Ab 2017 werden Teil A und Teil B umgestellt. Es wird dann nicht mehr getrennte Teile für Chemie und Elektrotechnik/Maschinenbau geben, sondern nur noch jeweils einen A- und einen B-Teil für alle Prüflinge. Die offizielle Verlautbarung der EPA-Prüfungskommission hierzu findet sich hier. Auf dieser Seite finden sich auch Probeaufgaben für die neuen Teile A und B.
Interessant ist auch das zugehörige Video, welches sich mit den Änderungen befasst.
Anlass genug für mich hier eine Beispiellösung für den neuen Teil A vorzustellen.
Wie erwartet wird sich nicht viel ändern, ein paar Details aber doch. Für die Chemiker wird neu sein, dass ein vermehrtes Augenmerk auf die Definition der Merkmale gelegt werden muss. Es wird nun wichtig die verschiedenen Merkmale nach ihrer technischen (Gleich-)Wirkung zu bewerten.
So sind in der Beispielaufgabe die verschiedenen Layer im Mandantenschreiben und in den SdT-Druckschriften unterschiedlich definiert. Daher empfehle ich nun zur Ergänzung zu meinen bisherigen Tipps zum A-Teil, dass Du eine weitere Übersichtstabelle führen solltest in der Du einen Überblick über die verschiedenen Begriffe behältst.
Für Mechaniker wird neu sein, dass andere Anspruchsformate, wie z.B. „product-by-process“ oder Verwendungsansprüche vermehrt in den Vordergrund rücken.
Das war es im Grunde aber auch schon.
Also los jetzt: Pack Deine Unterlagen für Teil A aus und versuche Deine Lösung. Du kannst es entweder erst einmal alleine versuchen oder gleich meine Musterlösung an die Seite legen.
Beispiellösung_von_Teil_A (Slides)
Update: Ich habe nun auch in einem Video nochmals genauer zu erklärt, wie ich mir den Lösungsansatz vorstelle. Ich hoffe es hilft Dir zu verstehen, auf welche Dinge man bei der Prüfung achten sollte.
Weitere Details zur Lösung findest Du natürlich auch in meinem eBook.
Viel Erfolg!
Hallo Herr Dr. Riffel,
Vielen Dank für Ihre tolle Webseite. Da die Auswahl an neuen A-Teilen sehr gering ist und ich in ein Paar Wochen in meinen ersten Anlauf gehe, hab ich mir die neuen A-Teile für die heisse Phase aufgehoben.
Jetzt hab ich als Maschinenbauer einmal eine grundsätzliche Frage: Bei den alten mechanischen A-Teilen hiess es immer, dass alle Ausführungsvarianten unter den Hauptanspruch fallen müssen. Wenn aber der eine unabhängige Anspruch auf ein Pflaster mit Hydrogelschicht gerichtet ist, fällt das Pflaster A nicht mehr in den Schutzumfang. War das früher schon in den Chemie-Teilen so? Ich hab mich jetzt sehr schwer mit der Probeaufgabe getan, da ich mit der Annahme reingegangen bin, dass alle Ausführungsformen unter den Vorrichtungsanspruch fallen müssen.
Besten Dank und viele Grüsse
Hallo,
in der Chemie kann es häufiger vorkommen, dass ein Ausführungsbeispiel nicht mehr von einem Anspruch abgedeckt ist, wenn der SdT dieses Ausführungsbeispiel vorweg nimmt.
Ich kenne die Maschinenbau-Aufgaben leider nicht so gut, dass ich sagen kann, ob ein solcher Fall auch hier schon einmal vorkam. Aber grundsätzlich gehe ich davon aus, dass solch ein Fall natürlich auch im Maschinenbau-Bereich vorkommen kann.
Im Chemie-Bereich war es jedenfalls in der Vergangenheit oft so, dass man verschiedene „Ausführungsformen“ (z.B. verschiedene Formulierungen, verschiedeneZusammensetzungen, etc.) in tabellarischer Form angeboten bekam (gerne mit einer Messmethode versehen, die etwas über die Qualität aussagt) und man musste aus dieser Liste die Ausführungsformen herausfinden, die neu und erfinderisch sind und dann einen Anspruch finden, der natürlich möglichst alle diese neuen und erfinderischen Ausführungsformen abdeckt.
Jedenfalls zeigt sich hier der Vorteil des tabellarischen Ansatzes (auch wenn er Zeit kostet), da man hier übersichtlich(er) erkennt welches Merkmal wirklich zur Neuheit beiträgt.
Ich hoffe, die Erklärung hilft und viel Erfolg bei der Prüfung!
Besten Gruß,
Nico