Seitdem es die Online-Prüfung gibt, die neben „Multiple-Choice“ und anderen „point-and-Click“-Verfahren auch weiterhin „Freitext“-Antworten vorsieht, ist es ein klarer Wettbewerbsvorteil, wenn man das 10-Finger-Schreiben beherrscht.
Nicht jeder kann mit 10 Fingern auf einer Tastatur schreiben. Bei mir in der Schule gab es zwar eine AG zum 10-Finger-Schreiben, aber diese lag parallel zu Französisch als 3. Fremdsprache, so dass ich nie während meiner Schulzeit in den Genuss einer Ausbildung in dieser Richtung kam.
Bis heute tippe ich daher eher in 2,5-3-Finger-Schreibweise, was fehleranfällig und wenig effektiv ist. Aber leider gilt hier: „Was Hänschen nicht lernt…“
Die EQE ist nach wie vor zeitlich eng bemessen, daher sollte man alle Tricks anwenden bei denen man Zeit sparen kann. Dazu gehört es auch sich in 10-Finger-Schreibweise zu üben. Glücklicherweise gibt es im Netz einige kostenlose Angebote, die einen an diese Technik heranführen. Wichtig ist, wie bei eigentlich allen Dingen im Leben, dass man „dran bleibt“ und die Übungen regelmäßig wiederholt, bis man eine Schreibgeschwindigkeit besitzt, die sich auch für den Alltag eignet. Dann hat man nicht nur eine Fertigkeit für die EQE gewonnen, sondern fürs ganze Leben (zumindest so lange bis Sprach-Diktat und KI so gut geworden sind, dass man gar nicht mehr tippen braucht).
Die Europäische Eignungsprüfung soll nach wie vor feststellen, ob Du die nötigen Qualifikationen und Kenntnisse hast, um Anmelder vor dem Europäischen Patentamt (EPA) zu vertreten. Dafür musst Du Wissen in folgenden Bereichen nachweisen: europäisches Patentrecht, der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit im Patentwesen (PCT), die Pariser Verbandsübereinkunft, die Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA, sowie nationales Recht, soweit es für europäische Patentanmeldungen und -patente relevant ist.
Wichtig zu beachten: Die Prüfung bezieht sich nur auf Rechtsvorschriften, die am 31. Oktober des Vorjahres in Kraft waren.
Die Vorschriften zur europäischen Eignungsprüfung (VEP 2025) findest Du hier und die Ausführungsbestimmungen (ABVEP 2025) hier. Die Prüfung findet normalerweise einmal jährlich statt und besteht aus fünf Aufgaben:
Aufgabe F testet Deine Grundkenntnisse im Patentverfahrensrecht und in der Analyse von Ansprüchen. F1 wird erstmals 2025 abgehalten.
Aufgabe M1 prüft, ob Du Informationen analysieren und bewerten sowie Anweisungen eines Mandanten umsetzen kannst. M1 wird erstmals 2026 abgehalten.
Aufgabe M2 prüft, ob Du das verfahrensrechtliche und materielle Patentrecht des EPÜ und des PCT anwenden kannst. M2 wird erstmals 2026 abgehalten.
Aufgabe M3 prüft, ob Du in der Lage bist, Patentdokumente und -einreichungen zu analysieren, zu erstellen und auszuführen. Diese Aufgabe besteht aus drei Teilen: Abfassung von Ansprüchen, Beantwortung von Amtsbeschwerden und Einsprüchen. M3 wird erstmals 2027 abgehalten.
Aufgabe M4 testet, ob Du in der Lage bist, Mandanten zu beraten und ein Rechtsgutachten zu erstellen. M4 wird erstmals 2027 abgehalten.
Den Zeitplan für die Einführung der Aufgaben findest Du hier.
Um an den Aufgaben teilnehmen zu können, musst Du folgende Beschäftigungszeiten nachweisen: ein Jahr für Aufgabe F, zwei Jahre für Aufgaben M1 und M2 und drei Jahre für Aufgaben M3 und M4 (siehe Abbildung).
Du darfst alle Bücher und Unterlagen verwenden, die Du für die Beantwortung der Prüfungsaufgaben als nützlich erachtest.
Auch wenn es zunächst so aussieht, als wäre die neue Prüfung gegenüber der alten deutlich aufgebläht worden, stellt sich bei näherer Betrachtung heraus, dass sich viele Teile der alten Prüfung in den neuen Teilen wiederfinden. Im Grunde wurde nur etwas „umsortiert“ und die Schwerpunkte scheinen etwas anders gesetzt worden zu sein.
Die neue Aufgabe F entspricht z.B. der alten Vorprüfung. Allerdings mit dem Vorteil, dass Prüflinge, die mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben, von der Vorprüfung F befreit sind (vgl. Regel 10 der Ausführungsbestimmungen zur VEP). Diese neue Lösung eröffnet neue „taktische“ Möglichkeiten, die ich im entsprechenden Kapitel zur Aufgabe F nochmals näher beleuchten werde.
Die Aufgabe M3 fasst die alten Prüfungsteile A, B und C zusammen. Da jeder M3-Teil kürzer ist, als die früheren Teile A bis C, muss auch zwangsläufig die Komplexität der Fragestellung reduziert werden. Alternativ kann natürlich auch der Zeitaufwand mittels Multiple-Choice, Drop-Down oder anderen technischen System reduziert werden. Bekanntlich verlor man als Prüfling vor allem durch das Schreiben der Antworten die meiste Zeit. Es bleibt abzuwarten, ob es der Prüfungsabteilung gelingt, das Zeitmanagement richtig einzuschätzen. Die Ähnlichkeit der Teile wird auch dadurch unterstrichen, dass Prüflinge mit bestandenem A, B und/oder C-Teil vom entsprechenden M3-Teil befreit sind (siehe Art. 25 der Übergangsbestimmungen).
Aufgaben M2 und M4 entsprechen dem alten D-Teil. Die Zeit entspricht auch ungefähr der Zeit, die man früher zum Lösen des D-Teils hatte. Zusammen mit technischen Neuerungen, besteht sogar die Chance, dass das Zeitmanagement komfortabler wird. Prüflinge, die den alten D-Teil schon bestanden haben (oder noch in 2025 oder 2026 bestehen werden), sind vom M2- und M4-Teilbefreit (siehe Art. 25 der Übergangsbestimmungen).
Was ändert sich noch?
Im Detail ändert sich in meinen Augen vor allem die Schwerpunktsetzung der einzelnen Teile. So wird der ehemalige Teil C als dritter Teil der Aufgabe M3 in Zukunft mit nur noch 2-3 Stunden Bearbeitungszeit deutlich kürzer ausfallen, während mit dem neuen M1-Teil noch mehr Augenmerk auf rechtliche Fragen gelegt wird.
Über den M1-Teil ist noch nicht sehr viel bekannt, er erinnert jedoch in seiner Beschreibung an bestimmte praktische Fragestellungen des Mandanten, die sich früher eingestreut in den anderen Teilen A, B, C oder D als „Nebenbemerkung“ gefunden haben. Es bleibt abzuwarten, wie der M1-Teil im Detail ausgestaltet werden wird.
Eine weitere wichtige Änderung ist, dass das System von festen Punktzahlen und Ausgleichsmöglichkeiten zwischen den Teilen abgeschafft wird. In Zukunft wird das Prüfungssekretariat die Bestehensschwelle anhand der Leistungen der Prüflinge flexibel festlegen dürfen (in bestimmten Punkte-Bereichen). Das wird in Zukunft bedeuten, dass z.B. zum Bestehen der Aufgabe M3 in 2027 vielleicht 55 Punkte nötig sein werden, in 2028 jedoch die Aufgabe M3 vielleicht schon mit 35 Punkte bestanden werden kann. Es wird sich zeigen ob sich dieses neue System bewährt.
Die neue Prüfung wird nicht sofort in allen Teilen eingeführt, da für die verschiedenen Prüfungsteile auch unterschiedliche Anforderungen an die Qualifikation bestehen.
In 2025 ändert sich zunächst nur die Vorprüfung, die durch die Aufgabe F ersetzt wird. Die alten Teile A bis D werden nach wie vor im alten Stil abgefragt. Unter bestimmten Bedingungen, die ich weiter unten erläutere, kann man von Teil F auch befreit sein.
Somit ändert sich für das Jahr 2025 noch nicht so viel.
Etwas komplexer sieht es im Jahr 2026 aus: Hier können weiterhin die alten Teile A bis D geschrieben, zusätzlich aber auch die Teile F, M1 und M2 (sofern zutreffend). Hierbei gilt, neben den Regelungen für Teil F, nur für das Jahr 2026 die Ausnahmeregelung, dass sich der Prüfling entscheiden darf, ob er Teil 1 der Aufgabe D gemäß den Vorschriften von 2009 statt Aufgabe M2 ablegen will (vgl. Übergangsbestimmungen Art. 27 (2) c)).
Insofern ist die Prüfung in 2026 insofern etwas schwerer/anders, als dass zusätzlich der M1-Teil erstmalig geschrieben werden muss.
Im Jahr 2027 sind die alten Teile A bis D abgeschafft und nur noch die neuen Teile M1 – M4 und Teil F werden geschrieben.
In Zukunft wird es einen „graduellen Weg“ geben mit Prüfungen nach den Berufsjahren 1,2 und 3 und einen „intensiven Weg“ mit einer Prüfung nach dem dritten Berufsjahr.
Die verschiedenen möglichen Prüfungswege, je nach Berufserfarhung, habe ich unten nochmals aufgeschlüsselt.
Prüfungsteil F
Befreitung von der Aufgabe F: Wenn Du in 2025 die Erfordernisse für die Vorprüfung erreicht haben solltest, bist du von der Aufgabe F befreit, da die Vorprüfung in 2025 nicht mehr stattfindet (vgl. Art. 25 (6) der VEP, ich nenne das die „Junior-Regelung“). Wenn Du die Vorprüfung in einem der Vorjahre erfolgreich abgelegt hast, bist Du ebenfalls von Teil F befreit (vgl. Art. 25 (2) a) der VEP, „Großvater-Regelung“). Ebenso, wenn Du noch zu den Prüflingen gehörst, die die Aufgabe A, B, C, oder D bestanden haben, als noch eine frühere Fassung der VEP in Kraft war, die keine Vorprüfung vorsah, oder als im Vorjahr keine Vorprüfung durchgeführt wurde (vgl. Art. 25 (2) f) bzw. Art. 25 (2) g) der VEP), ich nenne das hier mal „Urgroßvater-Regelung“.
Außerdem muss man nicht den Teil F ablegen, wenn man eine mindestens dreijährige Berufserfahrung aufweisen kann und sich zu den Teilen M1 bis M4 anmeldet (Regel 10 (3) der Ausführungsbestimmungen). Diese Form wird von manchen auch als „intensiver Prüfungsweg“ bezeichnet.
Prüfungsteil M1
Auch vom Prüfungsteil M1 kann man unter bestimmten Bedingungen befreit sein. Nämlich wenn man die Vorprüfung schon bestanden hat, oder die Teile A, B oder C zu einem Zeitpunkt bestanden hat, als es noch keine Vorprüfung gab.
Siehe bitte auch meine Tabelle zur Aufschlüsselung der verschiedenen „Befreiungsregelungen“, da diese doch relativ kompliziert sind.
Prüfungsteil M2 in 2026
In Bezug auf den Prüfungsteil M2 vs. dem 1. Teil der D-Prüfung ergibt sich im Jahr 2026 die einmalige Besonderheit, dass der Prüfling zwischen den beiden Teilen wählen darf (vgl. Art. 27 (2) c)). Hier bleibt abzuwarten, bis wann der Prüfling seine Wahl treffen muss oder ob er gar beide Prüfungsteile mitschreiben und im Nachhinein entscheiden darf, welchen er gewertet haben will (eher unwahrscheinlich).
In jedem Fall werden sich der alte D-Teil und der neue M2-Teil in der Art der Fragestellung unterscheiden, da der alte D-Teil zumindest in der Vergangenheit (siehe Prüfung von 2024) „Freitext“-Antworten erforderte, während der neue M2-Teil primär als Multiple Choice, Drop-Down-Tabelle, etc. ausgearbeitet sein dürfte.
Ich habe in den Unterlagen bislang nichts Genaueres dazu finden können, werde es aber natürlich an dieser Stelle ergänzen, wenn ich mehr weiß.
Prüfungsstrategien
An dieser Stelle will ich nochmals die verschiedenen Strategien beleuchten, die ein Prüfling in der Übergangszeit im Jahr 2025 ergreifen kann.
Optionen für Prüflinge mit einem Jahr Berufserfahrung am Tag der Prüfung in 2025
Diese verschiedenen Wege sind denkbar (angenommen der Prüfling besteht alle Teile):
2025
2026
2027
Kommentar
Aufgabe F
M1, M2
M3, M4
„Gradueller Weg“ (Standard)
Aufgabe F
Überspringen
M1, M2, M3, M4
„Gradueller Weg“ (mi 1 Jahr Pause)
Überspringen
Aufgabe F
M1, M2, M3, M4
„Gradueller Weg“ (Beginn 1 Jahr später)
Überspringen
Überspringen
M1, M2, M3, M4
„Intensiver Weg“ ohne Aufgabe F
Prüfungswege bei 1 Jahr Berufserfahrung in 2025
Wichtige Faktoren zu beachten:
Prüflinge mit einem Jahr Erfahrung am Prüfungstag im Jahr 2025 haben nur die Möglichkeit, in das neue System einzutreten. Wahl des „Graduellen Prüfungsweges“ (R.10(2) der Ausfühungsbestimmungen):
Aufgabe F wird geschrieben.
Kandidaten können einer allmählichen Lernkurve folgen oder eine der auf dem Bild angegebenen Optionen je nach persönlicher Vorliebe/Bedarf wählen.
Sobald Aufgabe F bestanden ist, gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich des erneuten Schreibens Aufgaben M1-M4, wenn nötig.
Wahl der intensiven Prüfungsstrecke (R.10(3) der Ausfühungsbestimmungen):
Aufgabe F wird übersprungen*.
Es ist möglich, alle Aufgaben M1-4 in einem Durchgang zu bestehen (Kandidaten haben keine Prüfungen in 2025 und 2026).
Alle vier Aufgaben M müssen in einem Durchgang abgelegt werden, sobald die Kandidaten drei Jahre Erfahrung haben.
*Wenn die Aufgabe M1 & M3 oder M2 nicht bestanden werden, müssen die Kandidaten Papier F bestehen und die nicht bestandenen AufgabenM erneut schreiben; erneut geschriebene AufgabenM werden nur bewertet, wenn Aufgabe F bestanden ist. Die intensive Prüfung kann daher riskant sein, wenn die Kandidaten nicht alle AufgabenM beim ersten Versuch bestehen.
Optionen für Prüflinge mit zwei Jahren Berufserfahrung am Tag der Prüfung in 2025
Diese verschiedenen Wege sind denkbar (angenommen der Prüfling besteht alle Teile):
2025
2026
2027
Kommentar
Befreit von Vorprüfung
A, B, C, D
Alter Examensweg
Aufgabe F
M1, M2
M3, M4
„Gradueller Weg“ (Standard)
Überspringen
Überspringen
M1, M2, M3, M4
„Intensiver Weg“ ohne Aufgabe F
Prüfungswege bei 2 Jahren Berufserfahrung in 2025
Wichtige Faktoren zu beachten:
Prüflinge mit zwei Jahren Erfahrung am Prüfungstag im Jahr 2025 haben die Möglichkeit, entweder das alte System weiterzuführen, solange es läuft, und/oder in das neue System einzutreten.
Fortsetzung im alten System:
Befreiung vom Vorprüfungspapier (wird 2025 nicht angeboten) (Art.25(6) VEP)
Prüflinge können die Papiere A, B, C und D im Jahr 2026 ablegen und können sich 2026 als EPA qualifizieren.
Wenn eines der Papiere A, B, C oder D im Jahr 2026 nicht bestanden wird, treten die Kandidaten 2027 in das neue System ein und erhalten gemäß den Übergangsbestimmungen für bestandene Papiere Befreiungen (Art.25 VEP).
Kompensierbare Fehlversuche qualifizieren sich nicht für die Übergangsbestimmungen, wenn die Prüflinge nicht alle Papiere A, B, C und D im Jahr 2026 bestehen.
Eintritt in das neue System:
Möglichkeit, in die allmähliche Beherrschungsstrecke (R.10(2) Ausführungsbestimmungen) oder die intensive Prüfungsstrecke (R.10(3) Ausführungsbestimmungen) einzutreten.
Es ist nicht möglich, sich vor 2027 als EPA zu qualifizieren (Papiere M3 und M4 werden erst 2027 angeboten).
Die Fortsetzung im alten System bietet den Prüflingen die Möglichkeit, sich 2026 als EPA zu qualifizieren. Der Eintritt in das neue System verzögert die mögliche Qualifikation als EPA bis 2027.
Optionen für Prüflinge mit drei Jahren Berufserfahrung am Tag der Prüfung in 2025
2024
2025
2026
2027
Kommentar
Vorprüfung
A,B,C,D
Altes System
Vorprüfung
Überspringen
A, B, C, B
Altes System
Vorprüfung
Überspringen
M2 (M1 befreit)
M3, M4
Übergang zum neuen System („Graduell“)
Vorprüfung
Überspringen
Überspringen
M2, M3, M4 (M1 befreit)
Übergang zum neuen System („Intensiv“)
Prüfungswege bei 3 Jahren Berufserfahrung in 2025
Wichtige Faktoren zu beachten:
Prüflinge mit drei Jahren Erfahrung am Prüfungstag im Jahr 2025 haben die Möglichkeit, entweder das alte System weiterzuführen, solange es läuft, und/oder in das neue System einzutreten.
Fortsetzung im alten System:
Ablegen der Papiere A, B, C und D im Jahr 2025 und potenziell als EPA im Jahr 2025 qualifizieren.
Wenn eines der Papiere A, B, C oder D im Jahr 2025 nicht bestanden wird, können die Papiere A, B, C oder D im Jahr 2026 erneut abgelegt werden, um sich potenziell im Jahr 2026 als EPA zu qualifizieren.
Wenn eines der Papiere A, B, C oder D im Jahr 2026 nicht bestanden wird, treten die Prüflinge 2027 in das neue System ein und erhalten gemäß den Übergangsbestimmungen für bestandene Papiere Befreiungen (Art.25 VEP).
Kompensierbare Fehlversuche qualifizieren sich nicht für die Übergangsbestimmungen, wenn die Prüflinge nicht alle Papiere A, B, C und D im Jahr 2026 bestehen.
Eintritt in das neue System:
Ein Bestehen der Vorprüfung führt zur Befreiung von den Papieren F und M1.
Prüflinge können das Papier M2 im Jahr 2026 ablegen oder alle Papiere M2, M3 und M4 im Jahr 2027 ablegen.
Es ist nicht möglich, sich vor 2027 als EPA zu qualifizieren (Papiere M3 und M4 werden erst 2027 angeboten).
Die Fortsetzung im alten System bietet den Prüflingen die Möglichkeit, sich 2025 oder 2026 als EPA zu qualifizieren. Der Eintritt in das neue System verzögert die mögliche Qualifikation als EPA bis 2027.
Optionen für Prüflinge, die in 2024 die Vorprüfung nicht bestanden haben
2024
2025
2026
2027
Kommentar
Vorprüfung nicht bestanden
Befreiung von Aufgabe F nach Art. 25 (6)
A, B, C, D
Alter Weg (mit Ausnahmeregelung nach Art. 25)
Vorprüfung nicht bestanden
Aufgabe F
M1, M2
M3, M4
„Gradueller Weg“ nach der neuen Prüfungsordnung
Vorprüfung nicht bestanden
Überspringen
Überspringen
M1, M2, M3, M4
„Intensiver Weg“ nach der neuen Prüfungsordnung
Prüfungswege bei Nicht-Bestehen der Vorprüfung in 2024
Wichtige Faktoren für Prüflinge, die die Vorprüfung 2024 ablegen:
Prüflinge, die die Vorprüfung bestehen, können sich für die Papiere ABCD im Jahr 2025 und im Jahr 2026 (falls notwendig) zum Wiederholen anmelden.
Prüflinge, die die Vorprüfung nicht bestehen, können entweder:
Von der Vorprüfung 2025 befreit werden und die Papiere ABCD im Jahr 2026 ablegen (frühestmöglicher Qualifikationsjahr ist 2026).
Mit Papier F im neuen System 2025 beginnen (Allmähliche Beherrschungsstrecke, frühestmöglicher Qualifikationsjahr ist 2027).
2025 und 2026 aussetzen und die Papiere M1, M2, M3 und M4 im neuen System 2027 ablegen (Intensive Prüfungsstrecke, frühestmöglicher Qualifikationsjahr ist 2027).
Übergangsbestimmungen gelten für die in 2025 und 2026 bestandenen Papiere ABCD.
Für weitere Details siehe die Mitteilung des Prüfungssekretariats vom 11. März 2024.
Überblick über die Befreiungsregelungen
Alte EQE, Bestandende Prüfungoder andere Regel
Neue EQE, befreit von
Fundstelle
Prüflinge, die Teil A bestanden haben, als es noch keine Vorprüfung gab oder als im Vorjahr noch keine Vorprüfung durchgeführt wurde.
F, M1 und M3.1
Art. 25 (2) f)
Prüflinge, die Teil B bestanden haben, als es noch keine Vorprüfung gab oder als im Vorjahr noch keine Vorprüfung durchgeführt wurde.
F, M1 und M3.2
Art. 25 (2) f)
Prüflinge, die Teil C bestanden haben, als es noch keine Vorprüfung gab oder als im Vorjahr noch keine Vorprüfung durchgeführt wurde.
F, M1 und M3.3
Art. 25 (2) f)
Prüflinge, die Teil D bestanden haben, als es noch keine Vorprüfung gab oder als im Vorjahr noch keine Vorprüfung durchgeführt wurde.
F, M2 und M4
Art. 25 (2) g)
Prüflinge, die zum Zeitpunkt der Prüfung des Jahres 2025 die Erfordernisse für die Vorprüfung erfüllen.
Diese Informationen finden sich auch auf den Seiten des Prüfungssekretariats (hier).
Nur registrierte Bewerber können sich anmelden. Das bedeutet, du musst dich zunächst einmal zu Beginn deiner Beschäftigungs- und Ausbildungszeit registrieren lassen.
Bewerber, die sich nicht rechtzeitig registriert haben, können sich nicht zur EEP anmelden.
Eine Ausbildung unter der Leitung eines zugelassenen Vertreters begonnen hast oder
Deinen Arbeitgeber vor dem EPA vertrittst oder
Als Prüfer beim EPA tätig bist und
Planst, Dich zum ersten Mal zur EEP anzumelden oder
Dich in der Vergangenheit schon zur EEP angemeldet hast, aber nicht zugelassen wurdest.
Du solltest dich so schnell wie möglich nach Beginn deiner Beschäftigung registrieren. Die Frist für die verpflichtende Registrierung vor der Anmeldung zur Grundlagenaufgabe F 2025 ist der 28. Mai 2024. Siehe ABl. EPA 2024, A26.
Welche Beschäftigungszeiten kannst du registrieren lassen?
Es wird dringend empfohlen, dass du dich so früh wie möglich nach Beginn deiner Ausbildung registrierst. Du kannst aber auch Beschäftigungszeiten registrieren lassen, die du in der Vergangenheit abgeschlossen hast.
Wie kann ich mich registrieren?
Die Registrierung muss über das EQC-Portal erfolgen.
Du solltest folgende Unterlagen bereithalten:
Eine beglaubigte Kopie deines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
Beglaubigte Kopien deiner akademischen Qualifikationen (Abschlussurkunden und Leistungsnachweise)
Bewerber für die EQE müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Qualifikation
Du musst dich in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Fachgebiet qualifiziert haben, zum Beispiel in Biologie, Biochemie, Chemie, Elektronik, Pharmakologie oder Physik.
Entscheidungen zur Qualifikation werden nach Artikel 11 (1) a) der Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung (VEP) und den Regeln 11 bis 14 der Ausführungsbestimmungen getroffen.
Berufserfahrung
Zum Zeitpunkt der Prüfung musst du das erforderliche Praktikum unter der Leitung eines zugelassenen Vertreters vor dem EPA gemacht haben oder als Angestellter in einem Unternehmen in einem Vertragsstaat mit Patentangelegenheiten befasst gewesen sein.
Die praktische Erfahrung ist sehr wichtig, weil ein großer Teil des Wissens, das ein Europäischer Patentvertreter braucht, während dieser Ausbildung erworben wird. In dieser Zeit solltest du an möglichst vielen verschiedenen Aufgaben im Zusammenhang mit Patentanmeldungen und Patenten beteiligt gewesen sein.
Berufserfahrungszeiten werden nur anerkannt, wenn sie nach Abschluss der vorgeschriebenen Qualifikation erworben wurden. Die praktische Ausbildung muss vor dem Prüfungstermin abgeschlossen sein.
Verpflichtende Registrierung
Du kannst Dich nur zur Grundlagenaufgabe F 2025 anmelden, wenn du dich bis spätestens 28. Mai 2024 registriert hast (siehe oben). Siehe ABl. EPA 2024, A26.
Anmeldezeitraum
Grundlagenaufgabe F 2025: Du kannst dich ab dem 8. Juli 2024 anmelden. Die Anmeldung muss bis spätestens 23. September 2024 über das EQC-Portal erfolgen.
Hauptprüfung 2025 (Aufgaben A, B, C und D): Du kannst dich ab dem 8. Juli 2024 anmelden. Die Anmeldung muss bis spätestens 23. September 2024 über das EQC-Portal erfolgen.
Anmeldeprozess und Gebühren Du musst das Anmeldeverfahren einhalten und die entsprechenden Gebühren zahlen, wie im folgenden Dokument festgelegt.
Die EQE wird bekanntlich nur noch online durchgeführt und darf an einem vom Prüfling frei wählbaren, geeigneten Ort abgelegt werden. Die Türen müssen bei der Prüfung geschlossen bleiben. Niemand, außer dem Prüfling, darf sich im Raum aufhalten.
Für die Prüfung wird das Tool „WISEflow“ (https://europe.wiseflow.net/) in Verbindung mit einem „Lockdown-Browser“ verwendet. Der Prüfling wird dabei von einer K.I. und menschlichen Aufsehern per Bild- und Ton-Aufzeichnung überwacht.
Natürlich gibt es einen Verhaltenscodex, der hier zu finden ist.
Essen, Getränke und Medikamente sind ebenso gestattet wie standardmäßiges, nicht elektrisches und nicht elektronisches Schreibtischzubehör (Notizpapier, Stifte usw.). Bewerber dürfen alle Printmaterialien wie z. B. Bücher und Unterlagen nutzen, die sie für die Beantwortung der Prüfungsaufgaben als nützlich erachten.
Im Lockdown-Browser hat man außerdem Zugriff auf einige der relevanten Rechtstexte als „externe Ressourcen“. Prüflinge können zum Beispiel auf der Website der EPA Rechtstexte navigieren, die sich auf der epo.org Domain befinden und manche PCT Texte auf der WIPO Webseite. Archivierte Versionen der EPA-Rechtstexte sind jedoch nicht zugänglich.
Mit Ausnahme des für die Prüfung erforderlichen Computersystems (PC oder Laptop, Bildschirm, Tastatur, Maus usw.), Routers und Druckers sind keine anderen elektronischen Geräte (z. B. Taschenrechner, Digitaluhren, Tablets, Smartphones und Smartwatches) gestattet. Die Nutzung von Kopfhörern, Headsets oder anderen, nicht elektronischen Vorrichtungen zur Geräuschreduktion wie z. B. Ohrstöpseln ist nicht gestattet.
Strengstens verboten ist die Hilfe von Dritten anzunehmen oder Prüfungsunterlagen oder ihre eigenen Antworten außerhalb des Cloud-basierten Prüfungssystems zu kopieren, zu übermitteln oder weiterzugeben. Insbesondere Tastaturkürzel wie CTRL-C oder CTRL-P, etc. sind verboten und können zum Durchfallen bei der Prüfung führen. Ein Ausdrucken der Prüfungsteile ist allerdings erlaubt.
Technische Voraussetzungen und Schwierigkeiten
Sämtliche technischen „Unwägbarkeiten“ werden gemäß den „Anweisungen an die Bewerber für den Ablauf der europäischen Eignungsprüfung“ auf den Prüfling abgewälzt. Er hat im Zweifel dafür zu sorgen, dass die technischen Voraussetzungen zur Durchführung der Prüfung erfüllt sind, insbesondere Software und Hardware-Anforderungen müssen erfüllt sein.
Angemeldete Bewerber können in gewissem Rahmen die Bedienung üben und ihre technischen Voraussetzungen prüfen, indem sie im „EPO – EQE Compendium“ Bereich in WISEflow üben.
Ich personlich halte dies für hochproblematisch, insbesondere da bei Verbindungsproblemen der Prüfling zunächst einmal nachweisen muss, dass der Fehler nicht durch die von ihm verwendete Technik verursacht wurde, sondern Seitens des EPA aufgetreten ist. Zeitverluste, die durch technische Schwierigkeiten entstehen können aufgrund der Chancengleichheit gegenüber den anderen Prüflingen auch nicht einfach nachgeholt werden. Nachträgliche Beschwerden bringen in der Regel nicht viel, da die aufgrund des Zeitverlusts entstandenen Punktverluste selbst bei einer erfolgreichen Beschwerde in der Regel nicht adäquat „zurückerstattet“ werden.
Pausen
Bewerber der Vorprüfung dürfen den Lockdown-Browser nicht schließen, den Raum nicht verlassen und sich vom Blickfeld der Kamera nicht entfernen, unabhängig davon, ob sie ihre Antwort einreichen oder die Prüfung beenden wollen.
Bewerber der Hauptprüfung dürfen innerhalb der ersten 60 Minuten ab Beginn einer Prüfungsaufgabe oder eines Teils davon (Flow) den Lockdown-Browser nicht schließen, den Raum nicht verlassen und sich vom Blickfeld der Kamera nicht entfernen, unabhängig davon, ob sie ihre Antwort einreichen oder die Prüfung beenden wollen.
Bewerber dürfen sich während der Prüfung nicht von ihrem Schreibtisch wegbewegen. Sie müssen während der gesamten Prüfung im Blickfeld der Kamera sein; ausgenommen sind die genannten Pausen:
a) Eine außerplanmäßige Pause während der Prüfung ist nur wenn zwingend notwendig und nur bei Aufgabe A, Aufgabe B, den beiden Teilen der Aufgabe C und Teil D2 der Aufgabe D möglich, und zwar frühestens 60 Minuten nach dem offiziellen Beginn der Prüfung. Für die neuen Prüfungsteile M1-M4 ist diese Vorschrift noch nicht aktualisiert worden, wird aber wahrscheinlich analog angewendet werden.
b) Eine außerplanmäßige Pause sollte nicht länger als drei Minuten dauern. Bewerber müssen die Aufsichtsperson über das Chat-Widget informieren, wenn sie eine außerplanmäßige Pause machen, sowie wenn sie an ihren Platz zurückkehren. Bewerber müssen jedoch nicht auf eine Genehmigung durch das Aufsichtspersonal warten, bevor sie ihren Platz verlassen. Während einer außerplanmäßigen Pause dürfen Bewerber keine Materialien oder Unterlagen von ihrem Tisch mitnehmen.
c) Während einer außerplanmäßigen Pause wird die Prüfungsuhr nicht angehalten.
Beschwerde über den Ablauf der Prüfung
Bewerber, die entsprechend Punkt I.8. der Anweisungen an die Bewerber Beschwerde über den Ablauf der Prüfung einlegen wollen, müssen dies bis zum Ende des Tages der betreffenden Prüfungsaufgabe durch Ausfüllen des entsprechenden Formblatts tun:
Kennst Du das? Du bist unterwegs in der U-Bahn und plötzlich kommt ein Gedanke für Deine Lernvorbereitung auf den Du gerne sofort festhalten willst?
Abhilfe schafft hier natürlich der gute, alte Notizzettel mit dem Du die Frage schnell festhalten kannst und somit den Kopf wieder „frei bekommst“.
Allerdings hat diese „Zettelwirtschaft“ auch Nachteile. Je nachdem wie organisiert Du bist, kann es durchaus vorkommen, dass diese Zettel auch verloren gehen. Außerdem ist nicht gesagt, dass man auch immer einen Zettel zur Hand hat, wenn man ihn braucht um einen Gedanken festzuhalten (z.B. in der U-Bahn oder im Auto).
Ich nutze daher sehr gerne Apps, die idealerweise plattformübergreifend eigensetzt werden können, und mit denen ich schnell meine Gedanken – nicht nur in einer Lernsituation – festhalten kann.
Drei Tools, die in diesem Sinne sehr gut funktionieren will ich hier kurz vorstellen:
App: Microsoft „to do“ (ehemals „Wunderlist“)
„To do“ ist, wie der Name schon sagt, eine elektronische „to do“-Liste. Das Tolle an „to to“ ist, dass diese App kostenlos ist (Microsoft-Registrieung ist allerdings notwendig) und sowohl auf Android als auch auf Apple-Systemen läuft.
Somit ist die App immer in der Nähe: Auf dem iPhone oder dem Samsung-Smartphone, auf dem Tablet und sogar auf dem Computer.
Die Bedienung ist denkbar einfach. Intuitiv lassen sich Listen mit offenen Punkten erstellen, die man dann durch abhaken auch wieder abarbeiten kann. Eine Notizfunktion erlaubt auch längere Einträge innerhalb eines Listeneintrags. Die Einträge können auf verschiedene Arten sortiert werden und man kann die Listen sogar mit anderen Menschen teilen (z.B. eine Einkaufsliste). „To do“ gleicht alle eingegebenen Daten über die Geräte ab, auf denen ein Nutzer angemeldet ist.
Ich nutze „To do“ regelmäßig, um schnell Gedanken festzuhalten – unter anderem über welches Thema ich den nächsten Blogartikel schreiben will.
Evernote
Evernote ist eine Art elektronisches Notizbuch. Auch Evernote funktioniert plattformübergreifend und gleicht alle eingegebenen Daten über die Geräte ab, auf denen ein Nutzer angemeldet ist.
Evernote kommt in einer kostenlosen Basisversion, bei häufiger Nutzung auf mehr als zwei Geräten wird man aber eher auf die Plus- oder Premiumversion umsteigen wollen, die als kostenpflichtiges Abo-System aufgebaut sind.
Im Vergleich zu „To do“ ist Evernote sehr viel umfangreicher. Das Ziel von Evernote ist das Sammeln, Ordnen und Finden von Notizen, Dokumenten und Fotos in allen denkbaren Formaten. Daher lassen sich bei Evernote alle möglichen multimedialen Mittel nutzen, wie z.B. Audioaufnahmen und Fotografien, um Gedanken und Punkte festzuhalten. Selbst Handschriften sollen erkannt werden (obwohl ich diese Funktion bisher noch nie genutzt habe).
Durch das Einbinden von Multimedia-Dateien ist Evernote noch besser geeignet auch komplexere Fragestellungen festzuhalten. So könnte man z.B. beim Lernen eine Idee einfach diktieren oder per Foto festhalten, anstatt sie langwierig einzutippen.
Es ist ein wenig Geschmacksache, ob man diese Komplexität braucht oder eher mit dem einfacheren „To do“ besser zurecht kommt. Außerdem ist es natürlich auch eine Geldfrage.
Trello
Vielleicht kennt ihr die Organisation von Aufgaben mit Hilfe von „post-it“-Klebezetteln? Nun, Trello ist die elektronische Umsetzung dieses Konzepts.
Gerade wenn man in einer Lerngruppe arbeitet und seine Aufgaben unter verschiedenen Teilnehmern aufteilt, ist Trello sehr gut geeignet den Überblick darüber zu behalten, wer was gerade macht und das schon bearbeitet wurde bzw. noch aussteht.
Als Projektmanagementsoftware ermöglicht es Trello auf sogenannten Boards gemeinsam mit anderen Mitgliedern Listen zu erstellen. Diese Listen können beliebig bearbeitet und mit Checklisten, Anhängen und einem festgelegten Termin versehen werden.
Aufgaben können schnell von einem Teilnehmer zum anderen verschoben werden und man behält dennoch stets den Überblick.
Auch Trello funktioniert plattformübergreifend und gleicht alle eingegebenen Daten über die Geräte ab, auf denen die Nutzer angemeldet sind.
Alle Grundfunktionen der Anwendung können kostenlos genutzt werden, z. B. ein Board erstellen und mit anderen Mitgliedern bearbeiten. Allerdings sind Extrafunktionen wie Hintergrundbilder und Sticker nur für kostenpflichtige Gold-Accounts freigeschaltet.
Sicherlich kennst Du den „Flow“? Damit ist der Gemütszustand gemeint bei dem man wirklich zu 100% in einer Sache drin ist. Man ist völlig fokussiert und merkt gar nicht wie die Zeit verfliegt. Das tolle an dem „Flow“ ist nicht nur, dass man hier sehr produktiv arbeitet, sondern auch, dass die Arbeit gar nicht als belastend wahrgenommen wird, sondern man sich vielmehr regelrecht beflügelt fühlt.
Wäre es nicht schön, wenn man auch den Lernmodus für die EQE im „Flow“ durchführen könnte?
Nun, das kann man, wenn man ein paar einfache Regeln beachtet:
Eine wichtige Regel ist, dass man sich nicht unterbrechen lassen darf. Studien zeigen, dass man in der Regel 20 Minuten braucht, um überhaupt in den „Flow“ zu kommen, also sich so fokussiert einer Sache zugewendet hat, dass man völlig darin aufgeht.
Leider sind die modernen Kommunikationsmedien absolute „Flow“-Killer, denn Email, WhatsApp, Twitter & Co. Unterbrechen unsere Aufmerksamkeit im Minutentakt.
Daher ist es eine wichtige Voraussetzung um in den richtigen Lern-„Flow“ zu kommen alle Ablenkungen dieser Art abzuschalten.
Schalte das Telefon ab (vollkommen stumm, nicht nur auf „lautloses Vibrieren“) und den Computer am Besten erst gar nicht ein. Erinnerungen und Email-Alerts sollten natürlich auch nicht stören. Sage Deiner Familie, dass sie Dich nicht stören dürfen und schließe die Tür ab. Wenn du daheim nicht die notwendigen Maßnahmen erreichen kannst, die Du für vollkommene Ungestörtheit brauchst, dann gehe in den Leseraum eine Bibliothek oder gehe für ein paar Wochen in ein Kloster ohne WLAN und Handy-Empfang (kein Witz!).
Wenn Du einmal im Lern-„Flow“ warst, wirst Du feststellen um wie viel effektiver Du den Stoff verstehst, durchdringst und auch behältst.
Ein fokussiertes Ziel pro Tag
Wenn Du dazu neigst, Dich schnell vom Tagesgeschäft ablenken zu lassen, dann empfehle ich Dir noch einen weiteren Tipp: Anstatt zu viele verschiede Lern-Ziele bzw. lange „to-do“-Listen für ein Tag aufzusetzen, solltest Du Dir ein einziges echtes Ziel pro Tag setzen. Wichtig ist, dass Du dieses Ziel als erste Handlung des Tages vor allen anderen angehst. Gleich nach der Morgenroutine, z.B. Ankunft im Büro und erstem Kaffee, legst Du los. Also noch bevor Du Deine morgendlichen Emails checkst, Telefonate führst, mit den Kollegen redest oder in einer anderen Form in das Tagesgeschehen eintauchst.
Selbst heute wende ich diese Methode noch im Alltagsgeschäft gelegentlich an wenn es zu stressig wird und ich das Gefühl habe, der Alltag „frisst“ die wichtigen Aufgaben auf: Die ersten ein bis maximal zwei Stunden gehören morgens einer ausgewählten Aufgabe, die ich konzentriert ohne Telefon, Email, ja sogar idealerweise ohne Einschalten des Computers und notfalls mit einem „Bitte nicht stören“-Schild an der Tür abarbeite.
Auf diese Weise komme und bleibe ich im „Flow“ und habe schon morgens eine wichtige Aufgabe erledigt. Das befreit und motiviert für den ganzen Tag.
Doch was ist wenn etwas dringend ist?
Glaube mir, nur die wenigsten Ereignisse sind so dringend, dass sie nicht auch noch in ein, zwei Stunden erledigt werden können.
Durch die schnellen Kommunikationsmittel haben wir uns angewöhnt uns unter Druck setzen zu lassen bzw. auch andere unter Druck zu setzen, wenn diese nicht sofort antworten. Hier muss man seine Kommunikationspartner auch ein Stück weit erziehen.
Denn wer auf jede Nachricht innerhalb von wenigen Minuten reagiert, der schafft natürlich Ungeduld beim Kommunikationspartner, wenn die Antwort mal bis zum Nachmittag dauert. Die Folge sind Nachfrage-Nachrichten wie z.B. „Hast Du meine Email erhalten?“.
Wenn ich hingegen es zu meinem Grundsatz mache, dass ich z.B. nur zweimal am Tag meine Emails beantworte, dann lernen das meine Kommunikationspartner auch mit der Zeit und erwarten auch keine unmittelbare Antwort.
Im Grunde müssen wir alle lernen unsere Nachrichten besser zu Prioritisieren.
Eigentlich gibt es nur folgende Kategorien:
Wichtig
Dringend
Wichtig und dringend
Weder wichtig noch dringend
Wichtige Nachrichten, die aber auch noch morgen oder nächste Woche erledigt werden können lassen sich häufig gut mit Emails lösen. Eine solche wichtige Nachricht wäre z.B. die Ausarbeitung einer neuen Erfindungsmeldung. Hier lohnt es sich die Zeit zu nehmen in einem gut formulierten und ausführlichen Text in einer Email die anstehende Aufgabe niederzuschreiben, so dass alle Beteiligten eine gute Grundlage haben. Nachfolgefragen sollte man dann aber mittels anderer Kommunikationsplattformen besprechen, z.B. mit einer Telefonkonferenz.
Dringende Nachrichte, die aber nicht so wichtig sind, kann man mittels chatartigen Programmen, wie z.B. WhatsApp, Skype-Chat & Co. Verschicken. Hier sollte man aber in Kauf nehmen, dass der andere im Moment nicht gestört werden will und daher nicht antwortet. Ein Beispiel für eine dringende, aber eigentlich unwichtige Anfrage wäre z.B. ob der Kollege gleich zum Kaffeetrinken mitkommen will.
Bei wichtigen und dringenden Nachrichten muss man hingegen vereinbaren, dass ich immer nur über einen Kanal kontaktiert werde. Bei wichtigen und dringenden Nachrichten könnte man z.B. vereinbaren, dass immer angerufen werden soll oder dass die Sekretärin über eine spezielle Nummer versucht einen zu erreichen. Schon das Besprechen der Mailbox mit Bitte um Rückruf verbietet sich hier. Nur auf diese Weise kann ich mich als Empfänger darauf verlassen, dass eine solche wichtige und dringende Nachricht zu mir durchdringt und nicht irgendwo in meinem Email-Eingang verborgen liegt oder als hundertste WhatsApp-Nachricht im Posteingang verschüttet ist. Eine solche wichtige und dringende Nachricht wäre z.B. wenn ein Gerichtsvollzieher mit Besichtigungsverfügung beim Mandanten vor der Tür steht.
Wenn man ehrlich ist, sind die wichtigen und dringenden Nachrichten ganz große Ausnahmen, die selbst bei sehr beschäftigten Menschen nur vielleicht einmal im Monat auftreten. Gerade gute Planung im Voraus vermeidet, dass viele wichtige Nachrichten auch dringend werden, daher sollte man, wenn man häufig mit wichtigen und dringenden Nachrichten zu kämpfen hat, seine Tagesplanung genau überprüfen und verbessern.
Weder wichtige noch dringende Nachrichten sollte man übrigens ganz vermeiden oder in die Freizeitstunden (Mittagspause, Kaffeeepause, Feierabend) verlegen und möglichst mit kurzlebigen Kommunikationsmedien (mündlich, nicht gespeicherter Chat, etc.) austauschen.
Ich habe an einer Stelle in meinem Blog über den „Flow“ gesprochen, jenes Gefühl der fokussierten Arbeit, bei dem man die Zeit vergisst und die Arbeit produktiv von der Hand geht. Auf diese Weise kann man stundenlang über einem Thema brütenund merkt noch nicht einmal wie schnell die Zeit vergeht.
Bei aller „Arbeitswut“ ist es aber genauso wichtig regelmäßige Pausen einzubauen, da diese die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit erhöhen.
Daher solltest Du, wenn Du mit dem intensiven Lernen beginnst, unbedingt auch ein paar Grundregeln zu regelmäßigen Pausen berücksichtigen:
Spätestens alle zwei Stunden solltest Du eine kurze Pause von 5-10 Minuten machen. Es gibt hierfür übrigens kleine Programme wie z.B. „Time-Out“, die Dich regelmäßig an die Pause erinnern.
Rituale helfen nicht nur beim Überwinden des Inneren Schweinehundes zu Beginn einer Aufgabe, sondern helfen auch beim Pausieren. Zum Beispiel eine Kaffeepause am Vormittag oder eine Spazierpause am Nachmittag.
Die Pause sollte eine echte Abwechslung von dem sein, was Du gerade tust. Beim Lernen ist das in der Regel eine sitzende Tätigkeit im Büro oder Lernraum. Hier bietet es sich an wirklich eine kurze Runde an der frischen Luft und bei Sonnenlicht einzubauen. Das bringt den Kreislauf in Schwung und verbessert auch die Laune. Auch kurze Auflockerungsübungen können das Wohlbefinden steigern.
Natürlich sollte man für Pausen nicht warten, bis man vor Erschöpfung nicht mehr kann. Vielmehr sollten Pausen nach Abschluss einer Arbeit oder spätestens bei ersten Ermüdungszeichen gehalten werden.
Wenn man es sich einrichten kann, kann auch ein nachmittäglicher „Power Nap“ Wunder wirken. Gerade um die Mittagszeit kämpfen viele darum ihre Konzentration hoch zu halten.
Die Vorteile des „Powernapping“ sind in vielen Studien inzwischen belegt:
„Powernapping“ wirkt sich positiv auf das Kurzzeitgedächtnis aus.
„Powernapping“ steigert die Leistung.
„Powernapping“ reduziert das Gewicht: Müde Menschen haben einen größeren Appetit auf fette und süße Lebensmittel.
„Powernapping“ schützt vor Herzkrankheiten: Wenn Sie drei Mal wöchentlich mittags eine halbe Stunde schlafen, können Sie Ihr Herzinfarktrisiko um 37 Prozent senken.
„Powernapping“ macht gute Laune: Wer wenig geschlafen hat, ist schnell gereizt. Ein Schläfchen steigert die Konzentration von Serotonin im Blut, einem Hormon, das die Stimmung hebt.
„Powernapping“ beugt Erschöpfungszuständen vor.
Dabei sollte man allerdings beachten, dass der Kurzschlaf nicht mehr als 20-30 Minuten dauern sollte. Die optimale Zeit ist zwischen 13 und 14 Uhr, am besten nach der Mittagspause. Damit es mit dem Einschlafen klappt, kann man sich Entspannungsmusik auf die Ohren spielen oder Entspannungstechniken wie Yoga oder autogenes Training üben.
Gerade die Lerntypen, die zur „Aufschieberitis“ oder Prokrastination neigen, kennen das: Man sieht sich einer Aufgabe gegenüber und kann sich einfach nicht überwinden mit dieser zu beginnen. Man verschiebt den Beginn der Aufgabe immer weiter in die Zukunft und irgendwann bricht das große Chaos aus, weil die Prüfung schon bald bevor steht.
Dieses Vermeidungsverhalten ist auch ganz natürlich: Unser Körper will sich vor unangenehmen Aufgaben – und die Vorbereitung auf eine Prüfung zählt zweifellos dazu – schützen.
Routine hilft!
Um die Anfangsschwelle des „Loslegenmüssens“ zu überwinden hilft es häufig „Alltagstrigger“ zu nutzen. Was meine ich damit?
Nun, überlege mal, wie Deine morgendliche Aufstehroutine aussieht. Aufstehen, Duschen, Zähneputzen, Frühstücken, etc. Das alles läuft bei den Meisten so automatisch ab, dass man kaum noch darüber nachdenkt. Und das ist gut so, denn würde man jedes Mal neu anfangen über den Sinn des Zähneputzens nachzudenken, dann könnte es sehr schnell passieren, dass man diese Aufgaben auslässt oder in Frage stellt.
Umso weniger das (bewusste) Gehirn über Tätigkeiten nachdenken muss, umso weniger Chancen gibt es, dass sich hier Widerstände aufbauen, die zur Prokrastination führen können.
Das Tolle ist, dass wir diese Routinen nutzen können um auch neue Aufgaben, wie z.B. regelmäßiges Lernen, ebenfalls zu einer Routine werden zu lassen.
Wenn ich zum Beispiel festlege, dass ich jedes Mal nach meinem Nachmittagskaffee eine halbe Stunde EQE-Aufgaben löse, dann verknüpfe ich die etablierte Routine des Kaffeetrinkens mit dem neuen Verhalten des nachmittäglichen Lernens. Das Kaffeetrinken wird so zum „Trigger“ für ein neues Verhalten, welches mit der Zeit ebenfalls zur Routine wird.
Natürlich muss man dieses neue Verhalten eine Weile beibehalten, damit es zur Routine wird, aber nach einiger Zeit stellt man fest, dass man (fast) nicht mehr über diesen Punkt nachdenkt.
Auf diese Weise kannst Du – allerdings immer in kleinen Schritten – ein umfangreiches Lernroutine-Programm aufbauen, dass durchaus mehrere Stunden umfassen kann.
10 Minuten-Trick
Der 10 Minuten-Trick ist ein Trick mit der Du die Hürde zum Anfang einer Arbeit überwinden kannst. Er funktioniert so: Du machst ein Versprechen mit Dir selbst, dass Du die vorliegende Aufgabe 10 Minuten lang konzentriert ausführen willst. Nach Ablauf der 10 Minuten darfst Du die Aufgabe jederzeit wieder beenden. Dazu kannst Du Dir gerne einen Timer oder ähnliches setzen, allerdings ohne das bei Ablauf der Zeit ein Signal zu hören ist.
Der Trick basiert auf der Erkenntnis, dass wenn Du erst einmal 10 Minuten mit einer Aufgabe beschäftigst bist, Du häufig erkennst, dass Du gute Fortschritte machst und es Dir gar nicht mehr so viel ausmacht, einfach weiter zu machen, bis die Aufgabe zu einem sinnvollen Ende geführt wurde.
Das erstaunliche dabei ist, dass der Trick funktioniert obwohl Du weißt, dass Du Dich gerade selbst austrickst!
Denn wenn erst einmal die Bücher ausgepackt sind, man erst einmal die ersten Prüfungsfragen nachgeschlagen und beantwortet hat, dann ist es gar nicht mehr so schlimm noch eine und noch eine weitere Aufgabe zu lösen.
In vielen Fällen wirst Du dann beim Blick auf die Uhr nach einer Weile überrascht feststellen, dass eigentlich schon viel mehr Zeit vergangen ist als die zehn Minuten, die Du Dir ursprünglich zugestanden hast.
Der „zehn-Minuten“-Trick hilft auf diese Weise sehr einfach über die Anfangsschwelle des „Loslegenmüssens“ hinweg.
Kenne Deine Tageszeiten
Es gibt Morgenmuffel und Frühaufsteher. Und es gibt auch über den Tag verteilt Phasen in denen man mehr Energie für Aufgaben aufwenden kann, als zu anderen Zeiten.
Daher ist es wichtig sich selbst zu kennen und den Tagesablauf entsprechend zu gestalten.
Es macht einfach keinen Sinn, wenn Du als Morgenmuffel Dir vornimmst jeden Morgen vor der Arbeit zwischen 5 und 7 Uhr zu lernen. Selbst wenn objektive Umstände, z.B. das Haus ist ruhig, die Familie schläft noch, auf der Arbeit passiert noch nicht viel, ideal zum Lernen geeignet scheinen. So früh morgens wirst Du nicht die Leistung bringen können, die Du brauchst.
Da ist es sinnvoller z.B. abends nach dem Abendbrot noch 2-3 Stunden in einem ruhigen Lernraum zu verbringen.
Außerdem unterscheiden sich die Aufgaben ja auch. Vielleicht fällt es Dir leichter vormittags aktiv Prüfungsaufgaben zu lösen, während Du nachmittags lieber Kommentare zu Rechtsfragen liest.
Ab 2017 werden Teil A und Teil B umgestellt. Es wird dann nicht mehr getrennte Teile für Chemie und Elektrotechnik/Maschinenbau geben, sondern nur noch jeweils einen A- und einen B-Teil für alle Prüflinge. Die offizielle Verlautbarung der EPA-Prüfungskommission hierzu findet sich hier. Auf dieser Seite finden sich auch Probeaufgaben für die neuen Teile A und B.
Anlass genug für mich hier eine Beispiellösung für den neuen Teil B vorzustellen.
Wie erwartet wird sich nicht viel ändern, ein paar Details aber doch. Für die Chemiker wird ggf. neu sein sich mehr mit den Formaten von mechanischen Ansprüchen beschäftigen zu müssen.
Für Mechniker ist ggf. neu, dass vermehrt Auswahl aus Listen und Bereichen eine Rolle spielen dürften. Doch wer hier die Entscheidungen T 198/84 und T 279/89 bzw. die drei Prüfungskriterien (enger Teilbereich, genügend Abstand, neue technische Lehre) kennt, wird sich hier nicht schwer tun.
Im Grunde bleibt aber das Meiste gleich.
Also los jetzt: Pack Deine Unterlagen für Teil B aus und versuche Deine Lösung. Du kannst es entweder erst einmal alleine versuchen oder gleich meine Musterlösung an die Seite legen.