Teil B / M3.2

Part M3.2 – Titelbild in blauer Bauplan-Optik

Eine Bescheidserwiderung schreiben gehört zum täglichen Brot in einer Patentanwaltskanzlei. Wer das regelmäßig macht, bringt für diese Aufgabe eine gute Grundlage mit. Trotzdem lohnt es sich, die Prüfung als eigene Aufgabe kennenzulernen: Du musst in kurzer Zeit die entscheidenden Probleme erkennen, einen passenden Anspruchssatz entwickeln und die Lösung nachvollziehbar begründen.

Ab 2027 wird diese Aufgabe als M3.2 fortgeführt. Die Verteidigung einer Anmeldung gehörte bereits zum B-Teil. Etwas weiter reicht nun der ausdrücklich vorgesehene Verfahrensrahmen: M3.2 umfasst auch die Verteidigung eines erteilten Patents und passende Verfahren nach dem PCT.

Zuerst klären: Wo stehen wir im Verfahren?

Artikel 1 Absatz 5 Buchstabe d Ziffer ii VEP und Regel 25 Absatz 3 ABVEP nennen sowohl die Anmeldung als auch das Patent. Du arbeitest in M3.2 auf der Seite des Anmelders oder Patentinhabers und begründest, weshalb das Schutzrecht Bestand haben soll, gegebenenfalls mit geänderten Ansprüchen. M3.3 prüft die andere Seite: Dort entwickelst Du die Angriffe. Die Unterscheidung verläuft also zwischen Verteidigung und Angriff, nicht zwischen Anmeldung und erteiltem Patent.

In der offiziellen M3-Probeaufgabe liegt in Teil 2 bereits eine Zurückweisung vor. Es geht um eine Beschwerde und die Möglichkeit der Abhilfe. Daher immer genau lesen, bevor man seine Vorformulierungen nutzt, damit man im Eifer der Prüfung nicht auf eine Zurückweisung mit „In Erwiderung auf den Prüfungsbescheid …“ beginnt. So eine vertraute Formulierung ist schließlich schnell getippt.

Für 2027 dauert M3.2 2 Stunden und 20 Minuten: Dienstag, 9. März, 9:30–11:50 Uhr MEZ. Die organisatorischen Hinweise zur Arbeit am Bildschirm und zur Abgabe stehen gesammelt unter EQE Online.

Mandant, Amt und eigene Prüfung

Das Mandantenschreiben enthält den Auftrag und wichtige Informationen. Seine rechtlichen Einschätzungen musst Du aber selbst prüfen. Ein vorgeschlagener Anspruchssatz kann beispielsweise eine unzulässige Erweiterung enthalten oder den gewünschten Schutz unnötig einschränken.

Bei den Einwänden des Amts würde ich jeweils festhalten, ob eine Änderung nötig ist oder ob sich der Einwand mit den vorhandenen Unterlagen ausräumen lässt. Vielleicht hat das Amt eine Fundstelle übersehen oder einen Begriff anders verstanden als die Anmeldung. Gerade bei einer Beschwerde kann darin der entscheidende Ansatz liegen: erst das Verständnis des Amts benennen, dann anhand der Unterlagen erklären, weshalb es nicht überzeugt.

Dabei hilft ein übersichtliches Analyseblatt: Auftrag, Verfahrensstand, Einwände, Fundstellen für Änderungen und noch offene Fragen gehören an einen Ort, an dem Du sie wiederfindest.

Die Tabelle soll mir später vor allem das Schreiben erleichtern. Bei einem Einwand, den ich bereits geklärt habe, notiere ich deshalb nicht nur „erledigt“, sondern kurz den Weg dorthin: welches Merkmal ich aufnehme, wo es in dieser Kombination offenbart ist und weshalb es den Einwand ausräumt. Daraus lässt sich fast schon der entsprechende Absatz der Erwiderung entwickeln. Wenn ich erst mit dem Schreiben beginne, nachdem jede Einzelheit perfekt sortiert ist, besteht dagegen die Gefahr, dass meine beste Argumentation auf dem Notizzettel liegen bleibt.

Die Argumentation bringt die Punkte

B 2026 und die M3.2-Probeaufgabe verteilen jeweils 30 Punkte auf die Ansprüche und 70 Punkte auf die Argumentation. Diese Übereinstimmung würde ich als brauchbare erste Orientierung nehmen. Innerhalb der Argumentation unterscheiden sich die Gewichte allerdings deutlich, etwa bei der Neuheit. Unter Bewertung und Zeiteinteilung für M3.2 vergleiche ich beide Aufgaben und schlage einen ersten Arbeitsplan für 140 Minuten vor.

Nehmen wir als kleines, frei gewähltes Beispiel einen Behälter mit einem Deckel und einer Dichtung. Die Dichtung soll aus einem Ausführungsbeispiel in Anspruch 1 aufgenommen werden. Zeigt dieses Beispiel außerdem eine bestimmte Nut, stellt sich die Frage, ob die Dichtung auch ohne diese Nut offenbart ist. Hilfreich wäre etwa eine allgemeine Passage, die die Dichtung unabhängig von der Art ihrer Befestigung beschreibt. Dann lässt sich die Änderung mit dieser Passage und dem ursprünglichen Anspruch begründen. Werden Dichtung und Nut dagegen durchgehend als zusammenwirkende Einheit dargestellt, spricht das dafür, beide Merkmale zu übernehmen. Genau diese Verbindung zwischen Fundstelle und geänderter Merkmalskombination gehört in die Begründung nach Artikel 123 Absatz 2 EPÜ.

Mit den Änderungen ist die Arbeit natürlich noch nicht zu Ende. Für die erfinderische Tätigkeit interessiert nun, welchen technischen Unterschied die geänderte Fassung macht und weshalb der Stand der Technik dem Fachmann diesen Weg nicht nahelegt. Den Behälter mit seiner Dichtung verwende ich im verlinkten Ablaufbeitrag weiter, um diesen Gedankengang einmal vollständig durchzuspielen.

Beim Aufgabe-Lösungs-Ansatz (Problem-Solution Approach, PSA) lohnt es sich, diese Schritte beim Schreiben miteinander zu verbinden. Eine gute Erwiderung nimmt ihren Leser von der bekannten Vorrichtung bis zur Frage mit, weshalb der Weg zur beanspruchten Lösung gerade nicht nahelag. Den Ablauf mit einem ausgearbeiteten Beispiel und dem Could-would-Ansatz findest Du in meinem Beitrag Detaillierter Ablauf von Teil B – Aufgabe-Lösungs-Ansatz.

So würde ich die Vorbereitung angehen

Für den Einstieg würde ich die aktuelle Probeaufgabe und B 2026 bearbeiten. Mit älteren B-Aufgaben kannst Du anschließend gezielt Anspruchsänderungen und Argumentation trainieren. Bei der Nachkorrektur finde ich besonders aufschlussreich, ob ein fehlender Punkt auf ein übersehenes Problem oder auf eine zu knappe Begründung zurückgeht. Im ersten Fall hilft weitere Analyseübung, im zweiten eine bessere Formulierung des bereits erkannten Arguments.

Einen Hinweis an den Korrektor würde ich mir für absolute Ausnahmen aufheben. Denkbar wäre ein erkennbarer Fehler oder eine zweideutige Anweisung in der Aufgabe. Dann würde ich knapp erläutern, wie ich die Anweisung verstanden habe und weshalb ich auf dieser Grundlage weiterarbeite. Solche Hinweise werden in der Regel nicht berücksichtigt; für die fachliche Lösung würde ich deshalb den verlangten Schriftsatz nutzen.

M3.2 ist Teil der Gesamtaufgabe M3. Soweit keine Befreiung vorliegt, müssen alle drei Teile im selben Durchgang bestanden werden. Für einen bestandenen alten B-Teil gelten die Übergangsregelungen. Aufgaben, Prüferberichte und Probeprüfung findest Du im EPA-Compendium, den verbindlichen Ablauf im Zeitplan 2027.

Mein Einführungsvideo zum B-Teil

In diesem Video erkläre ich den früheren B-Teil und wie ich eine Erwiderung vorbereitet habe. Die Überlegungen zum Lesen und Strukturieren lassen sich beim Üben weiterhin gut verwenden.

Text überarbeitet am 28. September 2026.



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