Bewertungspraxis bei Teil B

© Nico Riffel

© Nico Riffel

 

Bei allen Teilen ist es wichtig, die Bewertungspraxis zu kennen und dementsprechend die Prüfungsstrategie richtig auszurichten. In diesem Beitrag gehe ich darauf ein, wie die Bewertungspraxis in Teil B aussieht und wie demensprechend eine erfolgreiche Prüfungsstrategie aussehen könnte.

 

 

So sehr sich die grundsätzlichen Aufgabenstellungen in Teil A und Teil B ähneln – bei Teil A muss eine Neuanmeldung im Lichte zweier SdT-Dokumente erstellt, bei Teil B der Entwurf einer Bescheidserwiderung im Lichte zweier SdT-Dokumente angepasst werden – so unterschiedlich ist die Punktevergabe bei beiden Teilen.

Während bei Teil A der Schwerpunkt klar auf einem erteilbaren Anspruchssatz liegt, verschiebt sich der Schwerpunkt bei Teil B ganz klar in Richtung einer guten Argumentation in der Bescheidserwiderung.

In Punkten ausgedrückt bedeutet das, dass lediglich ca. 30% der Punkte auf den neuen Anspruchssatz entfallen und immerhin 70% der Punkte für eine gute Bescheidserwiderung vergeben werden.

Man könnte also theoretisch die Ansprüche vollkommen falsch geschrieben haben und dennoch die Prüfung mit Bravour bestehen. Doch Vorsicht! Ich schreibe bewusst „theoretisch“, da man natürlich keine vernünftige Argumentation hinbekommen wird, wenn der Anspruchssatz völlig falsch geraten ist.

Daher fallen bei Teil B der Arbeitsaufwand, der betrieben werden muss, und die Punktevergabe auseinander: Man wird mindestens 50% der Zeit investieren müssen, um einen guten Anspruchssatz anhand der vorgegebenen Informationen erarbeiten zu können, sammelt aber erst beim Schreiben der Bescheidserwiderung die „fetten“ Punkte ein.

Man könnte auch sagen der B-Teil hat zwei Phasen:

  1. Eine prüfungsspezifische variable Phase, in der der veränderte Anspruchssatz im Lichte der SdT-Dokumente und der Wünsche des Mandanten erstellt wird; und
  2. Eine relativ konstante Phase mit feststehenden Herausforderungen, die sich mit einer Formulierungshilfe gut vorbereiten lassen, nämlich Zusammenfassung der Dokumente, Erklärungen für Stütze der Änderungen, Argumente für Klarheit, Einheitlichkeit, Neuheit und erfinderische Tätigkeit, wobei diese Aufgaben 70% der Punkte ausmachen.

Ich wiederhole mich, aber ich kann nicht oft genug betonen, dass auch in Teil B, besonders für Phase 2, Formulierungshilfen eine wichtige Voraussetzung dafür sind, um so viele Punkte wie möglich zu holen.

Im Grunde muss das Schreiben der Bescheidserwiderung wie ein gut geöltes Uhrwerk ablaufen. Hierbei sollte man sich übrigens nicht scheuen Textteile durch Ausschneiden und Aufkleben zu verwenden, z.B. wenn es um die Erklärung bestimmter technischer Effekte geht oder den Vorteil einer Erfindung.

Ähnliche Artikel:

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.