Archiv für den Monat: April 2015

Verbotenes in der Prüfung

„Was ist in der Prüfung erlaubt und was nicht?“ Immer wieder wird diese Frage gestellt, obwohl die Antwort doch ganz leicht zu finden ist.

In den „Anweisungen an die Bewerber für den Ablauf der europäischen Eignungsprüfung“ Art. I, Nr. 9.) (Stand 19.02.2014) sind einige Dinge erwähnt, die in der Prüfung verboten sind:

9. Es ist den Bewerbern nicht gestattet:

a) elektronische Geräte – mit Ausnahme einer analogen Armbanduhr ohne Zusatzfunktionen – zur Vorprüfung oder Hauptprüfung mitzubringen, sofern deren Verwendung nicht ausdrücklich vom Prüfungssekretariat vorab genehmigt wurde;

b) Hefter oder sonstige Materialien zu verwenden, durch die andere Bewerber gestört werden könnten;

c) ihrer Arbeit vorbereitete Unterlagen (z. B. ein Abkürzungsverzeichnis und/oder einen Zeitstrahl) beizufügen;

d) Blätter ihrer Prüfungsantwort zusammenzukleben oder zusammenzuheften;

e) den Umschlag mit den Prüfungsaufgaben zu öffnen, bevor das Anfangssignal gegeben wurde, es sei denn, es liegt eine anderslautende Anweisung einer Aufsichtsperson vor;

f) in der Zeit zwischen dem Anfangs- und dem Schlusssignal mit anderen Bewerbern zu kommunizieren;

g) im Saal oder in anderen Teilen des Prüfungsgebäudes zu rauchen.

Hierzu ein paar Erläuterungen:

1. Elektronische Geräte

Diese Vorschrift klingt erst einmal unspektakulär und nachvollziehbar: Niemand soll sich einen Vorteil dadurch verschaffen können, indem er in ein elektronisches Gerät benutzt.

In der Praxis kann das aber durchaus zu Problemen führen. So ist es z.B. absolut wichtig immer in der Prüfung eine gute Übersicht über die verbrauchte und noch zur Verfügung stehende Zeit zu haben. Wie ich z.B. in einem Artikel über den D-Teil geschrieben habe, sollte man anhand der Punktzahlen berechnen wie viel Zeit man für jede einzelne Frage maximal aufwenden sollte, um nicht in Zeitverzug zu geraten (ähnliches gilt z.B. bei der Vorprüfung und insbesondere bei Teil C).

Analoge Armbanduhren und auch die analogen Uhren im Prüfungsraum (die noch dazu in manchen Prüfungsorten nicht immer gut zu sehen sind) sind nur bedingt dazu geeignet eine minutengenaue Abschätzung der Zeit vorzunehmen. Vor allem wenn man normalerweise Digitaluhren gewöhnt ist, kann das genaue Ablesen der Uhrzeit zur Herausforderung werden. Daher sollte man sich früh eine geeignete Armbanduhr zulegen und die Zeitabschätzung hier unter Realbedingungen bei der Prüfungsvorbereitung üben.

2. Smartphones/Handys

Da heutzutage Smartphones die Leistungsfähigkeit von Computern haben, ist es vollkommen einsichtig, dass sie in der Prüfung verboten sind. Die Prüfungsabteilung wird auch in Zukunft immer stärker darauf achten, dass die Prüflinge keine solchen Geräte mit in die Prüfung bringen. Insbesondere, nachdem auch in 2014 wieder Beschwerden geäußert wurden, dass manche Prüflinge auffällig oft die Toilette aufgesucht haben und der Verdacht im Raum steht, dass sie dort die Gelegenheit nutzten etwas auf ihrem Smartphone nachzuschlagen.

Ich denke zwar, dass man hierbei mehr Zeit verschenkt, als man durch das elektronische Nachschlagen gewinnen kann, aber es mag durchaus Fälle geben, in denen man die „alles entscheidende“ Entscheidung nicht finden kann und die Verführung groß ist, diesen Knoten mittels dem Smartphone zu lösen – sei es indem man irgendeine Datenbank befragt oder gar einen anderen Kollegen kontaktiert.

Es muss jeden klar sein, dass dies ganz klar Betrug ist und jedem Prüfling, der hierbei erwischt wird schwere Konsequenzen drohen. Ganz zu Recht, wie ich finde.

Problematisch ist das Smartphone in der Tasche jedoch für die vielen ehrlichen Prüflinge, die nie die Absicht hatten ihr Smartphone in der Prüfung zu nutzen. Gerade, wenn man direkt nach der Prüfung abreisen will und mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, stellt sich hier das Problem, wo man das Smartphone während der Prüfung aufbewahren kann.

Inzwischen gibt es wohl an den meisten Prüfungsorten die Möglichkeit die Handys in einem Umschlag am „Infodesk“ abzugeben. Dies geschieht natürlich auf eigene Gefahr und es gibt keine Garantie, dass an jedem Prüfungsort diese Möglichkeit angeboten wird (siehe Kommentare unten auf der Seite).

Sicherheitshalber überlegt man sich vorher schon Alternativen, wo man sein Telefon während der Prüfung lässt.

3. Hefter

Hefter sind laut und stören somit andere Prüflinge (insbesondere an den Prüfungsorten an denen 100 oder mehr Prüflinge in einem Raum die Prüfung ablegen).

Außerdem dürfen die Unterlagen bei der Abgabe nur aus Einzelblättern bestehen, da alles kopiert bzw. eingescannt wird.

Allerdings sind einige Prüfungen dadurch gekennzeichnet, dass man zahlreiche Unterlagen bekommt, die man auswerten muss und bei denen man keines Falls den Überblick verlieren darf. Ich denke da insbesondere an den C-Teil.

Es ist allerdings erlaubt die Seiten zu lochen und von dieser Möglichkeit sollte man unbedingt Gebrauch machen. Ich habe im Beitrag „Ordnung auf dem Tisch“ beschrieben, wie man mit Hilfe von Locher, Heftstreifen und Ordnern dafür sorgt auch bei vielen verschiedenen Dokumenten nicht den Überblick zu verlieren.

4. Vorbereitete Unterlagen

Immer wieder werden Prüflinge dabei erwischt, dass sie vorgeschriebene Unterlagen mitbringen, die sie dann mit ihrer Lösung abgeben. Dadurch erschleichen sie sich einen unlauteren Zeitvorteil gegenüber den anderen Kandidaten.

Man sollte das daher niemals tun. Die Grenze ist ganz klar: Man darf vorbereitete Unterlagen – wie Checklisten oder Formulierungshilfen – mitbringen und dann abschreiben, es ist jedoch verboten diese Unterlagen direkt abzugeben.

Schlussbemerkung:

Man sieht also: Es empfiehlt sich, sich einmal die aktuellsten „Anweisungen an die Bewerber für den Ablauf der europäischen Eignungsprüfung“ genau durchzulesen und zu verinnerlichen. Das beugt unliebsamen Überraschungen in der Prüfung vor.

Viel Erfolg!

Habt ihr noch weitere Hinweise oder Anmerkungen zu dem Thema? Dann hinterlasst einfach einen Kommentar unten auf dieser Seite.