen eindeutig? Hast Du die elektronische Antwort vollständig abgegeben?

Mit der Zeit solltest Du an den Punkt kommen, an dem Du über die Reihenfolge der Arbeitsschritte nicht mehr lange nachdenken musst. Probiere den Ablauf an B 2026 und an der offiziellen M3-Probeaufgabe aus und schau nach der Korrektur, wo Du hängen geblieben bist. Dann kannst Du gezielt daran arbeiten. Hinweise dazu findest Du auch unter Bewertungspraxis bei Teil B und Teil B / M3.2.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



Was uns Schlüsselworte verraten…

Für mich liegt ein wichtiger Schlüssel zum Bestehen der EEP darin, die Aufgabentexte als eine Art „verschlüsselte Botschaft des Prüfers an den Prüfling“ zu lesen. Im Praxisalltag ist eine Erfindungsmeldung manchmal lückenhaft, ausschweifend oder missverständlich. Bei einer Prüfungsaufgabe haben sich dagegen Menschen sehr genau überlegt, welche Angaben Du bekommst und welche Frage Du damit beantworten sollst. Deshalb höre ich besonders aufmerksam hin, wenn die Mandantin etwas für „unerlässlich“ hält, der Erfinder ein Ergebnis „überraschend“ findet oder eine Ausführung ausdrücklich als „notwendig“ bezeichnet wird.

Solche Formulierungen sind für mich ein Wink mit dem Zaunpfahl. Sie helfen, aus den vielen Einzelheiten früh eine Vorstellung davon zu entwickeln, worauf die Aufgabe hinausläuft. Anschließend lese ich den Stand der Technik schon mit recht konkreten Fragen im Kopf. Das nimmt der Aufgabe viel von ihrem vermeintlichen Durcheinander und kann verhindern, dass man sich in den Details verliert.

Markiere das Signal zusammen mit seiner Aussage

Mit einem gelben Wort wie „notwendig“ allein kann ich später wenig anfangen. Ich markiere deshalb auch, was notwendig sein soll und wofür. Ebenso möchte ich bei „besonders gute Ergebnisse“ erkennen können, welche Merkmalskombination damit gemeint ist. Das eigentliche Ziel ist, beim nächsten Blick auf die Seite den Gedanken wiederzufinden, ohne den ganzen Absatz noch einmal lesen zu müssen.

Mein Farbsystem würde ich inzwischen einfacher halten als manches System, das ich während meiner eigenen Vorbereitung ausprobiert habe. Mit drei Farben bleibt die für den Anspruchsentwurf wichtigste Unterscheidung gut sichtbar:

Farbe Was ich damit festhalte Die Frage für später
Gelb Notwendige Merkmale und starke Kandidaten für den Anspruchskern. Was brauche ich im unabhängigen Anspruch?
Grün Zusätzliche Ausführungen, bevorzugte Varianten und mögliche Rückfallpositionen. Was ergänzt den Anspruch sinnvoll?
Blau Mandantenwünsche, technische Wirkungen, Definitionen und offene Abgrenzungsfragen. Was muss ich damit beim Lesen, Begründen oder Beraten anfangen?

Wer mit fünf Farben schneller zurechtkommt, kann die blaue Gruppe aufteilen: Blau für Wirkungen und Erklärungen, Rot für Hindernisse und noch zu lösende Abgrenzungsfragen, Violett für den Auftrag und die Interessen der Mandantin. Gelb und Grün bleiben gleich. Für ein System mit nur zwei Farben würde ich ebenfalls Gelb und Grün erhalten und die übrigen Hinweise als kurze Notiz mit Fundstelle festhalten.

Im Beitrag „Die Hinweise stehen schon im Text: Aufgabe A 2026 mit System lesen“ kannst Du beide Varianten an derselben Aufgabe vergleichen. Dort zeige ich auch, wie aus den Markierungen eine Arbeitsliste und schließlich die Anspruchsstrategie wird. Falls Du die Aufgabe noch selbst lösen möchtest: Das Beispiel verrät wesentliche Teile der Lösung.

Bei Ansprüchen und technischen Wirkungen

„Muss“, „wesentlich“ und „ohne diesen Zusatz funktioniert es nicht“ sind besonders starke Signale für Merkmale, die in den unabhängigen Anspruch gehören könnten. Bei „vorzugsweise“ oder „ebenfalls gute Ergebnisse“ denke ich zunächst an eine Rückfallposition. Interessant wird es bei „mit Abstand die besten Ergebnisse“: Hier kann die entscheidende Abgrenzung zum Stand der Technik stecken, während ein zusätzlich genanntes Optimum nur eine engere Ausführung betrifft. Genau diese Unterscheidung arbeite ich im Beispiel zu A 2026 heraus.

Auch hinter „bekannt“ oder „handelsüblich“ kann sich ein wichtiges Merkmal verbergen. Interessant wird dann etwa die Kombination mit einem weiteren Merkmal oder die Frage, welche Alternativen zusammen offenbart sind. Bei Listen würde ich mir deshalb notieren, ob die Schrift die konkrete Kombination nennt oder getrennte Auswahlmöglichkeiten beschreibt.

„Überraschend bessere Löslichkeit“ lässt mich nach dem technischen Vergleich fragen: Für welchen Stoff und welchen Bereich wurde sie gezeigt? Gilt sie über die beanspruchte Breite? Genau hier kann der Unterschied zwischen einer guten Rückfallposition und einer zu weiten Verallgemeinerung liegen.

Die Formulierung des Auftrags hilft auch bei der Zahl der Ansprüche. „Bitte höchstens drei Ansprüche“ begrenzt den Entwurf unmittelbar. Der Wunsch, Anspruchsgebühren zu vermeiden, knüpft dagegen an die jeweilige Gebührenregelung an. Solche Angaben notiere ich oben auf meiner Aufgabenübersicht.

Bei Änderungen und Angriffen

„Am Anmeldetag hinzugefügt“ kann eine Prioritätsfrage auslösen. „Im Prüfungsverfahren ergänzt“ führt zur Frage nach der ursprünglichen Offenbarung. „A ist mit B identisch, abgesehen von …“ fordert geradezu dazu auf, die Unterschiede und ihre zeitliche Einordnung sauber festzuhalten.

Bei einer Vorführung, Internetveröffentlichung oder einem späteren Interview frage ich zusätzlich: Was war wann wem zugänglich, und welches Dokument beweist das? Das Datum auf einem Beweismittel ist nicht zwingend das Datum des bewiesenen Ereignisses.

Für M3.3 sind „anhängige Anmeldung“ und „erteiltes Patent“ wichtige Stichworte für die Verfahrenslage. Wenn Einwendungen Dritter verlangt sind – häufig als TPO, third-party observations, abgekürzt –, sieht der Einstieg anders aus als bei einem Einspruch. Auch die verfügbaren Einwände unterscheiden sich. Die passenden Satzgerüste findest Du bei den niedrig hängenden Früchten.

Bei Rechtsfragen und Beratung

Ein Datum kann eine Frist, einen Zeitrang oder einen Verfahrensstand betreffen. Rechne nicht jede Zahl mechanisch in eine Frist um, sondern frage nach ihrer Funktion.

„Wir haben auf die Mitteilung noch nicht reagiert“ lässt mich prüfen, welche Handlung erforderlich war, ob eine Frist abgelaufen ist und welcher Rechtsbehelf noch zur Verfügung steht. Die bloße Nennung von Weiterbehandlung oder Wiedereinsetzung genügt nicht; Voraussetzungen, Handlung, Gebühr und Frist gehören dazu.

Konkrete Länder und Tätigkeiten sind bei M4 besonders wichtig. „Wir wollen in Deutschland herstellen und in der Schweiz verkaufen“ verlangt eine territoriale Prüfung der Handlungsfreiheit. Ein eigenes Patent beantwortet diese Frage nicht.

„Wir möchten mit dem Wettbewerber zusammenarbeiten“ kann für eine Lizenzlösung sprechen. Daraus folgt nicht automatisch, dass ein Einspruch ausgeschlossen ist. Prüfe die verfügbaren Wege und erläutere, welcher dem Mandanten unter den gegebenen Umständen hilft.

Rechtliche Behauptungen des Mandanten bleiben rechtliche Behauptungen. Auch ein erfahrener Patentmanager kann sich irren; umgekehrt ist seine berufliche Bezeichnung kein Beweis für einen Fehler.

Aus der Markierung wird ein Arbeitsplan

Nach dem Mandantenschreiben würde ich die markierten Stellen stichwortartig sortieren: Auftrag, möglicher Anspruchskern, zusätzliche Ausführungen und Fragen an den Stand der Technik. Neben jedem Stichwort bleibt die Fundstelle stehen. Bei einem späteren Neuheitsvergleich hilft mir etwa „D2: Absatz 4, zwei getrennte Listen“ wesentlich mehr als die Erinnerung, dass ich irgendwo etwas Blaues markiert hatte.

Beim Lesen der Druckschriften füllt sich diese Übersicht. Welche Merkmale sind schon bekannt, welche Kombination fehlt, und welche Wirkung trägt die Argumentation? Dafür kannst Du mein Analyseblatt oder, für Angriffe, die Merkmalsmatrix verwenden. Auf diese Weise arbeiten die Farben und die Tabelle zusammen: Die Farbe lenkt den Blick, die Tabelle hält die Zusammenhänge fest.

Am Ende gehe ich die Mandantenwünsche und die gelben Stellen noch einmal gegen meinen Entwurf durch. Was davon ist verarbeitet, was ist bewusst entfallen, und wo fehlt mir noch eine Antwort? Gerade ein früh erkannter Hinweis kann beim Schreiben sonst erstaunlich leicht wieder verloren gehen.

Die Download-Beispiele sind in einem PDF-Leseprogramm markiert. Für die Online-Prüfung passe ich die Methode an die tatsächlich angebotenen Werkzeuge an; meine Empfehlung für drei oder fünf Farben beschreibt keine zugesagte Farbpalette der Prüfungssoftware. Wie Du die Arbeit am Bildschirm einüben kannst, steht unter EQE Online.

Text überarbeitet am 28. September 2026.