Schlagwort-Archive: Bewertungspraxis

Bewertungspraxis bei Teil C

© Nico Riffel

© Nico Riffel

 

Bei allen Teilen ist es wichtig, die Bewertungspraxis zu kennen und dementsprechend die Prüfungsstrategie richtig auszurichten. In diesem Beitrag gehe ich darauf ein, wie die Bewertungspraxis in Teil C aussieht und wie demensprechend eine erfolgreiche Prüfungsstrategie aussehen könnte.

 

 

 

Die Punktevergabe bei Teil C teilt sich in zwei Bereiche auf:

  1. „Use of Information“
  2. „Argumentation“

Use of information

Für „Use of information“ gibt es in der Regel 45% der Punkte. Damit meint die Prüfungskommision dass der Prüfling zeigt, dass er alle zur Verfügung gestellten Informationen irgendwie zur Kenntnis genommen und in der Prüfung „verarbeitet“ hat.

Das kann z.B. sein:

  • Zeitränge und Typus der Entgegenhaltungen richtig beschreiben/bewerten.
  • Angaben wie Anspruchsmerkmale, technische Wirkungen, technische Aufgaben und Hinweise im Stand der Technik erkennen und sinnvoll verwenden.
  • Richtige Zitierungen (also z. B. Absatz, Figur oder Bezugszeichen).
  • Definitionen für Fachbegriffe aus den Unterlagen übernehmen (selbst wenn man vom Fach ist und die Definition in den Unterlagen für falsch oder ungenau hält, sollte man diese Definitionen verwenden und keine eigenen, R. 22 ABVEP).
  • Erläuterungen bei abweichender Terminologie zwischen Patentanmeldung und Entgegenhaltung.
  • Gute Begründung zum nächstliegender SdT beim Aufgabe-Lösungs-Ansatz.
  • Überhaupt die Ausarbeitung eines guten Aufgabe-Lösungs-Ansatzes unter Nutzung aller Informationen.
  • Ordentliche Anträge, Hinweis auf Gebührenzahlung, richtige Bezeichnung von angegriffenem Patent und Entgegenhaltungen, Einsprechender (meist das Unternehmen), etc.. Wer allerdings Form 2300 richtig ausfüllt (und abgibt!) kann hier leichte Punkte holen.

Wie man sieht, können diese Punkte zu einem großen Anteil allein durch eine gute Checkliste mit Formulierungshilfe eingesammelt werden. Natürlich muss man auch die Prüfungsunterlagen sorgfältig lesen und richtig markieren, aber wenn man gut vorbereitet in die Prüfung geht, sollte man in der Lage sein ca. 30 von 45 Punkten als „niedrig hängende Punkte“ einzusammeln.

Argumentation

Mit „Argumentation“ (55% der Punkte) ist die rechtlich-inhaltliche Auseinandersetzung mit der Prüfung gemeint. Das betrifft natürlich vor allem das Erkennen der richtigen Angriffe und eine gute Argumentation bei der Ausformulierung der Neuheits- und erfinderische Tätigkeitsangriffe.

Auch hier ist es selbstverständlich, dass die mitgebrachten Unterlagen richtige und gut ausformulierte Agriffe bezüglich Neuheit und erfinderischer Tätigkeit erlauben.

Vor allem die Anspruchs-Angriffs-Matrix (siehe „Detaillierter Ablauf von Teil C“) und die Merkmalstabelle sind hierbei wichtige Hilfsmittel, um überhaupt die richtigen Angriffe zu identifizieren.

Noch ein paar allgemeine Hinweise:

  1. Wenn ein Neuheitsangriff mittels einer Anlage möglich ist, sollte das gleiche Dokument nicht mehr gegen den gleichen Anspruch für erfinderische Tätigkeit verwendet werden.
  2. Wenn wir einen Anspruch aus z.B. Anlage 3 bezüglich Neuheit, und aus den Anlagen 4 in Kombination mit Anlage 2 auch noch wegen erfinderischer Tätigkeit angreifen können, dann machen wir das! Und wenn auch noch ein Angriff wegen unzulässiger Erweiterung möglich ist, dann machen wir das ebenfalls!
  3. Übrigens: Der Einspruchsgrund nach Artikel 100 b) EPÜ (unvollständige Offenbarung) sollte in der Prüfung nicht erhoben werden, weil dies gegen Regel 25 (5) ABVEP verstößt!

Ebenfalls lesenswert:

Bewertungspraxis bei Teil B

© Nico Riffel

© Nico Riffel

 

Bei allen Teilen ist es wichtig, die Bewertungspraxis zu kennen und dementsprechend die Prüfungsstrategie richtig auszurichten. In diesem Beitrag gehe ich darauf ein, wie die Bewertungspraxis in Teil B aussieht und wie demensprechend eine erfolgreiche Prüfungsstrategie aussehen könnte.

 

 

So sehr sich die grundsätzlichen Aufgabenstellungen in Teil A und Teil B ähneln – bei Teil A muss eine Neuanmeldung im Lichte zweier SdT-Dokumente erstellt, bei Teil B der Entwurf einer Bescheidserwiderung im Lichte zweier SdT-Dokumente angepasst werden – so unterschiedlich ist die Punktevergabe bei beiden Teilen.

Während bei Teil A der Schwerpunkt klar auf einem erteilbaren Anspruchssatz liegt, verschiebt sich der Schwerpunkt bei Teil B ganz klar in Richtung einer guten Argumentation in der Bescheidserwiderung.

In Punkten ausgedrückt bedeutet das, dass lediglich ca. 30% der Punkte auf den neuen Anspruchssatz entfallen und immerhin 70% der Punkte für eine gute Bescheidserwiderung vergeben werden.

Man könnte also theoretisch die Ansprüche vollkommen falsch geschrieben haben und dennoch die Prüfung mit Bravour bestehen. Doch Vorsicht! Ich schreibe bewusst „theoretisch“, da man natürlich keine vernünftige Argumentation hinbekommen wird, wenn der Anspruchssatz völlig falsch geraten ist.

Daher fallen bei Teil B der Arbeitsaufwand, der betrieben werden muss, und die Punktevergabe auseinander: Man wird mindestens 50% der Zeit investieren müssen, um einen guten Anspruchssatz anhand der vorgegebenen Informationen erarbeiten zu können, sammelt aber erst beim Schreiben der Bescheidserwiderung die „fetten“ Punkte ein.

Man könnte auch sagen der B-Teil hat zwei Phasen:

  1. Eine prüfungsspezifische variable Phase, in der der veränderte Anspruchssatz im Lichte der SdT-Dokumente und der Wünsche des Mandanten erstellt wird; und
  2. Eine relativ konstante Phase mit feststehenden Herausforderungen, die sich mit einer Formulierungshilfe gut vorbereiten lassen, nämlich Zusammenfassung der Dokumente, Erklärungen für Stütze der Änderungen, Argumente für Klarheit, Einheitlichkeit, Neuheit und erfinderische Tätigkeit, wobei diese Aufgaben 70% der Punkte ausmachen.

Ich wiederhole mich, aber ich kann nicht oft genug betonen, dass auch in Teil B, besonders für Phase 2, Formulierungshilfen eine wichtige Voraussetzung dafür sind, um so viele Punkte wie möglich zu holen.

Im Grunde muss das Schreiben der Bescheidserwiderung wie ein gut geöltes Uhrwerk ablaufen. Hierbei sollte man sich übrigens nicht scheuen Textteile durch Ausschneiden und Aufkleben zu verwenden, z.B. wenn es um die Erklärung bestimmter technischer Effekte geht oder den Vorteil einer Erfindung.

Ähnliche Artikel:

 

Die Bewertungspraxis bei Teil A

© Nico Riffel

© Nico Riffel

 

Bei allen Teilen ist es wichtig, die Bewertungspraxis richtig zu kennen und dementsprechend die Prüfungsstrategie auszurichten. In diesem Beitrag gehe ich darauf ein, wie die Bewertungspraxis bei Teil A aussieht und wie demensprechend eine erfolgreiche Prüfungsstrategie aussehen könnte.

Grundlagen

Bei Teil A liegt der Schwerpunkt ganz klar auf der Gestaltung eines erteilbaren Anspruchssatzes anhand der Vorgaben durch den Mandanten und den SdT.

Dies macht sich auch bei der Bewertung bemerkbar. So wurden 2014 wieder bis zu 70 Punkte allein auf die möglichen unabhängigen Ansprüche vergeben. Weitere 15 Punkte wurden dann noch für die abhängigen Ansprüche vergeben.

85% aller Punkte entfielen somit 2014 allein auf einen erteilbaren Anspruchssatz mit 15 Ansprüchen (mehr Ansprüche wollte der Mandant nicht!). Das bedeutet allein die Abgabe der 15 erteilbaren Ansprüche hätte schon zum komfortablen Bestehen der Prüfung ausgereicht!

Du siehst also, dass Du dementsprechend 70%-85% der Zeit bis zu 3 der 3,5 Prüfungsstunden der Ausarbeitung des Anspruchssatzes widmen solltest.

Der richtige Anspruchssatz bringt die „fetten Punkte“

Hierbei gilt:

  • Ist ein Anspruch nicht neu, dann gibt es Null Punkte!
  • Bei schwerwiegenden Mängeln der Ansrpüche bzgl. erfinderischer Tätigkeit oder dem Übersehen „essentieller“ Merkmale kann es schon mal Abzüge in Höhe von 10 – 20 Punkten geben.
  • Als „Daumenwert“ kann man pro fehlendem Merkmal (wenn das Merkmal nicht ganz so gravierend ist) meist bis zu 5 Punkte Abzug ansetzen
  • Mangelnde Klarheit wird meist geringer bestraft (ca. 2 Punkte Abzug)

Diese Punktevergabepraxis hat natürlich Auswirkungen auf die allgemeine Herangehensweise bei Teil A.

Das wichtigste Ziel in Teil A müssen für Dich daher einer oder mehrere sinnvolle, an Mandantenwünschen orientierte, erteilbare, unabhängige Ansprüche sein!

Das bedeutet für Deine Prüfungsstrategie z.B.:

  • Du machst Dich unbedingt mit allen Anspruchskategorien vertraut und hast selbst für eher exotische Anspruchskategorien (z.B. Product-by-Process) klare Anweisungen und Beispiele in Deinen Unterlagen.
  • Du wirst im Zweifel lieber ein beschränkendes Merkmal zu viel im Anspruch stehen haben, als eines zu wenig.
  • Du liest die Mandantenwünsche ganz genau: Meist lassen sich alle wichtigen Wünsche (auf Schlüsselworte achten!) auch umsetzen (-> Anwendung der „reversen Logik“ in der Prüfung).

Die Beschreibung bringt auch Punkte

Obwohl der Schwerpunkt bei Teil A also ganz klar auf den Ansprüchen liegt, solltest Du die Punkte, die man durch eine gute Beschreibung erhalten kannst, nicht vollständig ignorieren. Hier liegen nämlich wieder einmal sehr „niedrig hängende Früchte“ versteckt.

So werden z.B. eigentlich immer 4-5 Punkte für eine Zusammenfassung der relevanten Aspekte der Dokumente des Stands der Technik D1 und D2 vergeben. Etwas, dass man mit ein wenig Übung locker „herunterschreiben“ kann.

Außerdem wird in Teil A immer mehr Wert auf eine korrekte Beschreibung gemäß Regel 42 (1) c) EPÜ gelegt. Etwas, was Du gut als Checkliste mittels Formulierungshilfen vorbereiten kannst. Hier können also nochmals 5-6 leichte Punkte geholt werden.

Außerdem wird in der Regel die „konsistente“ Anpassung der Beschreibung an die Ansprüche mit weiteren 3-5 Punkten belohnt. Diese solltest Du ebenfalls vergleichsweise einfach  erreichen, insbesondere wenn Du erst die Beschreibung nach Ausarbeitung des Anspruchssatzes beginnst.

Diese insgesamt 15 Punkte scheinen also auf den ersten Blick nicht viel zu sein und retten die Arbeit natürlich nicht, wenn der erste unabhängige Anspruch schon ein Neuheits-Problem hat, aber sie können das entscheidende Zünglein an der Waage sein. Außerdem lassen sie sich innerhalb von ca. 30 Minuten einsammeln, sofern Du gut vorbereitet bist.

Zum Abschluss noch zwei „Hausaufgaben“:

  1. Gehe mal alle Prüfungen der letzten zehn Jahre durch und sammele alle Anspruchskategorien, die Du finden kannst. Erstelle Dir nun eine schöne Übersicht mit allen Kategorien, einem Beispiel bzw. einer Formulierungshilfe und evtl. noch Rechtsprechung bzw. Richtlinienzitate, etc. dazu.
  2. Erstelle Dir eine gute Checkliste mit Formulierungshilfen für das Ausarbeiten einer Beschreibung in Teil A. Hier sollte die Detailtiefe so groß sein, dass Du quasi Deinen Verstand ausschalten kannst und einfach nur die Vorlage abschreiben und mit den Falldetails an den passenden Stellen ergänzen kannst.

 

 

Die Bewertungspraxis bei Teil D

© Nico Riffel

© Nico Riffel

Bei allen Teilen ist es wichtig, die Bewertungspraxis richtig zu kennen und dementsprechend die Prüfungsstrategie einzurichten. In diesem Beitrag gehe ich darauf ein, wie die Bewertungspraxis in Teil D aussieht und wie demensprechend eine erfolgreiche Prüfungsstrategie aussehen könnte.

Grundlagen

Wie ich schon zuvor erwähnt hatte, ist Teil D aus historischen Gründen in einen DI- und einen DII-Teil aufgeteilt.

Dabei hat der Prüfling anscheinend freie Zeiteinteilung.

Ab 2020 kommt das zusätzliche Problem hinzu, dass die Punktevergabe zwischen DI und DII-Teil zwischen 40:60 und 60:40 schwanken kann (siehe Mitteilung des Prüfungssekretariats).

Daher ist mein bisheriger Ratschlag ca. 40% der Zeit, also 2 Stunden, für den DI-Teil aufzuwenden und dementsprechend 60% der Zeit, oder 3 Stunden, für den DII-Teil, veraltet.

Vielmehr müsst ihr in der Prüfung auf die Punkteverteilung schauen und danach eure Zeiteinteilung entsprechend anpassen.

Der DI-Teil: Rechtliche Fragen

Der DI-Teil prüft in abgeschlossenen Fragen spezifische Rechtsgebiete ab. Es scheint so, dass auch in 2020 die  maximalen Punktzahlen für die einzelnen Fragen jeweils in der Prüfung angegeben werden, so dass der Prüfling zumindest in der Prüfung die maximale Zeit berechnen kann, die er für jede Frage aufwenden sollte.

In jedem Fall sollte aber weiterhin der Umfang der Fragen des DI-Teils mit dem Anteil an der Gesamtpunktzahl korrelieren.

Das heißt, bei 40% der Gesamtpunktzahl sollten die Fragen auch so gestaltet sein, dass 2 Stunden (120 Minuten) für die Bearbeitung ausreichen. Machen die DI-Fragen 60% der Gesamtpunktzahl aus, so sollten 3 Stunden (180 Minuten) für die Lösung der Fragen vorgesehen sein.

Daher sollte es bei der von mir schon in der Vergangenheit vorgeschlagenen „3 Minuten-Regel pro Punkt“ bleiben. Das heißt die Gesamtzeit, die man sich pro Aufgabe gönnen sollte, könnt ihr einfach berechnen, indem ihr 3 Minuten mit jedem Punkt multipliziert, den ihr für die Aufgabe bekommt. Also:

  • Bei 5 Punkten, max. 15 Minuten
  • Bei 6 Punkten, max. 18 Minuten
  • Bei 7 Punkten, max. 21 Minuten
  • Bei 8 Punkten, max. 24 Minuten
  • usw.

Dies sind allerdings theoretische Überlegungen, deren praktischer Nutzen sich erst in der 2020-Prüfung zeigen wird. Daher hoffe ich auf euer Feedback, wie ihr das Problem gelöst habt!

Ich empfehle jedenfalls zu Beginn der Prüfung diese Zeiten auf das Deckblatt hinter den einzelnen Fragen zu notieren und dann vor Beginn jeder Frage auch noch die Startzeit und die errechnete „Endzeit“ aufzuschreiben.

Ein Beispiel: Nehmen wir an, ich begänne mit Aufgabe 4 um 10:22 und Aufgabe 4 würde mit 6 Punkten bewertet. Nun notiere ich mir über der Aufgabe die Startzeit (10:22) und die Endzeit (10:40). Egal wo ich um 10:40 wäre, ich würde die offenen Punkte als kurze Stichpunkte mittels Bleistift notieren und zur nächsten Frage weitergehen.

Erst wenn ich alle sechs Aufgaben auf diese Weise beantwortet hätte und noch Restzeit zum Zeitlimit für D1 übrig bliebe, würde ich mir bei den Fragen, bei denen ich glaubte noch mehr schreiben zu können, noch eine Ergänzung erlauben.

Manche propagieren sogar erst den DII-Teil fertig zu stellen und erst dann noch existierende Lücken zu schließen.

Probiert einfach mal unter „Realbedingungen“ aus, was euch besser liegt.

Standardsituationen

Neben der reinen Berechnung der „Zeit pro Aufgabe“ ist es auch eine gute Übung zu erkennen, wofür in der Vergangenheit Punkte vergeben wurden.

Ein häufiger Fehler, gerade beim D-Teil ist, dass die Prüflinge sich gleich auf das Ergebnis, soll heißen, die Lösung des Problems stürzen. Dabei werden aber wichtige, meiste formale Punkte auf der Strecke gelassen, wie z.B.:

  • das richtige Zitieren aller Rechtsgrundlagen (Artikel, Regel, Case-Law, evtl. Richtlinie)
  • richtige Bewerten und ggf. Beanspruchen von Prioritätsansprüchen
  • richtige Bewertung des Standes der Technik
  • richtige Fristenberechnung (Achtung insbesondere bei Aussetzungen oder Unterschieden zwischen PCT und EPÜ)
  • Nationale Besonderheiten
  • PCT-spezifische Regelungen
  • etc.

Wie man an meiner (unvollständigen) Aufzählung erkennt, sind aber gerade diese Punkte sehr „niedrig hängende Früchte„, da sie immer wieder vorkommen und sehr gut schon in den eigenen Unterlagen vorbereitet werden können.

So gibt es z.B. eigentlich immer ein paar Fragen, die eine korrekte Fristenberechnung verlangen. Wer sich hier eine Checkliste oder eine Mindmap mit allen richtigen Rechtsgrundlagen vorbereitet hat, kann gewissermaßen „im Vorbeigehen“ zahlreiche wertvolle Punkte ohne großen Zeitverlust mitnehmen.

Im Grunde ist es ähnlich wie im Fußball: Jeder will schön spielen und „aus dem Spiel heraus“ Tore machen. Am Ende zählen aber Tore aus Standardsituationen genauso viel wie Tore „aus dem Spiel heraus“. Nur mit dem Unterschied, dass man Standardsituationen wie Eckbälle und Freistöße viel besser vorher üben und vorbereiten kann.

Selbst Jogi Löw hat erkannt, dass man Standardsituationen braucht, um zu gewinnen. Das Ergebnis kennt jeder: Deutschland wurde 2014 Fußballweltmeister und ca. 50% aller Tore in dem Tunier waren Tore aus Standardsituationen. Vielleicht nicht unbedingt immer schön, aber wirkungsvoll!

Macht also nicht den Fehler und lasst die wertvollen Punkte aus „Standardsituationen“ liegen, nur weil sie nicht so attraktiv erscheinen!

Daher meine erste „Hausaufgabe“: Geht mal alle alten Prüfungen der letzten zehn Jahre durch und sucht in den Musterlösungen unter Zuhilfenahme des Prüferberichts alle „Standardsituationen“, die ihr finden könnt und erstellt euch dann irgend eine Checkliste,  Mindmap oder ähnliches Tool mit dessen Hilfe ihr möglichst vollständig bei einer solchen Standardfrage alle Punkte einsammelt.

0,5 Punkte pro Aussage

Aus ungesicherten Quellen habe ich gerüchteweise gehört, dass in der Vergangenheit häufig  in 0,5 Punkten-Schritten bewertet wurde. Ich kann daher nicht wirklich behaupten zu wissen, dass es wirklich so ist. Dieses Gerücht scheint aber, wenn man sich die Bewertungspraxis alter Arbeiten so anschaut, nicht völlig aus der Luft gegriffen zu sein.

Das heißt bei einer Aufgabe von z.B. 6 Punkten müsste ein Prüfling zur vollständigen Beantwortung der Frage ca. 12 „bepunktbare“ Aussagen liefern (und keine Aussage die zu Punktabzug führt).

Dies erreicht ihr natürlich einerseits damit, dass ihr bei den Standardaufgaben eine solche Detailschärfe in euren Checklisten vorbereitet habt, dass ihr möglichst alle Punkte mitnehmt. Das bedeutet aber auf der anderen Seite, dass ihr nicht unnötig  viel Zeit verschwenden solltet, nur um bei einer Frage noch 0,5 Punkte mehr zu erreichen.

Vergiss nicht: Dein Ziel sollten eher stabile 60% sein, anstatt 90% (100% schafft ohnehin keiner)!

Wenn Du das Gefühl hast, dass Du alle Punkte bei einer Frage geholt hast, die man mit vernünftigem Zeitaufwand holen konnte, dann gehe lieber zur nächsten Frage oder beginne mit dem DII-Teil.

Am Ende, wenn Du vorzeitig fertig bist und Dir langweilig ist (kleiner Scherz!), kannst Du immer noch versuchen die letzten Punkte bei der einen oder anderen Frage einzusammeln.

Der DII-Teil: Rechtliche Beurteilung

Leider wird beim DII-Teil nicht genau angegeben, wie viele Punkte auf die jeweiligen Teilfragen (ca. 3-4 Stück) entfallen. Dennoch kann man mit ein wenig Prüfungsgespür erahnen, mit welcher Frage ungefähr wieviele Punkte zu erreichen sind und welche Frage demnach die meiste Aufmerksamkeit verdient.

Aufgrund der offenen Gestaltung des DII-Teils ist es sehr schwierig allgemeine Hinweise zur Lösung zu geben, allerdings gibt es zwei Ansätze, die Dir hier trotzdem helfen können wichtige Punkte zusammeln:

1. Auch bei D-II solltest Du eine große Aufmerksamkeit auf „Standardsituationen“ legen.

Hier kann man recht effektiv mit Schlüsselworten arbeiten:

  • Finde ich irgendwo im Text ein Datum, so prüfe ich immer, ob ich eine Fristberechnung (mit allen Zitaten) durchführen muss.
  • Finde ich Angaben, bei denen ich mich zu Neuheit oder erfinderischer Tätigkeit äußern muss, dann mache ich eine ordentliche Neuheitsprüfung bzw. einen Aufgabe-Lösungs-Ansatz.
  • Wenn Prioritäten erwähnt sind, so prüfe ich detailliert die richtige Beanspruchung der Priorität.

…und so weiter. (Siehe auch mein Beitrag „Was uns Schlüsselworte verraten!“).

Daher meine zweite „Hausaufgabe“: Geht mal die Musterlösungen aller alten DII-Teile durch und markiert euch mit gelbem Marker, welche Teile der Antwort pure „Standardantworten“ sind. Auch hier ist es eine gute Übung fertig vorformulierte Standardsatzblöcke in einer Checkliste oder Formulierungshilfe vorzuschreiben, die man – thematisch geordnet – in der Prüfung schnell finden und einsetzen kann.

2. Damit man im D-II-Teil nicht den Überblick verliert, sollte man außerdem unbedingt die Zeitlinien-Übersicht-Strategie anwenden, die ich in diesem Beitrag vorstelle.

Viel Erfolg!