Archiv der Kategorie: Allgemein

Publikationen der Ämter und Organisationen

Folgende Publikationen vom Europäischen Patentamt und anderen „Ämtern und Organisationen“ finde ich für die Prüfung empfehlenswert:

a. Europäisches Patentübereinkommen – EPÜ

Das Europäische Patentübereinkommen, kurz EPÜ (engl. EPC) ist natürlich die Grundlage für die Prüfung. Du kennst es bestimmt schon aus Deinem beruflichen Alltag im Detail, daher will ich hierzu auch gar nicht viele Worte verlieren. Wichtig ist für die Prüfung, dass man natürlich die aktuellste Auflage des EPÜ besitzen sollte. Das EPÜ gibt es in verschiedenen Versionen:

  • Eine HTML-Version, die vor allem für die Praxis sehr interessant ist, weil man hier gut Artikel und Regeln nachschlagen kann und auch die Querverweise gut verlinkt sind. In der Prüfungsvorbereitung würde ich allerdings nicht hierauf zurückgreifen, da man hier keine eigenen Anmerkungen und Notizen einfügen kann und die Querverlinkungen natürlich das Auffinden des richtigen Rechtstextes sehr vereinfachen. Eine Hilfe, auf die man freilich in der Prüfung nicht zurückgreifen kann.
  • Eine PDF-Version, die man herunterladen und ausdrucken kann; und
  • eine gedruckte & gebundene Buchversion für derzeit 82 €.

Ich habe mich übrigens bei der Prüfung für die gebundene Version entschieden, da ich diese „am handlichsten“ fand. Man kann aber natürlich auch die PDF-Version herunterladen, ausdrucken und sich z.B. in einem Copyshop binden lassen.

b. Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts

Das „Case-Law“ Buch mit der Sammlung der Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts, ist ebenfalls eine wichtige Grundlage für die EQE. Gerade eher exotische Rechtsfragen lassen sich häufig nur vollständig mit Hilfe dieses Buches beantworten. Auch hier gilt natürlich, dass man die aktuellste Version besitzen sollte. Allerdings wird leider das Buch nicht so oft aktualisiert, wie es anhand der lebhaften Rechtsprechung der Beschwerdekammern nötig wäre. So stammt die derzeit (2015) neueste 7. Auflage aus dem Jahr 2013 und umfasst nur die Rechtsprechung bis Ende 2012. Die Lücke in der Rechtsprechung von 2012 bis heute muss man also mittels anderer Methoden schließen.

Auch das Rechtsprechungs-Buch („Case-Law“-Buch) gibt es in drei Versionen:

c. Der PCT-Vertrag (inklusive Regeln)

Da gerade im D-Teil die Fragen zum Patent Cooperation Treaty (kurz: PCT) immer mehr zunehmen, sollte man natürlich auch hiervon eine aktuelle Fassung besitzen.

Hier gibt es zwei Versionen:

d. Nationales Recht zum EPÜ

Das „Nationale Recht zum EPÜ“ ist eine wertvolle Übersicht über die rechtlichen Besonderheiten in den verschiedenen Mitgliedsstaaten.

  • Welche Übersetzungserfordernisse gelten wo?
  • Was ist die verbindliche Fassung einer europäischen Patentanmeldung oder eines europäischen Patents?
  • Was ist bei der Umwandlung der europäischen Patentanmeldung oder des europäischen Patents in nationale Patentanmeldungen zu beachten?
  • Welche nationalen Gebühren werden erhoben?

Alle diese Fragen und noch einige mehr werden übersichtlich im „Nationalen Recht zum EPÜ“ beantwortet. Für die EQE, insbesondere den D-Teil, ist das Buch daher eine wichtige Informationsquelle.

Auch hier gibt es mehrere Versionen:

e. Die PVÜ

Die „Paris Convention for the Protection of Industrial Property“ oder in deutsch die „Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums“ (kurz: PVÜ) ist bekanntlich eine weitere wichtige Säule in den Rechtsgrundlagen des gewerblichen Rechtsschutzes. Als einer der ältesten internationalen Verträge auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ist die PVÜ die Gesetzesgrundlage auf die man sich immar wieder mal beziehen muss. Insbesondere Regelungen zur Priorität (Art. 4 PVÜ) und Inländerbehandlung (Art. 2 I PVÜ) spielen in der Prüfung häufig eine wichtige Rolle.

An dieser Stelle eine kleine Übungsfrage: Wie ist das rechtliche Verhältnis zwischen EPÜ und PVÜ und wo ist das geregelt? (Die Lösung ist hier nachzulesen.)

Es gibt eine PDF-Version der PVÜ (allerdings nur in Englisch).

f. Londoner Übereinkommen

Das „Übereinkommen über die Anwendung des Artikels 65 EPÜ“ kurz „Londoner Übereinkommen“ ist ein fakultatives Übereinkommen, das auf eine Senkung der Übersetzungskosten für europäische Patente abzielt. Die EPÜ-Vertragsstaaten, die das Übereinkommen ratifiziert haben oder ihm beigetreten sind, verpflichten sich, auf die Einreichung von Übersetzungen europäischer Patente ganz oder weitgehend zu verzichten.

Es gibt eine PDF-Version des Übereinkommens (Englisch).

g. Prüfungsrichtlinien des Europäischen Patentamts

Die Richtlinien für die Prüfung enthalten Anweisungen in Bezug auf die praktischen und verfahrenstechnischen Aspekte der Prüfung von europäischen Anmeldungen und Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen und dessen Ausführungsordnung.

Sie sind die Grundlage für jeden EPA-Prüfer bei der Bearbeitung von Patentanmeldungen. Nach einer grundlegenden Reform bestehen die Richtlinien inzwischen aus folgenden Kapiteln:

  • Teil A: Richtlinien für die Formalprüfung
  • Teil B: Richtlinien für die Recherche
  • Teil C: Richtlinien für die verfahrensrechtlichen Aspekte der Sachprüfung
  • Teil D: Richtlinien für das Einspruchsverfahren und das Beschränkungs- bzw. Widerrufsverfahren
  • Teil E: Richtlinien für allgemeine Verfahrensfragen
  • Teil F: Die europäische Patentanmeldung
  • Teil G: Patentierbarkeit
  • Teil H: Änderungen und Berichtigungen

Man sieht, dass hiermit also eigentlich alle Teile des Anmeldeverfahrens, von der Einreichung bis zur Erteilung (und darüber hinaus) abgedeckt werden.

In der Prüfung, insbesondere in Teil D, kommt es immer wieder vor, dass sich einige Fragen sehr gut mit Hilfe der Richtlinien lösen lassen. Insbesondere, da diese an den wichtigen Stellen Querverweise auf die relevanten Artikel, Regeln, Entscheidungen und evtl. sogar Mitteilungen des Präsidenten enthalten.

Im Grunde kann man daher die Richtlinien wie eine aus Sicht des EPA kommentierte Fassung des EPÜ verstehen (inklusive ein paar Ausführungen zum PCT und nationalen Regelungen).

Auch die Richtlinien gibt es in verschiedenen Versionen:

Da die Richtlinien mit über 800 Seiten (!) sehr umfangreich sind, empfehle ich für die Prüfung die Richtlinien so auszudrucken, dass vier Blätter auf einer Druckseite ausgedruckt werden (also Adobe-Druckereinstellung: zwei Seiten pro Druckblatt und beidseitiger Druck, horizontale Seitenanordnung, Ausrichtung Hochformat, „an langer Kante spiegeln“). So verringert man die Zahl der Seiten auf ca. 200 und kann die Richtlinien z.B. in einem Copyshop binden lassen (man sollte hier auf eine haltbare Bindung Wert legen).

Auf diese Weise kann man die Richtlinien noch gut lesen (mit normalen Augen 😉 und hat sie in einem handlichen Format für die Prüfung parat.

Wenn man dann noch zumindest die Kapitel mittels beschrifteten breiteren Post-it Haftstreifen markiert, findet man auch in der Prüfung relativ schnell den gesuchten Abschnitt.

Weitere nützliche Referenzen sind:

Bücher und Kommentare

Die hier genannten Bücher und Kommentare sind nicht nur für die Prüfung, sondern häufig auch für das „echte“ Leben relevant, so dass sich die Anschaffung eigentlich immer lohnt.

a.
Bremi: The European Patent Convention

Tobias Bremi hat mit seinem Buch „The European Patent Convention …“ eine schöne Einleitung zum EPÜ-Patentverfahren geschrieben, welches sich gerade an Einsteiger und insbesondere an Prüflinge in der Vorbereitung auf die EQE richtet.

In einer angenehmen und leicht zu lesenden Sprache geht er in seinem Buch auf alle wichtigen Punkte des Verfahrens ein. Kontrollfragen am Ende der jeweiligen Kapitel erlauben es zu überprüfen, ob man auch wirklich alles verstanden hat und wo man eventuell sein Wissen noch nachbessern muss.

b. Trinks: PCT in der Praxis

Was „der Bremi“ für das EPÜ-Verfahren ist, ist „der Trinks“ für den PCT. Gerade da meiner Meinung nach der PCT deutlich komplexer aufgebaut ist als das EPÜ, besteht hier einfach eine großes Bedürfnis nach einer guten Einführung in den PCT. Ansonsten verliert man sich schnell im Gewirr der Referenzen und Querverweise.

Ole Trinks gelingt es mit seinem Buch den PCT verständlich zu machen (übrigens auf Deutsch!). Natürlich kann das Buch mit seinen rund 233 Seiten nicht alle Aspekte des PCT im Detail abdecken, aber es verhilft dem Leser zu einem guten Einstieg in die Materie.

Sprachlich ist das Buch zwar nicht ganz so flüssig zu lesen wie z.B. „der Bremi“, da es sich doch in weiten Teilen auf direkte Zitate der PCT-Artikel und -Regeln beschränkt, die von nur kurzen Kommentaren unterbrochen werden. Aber allein die Tatsache, dass hier die relevanten Regeln und Artikel thematisch sortiert zu finden sind, hilft einem – sowohl in der Prüfungsvorbereitung als auch in der Prüfung selbst – schneller die richtigen Antworten zu finden.

c. Gall: Die europäische Patentanmeldung und der PCT in Frage und Antwort

Günter Gall ergänzt meiner Meinung nach mit seinem Buch die beiden zuvor genannten Bücher ausgezeichnet. Der größte Unterschied zu den bisher genannten Büchern ist, dass er sein Buch konsequent auf in der Praxis immer wiederkehrende Fragen ausgerichtet hat.

In den verschiedenen Kapiteln führt Gall erst in das jeweilige Thema ein und stellt dann am Ende Fragen an den Leser, die im Buch dann an anderer Stelle ausführlich beantwortet werden. Mit dieser „eingebauten Lernkontrolle“ eignet sich das Buch natürlich bestens zur Vorbereitung auf die EQE (insbesondere für Teil D).

d. Visser: „The annotated European Patent Convention“

Derk Vissers „The annotated European Patent Convention“ ist wohl der international am häufigsten verwendete Kommentar bei Fragen rund um das EPÜ.

Dabei zitiert „der Visser“ alle relevanten Artikel, Regeln, Protokolle, etc. zum EPÜ, bringt sie in eine sinnvolle Ordnung und fügt an den passenden Stellen noch Erklärungen und Ergänzungen hinzu.

Somit wird auch deutlich was „der Visser“ kann und was nicht: Er kann nicht als echtes „Lehrbuch“ verwendet werden, welches man von Anfang bis Ende durcharbeitet. (Jedenfalls finde ich ein solches Vorgehen sehr beschwerlich).

Er eignet sich allerdings hervorragend als Nachschlagewerk, um zu einer spezifischen Fragestellung die richtige Antwort zu finden. Insbesondere in der Prüfung daher von großem Wert.

e.  Köllner: PCT-Handbuch: Texte – Zusammenhänge – Erläuterungen

Malte Köllners „PCT-Handbuch“ ist eine weitere Methode sich dem PCT anzunähern. Ähnlich wie „der Trinks“ oder „der Visser“ zitiert auch er alle relevanten PCT-Artikel, -Regeln und -Richtlinien, etc. und brignt sie in eine logische und sortierte Abfolge.

Malte Köllner beschreibt selbst in seinem Vorwort sein Buch sei kein Kommentar, sondern als eine Arbeitshilfe anzusehen.

Die Hauptaufgabe des Buches ist die Beantwortung einer konkreten Frage: Wo steht was im PCT?

Das ganze Buch ist auf diese Frage ausgerichtet: Ein gutes Inhaltsverzeichnis, ein alphabetisches Sachregister und zahlreiche Querverweise und Erläuterungen in kodensierter Form zeichnen „den Köllner“ aus.

Ich finde es auch positiv, dass man „dem Köllner“ immer noch ansieht, dass er einst als Skript für die EQE geschrieben wurde (was übrigens auch Einblick in die Detailtiefe gibt, mit der man sich auf die EQE vorbereiten sollte). Es steht eigentlich alles drin und verzichtet gleichtzeitig auf Überflüssiges.

Sein großer Vorteil gegenüber „dem Visser“ ist, dass auf Deutsch geschrieben ist. Klar, wir beherrschen alle auch Englisch, aber wenn man die Prüfung auf Deutsch ablegt, kann es von unschätzbarem Vorteil sein, wenn man direkt aus dem Buch den gesamten relevanten Artikel inklusive Regeln und sonstigen Verordnungen einfach abschreiben kann, während man beim Visser erst übersetzen muss (ganz schlecht bei Rechtstexten) oder parallel im mitgeführten PCT erst nach der deutschen Fassung suchen muss.

Im Vergleich zum „Trinks“ fällt auf, dass der Köllner trotz Verzicht auf Kommentare deutlich dicker ist. Ein klarer Hinweis auf die unterschiedliche Detailtiefe beider Bücher.

Kurz: Der Köllner ist ein sehr gutes Nachschlagewerk für den fortgeschrittenen Prüfling und eignet sich vor allem für die Endphase der Prüfungsvorbereitung und natürlich für die Prüfung selbst.

f. Kley-Kommentar zum EPÜ 2000 (inklusive Mindmaps)

© Mfh Verlag

© Mfh Verlag

Ein weiteres wichtiges Buch, sowohl für die Vorbereitung auf die Prüfung, als auch als Nachschlagewerk in der Prüfung selbst, stellt der Kommentar zum EPÜ 2000, auch bekannt als Kley-Kommentar  dar.

Er ist, glaube ich, der mit Abstand beste Kommentar zum EPÜ. Alle EPÜ-Artikel sind durch die entsprechenden Regeln, Entscheidungen, Mitteilungen, Richtlinien und Erläuterungen ergänzt, so dass man auf einen Blick alle relevanten Informationen zu dem Artikel sehen kann.

Außerdem wird der Kommentar durch Ergänzungslieferungen zweimal im Jahr aktualisert, was natürlich eine Garantie dafür ist, dass man auch in der Prüfung selbst neuere Entwicklungen der Rechtsprechung abgebildet findet.

Leider sind die Mind-Maps, die ich einst lobend erwähnt hatte, nicht mehr im Kommentar enthalten, da es zu schwierig war diese aktuell zu halten. Außerdem war ich immer ein Fan davon, sich selbst Mind-Maps zu Themengebieten zu erstellen, da man sich so noch viel besser an das Thema erinnert.

Ein kleiner Nachteil vom Kley-Kommentar ist, dass er in zwei Leitz-Ordnern geliefert wird, also kein gebundenes Buch darstellt. Dies ist aufgrund der vielen Ergänzungslieferungen technisch anders kaum lösbar. Leider verbrauchen die Ordner bei der Prüfung selbst viel zu viel Platz auf dem in der Regel viel zu kleinen Schreibtisch.

Ich empfehle daher sich eine Kopie des Ordners anzufertigen (natürlich nachdem man den Kommentar offiziell gekauft hat und nur für private Zwecke) und die Blätter dann im Copyshop mit einer festen Bindung zu versehen. Alternativ könnte man auch Jalema Abheftbügel oder ähnliche stabile, platzsparende Abheftsysteme nutzen.

Übrigens, und das ist wahrscheinlich vor allem für die fertigen Anwälte interessant, gibt es auch eine digitale Version des Kley-Kommentars. Zum Nachschlagen noch einfacher und dabei noch aktueller, da die digitale Version viermal im Jahr aktualisiert wird.

g. Schulte: Patentgesetz mit Europäischen Patentübereinkommen

„Der Schulte“ ist nach wie vor ein Standardkommentar zum Patentgesetz. Neben dem deutschen Patentrecht enthält er auch umfangreiche Abschnitte zum europäischen Patentrecht.

Ist der Kley-Kommentar eher darauf gerichtet schnell zu konkreten Fragestellungen die Lösung zu finden, ist der Ansatz „beim Schulte“ deutlich breiter angelegt. Wer sich mehr mit den Absichten des Gesetzgebers und den Hintergründen zu bestimmten Regelungen befassen will, der wird zum Schulte greifen.

Aber Vorsicht! Manchmal trennt meiner Meinung nach der Autor nicht immer sauber zwischen eigener und allgemein anerkannter Meinung. Außerdem trägt der Autor nach meinem Empfinden manchmal zu sehr die „deutsche Brille“ bei der Bewertung von patentrechtlichen Sachverhalten.

Ich habe „den Schulte“ übrigens zwar zur Prüfungsvorbereitung, aber nicht in der Prüfung selbst verwendet. Das liegt nicht am Buch, sondern eher in dem Umstand begründet, dass es in der Prüfung zu lange dauert, wenn man noch in einem Kommentar Details nachlesen muss. Hier eignet sich der Kley-Kommentar einfach besser.

h. Gruner & Großmann:  Verfahrenspraxis EPÜ und PCT

Copyright Heymanns Verlag

Das Buch „Verfahrenspraxis EPÜ und PCT“ ist eine Neuerscheinung, die seit dem 1. September 2016 erhältlich ist. Die Idee dieses Buches ist es dem Anwalt mittels Checklisten, Musterformulierungen, tabellarischen Übersichten und Praxistipps wichtige Hilfsmittel für die tägliche Arbeit zur Verfügung zu stellen.

Behandelt werden in zahlreichen Kapiteln die Themen Anspruchssatz, Bescheidserwiderung, Einspruch, Übersicht zum EPÜ, Übersicht zum PCT, Übersicht zum Euro-PCT.

Das Buch ist kein Lehrbuch, sondern ist als ein schnelles Nachschlagewerk konzipiert. Somit eignet es sich gerade auch für die EQE, einerseits in der Vorbereitung, andererseits in der Prüfung selbst.

Ich muss sagen, dass mich das übersichtliche Design des Buches sehr angesprochen hat. So werden z.B. in tabellarischer Form die verschiedenen Anspruchskategorien vorgestellt und dem Leser auch gleich ein passender Mustertext an die Hand gegeben. Auf diese Art muss man nur noch wissen, welches Anspruchsformat zutrifft (z.B. zweite medizinische Indikation) und hat dann gleich die passende Formulierungshilfe vorliegen.

Der Aufgabe-Lösungs-Ansatz wird z.B. als Entscheidungsbaum dargestellt, so dass man auch hier schnell die wichtigsten Punkte für eine wirksame Argumentation identifizieren kann.

Hilfreich sind auch die Formulierungsvorschläge z.B. zum Verfassen eines Einspruchs, die sich eng an das annähern, was der Prüfling für Teil-C als eigene Formulierungshilfe ausarbeiten sollte.

Checklisten und eine Zusammenstellung der wichtigsten Artikel, Regeln und Rechtsprechungen zu einem Thema ergänzen das Buch.

Fazit: Ein schnelles, übersichtliches Nachschlagewerk, dass sich sowohl für den Patentanwalt im täglichen Geschäft als auch den Prüfling in seiner Vorbereitung auf die EQE eignet.

Das Buch lässt sich auch direkt von der Seite der Autoren bestellen. Übrigens bieten die Autoren auch eine „Fristenscheibe“ an, die Ihr euch mal ansehen könnt.

Weitere Bücher:

Einleitende Literatur

Wenn Du auf der Suche nach Büchern bist, die Dir Grundlagen vermitteln können, dann bist Du hier richtig.

a. Der Weg zum europäischen Patent – Leitfaden für Anmelder 1. Teil

Der Leitfaden für Anmelder ist eine Publikation des EPA, die eigentlich für patentrechtliche Laien gedacht ist. Allerdings kann man auch als Prüfling diesen Leitfaden als Einstiegsliteratur benutzen. Ich würde daher dieses Buch am Anfang der Prüfungsvorbereitung einmal durcharbeiten, um einen guten Überblick über die Verfahrensabläufe zu bekommen.

Für Einsteiger empfiehlt sich auch ein Blick in das eLearning-Modul des EPA. Dieses erklärt sehr schön den Weg zum Europäischen Patent Schritt für Schritt.

Natürlich ist es jedem selbst überlassen, ob er die Publikation auch zur Prüfung mitnehmen will, aber eigentlich sollte man spätestens in der Prüfung diese Informationen alle im Kopf oder zumindest auf entsprechenden Checklisten oder Mindmaps zusammengefasst haben, so dass man hier unnötigen Ballast sparen kann.

Es gibt auch hier verschiedene Versionen:

b. Der Weg zum europäischen Patent – Leitfaden für Anmelder 2. Teil – (EURO-PCT)

Neben der direkten Einreichung einer Neuanmeldung beim EPA gibt es natürlich auch den Weg über das PCT-Anmeldeverfahren (EURO-PCT). Dieser Weg ist in diesem Leitfaden beschrieben. Im Grunde gilt für diesen Leitfaden das Gleiche wie für den 1. Teil: Er ist besonders für Einsteiger von Interesse.

Es gibt auch hier verschiedene Versionen:

c. PCT-Leitfaden für Anmelder

Auch von der WIPO gibt es einen „Leitfaden“, der das PCT-Verfahren näher erklärt. Dieser ist allerdings sowohl aufgrund seines Umfangs als auch seines Inhalts schon etwas für Fortgeschrittene. Meines Erachtens richtet er sich eher an fertige Patentanwälte und ist für den rechtlichen Laien eigentlich nicht mehr zu verstehen. Dementsprechend sollte man sich erst im späteren Verlauf der Prüfungsvorbereitung mit diesem Leitfaden befassen (oder gleich auf einen guten Kommentar zum PCT zurückgreifen).

PDF-Versionen der PCT-Leitfaden zur nationalen und zur internationalen Phase finden sich hier.

d. Bremi: The European Patent Convention and Proceedings before the European Patent Office (EPC 2000)

Tobias Bremi hat mit seinem Buch „The European Patent Convention …“ eine schöne Einleitung zum EPÜ-Patentverfahren geschrieben, welches sich gerade an Einsteiger und insbesondere an Prüflinge in der Vorbereitung auf die EQE richtet.

In einer angenehmen und leicht zu lesenden Sprache geht er in seinem Buch auf alle wichtigen Punkte des Verfahrens ein. Kontrollfragen am Ende der jeweiligen Kapitel erlauben es zu überprüfen, ob man auch wirklich alles verstanden hat und wo man eventuell sein Wissen noch nachbessern muss.

e. Trinks: PCT in der Praxis

Was „der Bremi“ für das EPÜ-Verfahren ist, ist „der Trinks“ für den PCT. Gerade da meiner Meinung nach der PCT deutlich komplexer aufgebaut ist als das EPÜ, besteht hier einfach eine großes Bedürfnis nach einer guten Einführung in den PCT. Ansonsten verliert man sich schnell im Gewirr der Referenzen und Querverweise.

Ole Trinks gelingt es mit seinem Buch den PCT verständlich zu machen (übrigens auf Deutsch!). Natürlich kann das Buch mit seinen rund 233 Seiten nicht alle Aspekte des PCT im Detail abdecken, aber es verhilft dem Leser zu einem guten Einstieg in die Materie.

Sprachlich ist das Buch zwar nicht ganz so flüssig zu lesen wie z.B. „der Bremi“, da es sich doch in weiten Teilen auf direkte Zitate der PCT-Artikel und -Regeln beschränkt, die von nur kurzen Kommentaren unterbrochen werden. Aber allein die Tatsache, dass hier die relevanten Regeln und Artikel thematisch sortiert zu finden sind, hilft einem – sowohl in der Prüfungsvorbereitung als auch in der Prüfung selbst – schneller die richtigen Antworten zu finden.

Publikationen und Online-Quellen speziell für die EQE

Natürlich gibt es auch zahlreiche Publikationen, die speziell auf die EQE ausgerichtet sind. Und auch im Internet gibt es ein paar Anbieter, deren Seiten ich euch nicht vorenthalten will.

Publikationen für die EQE selbst

Publikationen von Wolters Kluwer, Heymanns Gewerblicher Rechtsschutz

Hinweis: Mir wurden die Bücher vom Verlag kostenlos zur Verfügung gestellt, ich wurde aber bei meiner Bewertung des Buches in keiner Weise vom Verlag beeinflusst.

A-Book (Wäckerlin/Marsman)

How to draft claims and the introductory part of a European patent application and pass paper A of the European Qualifying Examination

Dieses Buch befasst sich, wie man schon aus dem Titel erkennt, mit dem A-Teil der EQE. Die neueste Auflage reagiert hierbei auf die neuesten Prüfungsänderungen in diesem Teil. 

Der Ansatz zur Lösung des Teils A ist sehr detailliert und nutzt unter anderem Tabellen-artige Auflistungen der Merkmale, um die letztlich unterschiedlichen Merkmale zwischen Erfindung und SdT-Dokumenten zu identifizieren. Dieser Ansatz ist für das Verständnis des Aufbaus von Teil A-Aufgaben hilfreich, an manchen stellen aber bisweilen etwas zu ausführlich, so dass der Prüfling in der Prüfung selbst Zeitprobleme bekommen dürfte, sollte er diesen Ansatz 1:1 in der Prüfung umsetzen wollen.

Fazit: Ein umfangreiches Werk, dass sich gerade an den Einsteiger richtet und detailreich auf die verschiedenen Aspekte eingeht, die bei Teil A zu beachten sind. Wer allerdings in der Prüfung die Zeit nicht aus den Augen verlieren will, wird die beschriebenen Techniken anpassen müssen (und z.B. meine schnelleren Ansätze wählen ;-).  

C-Book (Chandler/Meinders)

How to write a successful opposition and pass paper C of the European Qualifying Examination.

Das „C-Book“ ist inzwischen in der sechsten Auflage erhältlich und seit der ersten Auflage kontinuierlich verbessert worden. Die neueste Edition fokussiert insbesondere auf drei Aspekte, die sich bei Befragungen von „Re-Sittern“ als besonders problematisch im Umgang mit Teil C herausgestellt haben: Ausreichender Detailgrad um nicht unnötig Punkte auszulassen, gutes Zeitmanagement und Schwerpunkt auf die Argumentation bzgl. erfinderischer Tätigkeit.

Also genau die Punkte auf die auch ich in meinem Blog Bezug nehme.

Hierzu werden verschiedene Methoden erläutert und angewandt: Vor allem der so genannte Matrix-Ansatz und eine Variante des „Analyse-Bogens“. Nach der Vorstellung und Übung der verschiedenen Methoden folgen die Kapitel, die sich mit spezifischen, wiederkehrenden Fallkonstellationen befassen, z.B. die Prioritäten der Ansprüche, Interpretation der Ansprüche, Bewertung des Standes der Technik, erfinderische Tätigkeit, Erweiterungen, Zahlenbereiche, etc. Abgeschlossen wird das Buch mit einem Kapitel, welches über die häufigsten Fehler und Fallstricke reflektiert.

Fazit: Insgesamt also ein sehr umfangreiches Werk für die Vorbereitung auf den C-Teil der EQE. Wichtig ist allerdings auch hier der Transfer der theoretischen Überlegungen in „Echtzeit-Anwendung“, also die Anwendung der diversen Methoden unter Realbedingungen, z.B. beim Lösen von Überungsaufgaben ohne Hilfsmittel und unter der echten Zeitbeschränkung, um die Methode zu identifizieren, die einem persönlich am besten liegt und unter den gegebenen Prüfungsbedingungen zu den besten Ergebnissen führt.

D-Book (Rudge)

How to answer legal opinions, draft legal opinions and pass Paper D of the European Qualifying Examination.  

Das D-Book ist in drei Teile aufgeteilt: Teil A umfasst allgemeine Hinweise zum Teil D und wie man sich am besten darauf vorbereitet. Anhand einiger Beispiele kann man einen Eindruck über die Tiefe der Fragen erlangen. Die Teile B und C befassen sich mit den relevanten Gesetzestexten und Entscheidungen unter dem EPÜ bzw. dem PCT. Dabei hat man sich an den „Lebensphasen“ der Patentanmeldung und des Patents orientiert, um dem ganzen eine logische Struktur zu geben. In der nun siebten Auflage von 2019 sollten alle Angaben auch vergleichsweise aktuell sein.

Fazit: Das D-Book ist das dickste (490 Seiten) der drei Bücher aus der Reihe. Ich halte es für nahezu ideal, um sich auf die Fragen des D-Teils vorzubereiten, allerdings sollte man es nicht als einzige Vorbereitungsquelle nutzen, sondern eher als ein Verzeichnis der Problemstellungen ansehen, die dem Prüfling im D-Teil begegnen können.

Was meine ich damit?

Nun, wie die meisten Prüfungsunterlagen wurde es anhand vergangener Prüfungen zusammengestellt und befasst sich daher primär mit Lösungen der darin vorhandenen Problemstellungen. Wenn man sich aber auch „auf die Zukunft gerichtet“ vorbereiten will, dann sollte man sich die Zeit nehmen, anhand der im D-Book gelisteten Entscheidungen und Problemfelder, die Punkte nochmals in der „Primärliteratur“ nachzulesen. So ist z.B. zwar das Lesen einer gesamten G-Entscheidung aufwändiger, als nur das Lesen der Headnote oder einer kurzen Zusammenfassung, gleichzeitig erarbeitet man sich aber ein besseres Verständnis der Erwägungsgründe und der Entwicklung der Entscheidung, welches auch beim Lösen neuer Probleme helfen kann. 

Weitere Büchertipps:

Online-Quellen

Checkliste für die „Toolbox“

Hier findest Du eine einfache Checkliste mit deren Hilfe Du sicherstellen kannst beim Packen für die Prüfung nichts zu vergessen.

Werkzeugkasten

Wenn es daran geht für die Prüfung zu packen, dann solltest Du unbedingt eine Checkliste nutzen, um sicherzustellen, dass Du nichts vergisst. Ich habe übrigens meinen „Prüfungskoffer“ schon ein paar Wochen vor der Prüfung gepackt und für meine letzten Übungsprüfungen unter Realbedingungen genutzt. So fiel mir relativ schnell auf, wenn ich etwas vergessen hatte und hatte noch Zeit meine Sammlung zu ergänzen.

Folgende Dinge sollte man ungefähr dabei haben…

1. Unterlagen für die Prüfungszulassung

Für die Prüfung benötigt man ein paar Unterlagen, die man auf keinen Fall vergessen sollte, wenn man nicht bei der Prüfung vor verschlossenen Türen stehen will.

  • Platzkarte für die europäische Eignungsprüfung
  • Zulassung zur europäischen Eignungsprüfung
  • Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)

2. „Schreiben und Markieren“

Wie ich schon in meinem Beitrag zum Thema „Schreibwerkzeug“ geschrieben habe, ist ein deutliches Schriftbild sehr wichtig. Weiterhin benötigt man natürlich auch Werkzeuge, um Textstellen gut zu markieren (insbesondere Schlüsselworte) und für die diversen „ausschneiden-und-kleben“-Techniken (insbeosnder bei Teil C) sind Klebestift, Schere, usw. vorgesehen.

3. „Heften und Sortieren“

Da Zeit ein wichtiger Faktor ist, braucht man Hilfsmittel, die einem das Auffinden sowohl der mitgebrachten Unterlagen, als auch der Prüfungsunterlagen erlauben. Genauers beschreibe ich in meinem Beitrag „Ordnung auf dem Tisch„.

4. „Lesehilfen“

Ob man wirklich eine Lesestütze braucht, überlasse ich jedem selbst (mir war das etwas zu viel). Aber Hilfsmittel um wichtige Punkte in Büchern zu markieren und Buchstützen, damit man die Bücher möglichst platzssparend auf dem Tisch unterbringen kann sind durchaus hilfreich. Denn nicht vergessen: der Platz auf den Tischen ist eigentlich an jedem Prüfungsort ein Problem.

5. „Unterlagen“

6. „Essen & Trinken“

  • Traubenzucker
  • Belegte Brote (Brotbox nicht vergessen)
  • Banane, Apfel
  • Wasser, Kakao, Isotonisches Getränk

7. „Sonstiges“

Ergänzungshinweise zur Checkliste nehme ich natürlich gerne unter patentanwalt.riffel(at)gmail.com entgegen.

Hinweis: Für die hier verlinkten Artikel bekomme ich eine Vermittlungsprovision von Amazon, wenn ihr darüber den Artikel bestellt. Euch entstehen dadurch keine Mehrkosten. Ich empfehle hier nur Artikel, die ich selbst in der EQE genutzt habe und für nützlich befunden habe. Ihr könnt natürlich gerne auch andere, vergleichbare Hilfsmittel anderer Firmen und Anbieter kaufen.

Detaillierter Ablauf von Teil A

Im Teil A geht es um das Verfassen eines neuen Anspruchssatzes und einer (rudimentären) Beschreibung anhand der Wünsche und Angaben des Mandanten und im Lichte zweier SdT-Dokumente.

Die Bearbeitung von Teil A lässt sich in folgende Schritte einteilen:

1. Allgemeine Vorbereitung (5 Minuten)

Mit dem Erhalt der Arbeit solltest Du erst einmal alle Prüfungsblätter entklammern, lochen und abheften. Zum Abheften nimmst Du am besten einen vorbereiteten Ordner, der hier näher beschrieben wird.

Während des Schreibens auf die Prüfungsblätter solltest Blätter für die Abgabe mit einem hellem Marker (oder weichem Bleistift) nach folgendem Schema vornummerieren:

  • Ansprüche: A-1, A-2, A-3, etc.
  • Beschreibung: B-1, B-2, B-3, etc.
  • Mandantenschreiben (in der Regel nicht nötig): M-1, M-2, M-3, etc.

Auf das Blatt B-1 kannst Du schon folgenden Text schreiben:

<Seite B-1>

Verwendete Abkürzungen:

Art. = Artikel (des EPÜ 2000)
R. = Regel (des EPÜ 2000)

RiLi = Prüfungsrichtlinien des EPA
S. = Seite
Z. = Zeile
(n)SdT = (nächstliegender) SdT
PA = Patentanmeldung
D1 = Dokument 1
D2 = Dokument 2
erf. Tät. = erfinderische Tätigkeit

Beschreibungseinleitung
Die Erfindung betrifft …

Diese ersten Handlungen helfen Dir die Prüfungsroutine einzuleiten und Dich selbst erst einmal zu beruhigen. Außerdem hast Du schon ein Arbeitsergebnis vorliegen (auch wenn es in dieser Form noch keine Punkte bringt).

2. Schreiben des Anmelders lesen und „verarbeiten“ (1 Stunde)

In Teil A hast Du genügend Zeit das Schreiben des Anmelders zweimal bis dreimal zu lesen und genau das würde ich auch tun.

Bei ersten Durchgang versuchst Du in der „Adlerperspektive“ die Erfindung einfach nur zu verstehen und allgemeine Notizen festzuhalten, beim zweiten Durchgang geht es dann an die „Analyse“ in der „Maulwurfperspektive“. In diesem Durchgang achtest Du besonders auf Schlüsselworte und -bemerkungen die Du mit verschiedenen Marker-Farben markierst.

a. Es hilft dabei die Absätze je nach ihrem Schwerpunkt zu beschriften:

  • Stoff
  • pharmazeutische Zusammensetzung/Formulierung
  • Verfahren
  • Verwendung (medizinische/nichtmedizinische Verwendung)
  • etc.

b. Hinweise auf „essentielle“ Teile der Erfindung. Diese Teile sollten sich nach Möglichkeit alle im endgültigen Anspruchssatz wiederfinden. Häufige Schlüsselworte sind:

  • „besonders […]“
  • „signifikant verbessert“
  • „stark erhöht“
  • „muss“
  • „essentiell“
  • „wichtig“

c. Hinweise auf „nice-to-have“-Merkmale (meist Merkmale für mögliche abhängige Ansprüche). Häufige Schlüsselworte sind:

  • „alternativ“
  • „wahlweise“
  • „ebenfalls gute Ergebnisse“
  • „vorzugsweise“
  • „erhöht“
  • „geeignet“
  • „fakultative Bestandteile“

d. Hinweise auf Erfindungsteile, die nicht schützenwert sind oder gar nicht ausführbar (ggf. findet sich auch ein Hinweis im Mandantenschreiben). Häufige Schlüsselworte sind:

  • „keine Wirkung“
  • „keine Reaktion“
  • „zu langsam“
  • „wirtschaftlich uninteressant“
  • „mindert die Effizienz“
  • „nicht wesentlich“
  • „erhebliche Zusatzkosten“

e. Hinweise auf mangelnde Neuheit oder mangelnde erf. Tätigkeit. Häufige Schlüsselworte sind:

  • „bekannt“
  • „handelsüblich“
  • „normalerweise“
  • „sind Standard“

f. Markierungen für eine spätere Aufgabe-Lösungs-Argumentation:

  • „NachT“: Nachteile im SdT
  • „OA“: objektive Aufgabe
  • „L“: Lösung(en)

g. „Ungewöhnliche“ Hinweise oder scheinbare Definitionen:

    • Wünsche des Mandanten. Diese sind wichtig, da hier die Prüfungsabteilung zu den Prüflingen spricht. Wenn der Mandant z.B. keine Verfahrensansprüche will, dann sollte man tunlichst keine Zeit drauf verwenden, da es hierfür wahrscheinlich keine Punkte geben wird.
    • Definitionen sind evtl. wichtig zur Überwindung von (Un)klarheitseinwänden
    • „Ungewöhnliche Hinweise“ können z.B. Hinweise auf einen technischen Effekt sein, der eine besondere Aufmerksamkeit verdient. So ist denkbar, dass die Erfindung nicht über die gesamte Breite ausführbar ist, oder dieser Effekt einem speziellen Anspruch abgedeckt werden muss oder gar die Einreichung einer Teilanmeldung nötig wird. Zum Beispiel: „Wenn das Bindemittel XY ist, müssen 0,3 – 0,8% eines Vernetzungsmittels zugegeben werden, um die Stabilität zu erhalten.“

h. Testsysteme gut verstehen!

Nimm Dir die Zeit die beschriebenen Testsysteme gut zu verstehen und auf die Tabellen anzuwenden. Im Chemie A-Teil läuft es eigentlich immer auf den Abgleich mehrerer Tabellen hinaus. Hier muss man erkennen, welche Parametergruppen aufgrund welcher Eigenschaften interessant sein könnten. Daher sollte man sich folgende Fragen gut beantworten bzw. in der Tabelle markieren:

  • Welcher Parameter wird hier wie gemessen?
  • Was sind gute, was sind schlechte und was sind herausragende Messwerte?

Merkmals-Analyse-Tabelle

Außerdem nutzt Du diesen, oder einen dritten Durchgang dazu die Merkmals-Analyse-Tabelle auszufüllen. Das bedeutet, Du trägst für jedes Merkmal den allgemeinen Oberbegriff, sowie offenbarte Beschränkungen und (Teil)-Bereiche ein.

In der nachfolgenden Abbildung habe ich dies für das Merkmal „Storage Layer“ aus dem Mock-Trial-Paper A durchgeführt.

3. Analyse der SdT-Dokumente D1 und D2 (1 Stunde)

Bei der Analyse der SdT-Dokumente ist größte Sorgfalt geboten. Bedenke: Wir wollen „Lücken“ im Schutzbereich finden den weder D1 noch D2 abdecken. Diese Analyse ist daher der eigentliche Kern des A-Teils und sollte daher möglichst ohne Fehler durchgeführt werden!

  • Zuerst markierst Du D1 mit Orange und D2 (z.B.) in Pink.
  • Dann liest Du beide Dokumente erst einmal im Schnelldurchgang durch um sie zu verstehen.
  • Im zweiten Lesedurchgang markierst Du alle Merkmale, die schon durch D1 vorweg genommen sind, in der Merklmals-Analysetabelle mit Orange.

  • Dann markierst Du alle Merkmale, die schon durch D2 vorweg genommen sind, in der Anmeldung mit Pink.

  • Danach kannst Du noch alle übrig gebliebenen Teile, also jene die nicht durch D1 und D2 vorweg genommen sind, grün markieren.

  • Danach habe ich nochmals alle Markierungen überprüft, um sicher zu stellen, dass ich nichts falsch markiert habe (insbesondere die grünen Teile).

Normalerweise kann man schon mit dieser Methode einen guten Überblick über die „übrig gebliebene“ Erfindung bekommen. Ich habe die Benutzung der Analysetabelle in diesem Beitrag nochmals genauer erklärt.

4. Entwurf des neuen Anspruchssatzes (30 Minuten – 1 Stunde)

Wenn Du Dir nun die „grünen Merkmale“ ansiehst, dann musst Du noch überprüfen, welche der Merkmale auch einen spezifischen „technischen Effekt“ verursachen. Denn diese sind nicht nur neu gegenüber dem SdT, sondern wahrscheinlich auch erfinderisch.

In der Regel wird es nur ein paar „lohnende“ Merkmale geben, die sich dementsprechend auszeichnen und Du wirst feststellen, dass wahrscheinlich je eines dieser Merkmale meist ausreicht um jeweils einen Anspruch „neu und erfinderisch“ werden zu lassen.

Doch diese Merkmale reichen noch nicht. Du musst Dir als nächstes auch deine Schlüsselworte ansehen. Insbesondere die „essentiellen“ Merkmale müssen meist in die unabhängigen Ansprüche aufgenommen werden um auch das Erfordernis des Ausführbarkeit zu erfüllen.

Außerdem solltest Du natürlich auch die Wünsche des Mandanten nochmals lesen um auszuschließen, dass Du eine Anspruchskategorie entwirfst, die nicht gewünscht ist. Außerdem findet sich meist auch ein Hinweis im Mandantenschreiben welche Kategori(en) besonders bevorzugt sind.

Gibt es keinen eindeutigen Hinweis auf die Anspruchskategorie, so gilt natürlich:

  • Stoffanspruch > Verfahrensanspruch > Verwendungsanspruch > alles andere.
  • Am Ende sollte der Anspruch 1 den breitesten Schutz darstellen, den man vernünftigerweise bekommen kann.
  • Identifiziere ich mehrere Kategorien, so wähle ich für jede (sinnvolle) Kategorie einen unabhängigen Anspruch.

Steht der Satz aus 1-3 unabhängigen Ansprüchen, dann überprüfst Du natürlich die Ansprüche nochmals darauf, dass sie sich nicht doch schon im SdT wiederfinden.

Im Zweifelsfall nimmst Du lieber ein Merkmal mehr in den Anspruch hinein (gegebenenfalls ein „nice-to-have“-Merkmal) als eines zu wenig.

Am Ende prüfst Du auch noch, ob der nun beschränkte Teil des Anspruchs 1 immer noch eine einheitliche Erfindung darstellt (Lösen alle Kombinationsmöglichkeiten die Aufgabe?) und alle Merkmale klar sind.

Erst wenn Du von Deinen unabhängigen Ansprüchen überzeugt bist überlegst Du Dir noch ein paar abhängige Ansprüche, die bestimmte Ausführungsformen oder Merkmale näher definieren. Hierzu nutzt Du vor allem die „Nice-to-have“-Merkmale in Deiner Schlüsselwortmarkierung.

In der Regel werden nicht mehr als 15 Ansprüche erwartet und daher auch keine Punkte für mehr als 15 Ansprüche vergeben. Du solltest es an dieser Stelle also nicht übertreiben.

Abhaken!

Wenn nicht schon geschehen, solltest Du Dir an dieser Stelle nochmals kurz die Zeit nehmen die Markierungen abzuhaken. Hast Du alle Argumente richtig verwendet? Sind nun alle (grünen) Merkmale angesichts des Anspruchsentwurfes sinnvoll abgedeckt?

Ja? Dann kann es weitergehen…

5. Schreiben der Beschreibung (ca. 20-30 Minuten)

Wenn Du mit Deinem Anspruchssatz zufrieden bist, dann kannst Du Dich an das Schreiben der Beschreibung machen. Hier gibt es drei Teile auf die Du Dich fokussieren solltest:

  • 4-5 Punkte für eine Zusammenfassung der relevanten Aspekte der Dokumente des Stands der Technik D1 und D2
  • korrekte Beschreibung gemäß Regel 42 (1) c) EPÜ (5-6 Punkte)
  • Konsistenz zwischen den Ansprüchen und der Beschreibung (5 Punkte)

Um den Prozess zu beschleunigen solltest Du Dir aus alten Prüfungen eine Formulierungshilfe erstellen, so dass Du die obigen Teile schnell „herunterschreiben“ kannst.

Wenn Du Ausschneide- und Aufklebe-Techniken verwendest, achte darauf, dass der Klebstoff nicht die Seiten zusammenklebt.

Vergiss nicht: Es gibt nur maximal 15 Punkte zu erreichen, also verschwende hier nicht zu viel Zeit, die Du evtl. an anderer Stelle besser verwenden kannst.

6. Endkontrolle (letzten 5-10 Minuten)

In der Endkontrolle sortierst Du alle Blätter und gehst nochmals Deine Unterlagen durch, insbesondere den Notizzettel vom Anfang:

  • Hast Du alle Hinweise des Mandanten beachtet?
  • Hast Du alle „essentielle“ Merkmale möglichst schon in den unabhängigen Ansprüchen geschützt?
  • Sind die wichtigsten „nice-to-have“-Merkmale zumindest in abhängigen Ansprüchen geschützt?

Wenn alles in Ordnung ist, dann nummerierst Du noch Deine Seiten diesmal mit einem dokumentenechten Stift (nach dem Schema [Seitenzahl]/[Gesamtzahl]) und gibst alles ab!

Viel Erfolg!

 

 

 

 

 

10+1 Regel für den richtigen Mindset

Neben der fachlichen Vorbereitung ist die richtige Einstellung, also der richtige „Mindset“ eine wichtige Voraussetzung zum Bestehen der EQE.

Folgende 10 Regeln sollen Dir dabei helfen, diesen richtigen Mindset zu erreichen:

1. Nimm‘ die EQE nicht auf die leichte Schulter

Ich habe einige Prüflinge bei der EQE kennengelernt, die nahezu unvorbereitet an der Prüfung teilnahmen. Der modulare Aufbau und die Möglichkeit die EQE so oft zu schreiben, wie es einem beliebt (und man bezahlen möchte), verführt dazu „Probeschüsse“ abgeben zu wollen.

Ich kann nur jedem raten: Tu das nicht!

Nehmen wir an, Du hast wirklich Glück und bestehst einen Teil auf Anhieb. Dann hast Du immer noch nicht gelernt worauf es bei der EQE ankommt und wirst Dir bei den anderen Teilen entsprechend schwerer tun.

Dann kann es nämlich leicht passieren, dass Du nicht begreifen kannst, warum Du z.B. Teil A auf Anhieb bestanden hast, Teil B, C und D aber einfach nicht gelingen wollen.

Nur die wenigstens gestehen sich in dieser Situation ein, bei dem einen Teil einfach nur Glück gehabt zu haben.

Sie lernen dann häufig auch für die anderen Prüfungen nur halbherzig. Ein Mal hat es doch ganz ohne Vorbereitung geklappt, dann werden die anderen Teile doch mit halbherziger Vorbereitung erst recht klappen, oder?

Mach‘ bitte diesen Denkfehler nicht!

Viel wahrscheinlicher ist ohnehin, dass Du keinen der Prüfungsteile ohne Vorbereitung auf Anhieb schaffst. Schnell ist man dann ein weiteres Mal durchgefallen und kann sich auf diese Weise eine Prüfungsangst vor der EQE „antrainieren“.

Außerdem wird die Vorbereitung auf die EQE mit jeder Prüfung schwerer, nicht leichter.

Warum?

Weil Du die wertvollsten Materialien zur Vorbereitung auf die Prüfung mit der Zeit verbrauchst: Die kommentierten Prüfungen aus den Vorjahren.

Nur diese alten Prüfungen erlauben einen Test unter „Realbedingungen“ und eine gute Selbstkontrolle anhand der Musterlösungen und Prüferkommentare.

Wenn Du einmal eine alte Prüfung geschrieben hast, dann wirst Du Dich auch nach einem Jahr noch an wichtige „Knackpunkte“ der Lösung erinnern und somit nicht mehr unter echten Realbedingungen schreiben können.

Vergiss hierbei auch nicht, dass eigentlich nur die Prüfungen aus den letzten 4-5 Jahren sinnvolle Beispiele zur Vorbereitung darstellen, da die früheren Teile sowohl für andere Prüfungsbedingungen, als auch unter anderen gesetzlichen Vorgaben gestaltet worden sind.

So hat sich z.B. der C-Teil seit 2012 um eine Stunde verkürzt und die gesetzlichen Regeln zum Anmelden von z.B. Teilanmeldungen haben sich in den letzten Jahren geändert.

Also gilt: Gib‘ gleich von Anfang an Vollgas und schreibe die Prüfung immer mit dem Ziel um zu bestehen!

2. „Überakademisiere“ nicht die EQE

Es gibt natürlich auch den umgekehrten Weg: Manche Prüflinge neigen dazu die Prüfung zu einer Wissenschaft zu machen.

Es ist jedoch meine große Überzeugung, dass es besser ist, für sich eine Lösung zu finden, mit der man auch unter Stressbedingungen stabile 60% der Punkte erreicht, anstatt die 100%-Lösung anzustreben.

Natürlich sollte man sich ordentlich vorbereiten und auch sonst jeden (legalen!) Trick nutzen, der einem beim Bestehen der Prüfung hilft (z.B. „niedrig hängende Früchte“ einsammeln), dazu braucht man aber nicht das gesamte EPÜ und den PCT auswendig zu lernen oder auch noch die letzte T-Entscheidung auf Anhieb zu wissen.

Das ist der falsche Weg und verschwendete Energie.

Zielführender ist es auf ausreichend detaillierte Formulierungshilfen, Mindmaps und Checklisten zu setzen und einen guten Werkzeugkasten zu besitzen. Außerdem sollte man sich ein gutes Zeitmanagement für die Prüfung zulegen.

3. Vorbereitung ist die halbe EQE

Eine gute Vorbereitung sorgt dafür, dass Du eben nicht alle Entscheidungen und Gesetzestexte auswendig lernen musst, sondern dass Du sie im Zweifel möglichst schnell finden kannst.

Daher sollte man sich bei seiner Vorbereitung vor allem drauf konzentrieren wiederkehrende Muster zu entdecken, in Formulierungshilfen, Mindmaps und Checklisten zu sammeln und auf diese Weise die maximalen Punkte mitzunehmen.

Um so mehr die Zeit ein limitierender Faktor ist, um so detaillierter sollte hierbei die Vorbereitung sein.

Schäme Dich daher nicht detaillierte Checklisten á la „Erst die Socken, dann die Hose und zuletzt die Schuhe anziehen und schnüren“ zu schreiben.

4. Kenne das Bewertungsschema

Mit diesem Punkt meine ich, dass Du wissen solltest, auf was es die meisten Punkte in den jeweiligen Teilen gibt. Wenn ich weiß, dass ich in Teil A (Chemie) zwischen 70 – 85% der Punkte für einen erteilbaren Anspruchssatz bekomme, dann weiß ich, dass ich auch 70 -85% meiner Zeit hierfür aufwenden werde und nicht meine Zeit mit anderen Aufgaben verschwende.

Wenn ich dann noch weiß, dass ich Null (!) Punkte auf einen Anspruch bekomme der nicht neu ist, dann werde im Zweifel eher einen zu engen Anspruch schreiben, der vielleicht nur 80% der maximalen Punkten bekommt.

Ähnliche Strategien gelten natürlich auch für die anderen Teile. So entspricht in Teil D der kürzere Teil dem früheren DI-Teil und es werden ca. 40 Punkte für diesen Teil vergeben. Also sollte man nicht mehr als 2 der insgesamt 5 Stunden für diesen Teil verwenden. Außerdem bedeutet es, dass man ca. 3 Minuten pro Punkt veranschlagen sollte. Das heißt, wenn ich eine 6 Punkte-Frage habe, dann werde ich maximal 18 Minuten der Beantwortung dieser Frage widmen. Ist die Zeit um, dann gehe ich weiter zur nächsten. Sollte ich am Ende noch Zeit haben, kann ich ja wieder zur Frage zurückkehren.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass für jeden Prüfungsteil gilt, dass man sich vorher eine Punktestrategie zurechtlegen muss.

5. Sammle die leichten Punkte auf, wo immer sie zu finden sind

Abgesehen davon, dass man wissen muss wo die „größten Früchte“ der Prüfung hängen, sollte man auch wissen, welche „niedrig hängende Früchte“ man leicht, gewissermaßen „im Vorbeigehen“ einsammeln kann.

So gilt: „Big fruits first!; and little, but easy fruits, second!“.

Hier hilft auch wieder eine gute Vorbereitung. Wenn ich weiß, dass ich durch einfaches Ausschneiden und Aufkleben sowie einiger Standardsätze aus meiner Formulierungshilfe in wenigen Minuten eine Beschreibung in Teil A anfertigen kann, die große Chancen hat bis zu 15 Punkten zu bekommen, dann nehme ich diese Punkte doch gerne mit.

Diese Regel ist natürlich bei allen Teilen anwendbar.

In diesem Zusammenhang hat auch das Sprichwort: „Der Weg ist das Ziel.“ eine wichtige Bedeutung.

Denn nur allzu oft ist man in der Prüfung voller Freude den Knackpunkt der Fragestellung erkannt zu haben und stürmt auf diese Lösung zu, ohne zu erkennen, dass man auf dem Weg dorthin, z.B. einfach indem man nicht zutreffende Alternativen (kurz!) anprüft oder ein gesetzliche Regelung richtig zitiert, viele wertvolle Punkte auf der Strecke lässt.

Also gewöhnt euch früh an nicht nur die Frage zu beantworten, sondern auch den formalen Weg so zu beschreiten, wie es vom EPA erwartet wird. Manchmal reicht es schon die richtigen Stichworte oder Standardfloskeln zu verwenden um wichtige Punkte zu sammeln.

Hatte ich schon erwähnt, dass Checklisten, Mindmaps und/oder Formulierungshilfen hier wertvolle Begleiter sind (;-)?

6. Kenne den Prüfer

Hand in Hand mit Regel 5 geht diese Regel: Versetzt euch mal in die Lage des Prüfers. Der muss dutzende Prüfungsarbeiten bewerten. Meist in schlechter Handschrift geschrieben und evtl. noch in einer Fremdsprache. Dazu hat er dann eine Musterlösung zur Hand mit der er nun auf „Punktesuche“ in Deiner Arbeit geht, vielleicht die zwölfte an diesem Tag.

Mach es dem Prüfer leicht diese Punkte zu finden!

Dass heißt nicht nur möglichst deutlich und strukturiert schreiben, sondern auch Standardausdrücke, eindeutige Abkürzungen, einheitliche Zitierungen, Stichworte, Paragraphen, etc. zu verwenden.

Dein Ziel muss es sein die Punkte, die der Prüfer auf seiner Checkliste oder Musterlösung hat, möglichst wörtlich zu treffen.

7. Nutze die alten Prüfungsarbeiten perfekt aus

Die alten Prüfungsarbeiten sind „Gold“. Daher verbrauche sie nicht halbherzig. Ich würde empfehlen so viele Prüfungsaufgaben der letzten fünf Jahre wie möglich mit perfektem Werkzeugkasten und unter „Realbedingungen“ zu schreiben.

„Realbedingungen“ bedeutet hierbei: Feste Zeit, keine Hilfsmittel, die in der Prüfung nicht erlaubt wären, keine Pausen, keine Ablenkung, keine Schummelei, etc.

Gehe aber noch einen Schritt weiter: Analysiere nach dem Schreiben die Prüfung und die Rahmenbedingungen kritisch:

  • Hat die angewandte Technik funktioniert?
  • Wo hast Du unnötige Zeit verloren?
  • Wo hast Du unnötige Punkte verspielt?
  • Wie hättest Du Dir helfen können, schneller und besser die richtige Lösung zu finden?
  • Hättest Du bestanden?

Es ist auch eine gute Idee Deine Arbeit von einem Freund in Deiner Lerngruppe korrigieren zu lassen. Es kostet erst einmal ein wenig Überwindung, aber Du wirst erstaunt sein, wo Du Abzüge bekommst, obwohl Du glaubst doch alles genauso geschrieben zu haben.

Aus den genannten Gründen solltest Du Dich also erst einmal darauf konzentrieren gute Unterlagen und Werkzeuge zu erstellen. Übe vielleicht erst einmal mit konstruierten Teilen, Fragestellungen aus der Übungsliteratur oder zeitlich weiter zurückliegenden Prüfungsaufgaben (vor 2009), um ein Gefühl für die Aufgaben zu bekommen und gehe erst dann die echten Prüfungen an.

Es gilt also: Hole das Maximum aus den alten Prüfungsaufgaben heraus!

8. Plane genügend Vorbereitungszeit ein

Ein C- oder D-Teil dauert 5 Stunden. Unter Realbedingungen ist mit Vorbereitung und Nachkorrektur somit schnell ein ganzer Arbeitstag weg.

Selbst A und B-Teile sind mit ihren 3,5 und 3 Stunden nicht wirklich kurz (wenn man noch ca. 1-2 Stunden Vor- und Nachbereitung mit einrechnet).

Man braucht also allein zum Schreiben der Prüfungsarbeiten viel Zeit. Hinzu kommt natürlich die allgemeine Vorbereitung. Um „Part I – Basic Questions for Paper D“ der DeltaPatents durchzuarbeiten, habe ich ca. 14 volle Tage am Stück gebraucht (ca. 6-8 Stunden am Tag). Für „Part II“ nochmals so lange. Inzwischen sind die beiden Teile übrigens in einem Teil zusammengefasst. Es wird aber ähnlich lang dauern diesen Band durchzuarbeiten.

Last but not least, musst Du natürlich auch die Zeit für die Ausarbeitung der Hilfsmittel, wie z.B. Formulierungshilfen und Checklisten mit einrechnen.

Kurz: Die EQE braucht viel Zeit zur Vorbereitung!

Nimm‘ Dir also genügend Zeit und glaube nicht, dass Du das leicht am Feierabend und an ein paar Wochenenden erledigen kannst.

Plane lieber ein bis zwei Urlaube ein und nutze diese Auszeit konsequent zum Lernen.

Wenn Du nicht genug Zeit hast in einem Jahr alle Teile vorzubereiten, dann konzentriere Dich lieber auf einen oder zwei Teile, anstatt zu versuchen die Zeit auf alle Teile aufzuteilen. Schütze Dich hier vor falsch verstandenem Ehrgeiz.

Wenn Du mir nicht glaubst, dann frage mal andere erfolgreiche Absolventen. Du wirst feststellen, dass in den meisten Fällen diejenigen, die auf Anhieb alle Teile bestanden haben, diejenigen sind, die sich genügend Zeit zur Vorbereitung nehmen konnten.

Natürlich ist der Zeitaufwand individuell unterschiedlich. Vielleicht hast Du das perfekte fotographische Gedächtnis und kannst Dir ein 500-Seiten-Lehrbuch an einem Wochenende einprägen. Aber selbst dann wirst Du allein für das Schreiben der Übungsklausuren unter Realbedingungen einiges an Zeit einplanen müssen.

Es gilt also: Nimm‘ Dir genügend Zeit und plane lange im Voraus.

9. Kenne die Prüfungsatmosphäre

Die Prüfung selbst ist, trotz aller Vorbereitungen unter Realbedingungen noch einmal etwas sehr Spezielles.

Inzwischen habe ich eine Übersicht über alle Prüfungsorte erstellt, die Du Dir durchlesen solltest.

Warum ist das so wichtig, sich auch mit dem Prüfungsort zu beschäftigen?

Nun, man befindet sich in einer Situation, in der man ohnehin aufgeregt sein wird. Hier sollte man versuchen, jeden unnützen zusätzlichem Stress zu vermeiden. So sollte man sich z.B. darauf einstellen:

  • Das Ende Februar/Anfang März Schnee in München liegen kann und dann die Anfahrt zum Prüfungszentrum dreimal länger dauert als geplant.
  • Die Strassenbahn Verspätung hat.
  • Man im Stau steht oder keinen Parkplatz findet.
  • Der Prüfungsraum zu kalt oder zu warm ist.
  • Dass es im Prüfungsraum laut ist (Ohropax Soft 10 St.).
  • Dass man nach einigen Stunden in der Prüfung Hunger bekommt und etwas essen (Bananen und Traubenzucker) und trinken (Wasser, Kakao) möchte.
  • Der Tisch zu klein ist (Ablagemöglichkeiten nutzen wie z.B. mit Hängemappen-Transportbox oder Spacebox mit 5 Schübenund Ordnung schaffen).
  • Man die Wanduhren nicht von jedem Platz aus sehen kann, etc.

Es gilt also: Sei auch für diese Eventualitäten vorbereitet!

10. Bilde eine Lerngruppe

Ja, ich weiß, manche lernen lieber alleine. Und in einer frühen Phase, in der man sich erst einmal mit allem vertraut macht, ist es sinnvoll erst einmal alleine zu lernen.

Aber besonders für die gegenseitige Kontrolle der alten Prüfungen, dem Gegenlesen der vorbereiteten Checklisten und Materialien, dem Verständnis bestimmter Techniken und nicht zuletzt der gegenseitigen Motivation ist eine Lerngruppe unverzichtbar.

Nur so erkennst Du Dinge oder Probleme, die Du alleine vielleicht nie beachtet hättest.

Es geht hier auch darum, die eigene Komfortzone zu verlassen.

Denn nach einigen Monaten alleinigem Lernen fängt man an es sich „einzurichten“ und sich einzureden, dass man alles drauf hat. Erst der Kontakt mit anderen bringt einen wieder auf den Boden der Tatsachen zurück.

Allerdings sollte die Lerngruppe auch nicht zu groß sein. Es muss noch eine ordentliche Diskussion gewährleistet sein, ohne ins Unerhebliche abzuschweifen.

Ich denke, dass nicht mehr als 2-4 Personen eine Lerngruppe bilden sollten.

Außerdem müssen die Personen natürlich auch charakterlich und in ihrem Lerntempo zueinander passen.

Dennoch denke ich: Eine Lerngruppe ist eine wertvolle externe Kontrolle der eigenen Leistungsfähigkeit und eine sehr gute Motivationsquelle.

Bonus: 11. Verlasse Dich nicht auf die Kommentare

Klar, ein guter Kommentar (wie z.B. der Kley-Kommentar zum EPÜ 2000) stellt übersichtlich alle Regeln, Richtlinien und Entscheidungen zu einem Thema dar und erlaubt so die souveräne Beantwortung selbst komplizierter Fragen.

Man sollte aber hierbei nicht vergessen, dass die Kommentare und Übungsfragen immer anhand der zurückliegenden Prüfungen überarbeitet und angepasst werden.

Kein Wunder also, dass man selbst exotische Sonderfälle dann im nächsten Jahr in der neuen Ausgabe des Kommentars findet!

Löst man nun die zurückliegenden Prüfungsaufgaben immer erfolgreich mit dem Kommentar, so besteht das Problem, dass man sich bei den zukünftigen exotischen Fragen in der falschen Sicherheit wiegt, dass die Antwort schon im Kommentar zu finden sein wird.

In der echten Prüfung werden aber, wie gesagt, immer wieder auch neue Fragen und Fallkonstellationen präsentiert, die sich so nicht ohne weiteres in der Sekundärliteratur finden lassen.

Die Lösung kann also nur lauten, dass man immer auch die „Primärliteratur“ also vor allem neue Entscheidungen und Mitteilungen im Amtsblatt verfolgen und ggf. den Kommentar entsprechend ergänzen sollte, um auch auf solche Eventualitäten vorbereitet zu sein.

Siehe auch mein Kapitel Literatur.

 

Was ist die EQE?

Falls Du das erste Mal auf die EQE zusteuerst, wirst Du zahlreiche Fragen haben, was die Prüfung überhaupt ist. Ich will Dir hier eine kurze erste Übersicht geben. Links zu weitergehendem Informationsmaterial findest Du am Ende dieses Beitrags.

Nun, die europäische Eignungsprüfung (kurz: EEP) oder European Qualifying Examination (kurz: EQE) ist die Zulassungsprüfung zum europäischen Patentvertreter bzw. europäischen Patentanwalt, die jedes Jahr einmal, meist in der letzten Februarwoche oder der ersten Märzwoche stattfindet.

Wenn Du als Europäischer Patentanwalt Mandanten in Patentfragen vor dem europäischen Patentamt (EPA; engl. EPO) vertreten willst, so musst Du diese Prüfung bestehen.

Die Prüfung besteht aus einer Vorprüfung und einer Hauptprüfung bestehend aus vier Teilen: Teil A, B, C und D.

Die gute Nachricht: Du darfst jeden Teil so oft schreiben bis Du ihn bestanden hast.

Die schlechte Nachricht: Jede erneute Prüfung wird teurer und Du verlierst beim Nichtbestehen viel Zeit, da Du nur einmal im Jahr diese Prüfung ablegen kannst.

Daher ist es empfehlenswert sich möglichst von Anfang an eine gute Lern- und Prüfungsstrategie zurechtzulegen, so dass man mit so wenigen Anläufen wie möglich – idealerweise beim ersten Mal – die Prüfung besteht.

Da in der Vergangenheit laut Prüfungsamt angeblich zu viele Bewerber unvorbereitet in die Prüfung gegangen sein sollen, wurde seit 2012 eine Vorprüfung von 4 Stunden Länge in Form eines „Multiple Choice“-Tests eingeführt, deren Bestehen nun zwingende Voraussetzung zur Zulassung zur Hauptprüfung ist.

Auch die Vorprüfung kann nur einmal im Jahr abgelegt werden und findet in der Regel am Montag in der gleichen Woche wie die Hauptprüfung statt. Du kannst daher nicht die Vor- und die Hauptprüfung im gleichen Jahr ablegen.

Daher musst Du Dich nun noch ein Jahr  früher mit der Prüfung auseinandersetzen und entsprechend noch mehr Zeit für Deine Prüfungsvorbereitung einplanen. Du kannst dies aber auch als einen Vorteil ansehen: „Aufschieberitis“ wird dadurch vorgebeugt.

An dieser Stelle der Hinweis an Dich unbedingt die Anmeldefristen zu beachten. Diese weichen zwischen Vor- und Hauptprüfung ab! In 2016 galt z.B. für die Vorprüfung ein Anmeldezeitraum vom 1. April 2016 bis spätestens zum 2. Juni 2016. Für die Hauptprüfung (Aufgaben A, B, C und D) galt hingegen die Frist vom 14. Juli 2016 bis spätestens 8. September 2016. In beiden Fällen muss die Anmeldung über das Anmeldeportal des EPA erfolgen.

Hier sind die Vorschriften zur Registrierung beim EPA (gemäß Regel 28 ABVEP) zu finden.

Die Hauptprüfung besteht, wie gesagt, aus vier Teilen, die folgende Schwerpunkte haben:

Teil A: Das Verfassen einer europäischen Patentanmeldung (3,5h).

Teil B: Das Verfassen einer Bescheidserwiderung inklusive der Anpassung des Anspruchssatzes (3h).

Teil C: Das Verfassen eines Einspruchsschriftsatzes (5h).

Teil D: Rechtliche Fragen anhand von kürzeren und längeren Einzelfällen (5h).

An den Prüfungszeiten für die einzelnen Teile erkennst Du schon, dass Du die EQE-Hauptprüfung nicht an einem einzigen Tag schreiben kannst. In der Tat ist die Prüfung auf drei Tage verteilt: An Tag 1 wird Teil D geschrieben, and Tag 2 Teil A (Vormittags) und Teil B (Nachmittags) und an Tag 3 wird Teil C geschrieben.

Also ein wahrer Marathon für den Kopf und auch für die Hand, da (so gut wie) alles handschriftlich verfasst werden muss.

In den letzten Jahren wurde die Prüfungszeit verkürzt, was aber nicht wirklich zu einer Entlastung der Prüflinge geführt hat, da der zu bewältigende Stoff nicht im gleichen Umfang mitgekürzt wurde. So bleiben nach wie vor Zeitmangel und richtiges Zeitmanagement, sowohl in der Vorbereitungsphase als auch in der Prüfung selbst, die wichtigsten Auslesekriterien bei der EQE.

In der Sektion „Mindset“ habe ich in meinem Blog versucht auch auf diesen Teil der Prüfungsvorbereitung einzugehen.

Bei der Prüfung selbst dürfen übrigens jegliche schriftliche Hilfsmittel wie Rechtstexte, Sekundärliteratur und selbst erstellte Vorlagen verwendet werden. Abgeben darfst Du natürlich nur das was Du während der Prüfung anfertigst.

Was zunächst nach einer großen Erleichterung klingt, kann sich aber schnell zu einer großen Gefahr verwandeln, insbesondere wenn Du dazu neigst eher zu viel als zu wenig mitzunehmen. Aufgrund des oben erwähnten Zeitmangels gilt nämlich vor allem in Teil C und D: „Finde es sofort oder vergiss es“. Wer erst in der Prüfung anfängt die passende Entscheidung oder die richtige Richtlinie zu suchen hat schon (so gut wie) verloren.

Elektronische Hilfsmittel sind in der Prüfung hingegen verboten. Das geht inzwischen so weit, dass nur noch analoge Uhren ohne Zusatzfunktionen erlaubt sind.

Zitat von der EPA-Seite:

Das Mitführen von jeglichen elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen, elektronischen Uhren oder Weckern bzw. Kameras ist nicht gestattet, auch wenn sie ausgeschaltet sind. Es sind nur analoge Armbanduhren ohne Zusatzfunktionen zugelassen. Nichtbeachtung dessen kann zum Ausschluss von der Prüfung führen.

Die Regelungen zu schriftlichen und elektronischen Hilfsmitteln machen es so wichtig, dass man seine Materialien und Hilfsmittel gut für die Prüfung vorbereitet hat. Das bedeutet auch, dass man seine Materialien auch in- und auswendig kennt. Nicht immer einfach, da bis kurz vor der Prüfung die Materialien aufgrund von Anpassungen und Gesetzesänderungen noch aktualisiert werden müssen.

In meiner Kategorie „Toolbox“ versuche ich Dir zu erklären, welche Hilfsmittel meiner Meinung nach für die Prüfung nützlich sind.

Ist die Prüfung dann geschrieben, was übrigens an zahlreichen Orten in Europa zum gleichen Zeitpunkt stattfindet, so werden die Unterlagen von zwei unabhängigen Korrektoren bewertet. Dies sind meistens Mitarbeiter des europäischen Patentamts (Patentprüfer) können aber meines Wissens auch Patentanwälte sein, die mindestens seit 5 Jahren zugelassene europäische Vertreter sind.

Diese Praxis bedeutet, dass es durchaus vorkommen kann, dass z.B. ein Prüfer spanischer Nationalität eine deutsche Arbeit zu bewerten hat. Wenn dann auch noch eine schlecht lesbare Handschrift und eine unstrukturierte Form dazu kommen, kann man sich vorstellen, dass allein diese „ungünstigen äußeren Umstände“ schon bei manchem Prüfling zu einem negativen Ergebnis geführt haben.

Deshalb habe ich insbesondere dem Thema „das richtige Schreibwerkzeug“ einen eigenen Abschnitt in diesem Blog gewidmet.

Nach ca. einem halben Jahr erfahren die Prüflinge ihre Ergebnisse. Punktzahlen mit mindestens 50 von 100 Punkten gelten als „voll bestanden“ (pass), Punktzahlen mit 45 bis 49 Punkten als „nicht bestanden mit Ausgleichsmöglichkeit“ (compensable fail) und Punktzahlen von weniger als 45 gelten als „durchgefallen“ (fail).

„Nicht bestanden mit Ausgleichsmöglichkeit“ (compensable fail) bedeutet, dass Du eine Minderleistung von z.B. 48 Punkten in einem Teil mit entsprechend mehr Punkten, also z.B. 54 Punkte in einem anderen Teil ausgleichen kannst. Wenn Du also z.B. in Teil D nur 45 Punkte und in Teil C 61 Punkte erreicht hast, darfst Du die Minderleistung in Teil D mit den Punkten von Teil C ausgleichen und hast somit die Prüfung trotzdem bestanden.

Wen Du einen oder mehrere Teile nicht ausgleichen kannst, dann musst Du sich für die nicht bestandenen Teile erneut zur Prüfung anmelden. Glücklicherweise wurde dieser Prozess inzwischen weitgehend automatisiert, so dass die erneute Registrierung über das Online-Portal sehr einfach ist.

Interessante Links: