Die europäische Eignungsprüfung, auf Deutsch kurz EEP und auf Englisch EQE, ist die Prüfung auf dem Weg zum zugelassenen Vertreter vor dem Europäischen Patentamt. Auf dieser Seite verwende ich meistens „EQE“ – den Namen wirst Du auch in vielen Kursen und Lernmaterialien finden.
Ich habe die Prüfung 2014 im früheren System abgelegt. Seitdem hat sich einiges geändert. Die Grundfrage ist jedoch geblieben: Kannst Du das patentrechtliche Wissen so anwenden, dass Du die Interessen eines Mandanten sinnvoll vertreten kannst?
Wie ist die Prüfung heute aufgebaut?
Ab 2027 ist die Umstellung auf die Aufgaben F und M1 bis M4 vollständig umgesetzt. Die alten Teile A, B, C und D wurden 2026 letztmals angeboten.
| Aufgabe | Worum geht es? | Reguläre Ausbildungszeit bis zur Prüfung |
|---|---|---|
| F | Grundlagen des europäischen und internationalen Patentrechts | ein Jahr |
| M1 | Informationen und Mandantenanweisungen auswerten | zwei Jahre |
| M2 | Rechtsfragen anhand konkreter Fälle lösen | zwei Jahre |
| M3 | Ansprüche entwerfen sowie Anmeldungen und Patente verteidigen oder angreifen | drei Jahre |
| M4 | Komplexe Schutzrechtslagen beurteilen und den Mandanten beraten | drei Jahre |
Mit der Ausbildungszeit allein ist es allerdings noch nicht getan. Auch Deine Qualifikation und die übrigen Zulassungsvoraussetzungen müssen passen. Was Du dafür nachweisen musst, habe ich unter Registrierungs- und Zulassungsbedingungen zusammengestellt.
Du kannst die Vorbereitung also über mehrere Jahre verteilen. Daneben gibt es den intensiven Prüfungsweg nach Regel 10 Absatz 3 ABVEP: Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt F, wenn Du alle vier M-Aufgaben in einer Prüfung ablegst. Das klingt zunächst nach einer Möglichkeit, Zeit zu sparen. Bevor Du Dich dafür entscheidest, würde ich mir aber die Bedingungen genau ansehen. Ich erkläre sie unter Übergangsregelungen.
Was heißt „bestanden“?
Bei mehrteiligen Aufgaben müssen die erforderlichen Teile im selben Durchgang bestanden werden. Du kannst also beispielsweise ein Nichtbestehen in F-2 nicht mit besonders vielen Punkten in F-1 ausgleichen. Ebenso bilden die drei M3-Teile eine Aufgabe; anerkannte Befreiungen sind gesondert zu berücksichtigen.
Die Prüfungskommission setzt die Bestehensschwellen im Rahmen der Prüfungsordnung fest. Es gibt keine allgemeine Regel, nach der 60 Prozent in jedem Fall reichen. Auch das frühere „Nichtbestanden mit Ausgleichsmöglichkeit“ solltest Du nicht auf das neue System übertragen.
Wissen allein reicht nicht
Die Prüfung ist eine Anwendungsprüfung. Du musst Fragen lesen, relevante Tatsachen erkennen, Rechtsgrundlagen finden und Deine Antwort unter Zeitdruck verständlich formulieren. Viel Berufserfahrung hilft dabei. Sie ersetzt aber nicht die Übung mit den tatsächlichen Aufgaben und ihrem Bewertungsschema.
Die zugelassenen Unterlagen sind deshalb nur so gut wie Deine Routine im Umgang mit ihnen. Wer erst während der Prüfung seinen Kommentar kennenlernt, verschenkt Zeit. Wer eine Antwortvorlage verwendet, ohne ihren Inhalt auf den Fall anzupassen, riskiert eine sauber formulierte Antwort auf die falsche Frage.
Wo fängst Du an?
Schau Dir zunächst Deine Zulassung und Anmeldung an. Wenn Du schon Prüfungsleistungen im alten System erbracht hast, prüfe die Befreiungen. Danach geht es zu Deinem Modul: F, M1, M2/M4, M3.1, M3.2 oder M3.3.
Die EQE findet online statt. Technik, Raum und Bedienung gehören zur Vorbereitung; dazu gibt es den Beitrag EQE Online. Für Lernplanung und Arbeitsweisen findest Du Anregungen unter Mindset und in der Toolbox.
Verbindliche Vorschriften, Mitteilungen und aktuelle Aufgaben stehen auf der EQE-Seite des EPA. Meine Beiträge sollen Dir helfen, daraus eine Vorbereitung zu machen, die zu Deinem Alltag passt.
Text überarbeitet am 28. September 2026.
