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Im C-Teil der EQE geht es um das schnelle und korrekte Verfassen eines Einspruchsschriftsatzes.

Bewertungspraxis bei Teil C

© Nico Riffel

© Nico Riffel

 

Bei allen Teilen ist es wichtig, die Bewertungspraxis zu kennen und dementsprechend die Prüfungsstrategie richtig auszurichten. In diesem Beitrag gehe ich darauf ein, wie die Bewertungspraxis in Teil C aussieht und wie demensprechend eine erfolgreiche Prüfungsstrategie aussehen könnte.

 

 

 

Die Punktevergabe bei Teil C teilt sich in zwei Bereiche auf:

  1. „Use of Information“
  2. „Argumentation“

Use of information

Für „Use of information“ gibt es in der Regel 45% der Punkte. Damit meint die Prüfungskommision dass der Prüfling zeigt, dass er alle zur Verfügung gestellten Informationen irgendwie zur Kenntnis genommen und in der Prüfung „verarbeitet“ hat.

Das kann z.B. sein:

  • Zeitränge und Typus der Entgegenhaltungen richtig beschreiben/bewerten.
  • Angaben wie Anspruchsmerkmale, technische Wirkungen, technische Aufgaben und Hinweise im Stand der Technik erkennen und sinnvoll verwenden.
  • Richtige Zitierungen (also z. B. Absatz, Figur oder Bezugszeichen).
  • Definitionen für Fachbegriffe aus den Unterlagen übernehmen (selbst wenn man vom Fach ist und die Definition in den Unterlagen für falsch oder ungenau hält, sollte man diese Definitionen verwenden und keine eigenen, R. 22 ABVEP).
  • Erläuterungen bei abweichender Terminologie zwischen Patentanmeldung und Entgegenhaltung.
  • Gute Begründung zum nächstliegender SdT beim Aufgabe-Lösungs-Ansatz.
  • Überhaupt die Ausarbeitung eines guten Aufgabe-Lösungs-Ansatzes unter Nutzung aller Informationen.
  • Ordentliche Anträge, Hinweis auf Gebührenzahlung, richtige Bezeichnung von angegriffenem Patent und Entgegenhaltungen, Einsprechender (meist das Unternehmen), etc.. Wer allerdings Form 2300 richtig ausfüllt (und abgibt!) kann hier leichte Punkte holen.

Wie man sieht, können diese Punkte zu einem großen Anteil allein durch eine gute Checkliste mit Formulierungshilfe eingesammelt werden. Natürlich muss man auch die Prüfungsunterlagen sorgfältig lesen und richtig markieren, aber wenn man gut vorbereitet in die Prüfung geht, sollte man in der Lage sein ca. 30 von 45 Punkten als „niedrig hängende Punkte“ einzusammeln.

Argumentation

Mit „Argumentation“ (55% der Punkte) ist die rechtlich-inhaltliche Auseinandersetzung mit der Prüfung gemeint. Das betrifft natürlich vor allem das Erkennen der richtigen Angriffe und eine gute Argumentation bei der Ausformulierung der Neuheits- und erfinderische Tätigkeitsangriffe.

Auch hier ist es selbstverständlich, dass die mitgebrachten Unterlagen richtige und gut ausformulierte Agriffe bezüglich Neuheit und erfinderischer Tätigkeit erlauben.

Vor allem die Anspruchs-Angriffs-Matrix (siehe „Detaillierter Ablauf von Teil C“) und die Merkmalstabelle sind hierbei wichtige Hilfsmittel, um überhaupt die richtigen Angriffe zu identifizieren.

Noch ein paar allgemeine Hinweise:

  1. Wenn ein Neuheitsangriff mittels einer Anlage möglich ist, sollte das gleiche Dokument nicht mehr gegen den gleichen Anspruch für erfinderische Tätigkeit verwendet werden.
  2. Wenn wir einen Anspruch aus z.B. Anlage 3 bezüglich Neuheit, und aus den Anlagen 4 in Kombination mit Anlage 2 auch noch wegen erfinderischer Tätigkeit angreifen können, dann machen wir das! Und wenn auch noch ein Angriff wegen unzulässiger Erweiterung möglich ist, dann machen wir das ebenfalls!
  3. Übrigens: Der Einspruchsgrund nach Artikel 100 b) EPÜ (unvollständige Offenbarung) sollte in der Prüfung nicht erhoben werden, weil dies gegen Regel 25 (5) ABVEP verstößt!

Ebenfalls lesenswert:

Detaillierter Ablauf von Teil C

Der C-Teil ist der Prüfungsteil der die größte Anforderung an eine gute Zeiteinteilung stellt. Daher ist ein guter Arbeitsplan mit Checklisten und Vorformulierungen hier unerlässlich. Allerdings gilt auch hier: „Jeder Jeck ist anders“, daher kann mein Weg zur Lösung des C-Teils vielleicht nicht zu Deinem Arbeitsstil passen. Mir hat er aber offensichtlich geholfen und hier schildere ich, wie er aussah.

Detaillierter Ablauf von Teil C

Im Grunde gibt es folgende Schritte, die man im C-Teil durchlaufen muss:

1. Unterlagen sichten und vorsortieren

Zeit: ca. 9:30 – 9:40.

  • Alle Prüfungsblätter entklammern, lochen, abheften
  • Während der gesamten Prüfung:
    • Alle eigenen Blätter mit weichem Bleistift oder hellem Marker nummerieren:
      • Mandantenschreiben: M-1, usw.
      • Einspruchsschriftsatz:
        • Einleitung: E-1, usw.
        • Angriffe gegen Anspruch 1: C1-1, usw.
        • Angriffe gegen Anspruch 2: C2-1, usw.
        • Angriffe wegen unzulässiger Erweiterung oder anderes: S-1, usw.

Wir schreiben nun die erste Seite mit verwendeten Abkürzungen und Einleitung (Adresse, Betreff, Anträge).

2. Form 2300

Achtung! Seit der EEP 2020 wird den Bewerbern für die Prüfungsaufgabe C kein
Formular 2300 „Einspruch gegen ein europäisches Patent“ mehr bereitgestellt.
Auch ohne dieses Formular wird von den Bewerbern jedoch erwartet, eine
vorschriftsgemäße Einspruchsschrift im Einklang mit den Bestimmungen des
EPÜ, insbesondere den Artikeln 99 und 100 und der Regel 76 EPÜ, zu
verfassen und in ihrer Antwort alle einschlägigen Informationen, eine
Erklärung darüber, in welchem Umfang gegen das europäische Patent
Einspruch eingelegt wird, die Einspruchsgründe und Beweismittel sowie
Tatsachen und Argumente anzugeben (vgl. .

3. Mandantenschreiben analysieren

Zeit: ca. 9:40 – 10:00.

Erste Durchsicht Mandantenschreiben

Markierungen am Rand und/oder mittels Farbcode:

RF – Rechtsfragen (ohne Bezug zum Angriff) (Gelb)
AF – Rechtsfragen relevant für Angriff (Gelb)
123 – Unzulässige Erweiterungen; Hierbei den Zeitpunkt der unzulassigen Erweiterung feststellen („Nach Einreichung der Anmeldung“ oder „Während des Prüfverfahrens“?) (Grün)
Prio – Prio-Probleme (Pink)
V – Offenkundliche Vorbenutzung (Gelb)
! – Wichtige sonstige Infos (Gelb)
SdT – Hinweise auf allg. Stand der Technik/Wissen des Fachmanns (Gelb)

Zweite Durchsicht Mandantenschreiben (mit den neuen Prüfungsregeln für Teil C sollten die folgenden Schritte eigentlich nicht mehr nötig sein).

  • Zuerst Beantwortung der Fragen, die keinen Einfluss auf den Angriff haben.
  • Ungewöhnliche Sachverhalte sind meist Hinweise auf Entscheidungen und RiLi.
  • Verbindung zwischen SV und Rechtsgrundlage kurz darstellen (kein Gutachten).
  • Bei Fragen mit Bezug zum Angriff (Prio, 123, Beweise, etc.) in der Hauptsache auf Einspruchs-Schriftsatz verweisen.

Nach der Bearbeitung Markierungen abhaken/streichen!

Wir schreiben an den Mandanten eine Beantwortung seiner Fragen bzw. verweisen auf den Einspruchsschriftsatz (Hierbei so kurz fassen, wie möglich!).

4. Streitpatent analysieren

Zeit: ca. 10:00 – 10:20.

Erstens: Markierungen des Streitpatents (und später der Entgegenhaltungen):

SdT – Informationen über den SdT (Gelb)
TG – Ausführungen zum technischen Gebiet (Gelb)
123 – Unzulässige Erweiterungen (Grün)
Prio – Prioritätsprobleme (Pink)
A – Aufgabe und Lösung (Rot)
E – Technischer Effekt (Blau)
Technische Vor- und Nachteile -> „T+“ oder „T-
Def – Definitionen (Gelb)
Bemerk. – Wichtige Hinweise (z.B. „Löten muss unter Vakuum erfolgen“) (Gelb)
FW – Allgemeines Fachwissen (Gelb)

Zweitens: Beginn der Analyse der Ansprüche:

  1. Jedes Merkmal nummerieren
  2. Eintragen in „Merkmalsanalyse-Tabelle“ (Nur die Spalten 1 und 2 der Tabelle ausfüllen!)

Markierungen und Informationen überprüfen!

Wichtig für erf. Tätigkeit:

  • Erst am Anmeldetag (also mit Nachanmeldung) eingeführte/geänderte Ansprüche kennzeichnen.
  • Nach dem Anmeldetag (also im Prüfverfahren) eingeführte Abschnitte in der Beschreibung/ Zeichnungen/ Ansprüchen kennzeichnen.

Nach der Bearbeitung Markierungen abhaken/streichen!

5. Anspruchs-Angriffs-Matrix (1. Teil)

Zeit: ca. 10:20 – 10:35.

Nun folgt das Eintragen in die „Anspruchs-Angriffs-Matrix“, die unter anderem in den CEIPI-Kursen zum C-Teil und im C-Book sehr gut erklärt wird.

Ich habe mir diese Matrix nicht ausgedacht und möchte daher den Eindruck vermeiden, dass ich mich hier mit fremden Loorbeeren schmücken will, außerdem würde eine detaillierte Erklärung der Vorgehensweise den Rahmen dieses Beitrags sprengen.

Daher möchte ich alle, die diese Matrix überhaupt nicht kennen auf den verlinkten CEIPI-Kurs zum C-Teil oder das C-Book verweisen.

Für die Anderen reicht die hier folgende kurze Checkliste:

  1. Gegenstände des Streitpatents (A1):
    • Unabhängige Ansprüche (Spalte links)
    • Abhängige Ansprüche in allen Kombinationen (Spalte links)
    • Bei „oder“ oder anderen Alternativen, dies entsprechend getrennt eintragen (z.B. „2a + 1; 2b + 1“)
  2. Prioritäten der Ansprüche (-Kombinationen) einzeln überprüfen!!!
    • Gleiche Erfindung?
    • Erste Einreichung?
    • Gleicher Anmelder?
    • 87 EPÜ
    • Beachte RiLi F-VI
  3. Zeitränge der Ansprüche eintragen (Spalte „P“ oder „AT“)
  4. Unzulässige Erweiterung
    • Für jede Änderung muss es eine Grundlage in den ursprünglich eingereichten Unterlagen geben. Wenn nicht vorhanden -> A. 100 c) – Einwand auf separatem Blatt der Einspruchsschrift formulieren
    • Aufpassen bei Stütze nur in Abbildungen
      • 100 c) – Einwand wahrscheinlich angebracht (T 169/83)
    • Beachte auch Bemerkungen im Mandantenschreiben
      • z.B. wenn Merkmal nur in Kombination mit anderen Merkmalen offenbart ist
    • ggf. in Spalte „A. 123“ eine Markierung!

Anspruchs-Angriffs Matrix am Ende nochmals überprüfen!

Wir schreiben weitere Seiten, die sich mit dem „Tatsachen-Vortrag“ befassen, also vor allem dem Zeitrang der Ansprüche.

6. Analyse der fünf Entgegenhaltungen

Zeit: ca. 10:35 bis 11:00.

1. Für jedes Dokument den Typ des Dokuments feststellen

  • EP oder WO-Schrift
  • Nationale „Nicht-EP“-Schrift (Achtung bei 54 (3) – Angriffen dürfen nur Schriften mit Erstreckung auf EP genutzt werden!)
  • Wissenschaftliche Publikation; Dokument aus EP-Register. (Achtung: Wann war diese Schrift der Öffentlichkeit zugänglich?)
  • Eidesstattliche Versicherung, Internetpublikation, etc. (Beweismittel zulässig? Zeugenbeweis hilfsweise anbieten?)

2. Zeitränge bestimmen

  • Anmeldung vor AT bzw. Prio, Veröffentlichung danach -> 54 (3)
  • Vor dem AT bzw. der Prio -> 54 (2)
  • Datum der Veröffentlichung bestimmen -> „X“
  • Datum der Einreichung bestimmen -> „P“
  • Beachte: Vor in Kraft treten des EPÜ2000 (13.12.2007) -> Benennung der einzelnen Staaten wichtig (Benennungsgebühr bezahlt?, R. 23a) (Art. 158 bei PCT) (RiLi C-III, 8.1)
  • Beachte Teilanmeldungen vs. Stammanmeldung (verschiedene Kriterien möglich -> siehe Übergangsregelungen)
  • Beachte: Bei 54 (3) – Schriften nur EP-Anmeldungen relevant (oder PCT-Anmeldungen für die die regionale Phase vor dem EPA eingeleitet wurden).

7. Anspruchs-Angriffs-Matrix (2. Teil)

  • Zeitränge „P“ und „X“ in Anspruchs-Angriffs-Matrix eintragen
  • Evtl. benannte Staaten in Anspruchs-Angriffs-Matrix eintragen
  • „Verwendbarkeit“ in Anspruchs-Angriffs-Matrix eintragen („X“ und „@“)

Wir schreiben außerdem eine Übersicht über alle verwendeten Dokumente (inklusive Zeitrang) und sonstigen Beweismittel. Dies klingt einfach, erfordert aber eine große Sorgfalt.

8. Durchlesen & Kennzeichen der Entgegenhaltungen

Zeit: ca. 11:00 – 11:45 [6-8 min. pro Druckschrift].

1. Markierungen der Entgegenhaltungen:

  • TG – Ausführungen zum technischen Gebiet (Gelb)
  • SdT – Informationen über den SdT (Gelb)
  • 123 – Unzulässige Erweiterungen (Grün)
  • Prio – Prioritätsprobleme (Pink)
  • A – Gelöste Aufgabe (Rot)
  • E – Technischer Effekt (Blau)
  • Technische Vor- und Nachteile -> „T+“ oder „T-
    1. Vor allem „Weglehre“ (Blau-Gelb )
  • Def – Definitionen (Gelb)
  • – Wichtige Hinweise (z.B. „Löten muss unter Vakuum erfolgen“) (Gelb)
  • Q – Explizite Querverweise auf andere Druckschriften (Gelb)
  • FW – Allgemeines Fachwissen (Gelb)

2. Welche der Merkmale sind in Entgegenhaltung offenbart?

  • Eintragen in „Merkmalsanalyse-Tabelle
  • Notwendige Interpretationen von Merkmalen kennzeichnen
  • Bemerkungen zu besonderen Auffälligkeiten notieren.
    • Nur wenige Unterschiede -> Effekt der Unterschiede in Streitpatent nachlesen
    • Äquivalente, Alternativen? -> weitere Erläuterungen notwendig?
    • Etwaige Interpretationen mit anderem Dokument notwendig?
    • Vorurteile oder sonstige negative Bemerkungen im Text?

9. Überlegen der Angriffe

Zeit: bis ca. 12:00.

1. Systematische Abarbeitung der Angriffsmöglichkeiten mittels der Anspruchs-Angriffs-Matrix und der Merkmalsanalysetabelle

  • Alle Merkmale in einer Entgegenhaltung gefunden?
    1. Angriffe nach Art. 54 (Neuheit)
    2. Dokument, z.B. „A2“ bei Art. 54 – Spalte eintragen
  • Bei 54 (3)- Schriften:
    1. Sollten auch nur für Neuheitsangriffe zu gebrauchen sein!
    2. Extra-Spalte beachten!
  • Alle Merkmale bis auf eines (oder zwei) gefunden?
    1. Angriffe nach Art. 56 (Erf. Tät.)
    2. Suche „Kombinationsdokument“, beachte aber:
      1. „Negative Lehre“ meist Hinweis, dass anderes Dokument nSdT
      2. Abweichender technischer Hintergrund ebenfalls Hinweis auf anderes Dokument als nSdT
      3. Fachwissen – „FW“ (Gelb) ebenfalls beachten!!!!
      4. Bei „unabhängigen Teillösungen“ sind auch mehr als zwei Dokumente kombinierbar
    3. Dokument-Kombination z.B. „A3 + A6“bei Art. 56 – Spalte eintragen

Beachte: Vorgehensweise bei abhängigen Ansprüchen

In der Regel Dokumente ansehen, die für übergeordneten, unabhängigen Anspruch gefunden wurden.

  1. Neuheits-Dokument ->
    1. Neuheitsangriff,
    2. wenn nicht, dann meist erf. Tät.-Angriff
  2. Tät.-Dokument -> nur für erf. Tät. nutzbar
    1. Ein Erf. Tät.-Angriff kann fortgesetzt werden, wenn:
      1. Zusätzliche Merkmale im nächstliegenden SdT (gleiche Aufgabe und gleiche Unterschiede)
      2. Zusätzliche Merkmale in der zweiten Entgegenhaltung

Beachte! Bei einer unabhängigen Teilaufgabe:

  • Zusätzliche Merkmale in einer dritten Entgegenhaltung verwenden.
  • Dokumente des übergeordneten Angriffs nicht verwenden, wenn eine bessere Entgegenhaltung verwendbar wird (prüfe nSdT-Bewertung; insbesondere wenn die verwendete Entgegenhaltung in eine andere Richtung führt)

Überprüfe Angriffe (insbesondere nSdT), markieren nSdT in Merkmalsanalysetabelle!!!!

Kalkuliere Zeiten für Angriffe:

  • Rest-Gesamtzeit sollte an dieser Stelle mindestens sein: 2h 30min.
  • 123 – ca. 10 min./Angriff
  • Neuheit – ca. 20 min/Angriff
  • Erf.- Tät. – ca. 30 min./Angriff

10. Schreiben der Angriffe

Zeit: variabel, Berechnung siehe unter 9.

An dieser Stelle sollten alle Angriffe und welche Dokumente sich dafür eignen feststehen!

Ist das der Fall schreiben wir nun detaillierte Angriffe gemäß folgender Reihenfolge:

  • Unzulässige Erweiterung
  • Neuheit
  • Erfinderische Tätigkeit
  • Sonstiges

11. Form 2300 fertig ausfüllen

Zeit: ca. 15 Minuten vor Abgabe.

Wie die Überschrift schon sagt, füllen wir nun die Form 2300 fertig aus. Es fehlen in der Regel noch die Einträge welche Angriffe erfolgen sollen und welche Beweismittel abweichend von Dokumenten verwendet werden (z.B. Zeugenbeweis).

12. „Zusammenbau“ des Einspruchsschriftsatzes

Zeit: ca. 10 Minuten vor Abgabe.

Folgende Reihenfolge sollte hierbei beachtet werden (Achtung! Danach die Seiten „dokumentenecht“ nummerieren (Schema [Seitenzahl]/[Gesamtzahl]):

  1. Mandantenschreiben
  2. Einführung
  3. 123 und sonst. Angriffe
  4. Neuheitsangriffe
  5. Erfinderische Tätigkeit
  6. Form 2300

13. Endkontrolle und Abgabe

Zeit: ca. 5-10 Minuten vor Abgabe.

Nun folgt noch die Endkontrolle, also:

  • Überprüfung der Nummerierung der Seiten
  • Vollständigkeit der Seiten
  • Alle Angriffe erfolgt?
  • Noch offene Mandantenfragen?
  • Form 2300 vollständig (unterschrieben?)
  • etc.

Schlussbemerkung

Wie man sieht ist dies ein ziemlich straffer Ablaufplan und man sollte sich zur Zeitersparnis daher unbedingt für jeden der Abschnitte „Wir schreiben“ eine eigene Formulierungshilfe erstellen. Idealerweise sollte diese alle denkbaren Alternativen abdecken, so dass man in der Prüfung lediglich noch erkennen muss welcher Fall hier vorliegt und dann die richtigen Argumente, Formulierungen und insbesondere Zitate der Rechtsquellen nur noch „herunterschreiben“ muss.

Wer z.B. bei einer „unzulässiger Erweiterung mit nicht einschränkendem fakultativen Merkmal“ noch nach Worten und Gesetzes-Zitaten suchen muss, hat eigentlich schon verloren.

Gleiches gilt natürlich insbesondere für den Aufgabe-Lösungs-Ansatz, der bei Angriffen wegen erfinderischer Tätigkeit perfekt beherrscht werden muss!

Ich habe damals übrigens eine Tabelle in Querformat verwendet, die in einer linken Spalte meine Checklisten für jeden der oben genannten Schritte enthielt und in der rechten Spalte die jeweiligen Formulierungshilfen mit der maximal möglichen Detailtiefe und allen denkbaren Alternativen.

Was uns Schlüsselworte verraten…

In eigentlich jedem Prüfungsteil werden Schlüsselworte oder -bemerkungen verwendet, die als klare Hinweise auf bestimmte Sachverhalte und Lösungsstrategien zu werten sind. Wer als Prüfling ein Gespür für diese Schlüsselworte entwickelt, kann die richtigen Schwerpunkte bei der Beantwortung der Aufgabe setzen.

Grundlagen

Ein wichtiges Merkmal aller EQE-Teile ist, dass sie Schlüsselworte und -bemerkungen enthalten, die einen klaren Hinweis auf die Lösungsstrategie geben sollen. Sie sind gewissermaßen „versteckte Codes“, die dem Prüfling helfen sollen die richtigen Antworten zu liefern bzw. die richtigen Schwerpunkte bei der Beantwortung zu setzen.

Ich will daher in diesem Beitrag mal ein paar Schlüsselworte und -bemerkungen vorstellen, die häufig in den einzelnen Prüfungsteilen verwendet werden und erklären was hinter ihnen stecken kann.

Natürlich kann diese Liste nie vollständig sein. Auch sollte man nicht unbedingt am konkreten Wort „kleben“ sondern eher versuchen, die dahinter stehende Logik zu verstehen.

Wenn Du von Anfang auf diese Schlüsselworte achtest, z.B. indem Du sie bei jeder Übungsaufgabe aktiv suchst und gelb markierst, wirst Du bald ein Gespür dafür bekommen, welche Hinweise sich in einer Aufgabe verbergen.

Teil A und B (Chemie)

Teil A und B sind bezüglich der verwendeten Schlüsselworte sehr ähnlich (zumindest im Bereich Chemie).

Bei beiden Teilen geht es darum einen erteilbaren Anspruchssatz zu entwickeln. Daher überwiegen auch in der Aufgabe die Hinweise welche Erfindungsteile lohnenswert in einen Anspruch aufgenommen werden sollten.

Ein paar Beispiele:

  • Schlüsselwort(e): “sehr wünschenswert”, “besonders bevorzugt”, “außerordentlich wertvoll”, “zum allerersten Mal”, “die besten Ergebnisse”, „besonders […]“, „signifikant verbessert“, „stark erhöht“, „muss“, „essentiell“, „wichtig“
  • Übersetzung: Hinweis auf erhaltenswerte Teile der Erfindung. Diese Teile sollten sich nach Möglichkeit alle im endgültigen Anspruchssatz wiederfinden.

 

  • Schlüsselwort(e): “weiterer Vorteil”, “vorzugsweise”, “sind geeignet”, “streben wir auch Schutz an”, “noch akzeptable Auflösung”, “kann dazu dienen”, “zufriedenstellend”, “bessere Ergebnisse werden erreicht”, „alternativ“, „wahlweise“, „ebenfalls gute Ergebnisse“, „vorzugsweise“, „erhöht“, „geeignet“, „fakultative Bestandteile“
  • Übersetzung: Meist als Hinweis dass das Merkmal in einem Unteranspruch verwendet werden kann. In Teil B kann dies auch ein Hinweis auf mögliche sinnvolle Beschränkungen des Anspruchssatzes sein.

 

  • Schlüsselworte: „von … bis …“
  • Übersetzung: Bei Bereichen immer prüfen, ob hierauf ein Schutz möglich ist. Insbesondere wenn ein technischer Effekt mit dem Auswahlbereich verbunden ist.

 

  • Schlüsselwort(e): “konventionell”, “bekannt”, “ausführlich beschrieben”, “allgemein anerkannt”, “dem Fachmann wohlbekannt”, „handelsüblich“, „normalerweise“, „sind Standard“
  • Übersetzung: Klarer Hinweis auf Stand der Technik. Hier ist kein “Blumentopf” zu gewinnen, also auch keine Energie verschwenden! Die einzige Ausnahme: Die Kombination ist als neu und “überraschend” beschrieben.

 

  • Schlüsselbemerkung: „Unsere Firmenpolitik ist es keine Anspruchsgebühren zu zahlen.“
  • Übersetzung: Nicht mehr als 15 Ansprüche!
  • Schlüsselwort(e): „keine Wirkung“, „keine Reaktion“, „zu langsam“, „wirtschaftlich uninteressant“, „mindert die Effizienz“, „nicht wesentlich“, „erhebliche Zusatzkosten“
  • Übersetzung: Hinweis auf Erfindungsteile, die nicht schützenwert sind oder gar nicht ausführbar (ggf. findet sich auch solch ein Hinweis auch im Mandantenschreiben).

Teil C

Bei Teil C muss man vor allem auf das Mandantenschreiben achten. Eigentlich versteckt sich dort in jedem Absatz mindestens ein Hinweis auf eine Handlung, die der Prüfling durchführen muss.

Zwischen den vielen individuellen Hinweisen, die spezifisch für den jeweiligen Fall sind, gibt es auch hier wiederkehrende Muster.

Ein paar Beispiele:

  • Schlüsselbemerkung: „… am Tag der Einreichung hinzugefügt.“
  • Übersetzung: Hier gibt es möglicherweise ein Prioritätsproblem. Also auf Dokumente achten, die hier die Zwischenveröffentlichungen für das Merkmal sein können und die wirksame Prioritäts-Inanspruchnahme genauer prüfen.

 

  • Schlüsselbemerkung: „… während der Prüfung hinzugefügt.“
  • Übersetzung: Achtung! Hier könnte eine unzulässige Erweiterung vorliegen!

 

  • Schlüsselbemerkung: „A ist identisch mit B, abgesehen davon …“
  • Übersetzung: Achtung! Genau die genannten Unterschiede können Prioritätsprobleme oder unzulässige Erweiterungen darstellen. Hier ist zu prüfen wann die Änderungen ins Verfahren eingebracht wurden.

 

Teil DI

Im DI-Teil sind recht konkrete Rechtsfragen zu lösen, daher braucht man hier nicht so sehr nach Schlüsselworten schauen.

Allgemein sollte man aber im Hinterkopf behalten, dass fast immer Fristen berechnet werden müssen. Daher ist jede Datumsangabe als ein Hinweis auf eine Fristenprüfung anzusehen.

Teil DII

Im DII-Teil ist eigentlich auch wie bei DI immer die korrekte Berechnung von Fristen wichtig. Daher ist auch hier fast jede Datumsangabe als ein Hinweis auf eine Fristenprüfung zu verstehen. Außerdem kommt es eigentlich immer vor, dass bestimmte Handlungen versäumt wurden und innerhalb einer Frist (die konkret berechnet werden muss) nachzuholen sind. Ist die reguläre Frist schon abgelaufen, so gibt es evtl. Weiterbehandlungsmöglichkeiten oder Wiedereinsetzungen (letztere eher selten). Hierbei übrigens immer auch die Gebührenzahlungen für die einzelnen Handlungen erwähnen.

Weitere Schlüsselworte, die bei Teil DII eine Rolle spielen können sind z.B.:

  • Schlüsselwort(e): „bekannt“, etc. (siehe bei Teil A und B)
  • Übersetzung: Auch bei Teil D sind Hinweise auf den bekannten SdT wichtig. Kann aber auch ein Hinweis darauf sein, genauer nach der Lösung zu suchen. Nur weil die Einzelkomponenten „bekannt“ sind, kann die Kombination dennoch neu und erfinderisch sein.

 

  • Schlüsselbemerkung: „Unsere Patentangelegenheiten werden von einem unserer Angestellten bearbeitet, der unser Patent-Manager ist und auch unsere Firma vor dem EPA vertritt.“
  • Übersetzung: Unser Patentvertreter ist ein patentrechtlicher Laie, der möglicherweise zahlreiche formelle Fehler gemacht hat. Seine Aussagen sind mit Vorsicht zu genießen.

 

    • Schlüsselwort(e): „unerwartet“, „überraschend“, „A ist nicht so gut wie B“, „weitaus effizienter“
    • Übersetzung: Achtung! Hier versteckt sich möglicherweise die Erfindung.

 

  • Schlüsselbemerkung: Konkrete Länder sind erwähnt.
  • Übersetzung: Im Sachverhalt ist garantiert zu prüfen, in welchen Ländern welcher Schutz besteht. Möglicherweise wird eine (Nicht-)Verletzungshandlung im Ausland zu prüfen sein, in dem kein Schutz besteht.

 

  • Schlüsselbemerkung: „Die Anmeldung wurde kurz nach ihrer Einreichung zurückgenommen.“
  • Übersetzung: Garantiert muss geprüft werden, ob die Priorität dieser Anmeldung in Anspruch genommen werden kann (in der Regel ja). Was ist außerdem noch zu beachten, wenn die Prioanmeldung zurückgenommen wurde und man die Priorität beanspruchen will? Denkt z.B. mal an Übersetzungserfordernisse…

 

  • Schlüsselbemerkung: „Wir haben eine Aufforderung des EPA erhalten.“ Häufig mit der Bemerkung kombiniert, dass man darauf noch nicht reagiert hätte.
  • Übersetzung: Wir sind hier in einer EPA-Prüfung. Natürlich ist dem Amt IMMER Folge zu leisten und auf deren Schreiben zu reagieren (;-)). Also welche Handlungen sind vorzunehmen und welche Fristen (und Gebühren gelten)?

 

  • Schlüsselbemerkung: „Wir wollen unser Produkt auf den europäischen Markt bringen.“
  • Übersetzung: Sag‘ mir Patentanwalt: Haben wir ausreichend Schutz in Europa bzw. wie können wir diesen verbessern?

 

  • Schlüsselbemerkung: „einvernehmliche Lösung“
  • Übersetzung: Bitte keinen Einspruch, sondern eher Kreuzlizenz oder ähnliches prüfen.

 

Ordnung auf dem Tisch

Die richtige Ordnung auf dem Tisch (und darunter) ist nicht zu unterschätzen. Gerade in Teil C hat man mit so vielen Dokumenten zu tun, dass es prüfungsentscheidend sein kann, ob man auch in der Hektik immer den Überblick über seine Unterlagen hat.

Ich gebe es offen zu: Ich bin kein Leertischler. Zwar bemühe ich mich in der täglichen Arbeit einen aufgeräumten Schreibtisch zu bewahren, aber ich bin weit davon entfernt ein echter Leertischler zu werden, so wie es von vielen Zeit- und Produktivitätsmanagern gefordert wird.

Ich bin einfach ein zu kreativer Mensch, als dass ich mit nur einem Schreibwerkzeug, Schreibblock und der Computertastatur auf meinem Schreibtisch zufrieden wäre.

Was im normalen Arbeitsleben allerdings noch eine „lässliche Sünde“ ist, kann in der Prüfung häufig eine entscheidende Bedeutung bekommen: Wer nicht zu jeder Zeit alle Unterlagen griffbereit und geordnet sortiert hat, wird ernsthafte Probleme bekommen.

Daher will ich sieben Tipps geben, wie ihr optimal vorbereitet in die Prüfung geht:

7 Tipps für einen ordentlichen Prüfungsplatz

1. Ordner mit Trennstreifen und Klarsichthüllen

Stellt euch für jeden Prüfungsteil einen Schnellhefter oder schmalen Leitz-Ordner zusammen, der folgendes enthält:

a. Als erstes braucht ihr Trennstreifen. Am besten verschiedenfarbig für jedes Schreiben, welches ihr bekommt. Also z.B. in Teil C für das Mandantenschreiben, das Patent, jede der Entgegenhaltungen und Form 2300.

b. Sowie weitere Trennstreifen für jedes Dokument, welches ihr selbst anfertigen werdet. Also z.B. Antwort auf Mandantenschreiben, neue Ansprüche, etc.

Bei Teil C geht ihr sogar noch weiter ins Detail und macht zusätzlich einen Abschnitt für „Einleitung“, „unzulässige Erweiterung (Art. 123)“, einen für „Neuheit (Art. 54)“, einen für „erfinderische Tätigkeit (Art. 56)“, einen für „Sonstiges“ und evtl. noch einen für „Schluss“.

c. Weiterhin braucht ihr Klarsichthüllen, die möglichst transparent sind und sich oben und seitlich öffnen lassen.

d. Zu jedem Trennstreifen, den ihr für ein eigenes Dokument vorgesehen habt, heftet ihr nun mittels eines Heftstreifens eine Klarsichthülle, so dass ihr die Einzelseiten eines selbst angefertigten Dokuments leicht in die dafür thematisch passende Klarsichthülle stecken könnt.

e. Die Heftstreifen könnt ihr nun in den Schnellhefter oder schmalen Leitz-Ordner abheften.

Wenn ihr nun in der Prüfung eure Unterlagen erhaltet, dann entfernt ihr zuerst einmal alle Heftklammern (Enthefter), locht die Dokumente und heftet sie auf dem passenden Heftstreifen inklusive Trennstreifen ab.

Auf diese Weise erhaltet ihr einen Schnellhefter oder schmalen Leitz-Ordner mit leicht entnehmbaren und dank Trennstreifen korrekt beschrifteten (und farblich markierten) Dokumenten.

Wenn ihr euch dann noch angewöhnt eure Farbmarkierungen in anderen Texten mit den passenden Textmarkern zu machen, also Textmarker verwendet, die farblich zu dem passen Dokument gehören (z.B. orangener Marker und orangener Trennstreifen), dann habt ihr eine zusätzliche Möglichkeit einfach festzuhalten, welches Dokument zu welchem Argument gehört.

Weiterhin könnt ihr so alles was ihr selbst anfertigt in die passende Klarsichthülle stecken (Seitenzahlen aber nicht vergessen) und so griffbereit aufbewahren.

Auf diese Weise habt ihr immer Ordnung in euren Unterlagen, denn ihr habt auf kleinstem Raum dafür gesorgt, dass ihr immer jedes Dokument an der richtigen Stelle habt.

Diese Herangehensweise wurde übrigens vom sehr guten Michalski-Hüttermann-Seminar inspiriert, die eine ähnliche Vorgehensweise empfehlen.

2. Nutzt eine Hängemappen-Transportbox

Nutzt eine Hängemappen-Transportbox für eure vorgefertigten und mitgebrachten Unterlagen.

Update: Alternativ zu der genannten Box, habe ich die Hängemappenbox SWING entdeckt, welche mir handlicher und für die Teile A, B und C geeigneter erscheint, bei denen man eigentlich nicht alle Materialien mitschleppen muss (im Gegensatz zu Teil D). Da die Boxen außerdem in verschiedenen Farben bestellt werden können, könnte man sich z.B. eine rote Box speziell für Teil A herrichten und z.B. eine blaue Box für Teil C vorbereiten. Selbst wenn einige Unterlagen dann doppelt einsortiert werden müssten, hat man auf diese Weise seine Sammlung für den jeweiligen Teil stets griffbereit ohne sich zu überladen.

So könnte man z.B. jeweils eine Hängemappe für

  • PCT
  • PVÜ
  • EURO-PCT
  • EPÜ-Leitfaden
  • Nationales Patentrecht
  • GBK-Entscheidungen
  • Wichtige T- und R-Entscheidungen
  • Auszüge aus dem EPA-Amtsblatt
  • Internationale Verträge
  • Mindmaps
  • Checklisten
  • offizielle Formulare
  • und prüfungsteilspezifische Unterlagen

mitnehmen. Dies ist natürlich nur ein Vorschlag, ihr wollt vielleicht etwas ganz anderes in der Prüfung dabei haben. Auf jeden Fall könnt ihr so viele Informationen auf kleinstem Raum neben euch auf den Boden stellen und habt bei Bedarf alles sofort griffbereit.

3. Nutzt Buchstützen

Für die Bücher, die ihr auf jeden Fall dabei haben wollt, z.B. EPÜ und Rechtsprechung des EPA, solltet ihr einfache Buchstützen mitnehmen.

Das schafft Platz und Ordnung auf dem Schreibtisch und es vermeidet den peinlichen Vorfall wenn mitten in der Prüfung ein Buch mit lautem Knall auf den Boden donnert.

4. (Optional) Nutzt einen Leseständer

Dieser Punkt ist deshalb optional, weil ich selbst einen Leseständer in der Prüfung nie benutzt habe und daher nicht aus Erfahrung sprechen kann. Offensichtlich kann man die Prüfung auch ohne bestehen und mir persönlich wäre es etwas zu viel auf dem Schreibtisch. Dennoch kann es sein, dass man gerade in Situationen, in denen man viel Text aus dem Gesetz oder einem Kommentar abschreiben will, solch einen Leseständer gerne verwenden möchte. Wichtig ist nur, dass ihr auf eine stabile Ausführung achtet, die aber gleichzeitig nicht zu viel Platz wegnimmt.

5. Macht verkleinerte und gebundene Kopien

Manche Literatur, die man in die Prüfung mitnehmen will, hat im Original einfach eine unhandliche Größe. Ich denke da z.B. an die EPA-Richtlinien.

Hier empfiehlt es sich diese Dokumente zweiseitig auszudrucken (Vorder- und Rückseite) und in einem Copyshop binden zu lassen. So kann man z.B. die derzeit 874 Seiten (sic!) der EPA-Richtlinien auf 218 Seiten reduzieren und dennoch verbleiben sie in einem leserlichen Format.

Spare allerdings nicht bei der Bindung: Du willst Doch nicht, dass mitten in der Prüfung beim Blättern die Seiten herausfliegen.

Und, eigentlich eine Selbstverständlichkeit, achtet darauf, dass ihr die aktuellste Version des jeweiligen Textes habt. Es soll in der Vergangenheit Prüflinge gegeben haben, die nach der Reform der EPA-Richtlinien immer noch die alten Zitatstellen benutzt haben…

6. Nutzt die guten alten „Mäppchen“

Ja, denkt zurück an eure Schulzeit: Die klassische „Schlamperrolle“ sorgt hier für Ordnung. Farbe und Form überlasse ich jedem selbst, denkt aber daran, dass ihr genügend Platz braucht für:

 7. Nutzt eine Brotbox

Gerade bei den langen Prüfungen ist es unerlässlich zwischendrin eine Kleinigkeit zu essen, wie z.B. eine Banane oder einen Apfel. Auch Traubenzucker und ausreichend Flüssigkeit zum Trinken gehören zu einer guten Ausrüstung dazu.

Eine Brotbox erspart euren Mitprüflingen den unschönen Anblick einer halb abgebissenen Brotstulle oder eines langsam braun werdenden Apfelrests und verhindert Butter- oder Saftflecken auf euren Unterlagen.

Hinweis: Für die hier verlinkten Artikel bekomme ich eine Vermittlungsprovision von Amazon, wenn ihr darüber den Artikel bestellt. Euch entstehen dadurch keine Mehrkosten. Ich empfehle hier nur Artikel, die ich selbst in der EQE genutzt habe und für nützlich befunden habe. Ihr könnt natürlich gerne auch andere, vergleichbare Hilfsmittel anderer Firmen und Anbieter kaufen.

Merkmalsanalyse im C-Teil

Der C-Teil ist das Verfassen eines Einspruchsschriftsatzes gegen ein Patent. Daher muss man bei jedem Anspruch prüfen, ob dieser im Vergleich zu einer oder mehrerer Entgegenhaltungen nicht neu bzw. nicht erfinderisch ist.

Während man also das Patent und die Entgegenhaltungen analysiert, stolpert man über zahlreiche Merkmale, deren Fundstellen man für die spätere Argumentation möglichst festhalten sollte.

Trick 1: Bringe die Merkmale unter Deine Kontrolle

Ich will mit einem Beispiel einmal genauer zeigen, was ich meine:

Anspruch 1 des angegriffenen Patents soll lauten: „Ein Holztisch zum Erwärmen von Speisen“.

Entgegenhaltung 1 offenbart: „Metalltische zum Erwärmen von Speisen“ und Entgegenhaltung 2 offenbart allgemein „Holztische“.

Nun ist Anspruch 1 formal neu gegenüber Entgegenhaltung 1 und 2, aber höchstwahrscheinlich nicht erfinderisch, denn – wir erinnern uns – bei der Prüfung von erfinderischer Tätigkeit dürfen zwei Entgegenhaltungen kombiniert werden*.

(*Natürlich ist es in der Praxis nicht ganz so einfach: Der Fachmann müsste auch „Anlass“ gehabt haben beide Dokumente zu kombinieren. In der Prüfungssituation müssen wir die Kombinierbarkeit zweier Dokumente natürlich auch beachten, können aber in erster Näherung erst einmal die verschiedenen „Puzzleteile“ zusammensuchen).

Um das aber schnell feststellen zu können wäre es gut das Merkmal „Metalltisch zum Erwärmen von Speisen“ aus Entgegenhaltung 1 und das Merkmal „Holztisch“ aus Entgegenhaltung 2 irgendwie festzuhalten, so dass man die Textstelle später beim eigentlichen Schreiben des Einspruchsschriftsatzes findet.

Im genannten Beispiel ist dies noch relativ einfach, da die Merkmale sehr kurz sind. In der Prüfung sind die Merkmale jedoch meist zahlreicher und komplexer, außerdem gibt es mehr Ansprüche und mehr Entgegenhaltungen; und manchmal ist die Kombinationsmöglichkeit auch nicht immer so leicht ersichtlich.

Um so mehr muss man irgendwie die teilweise vielfältige Merkmalsinformation so festhalten, dass man sie am Ende beim Schreiben des Einspruchs schnell und verlässlich findet. Dazu gibt es folgende (mir bekannte) Methoden:

1. Klassische Merkmalsanalyse

Natürlich kann man eine klassische Merkmalsanalyse jeder Druckschrift durchführen.Man schreibt also bei jedem Merkmal des Patentanspruchs:

1.1 „Holztisch“ -> Entgegenhaltung 2 -> „Holztisch“ (Zitatstelle)

1.2 „… zum Erwärmen von Speisen“ -> Entgegenhaltung 1 -> „Metalltisch zum Erwärmen von Speisen“ (Zitatstelle)

Der Vorteil: Man hat alles im Blick inklusive ausformulierter Merkmale.

Der Nachteil: Es kostet viel Zeit und widerspricht der Regel möglichst wenig zu schreiben was nicht direkt im Einspruchsschriftsatz als Text verwertet werden kann.

2. „Ausformulierungs“-Technik

Ein anderer Ansatz ist eine Methode, bei der man für jede Entgegenhaltung und jeden Anspruch eine eigene Seite wählt und Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Anspruchsmerkmal und Merkmal der Entgegenhaltung ausformuliert.

Beispiel:

*** erste Seite ***

Gemeinsamkeiten:

Entgegenhaltung 1 offenbart einen Metalltisch, der zum Erwärmen von Speisen geignet ist. (Zitatstelle)

Unterschiede:

Entgegenhaltung 1 unterscheidet sich von Anspruch 1 dadurch, dass kein Holztisch erwähnt wird.

*** zweite Seite ***

Gemeinsamkeiten:

Entgegenhaltung 2 offenbart einen Holztisch (Zitatstelle).

Unterschiede:

Entgegenhaltung 2 unterscheidet sich von Anspruch 1 dadurch, dass keine Erwärmung von Speisen erwähnt wird.

Diese Vorgehensweise erscheint noch umständlicher, hat aber den Vorteil, dass man die Sätze schon so formuliert, wie man sie auch im eigentlichen Schriftsatz z.B. im Rahmen des „Problem-Solution-Approach“ verwenden würde. Dadurch kann man am Ende durch Ausschneiden und Aufkleben viel von dem schon geschriebenen Text verwerten. Insbesondere bei langen, ausführlichen Merkmalen eine wichtige Zeitersparnis.

Der Nachteil ist aber, dass man eine ziemliche Zettelwirtschaft bekommt und höllisch aufpassen muss, dass man nichts durcheinander wirft. Außerdem kostet das Ausschneiden und Aufkleben auch viel Zeit und birgt die Gefahr, dass die Seiten beim späteren Kopieren aneinander kleben.

Ich habe in der Tat diesen Ansatz in einer Prüfung einmal ausprobiert und hatte nur mäßigen Erfolg damit: Am Ende war ich erst verwirrt und dann, als ich dann doch noch die richtigen Blätter für den jeweiligen Angriff fand, lief mir die Zeit davon, so dass ich die letzten beiden Angriffe nicht mehr machen konnte, obwohl ich sie richtig erkannt hatte. Das war genug um durchzufallen – wenngleich auch denkbar knapp…

3. Farbmarkierungstechnik

Manche schwören auch darauf einfach nur durch Anmerkungen und Farbmarkierungen die richtigen Textstellen hervorzuheben bzw. auch die Entgegenhaltungen nicht nacheinander abzuarbeiten, sondern sich, je nachdem wie sie zum Anspruch passen, zusammen zu suchen.

Diese „Brute-force„-Attacke hat bei mir in den Prüfungsvorbereitungen jedenfalls nicht funktioniert. Insbesondere bei Merkmalskombinationen, die nicht sofort ins Auge springen, übersah ich leicht etwas oder suchte unnötig lange durch die Entgegenhaltungen. Außerdem widerspricht sie der Regel möglichst kein Dokument zweimal in die Hand zu nehmen.

4. Nico’s Lösung: „abgespeckte“ Merkmalstabelle

Also kam ich zu meiner Lösung, die einen Kompromiss aus obigen Ansätzen darstellt. Sicherlich ist sie noch verbesserungswürdig, sie hat mir aber immerhin so weit geholfen, dass ich mit ihr (und weiteren Techniken) den C-Teil mit komfortablen Punktepolster bestanden habe.

Also ich habe eine Tabelle vorgefertigt, die ich dann wie eine (verkürzte!) Merkmalsanalyse ausfüllte:

C_Teil_Merkmalsanalyse_Beispiel

In der ersten Spalte notierte ich das Merkmal, wobei die Zahl vor dem Punkt den Anspruch und die Zahl nach dem Punkt das Merkmal nummeriert. Merkmal 1 aus Anspruch 1 hat also die Nummer „1.1“, Merkmal 2 aus Anspruch 1 die Nummer „1.2“, etc.

In die nächste Spalte schrieb ich das Stichwort (nicht das ganze Merkmal) welches das Merkmal im Anspruch gut beschreibt, z.B. „Holztisch“ oder „Erwärmen“.

In die nächste Spalte schrieb ich einen Haken, ein Fragezeichen oder ein Kreuz (man kann auch Plus, Minus und Fragezeichen verwenden) um zu kennzeichnen, ob ein Merkmal in der entsprechenden Entgegenhaltung A2 bis A6 enthalten war. Wer will kann in dieser Spalte auch noch weitere Bemerkungen festhalten, z.B. „W“ für weglehrende Hinweise oder „FW“ für Hinweise auf allgemeines Fachwissen.

Die nächste Spalte enthielt dann die Zitatstelle und evtl. zusätzliche Bemerkungen, wenn z.B. Merkmale unterschiedlich bezeichnet waren.

So konnte ich für jedes Merkmal festhalten ob und in welcher Form es in welcher Entgegenhaltung vorkam.

Wenn ich dann am Ende noch die Haken und Kreuze mit Grün bzw. Rot markierte (Fragezeichen in Gelb), konnte ich schnell sehen, welche Entgegenhaltungen zusammen alle Merkmale eines Anspruches abdeckten und für meine Angriffe auswählen.

So verlor ich verhältnismäßig wenig Zeit, hatte einen guten Überblick über mögliche Angriffe und, was für die Bewertung am Ende nicht unwichtig ist, alle Zitate schon detailliert vorbereitet.

Probiert aus, ob diese Tabelle auch etwas für Euch wäre, ich habe sie hier zum Download zur freien Verwendung angehängt.

Eine Bitte habe ich aber: Wenn ihr sie verwendet oder weitergebt, dann verändert bitte nicht den Copyright-Hinweis. Danke!

Merkmalsanalyse_für_C-Teil