Die Hinweise stehen schon im Text: Aufgabe A 2026 mit System lesen

Kleine Spoiler-Warnung: In diesem Beitrag gehe ich durch die Aufgabe A 2026 und erläutere, wie ich aus dem Mandantenschreiben zu einer Anspruchsstrategie kommen würde. Dabei verrate ich natürlich auch wesentliche Teile der Lösung. Wenn Du die Aufgabe noch selbst unter Prüfungsbedingungen bearbeiten möchtest, lade Dir am besten zunächst die unmarkierte Aufgabe herunter und heb Dir diesen Beitrag für die Nachbereitung auf.

Wie ich schon im Beitrag Was uns Schlüsselworte verraten ausgeführt habe, liegt für mich ein wichtiger Schlüssel zum Bestehen der EEP/EQE darin, die Aufgabentexte als eine Art „verschlüsselte Botschaft des Prüfers an den Prüfling“ zu verstehen. Anders als vielleicht im Praxisalltag sind die Angaben in einer Prüfungsaufgabe sorgfältig ausgewählt und auf einen bestimmten Fall zugeschnitten. Es lohnt sich deshalb, auch auf das Wording zu achten: Manche Sätze erklären den technischen Hintergrund, andere geben recht deutliche Hinweise auf die erwünschte Lösung. Wer es schafft, diese Hinweise herauszufiltern und frühzeitig in einen Arbeitsplan einfließen zu lassen, vermeidet es, wichtige Dinge zu übersehen oder angesichts der scheinbar kaum zu bändigenden Details in den Panikmodus zu geraten.

Ich will daher im Folgenden Schritt für Schritt zeigen, wie ich durch den Text gehen würde. Aufgabe A 2026 eignet sich dafür besonders gut, weil man schon aus dem Mandantenschreiben eine ganze Menge herauslesen kann. Anschließend lässt sich beim Lesen von D1 und D2 gezielt prüfen, was von diesen ersten Überlegungen trägt. Den Prüferbericht nehme ich erst am Ende hinzu. Mich interessiert gerade, wie weit man kommt, ohne die Lösung bereits zu kennen.

Das Vorgehen knüpft an meine frühere Analyse des Mandantenschreibens in Teil A an. Diesmal kannst Du die einzelnen Schritte unmittelbar im Text nachvollziehen: Markieren → stichwortartig sortieren → den Stand der Technik lesen → die Strategie festlegen → ausformulieren.

Zum Mitlesen gibt es die Fassung mit drei Farben und die Fassung mit fünf Farben. Beide enthalten dieselben Markierungen und ergänzende Kommentare, die jeweils den Gedanken hinter der Auswahl erläutern.

1. Markieren: Was will mir die Mandantin eigentlich sagen?

Für dieses Beispiel habe ich meinen früheren Farbcode etwas vereinfacht. Drei Farben reichen aus, um die wichtigsten Angaben auseinanderzuhalten. Wer den Auftrag und mögliche Stolperstellen gerne gesondert erfasst, kann zwei weitere Farben hinzunehmen:

Bedeutung Drei Farben Fünf Farben
Tragende Merkmale und Kandidaten für die unabhängigen Ansprüche Gelb Gelb
Zusätzliche Ausgestaltungen und Rückfallpositionen Grün Grün
Technische Wirkungen, Definitionen und Begründungen Blau Blau
Probleme, Grenzen und Fragen für den Vergleich mit dem Stand der Technik Blau Rot
Schutzauftrag und Interessen der Mandantin Blau Violett

Gelb und Grün würde ich unbedingt getrennt lassen. Wenn ich später an den Ansprüchen sitze, möchte ich auf einen Blick sehen, welche Angaben voraussichtlich zum Anspruchskern gehören und welche eine zusätzliche Ausgestaltung beschreiben. Ob ich die Interessen der Mandantin blau oder violett markiert habe, ist dafür weniger wichtig.

Dabei markiere ich möglichst den sprachlichen Hinweis zusammen mit dem Merkmal, auf das er sich bezieht. Wenn nur „Metallsubstrat“ gelb leuchtet, muss ich beim nächsten Durchgang wieder überlegen, warum ich dieses Wort ausgewählt habe. Steht daneben „All unser Kochgeschirr“ oder „notwendig“, ist die Überlegung sofort wieder da. Eine Markierung soll mir das erneute Lesen möglichst ersparen.

Verfahrensanspruch und Erzeugnisanspruch: Der Auftrag gibt die Richtung vor

Schon früh betont die Mandantin, wie wichtig die Antihafteigenschaft für ihr Geschäft ist. In Absatz [007] beschreibt sie dann ausführlich das Herstellungsverfahren und sagt ausdrücklich, dass es „mindestens“ bestimmte Schritte umfassen müsse. Es geht um das Bereitstellen des Sols, die Zugabe eines Gel-Starters, das Auftragen auf ein Substrat sowie das Trocknen und Verdichten bei über 250 °C. Damit liefert sie mir bereits ein Gerüst für einen Verfahrensanspruch. Das würde ich gelb markieren.

Noch interessanter wird es im selben Absatz: Der organische Anteil der Ausgangskomponenten zersetzt sich bei der Herstellung und ist im Endprodukt nicht mehr vorhanden. Daran schließt sich die Frage an, ob auch die Erzeugnisse als solche geschützt werden könnten; dieser Schutz sei für das Geschäft „unerlässlich“.

Das ist für mich ein ziemlich deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl. Die Mandantin erwartet nicht nur Schutz für ihr Verfahren, sondern auch für das fertige Erzeugnis. Gleichzeitig erklärt sie, warum ich die eingesetzten Ausgangsstoffe nicht einfach in einen Erzeugnisanspruch übernehmen kann. Meine erste Notiz wäre daher: Zwei Anspruchskategorien. Verfahren über Ausgangsstoffe und Schritte; Erzeugnis über eine Eigenschaft der fertigen Beschichtung?

Die passende Spur folgt in [010]. Dort bezeichnet die Mandantin die Härte als zuverlässigen Indikator für die Kratzfestigkeit und liefert sowohl Messwerte als auch eine genau benannte Messnorm. Das passt auffallend gut zu der gerade aufgeworfenen Frage. Ob der Härtebereich das Erzeugnis tatsächlich gegenüber dem Stand der Technik abgrenzt, werde ich gleich anhand von D1 und D2 prüfen. Ich weiß aber schon jetzt, wonach ich dort suchen muss.

„Notwendig“ ist etwas anderes als „besonders gut“

Bei den technischen Einzelheiten würde ich vor allem die Absätze [010] bis [012] nebeneinander betrachten:

Formulierung im Mandantenschreiben Was ich mir dazu notieren würde
„immer“ im Gewichtsverhältnis 1:1 bis 6:1; „einzige herstellbare Verhältnisbereich“ Offenbar eine Voraussetzung für die Herstellung. Gehört in mein Verfahrensgerüst.
„mit Abstand besten Ergebnisse“ mit TEOS und Zitronensäure Diese Stoffkombination scheint der entscheidende Fortschritt zu sein. Vergleichstabelle ansehen und in D2 gezielt danach suchen.
„besten Ergebnisse“ bei 4:1 Ein Optimum innerhalb des funktionsfähigen Bereichs. Zunächst als Rückfallposition vormerken.
„All unser Kochgeschirr“ umfasst ein Metallsubstrat; dieses sei „notwendig“ Metallsubstrat als tragendes Merkmal für Verfahren und Erzeugnis festhalten.
„Wann immer möglich“ wird Aluminium verwendet Bevorzugte Ausführung mit Vorteilen bei Gewicht und Haftung. Material für einen abhängigen Anspruch.

Gerade die beiden Aussagen zu den „besten Ergebnissen“ finde ich lehrreich. Die Kombination aus TEOS und Zitronensäure wird gegenüber den anderen Stoffkombinationen hervorgehoben. Innerhalb dieser Kombination liefert das Verhältnis 4:1 nochmals besonders gute Ergebnisse. Das sind zwei verschiedene Ebenen. Die erste Aussage führt mich zur vermutlich erfinderischen Auswahl, die zweite zunächst zu einer bevorzugten Ausführung dieser Auswahl.

Wer beide Stellen gleichermaßen als zwingende Merkmale auffasst, könnte später ohne Not einen Anspruch auf 4:1 beschränken. Wer umgekehrt aus dem Wunsch nach möglichst breitem Schutz alle konkreten Angaben streicht, verliert womöglich gerade die Kombination, die den Unterschied zum Stand der Technik ausmacht. Die farbliche Trennung hilft, diese Überlegungen festzuhalten, bevor beim Formulieren alles durcheinandergerät.

Auch die Länge einer Textstelle muss man einordnen. Der Abschnitt über die Sprühmaschine ist sehr ausführlich. Er beschreibt aber eine besondere Umsetzung des zuvor allgemeiner erläuterten Aufbringens der Beschichtung. Ich würde die Sprühsteuerung deshalb zunächst grün markieren und nach sinnvollen Gruppen für abhängige Ansprüche suchen. Eine lange Beschreibung kann durchaus mehrere gute Rückfallpositionen liefern, ohne vollständig in Anspruch 1 zu gehören.

Die allgemeinen Listen von Präkursoren und Gel-Startern in [008] und [009] sind dagegen nicht automatisch solche Rückfallpositionen. Wenn mein unabhängiger Anspruch später TEOS und Zitronensäure verlangt, kann ich in einem abhängigen Anspruch nicht einfach TEOS durch einen anderen Präkursor ersetzen. Diese Listen helfen mir, die technische Ausgangslage und den Vorteil der konkreten Auswahl zu verstehen; deshalb sind sie blau eingeordnet.

2. Stichwortartig sortieren: Was weiß ich schon vor D1 und D2?

Nach diesem ersten Durchgang würde ich die Markierungen in eine kurze Übersicht übertragen. Dafür braucht es keinen zweiten Aufsatz. Ein paar sauber geordnete Stichworte reichen, wenn sie mich anschließend durch die Druckschriften führen:

Bereich Meine Arbeitsnotiz allein aus dem Mandantenschreiben
Auftrag Verfahren und Erzeugnis schützen. Möglichst breiter Schutz in einer Anmeldung, keine zusätzlichen Anspruchsgebühren. Einreichung noch heute vor der morgigen Vorstellung; Rückfrage nicht möglich.
Gemeinsamer Gegenstand Kochfläche. Die Mandantin verkauft verschiedene Kochgeschirre und Küchengeräte, nicht nur die abgebildete Pfanne.
Verfahrensgerüst Metallsubstrat; Sol-Präkursor und Gel-Starter; Gewichtsverhältnis 1:1 bis 6:1; Auftragen; Trocknen und Verdichten bei über 250 °C. TEOS/Zitronensäure als vorrangige Kombination prüfen.
Erzeugnisgerüst Kochfläche mit Metallsubstrat und Sol-Gel-Beschichtung. Ausgangsstoffe nicht mehr als solche vorhanden. Härte 12–15, gemessen nach ISO 14705 vom 31.12.2016, als mögliche Abgrenzung.
Technischer Vorteil Gute Antihafteigenschaften und Kratzfestigkeit. TEOS/Zitronensäure besonders vorteilhaft gegenüber den anderen untersuchten Kombinationen.
Zusätzliche Ausgestaltungen Verhältnis 4:1; Aluminium und zweischichtiges Metallsubstrat; automatische Sprühsteuerung, Geschwindigkeit und gespeicherte Muster; unterschiedliche Behandlung horizontaler und geneigter Flächen.

Die „Kochfläche“ würde ich dabei bewusst festhalten. In [001] werden mehrere Produkte aufgezählt, die alle eine solche Fläche besitzen. Die abgebildete Pfanne ist anschaulich, aber sie ist nicht das ganze Geschäft der Mandantin. Wenn ich beim Formulieren gedanklich an ihr hängenbleibe, schränke ich den Schutz möglicherweise schon mit den ersten Worten unnötig ein.

Aus der Übersicht ergeben sich fast von selbst die Fragen an D1 und D2: Ist eine Sol-Gel-Beschichtung auf Metall schon bekannt? Werden TEOS und Zitronensäure gerade in dieser Kombination genannt? Welche Eigenschaften der fertigen Beschichtungen sind dort beschrieben? Und welche der zusätzlichen Ausgestaltungen finde ich wieder?

Für diese erste Sortierung genügt mir eine kurze Arbeitsliste mit Fundstellen. Wenn eine Aufgabe sehr viele Zahlenwerte oder Varianten enthält, kann sich meine ausführlichere Merkmalstabelle vom Allgemeinen zum Speziellen lohnen. In ihr stehen allgemeinere Fassungen und engere Ausführungen nebeneinander; farbige Rahmen zeigen anschließend, welche Merkmale ich in D1 oder D2 wiedergefunden habe. Der Aufbau kostet allerdings Zeit. Ich würde ihn deshalb davon abhängig machen, ob die zusätzliche Übersicht bei dieser Aufgabe tatsächlich hilft.

Gerade hier lässt sich auch die Schwäche dieser Darstellung zeigen. Der Bereich 1:1 bis 6:1 könnte wegen seiner Fundstelle in D2 magenta eingerahmt sein, während 4:1 ohne Rahmen bleibt. Das freie Feld wirkt dann schnell wie der bequemste Weg zum Anspruch. Dabei zeigt die Tabelle zunächst nur, wo ich die einzelnen Angaben gefunden habe. Ob D2 den Bereich auch in der für mich interessanten Stoffkombination offenbart, muss ich im Zusammenhang lesen. Diese Frage nehme ich deshalb ausdrücklich in meine Arbeitsliste auf, bevor ich mich auf den engeren Wert festlege.

3. D1 und D2 lesen: Passen meine ersten Überlegungen?

Mit diesen Fragen im Kopf gehe ich an den Stand der Technik. Die Markierungen direkt im Druckschriftentext nutze ich zum Abgleich: Gelb kennzeichnet Angaben, die ich mit meinem vorgemerkten Anspruchskern vergleiche. So wird sichtbar, welche Teile bereits bekannt sind und an welcher Stelle es auf die konkrete Kombination ankommt.

D1 nennt Kochgeschirr, Sol-Gel-Beschichtungen und Metallsubstrate. Würde ich nur die Begriffe abhaken, sähe das zunächst ziemlich schlecht aus. Sie stehen dort aber in unterschiedlichen Zusammenhängen: Die Sol-Gel-Beschichtung wird bei keramischem Kochgeschirr beschrieben, das Metallkochgeschirr dagegen ist mit Teflon beschichtet. D1 enthält außerdem bereits die Kombination aus Aluminium und einer unteren Edelstahl- oder Eisenschicht. Für meine Notizen bedeutet das: Offenbarungszusammenhänge getrennt halten, auch wenn dieselben Wörter an mehreren Stellen auftauchen.

D2 kommt meinem Verfahrensgerüst deutlich näher. Sol-Gel-Beschichtungen auf Metall, die grundlegenden Schritte, der Verhältnisbereich und die Trocknung bei hoher Temperatur sind dort bereits beschrieben. Selbst die Verwendung für Kochgeschirr wird angesprochen. Die bloße Zweckangabe „für eine Kochfläche“ wird uns gegenüber D2 daher kaum helfen.

Dann kommt die Stelle, auf die mich das Mandantenschreiben vorbereitet hat: D2 nennt TEOS in einer Liste von Präkursoren und Zitronensäure in einer getrennten Liste von Gel-Startern. Die Mandantin hat dagegen gerade diese konkrete Kombination hervorgehoben und ihre Vorteile mit Vergleichsergebnissen unterlegt.

Hier zeichnet sich für mich das erste „Motto“ der Aufgabe ab: Die konkrete Auswahl aus zwei Listen im Stand der Technik, gestützt auf eine ausdrücklich offenbarte Kombination im Mandantenschreiben. Die Reihenfolge meiner Überlegung ist wichtig: Aus dem Schreiben habe ich TEOS/Zitronensäure als besonders interessant mitgenommen. Mit D2 erkenne ich nun, worin die Neuheitsfrage besteht. Ich muss mir das Ergebnis also nicht rückblickend in das erste Lesen hineindenken.

Frage aus meiner Übersicht Ergebnis nach dem Lesen von D1 und D2
Sol-Gel auf Metall für Kochflächen? In D2 angesprochen. Darauf allein kann ich die Abgrenzung nicht stützen.
TEOS und Zitronensäure als konkrete Kombination? Im Mandantenschreiben ausdrücklich herausgehoben; in D2 Elemente zweier getrennter Listen. Hier liegt der Ansatz für die Neuheit.
Vorteil dieser Auswahl? Absatz [010] und die Tabelle verbinden die Auswahl mit hoher Härte sowie besonders guter Kratzfestigkeit und Antihafteigenschaft.
Fertige Beschichtung mit Härte 12–15? In D1/D2 nicht als solche beschrieben. Die messbare Produkteigenschaft passt zu der gesuchten Definition des Erzeugnisses.
Aluminium und zweischichtiges Substrat? Bereits im Stand der Technik vorhanden. Sinnvolle Ausgestaltungen, aber nicht die gesuchte Hauptabgrenzung.

Auch das zweite Thema wird nun klarer: Die beiden unabhängigen Ansprüche brauchen unterschiedliche Merkmalskombinationen. Im Verfahren beschreibe ich die eingesetzten Stoffe und die Herstellungsschritte. Das fertige Erzeugnis definiere ich dagegen über Eigenschaften, die nach der Herstellung noch vorhanden und messbar sind.

4. Die Strategie festlegen: Was kommt wohin?

Für den Verfahrensanspruch kann ich jetzt mein Herstellungsgerüst vervollständigen und TEOS/Zitronensäure als konkrete Kombination aufnehmen. Den Bereich 1:1 bis 6:1 behalte ich bei. Für eine Beschränkung auf 4:1 sehe ich nach dem Vergleich keinen Anlass, denn die vorteilhaften Ergebnisse der Kombination werden über den herstellbaren Bereich gezeigt. Das Optimum bekommt seinen Platz in einem abhängigen Anspruch.

Beim Erzeugnis bleibe ich bei der Kochfläche mit Metallsubstrat und Sol-Gel-Beschichtung. Zur Definition der Beschichtung nutze ich die Härte 12–15, einschließlich Messnorm und Datum. Damit beantworte ich zugleich die Frage der Mandantin, wie sich das Erzeugnis schützen lässt, obwohl die Ausgangskomponenten darin nicht mehr als solche enthalten sind.

Nun kommen die grünen Stellen an die Reihe. Bei ihnen würde ich aufpassen, zusammengehörende Angaben nicht zu zerlegen. Die Sprühsteuerung etwa wird durch gespeicherte Muster, die Auswahl eines passenden Musters und dessen Verwendung zur Steuerung interessant. Wenn ich davon nur „Speicher vorhanden“ in den Anspruch übernehme, bleibt von der beschriebenen technischen Idee wenig übrig. Die Markierung sollte deshalb den Zusammenhang erfassen, auch wenn er sich über mehrere Sätze verteilt.

Der Auftrag setzt außerdem eine praktische Grenze: Keine zusätzlichen Anspruchsgebühren bedeutet hier höchstens 15 Ansprüche. Zwei davon habe ich für die unabhängigen Ansprüche vorgesehen. Mit den übrigen sichere ich die brauchbaren Ausgestaltungen ab und überlege, welche Angaben sich sinnvoll in einem Anspruch zusammenfassen lassen.

5. Ausformulieren: Jetzt zahlt sich die Vorarbeit aus

Mein Arbeitsgerüst für den Verfahrensanspruch sieht damit ungefähr so aus. Die stichwortartige Form ist hier Absicht; aus diesem Gerüst lässt sich der eigentliche Anspruch zügig formulieren:

Herstellungsverfahren für eine Kochfläche: Metallsubstrat (21) bereitstellen; Sol-Präkursor bereitstellen; Gel-Starter zur Bildung der Sol-Gel-Zusammensetzung zugeben; Gewichtsverhältnis von Sol-Präkursor zu Gel-Starter 1:1 bis 6:1; Zusammensetzung auf das Metallsubstrat aufbringen; bei über 250 °C trocknen und verdichten, um eine Kochfläche mit einer anorganischen Sol-Gel-Beschichtung (20) zu erhalten. Sol-Präkursor: TEOS. Gel-Starter: Zitronensäure.

Der nebengeordnete Erzeugnisanspruch ist wesentlich kürzer:

Kochfläche, umfassend ein Metallsubstrat (21) und eine anorganische Sol-Gel-Beschichtung (20) mit einer Härte von 12–15, gemessen nach ISO 14705 vom 31.12.2016.

Auch für die Einleitung der Beschreibung habe ich das Material inzwischen beisammen. Ich kann erläutern, was D1 und D2 jeweils offenbaren, welches technische Problem bleibt und wodurch die beanspruchte Lösung hilft. Dafür greife ich auf die blau markierten Wirkungen und die Vergleichsergebnisse zurück. Die Begründung entsteht also aus derselben Analyse, die mich zu den Ansprüchen geführt hat.

Vor der Abgabe würde ich meine gelben Stellen noch einmal mit dem Anspruchsentwurf vergleichen. Sind Metallsubstrat, Verhältnisbereich und Temperatur tatsächlich im Verfahren angekommen? Habe ich beim Erzeugnis die Messangabe vollständig übernommen? Danach folgen die grünen Stellen und die abhängigen Ansprüche. Das ist eine überschaubare Kontrolle, bei der ich gezielt nach Auslassungen suche, statt das ganze Schreiben nochmals von vorne zu lesen.

Was sagt der Prüferbericht dazu?

Jetzt lohnt sich der Blick in den Bericht. Er bestätigt sowohl die Auswahl aus zwei Listen als auch die unterschiedlichen Definitionen von Verfahren und Erzeugnis. Für den unabhängigen Verfahrensanspruch waren 35 Punkte, für den über die Härte definierten Erzeugnisanspruch 20 Punkte vorgesehen. Die abhängigen Ansprüche konnten 30 Punkte, die Einleitung der Beschreibung 15 Punkte bringen; insgesamt also 100 Punkte.

Besonders aufschlussreich finde ich die Folgen einer falschen Einordnung: Fehlte im Verfahrensanspruch der Verhältnisbereich, kostete das 5 Punkte. Ebenso wurden für die fehlende Temperatur oder die fehlende Angabe, dass das Substrat aus Metall besteht, jeweils 5 Punkte abgezogen. Eine unnötige Beschränkung auf 4:1 kostete dagegen 25 Punkte. Die Unterscheidung zwischen „notwendig“ und „besonders gut“ war hier also keine sprachliche Spitzfindigkeit, sondern hatte erheblichen Einfluss auf das Ergebnis.

Für das Erzeugnis akzeptierte der Bericht auch einen Product-by-Process-Anspruch, allerdings nur mit 15 Punkten. Die Definition über die messbare Härte war mit 20 Punkten die günstigere Lösung. Diese Abstufung erfahre ich natürlich erst aus dem Bericht; die Anregung, nach einer messbaren Eigenschaft zu suchen, hatte mir das Mandantenschreiben schon gegeben.

Ein schönes Beispiel für meine „niedrig hängenden Früchte“ ist die Messangabe. Damit meine ich Angaben oder wiederkehrende Antwortbausteine, für die man mit wenig zusätzlichem Aufwand Punkte sichern kann. Hier stehen Norm und Datum bereits vollständig im Schreiben. Trotzdem kostete die fehlende ISO-Norm beim Parameteranspruch 5 Punkte; bei einer Normangabe ohne Datum wurde 1 Punkt abgezogen. Beides gemeinsam markieren und später vollständig übernehmen: viel einfacher wird es in dieser Aufgabe kaum.

Zwei weitere Angaben aus dem Bericht sollte man genau lesen. Die Härte anstelle von TEOS und Zitronensäure im Verfahrensanspruch führte zu einem Abzug von 15 Punkten. Der Bericht beanstandete dies hier als unzulässige Definition durch das zu erreichende Ergebnis. Definitionen durch das zu erreichende Ergebnis können unter den in Richtlinien F-IV, 4.10 beschriebenen Voraussetzungen zulässig sein. Für diese Aufgabe war aber der vorgesehene Weg klar: Die konkrete Stoffauswahl beschreibt das Verfahren, die daraus resultierende Härte das Erzeugnis.

Auch die zweiteilige Anspruchsform war nicht zwingend. Für ihre inkorrekte Verwendung wurden zwar 2 Punkte abgezogen. Wer einen einteiligen Anspruch formulierte und den Stand der Technik in der Beschreibung zutreffend erläuterte, erhielt dafür dagegen keinen Abzug. Solche Unterschiede sieht man erst, wenn man den Bericht vollständig auswertet und sich nicht nur einzelne Punktabzüge herauspickt.

Für mich zeigt das Beispiel, wie viel sich mit einer aufmerksamen ersten Lektüre erreichen lässt. Schon vor D1 und D2 stehen die beiden Anspruchskategorien, der mögliche erfinderische Kern und die wichtigsten Fragen an den Stand der Technik auf meinem Blatt. Nach dem Vergleich muss ich die Strategie noch festlegen und sauber ausformulieren. Ich beginne dann aber mit einem geordneten Arbeitsplan und habe die wesentlichen Angaben dort festgehalten, wo ich sie beim Schreiben wieder brauche.


Unterlagen zum Mitmachen: Aufgabe A 2026 ohne Markierungen, Dreifarbenfassung und Fünffarbenfassung. Die Originalaufgabe und den Prüferbericht findest Du auch im EPA-Kompendium zu Aufgabe A.

Beitrag erstellt am 25. September 2026.



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