Die neue Prüfung wird nicht sofort in allen Teilen eingeführt, da für die verschiedenen Prüfungsteile auch unterschiedliche Anforderungen an die Qualifikation bestehen.
Eine schöne bildliche Übersicht findest Du hier.
In 2025 ändert sich zunächst nur die Vorprüfung, die durch die Aufgabe F ersetzt wird. Die alten Teile A bis D werden nach wie vor im alten Stil abgefragt. Unter bestimmten Bedingungen, die ich weiter unten erläutere, kann man von Teil F auch befreit sein.
Somit ändert sich für das Jahr 2025 noch nicht so viel.
Etwas komplexer sieht es im Jahr 2026 aus: Hier können weiterhin die alten Teile A bis D geschrieben, zusätzlich aber auch die Teile F, M1 und M2 (sofern zutreffend). Hierbei gilt, neben den Regelungen für Teil F, nur für das Jahr 2026 die Ausnahmeregelung, dass sich der Prüfling entscheiden darf, ob er Teil 1 der Aufgabe D gemäß den Vorschriften von 2009 statt Aufgabe M2 ablegen will (vgl. Übergangsbestimmungen Art. 27 (2) c)).
Insofern ist die Prüfung in 2026 insofern etwas schwerer/anders, als dass zusätzlich der M1-Teil erstmalig geschrieben werden muss.
Im Jahr 2027 sind die alten Teile A bis D abgeschafft und nur noch die neuen Teile M1 – M4 und Teil F werden geschrieben.
In Zukunft wird es einen „graduellen Weg“ geben mit Prüfungen nach den Berufsjahren 1,2 und 3 und einen „intensiven Weg“ mit einer Prüfung nach dem dritten Berufsjahr.
Die verschiedenen möglichen Prüfungswege, je nach Berufserfarhung, habe ich unten nochmals aufgeschlüsselt.
Prüfungsteil F
Befreitung von der Aufgabe F: Wenn Du in 2025 die Erfordernisse für die Vorprüfung erreicht haben solltest, bist du von der Aufgabe F befreit, da die Vorprüfung in 2025 nicht mehr stattfindet (vgl. Art. 25 (6) der VEP, ich nenne das die „Junior-Regelung“). Wenn Du die Vorprüfung in einem der Vorjahre erfolgreich abgelegt hast, bist Du ebenfalls von Teil F befreit (vgl. Art. 25 (2) a) der VEP, „Großvater-Regelung“). Ebenso, wenn Du noch zu den Prüflingen gehörst, die die Aufgabe A, B, C, oder D bestanden haben, als noch eine frühere Fassung der VEP in Kraft war, die keine Vorprüfung vorsah, oder als im Vorjahr keine Vorprüfung durchgeführt wurde (vgl. Art. 25 (2) f) bzw. Art. 25 (2) g) der VEP), ich nenne das hier mal „Urgroßvater-Regelung“.
Außerdem muss man nicht den Teil F ablegen, wenn man eine mindestens dreijährige Berufserfahrung aufweisen kann und sich zu den Teilen M1 bis M4 anmeldet (Regel 10 (3) der Ausführungsbestimmungen). Diese Form wird von manchen auch als „intensiver Prüfungsweg“ bezeichnet.
Prüfungsteil M1
Auch vom Prüfungsteil M1 kann man unter bestimmten Bedingungen befreit sein. Nämlich wenn man die Vorprüfung schon bestanden hat, oder die Teile A, B oder C zu einem Zeitpunkt bestanden hat, als es noch keine Vorprüfung gab.
Siehe bitte auch meine Tabelle zur Aufschlüsselung der verschiedenen „Befreiungsregelungen“, da diese doch relativ kompliziert sind.
Prüfungsteil M2 in 2026
In Bezug auf den Prüfungsteil M2 vs. dem 1. Teil der D-Prüfung ergibt sich im Jahr 2026 die einmalige Besonderheit, dass der Prüfling zwischen den beiden Teilen wählen darf (vgl. Art. 27 (2) c)). Hier bleibt abzuwarten, bis wann der Prüfling seine Wahl treffen muss oder ob er gar beide Prüfungsteile mitschreiben und im Nachhinein entscheiden darf, welchen er gewertet haben will (eher unwahrscheinlich).
In jedem Fall werden sich der alte D-Teil und der neue M2-Teil in der Art der Fragestellung unterscheiden, da der alte D-Teil zumindest in der Vergangenheit (siehe Prüfung von 2024) „Freitext“-Antworten erforderte, während der neue M2-Teil primär als Multiple Choice, Drop-Down-Tabelle, etc. ausgearbeitet sein dürfte.
Ich habe in den Unterlagen bislang nichts Genaueres dazu finden können, werde es aber natürlich an dieser Stelle ergänzen, wenn ich mehr weiß.
Prüfungsstrategien
An dieser Stelle will ich nochmals die verschiedenen Strategien beleuchten, die ein Prüfling in der Übergangszeit im Jahr 2025 ergreifen kann.
Optionen für Prüflinge mit einem Jahr Berufserfahrung am Tag der Prüfung in 2025
Diese verschiedenen Wege sind denkbar (angenommen der Prüfling besteht alle Teile):
2025 | 2026 | 2027 | Kommentar |
Aufgabe F | M1, M2 | M3, M4 | „Gradueller Weg“ (Standard) |
Aufgabe F | Überspringen | M1, M2, M3, M4 | „Gradueller Weg“ (mi 1 Jahr Pause) |
Überspringen | Aufgabe F | M1, M2, M3, M4 | „Gradueller Weg“ (Beginn 1 Jahr später) |
Überspringen | Überspringen | M1, M2, M3, M4 | „Intensiver Weg“ ohne Aufgabe F |
Wichtige Faktoren zu beachten:
Prüflinge mit einem Jahr Erfahrung am Prüfungstag im Jahr 2025 haben nur die Möglichkeit, in das neue System einzutreten. Wahl des „Graduellen Prüfungsweges“ (R.10(2) der Ausfühungsbestimmungen):
- Aufgabe F wird geschrieben.
- Kandidaten können einer allmählichen Lernkurve folgen oder eine der auf dem Bild angegebenen Optionen je nach persönlicher Vorliebe/Bedarf wählen.
- Sobald Aufgabe F bestanden ist, gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich des erneuten Schreibens Aufgaben M1-M4, wenn nötig.
Wahl der intensiven Prüfungsstrecke (R.10(3) der Ausfühungsbestimmungen):
- Aufgabe F wird übersprungen*.
- Es ist möglich, alle Aufgaben M1-4 in einem Durchgang zu bestehen (Kandidaten haben keine Prüfungen in 2025 und 2026).
- Alle vier Aufgaben M müssen in einem Durchgang abgelegt werden, sobald die Kandidaten drei Jahre Erfahrung haben.
*Wenn die Aufgabe M1 & M3 oder M2 nicht bestanden werden, müssen die Kandidaten Papier F bestehen und die nicht bestandenen Aufgaben M erneut schreiben; erneut geschriebene Aufgaben M werden nur bewertet, wenn Aufgabe F bestanden ist. Die intensive Prüfung kann daher riskant sein, wenn die Kandidaten nicht alle Aufgaben M beim ersten Versuch bestehen.
Optionen für Prüflinge mit zwei Jahren Berufserfahrung am Tag der Prüfung in 2025
Diese verschiedenen Wege sind denkbar (angenommen der Prüfling besteht alle Teile):
2025 | 2026 | 2027 | Kommentar |
Befreit von Vorprüfung | A, B, C, D | Alter Examensweg | |
Aufgabe F | M1, M2 | M3, M4 | „Gradueller Weg“ (Standard) |
Überspringen | Überspringen | M1, M2, M3, M4 | „Intensiver Weg“ ohne Aufgabe F |
Wichtige Faktoren zu beachten:
Prüflinge mit zwei Jahren Erfahrung am Prüfungstag im Jahr 2025 haben die Möglichkeit, entweder das alte System weiterzuführen, solange es läuft, und/oder in das neue System einzutreten.
Fortsetzung im alten System:
- Befreiung vom Vorprüfungspapier (wird 2025 nicht angeboten) (Art.25(6) VEP)
- Prüflinge können die Papiere A, B, C und D im Jahr 2026 ablegen und können sich 2026 als EPA qualifizieren.
- Wenn eines der Papiere A, B, C oder D im Jahr 2026 nicht bestanden wird, treten die Kandidaten 2027 in das neue System ein und erhalten gemäß den Übergangsbestimmungen für bestandene Papiere Befreiungen (Art.25 VEP).
- Kompensierbare Fehlversuche qualifizieren sich nicht für die Übergangsbestimmungen, wenn die Prüflinge nicht alle Papiere A, B, C und D im Jahr 2026 bestehen.
Eintritt in das neue System:
- Möglichkeit, in die allmähliche Beherrschungsstrecke (R.10(2) Ausführungsbestimmungen) oder die intensive Prüfungsstrecke (R.10(3) Ausführungsbestimmungen) einzutreten.
- Es ist nicht möglich, sich vor 2027 als EPA zu qualifizieren (Papiere M3 und M4 werden erst 2027 angeboten).
Die Fortsetzung im alten System bietet den Prüflingen die Möglichkeit, sich 2026 als EPA zu qualifizieren. Der Eintritt in das neue System verzögert die mögliche Qualifikation als EPA bis 2027.
Optionen für Prüflinge mit drei Jahren Berufserfahrung am Tag der Prüfung in 2025
2024 | 2025 | 2026 | 2027 | Kommentar |
Vorprüfung | A,B,C,D | Altes System | ||
Vorprüfung | Überspringen | A, B, C, B | Altes System | |
Vorprüfung | Überspringen | M2 (M1 befreit) | M3, M4 | Übergang zum neuen System („Graduell“) |
Vorprüfung | Überspringen | Überspringen | M2, M3, M4 (M1 befreit) | Übergang zum neuen System („Intensiv“) |
Wichtige Faktoren zu beachten:
Prüflinge mit drei Jahren Erfahrung am Prüfungstag im Jahr 2025 haben die Möglichkeit, entweder das alte System weiterzuführen, solange es läuft, und/oder in das neue System einzutreten.
Fortsetzung im alten System:
- Ablegen der Papiere A, B, C und D im Jahr 2025 und potenziell als EPA im Jahr 2025 qualifizieren.
- Wenn eines der Papiere A, B, C oder D im Jahr 2025 nicht bestanden wird, können die Papiere A, B, C oder D im Jahr 2026 erneut abgelegt werden, um sich potenziell im Jahr 2026 als EPA zu qualifizieren.
- Wenn eines der Papiere A, B, C oder D im Jahr 2026 nicht bestanden wird, treten die Prüflinge 2027 in das neue System ein und erhalten gemäß den Übergangsbestimmungen für bestandene Papiere Befreiungen (Art.25 VEP).
- Kompensierbare Fehlversuche qualifizieren sich nicht für die Übergangsbestimmungen, wenn die Prüflinge nicht alle Papiere A, B, C und D im Jahr 2026 bestehen.
Eintritt in das neue System:
- Ein Bestehen der Vorprüfung führt zur Befreiung von den Papieren F und M1.
- Prüflinge können das Papier M2 im Jahr 2026 ablegen oder alle Papiere M2, M3 und M4 im Jahr 2027 ablegen.
- Es ist nicht möglich, sich vor 2027 als EPA zu qualifizieren (Papiere M3 und M4 werden erst 2027 angeboten).
Die Fortsetzung im alten System bietet den Prüflingen die Möglichkeit, sich 2025 oder 2026 als EPA zu qualifizieren. Der Eintritt in das neue System verzögert die mögliche Qualifikation als EPA bis 2027.
Optionen für Prüflinge, die in 2024 die Vorprüfung nicht bestanden haben
2024 | 2025 | 2026 | 2027 | Kommentar |
Vorprüfung nicht bestanden | Befreiung von Aufgabe F nach Art. 25 (6) | A, B, C, D | Alter Weg (mit Ausnahmeregelung nach Art. 25) | |
Vorprüfung nicht bestanden | Aufgabe F | M1, M2 | M3, M4 | „Gradueller Weg“ nach der neuen Prüfungsordnung |
Vorprüfung nicht bestanden | Überspringen | Überspringen | M1, M2, M3, M4 | „Intensiver Weg“ nach der neuen Prüfungsordnung |
Wichtige Faktoren für Prüflinge, die die Vorprüfung 2024 ablegen:
Prüflinge, die die Vorprüfung bestehen, können sich für die Papiere ABCD im Jahr 2025 und im Jahr 2026 (falls notwendig) zum Wiederholen anmelden.
Prüflinge, die die Vorprüfung nicht bestehen, können entweder:
- Von der Vorprüfung 2025 befreit werden und die Papiere ABCD im Jahr 2026 ablegen (frühestmöglicher Qualifikationsjahr ist 2026).
- Mit Papier F im neuen System 2025 beginnen (Allmähliche Beherrschungsstrecke, frühestmöglicher Qualifikationsjahr ist 2027).
- 2025 und 2026 aussetzen und die Papiere M1, M2, M3 und M4 im neuen System 2027 ablegen (Intensive Prüfungsstrecke, frühestmöglicher Qualifikationsjahr ist 2027).
Übergangsbestimmungen gelten für die in 2025 und 2026 bestandenen Papiere ABCD.
Für weitere Details siehe die Mitteilung des Prüfungssekretariats vom 11. März 2024.
Überblick über die Befreiungsregelungen
Alte EQE, Bestandende Prüfung oder andere Regel | Neue EQE, befreit von | Fundstelle |
Prüflinge, die Teil A bestanden haben, als es noch keine Vorprüfung gab oder als im Vorjahr noch keine Vorprüfung durchgeführt wurde. | F, M1 und M3.1 | Art. 25 (2) f) |
Prüflinge, die Teil B bestanden haben, als es noch keine Vorprüfung gab oder als im Vorjahr noch keine Vorprüfung durchgeführt wurde. | F, M1 und M3.2 | Art. 25 (2) f) |
Prüflinge, die Teil C bestanden haben, als es noch keine Vorprüfung gab oder als im Vorjahr noch keine Vorprüfung durchgeführt wurde. | F, M1 und M3.3 | Art. 25 (2) f) |
Prüflinge, die Teil D bestanden haben, als es noch keine Vorprüfung gab oder als im Vorjahr noch keine Vorprüfung durchgeführt wurde. | F, M2 und M4 | Art. 25 (2) g) |
Prüflinge, die zum Zeitpunkt der Prüfung des Jahres 2025 die Erfordernisse für die Vorprüfung erfüllen. | Vorprüfung | Art. 25 (6) |
Prüflinge, die die Vorprüfung bestanden haben. | F und M1 | Art. 25 (2) a) |
Prüflinge, die Teil A bestanden haben. | M3.1 | Art. 25 (2) b) |
Prüflinge, die Teil B bestanden haben. | M3.2 | Art. 25 (2) c) |
Prüflinge, die Teil C bestanden haben. | M3.3 | Art. 25 (2) d) |
Prüflinge, die Teil D bestanden haben. | M2, M4 | Art. 25 (2) e) |