Vorprüfung / Teil F

© Nico Riffel

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Seit 2012 ist eine bestandene Vorprüfung eine weitere Voraussetzung zur Zulassung zur Hauptprüfung bei der EQE. Sie stellt also nun eine weitere Hürde beim Erreichen der Europäischen Zulassung dar. Da sie außerdem nur einmal im Jahr abgenommen wird, musst Du deutlich früher mit der Planung Deiner Prüfungsvorbereitungen beginnen.

Ab 2025 wird die Vorprüfung durch den Prüfungsteil F (Grundlagenaufgabe) ersetzt. Die Vorprüfung entfällt demnach.

Das Positive am Prüfungsteil F ist, dass Du hierfür nicht umsonst lernst, sondern viele Dinge, die hier abgefragt werden einen guten Grundstein für die Aufgaben der Hauptprüfung legen. Daher sollte man den Prüfungsteil F nicht als „unnötige Last“, sondern vielmehr als eine Hilfe zur strukturierteren Vorbereitung auf die Hauptprüfung verstehen. Außerdem beugt der Prüfungsteil F chronischer „Aufschieberitis“ vor, obwohl die Neuregelungen ab 2025 wieder den Prüflingen die Möglichkeit eröffnen sich vom Prüfungsteil F befreien zu lassen (siehe Regel 10 (3) der Ausführungsbestimmungen).

Prüfungsteil F besteht aus zwei Teilen mit je 15 Fragen: Teil 1 dauert 2 Stunden und dort soll beurteilt werden, ob Du die Verfahrenserfordernisse und -schritte des EPÜ und PCT verstehst. Teil 2 dauert ebenfalls 2 Stunden und prüft, ob Du Ansprüche richtig auslegen und die Übereinstimmung mit der Erfindung bewerten kannst.

Die Aufgabe F kann verschiedene Arten von Fragen umfassen, darunter Multiple-Choice-Fragen (Einfach- oder Mehrfachauswahl), Entscheidungsfragen (wahr oder falsch), Drag-andDrop-Fragen, Ausfüllfragen und/oder Fragen, bei denen relevante Textpassagen markiert werden müssen.

Es wird davon ausgegangen, dass die Prüflinge zumindest mit den in Regel 21 (1) a), b), e), g), h), i), j), m) und o) der in der Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung genannten Texte vertraut sind.

Die Bewertung der 2×15 Fragen basiert auf einer Gesamtskala von 0 bis 100 Punkten. Die erreichbare Punktzahl pro Frage ist zwischen 1 und 5, abhängig von Schwierigkeitsgrad und Komplexität. Nach meinen derzeitigen Informationen ist geplant, dass die Prüfungsabteilung flexibel festlegen kann wann eine Prüfung als bestanden gilt. Ich habe gelesen, dass der Spielraum zwischen 50 und 75 Punkten liegen darf und der Komplexität der Fragen im jeweiligen Prüfungsjahr angepasst wird. Ich finde diese Regelung ein wenig abenteuerlich, entbindet sie doch die Prüfungsabteilung davon sich VORHER Gedanken über den Schwierigkeitsgrad ihrer Prüfungsfragen zu machen. Ich bin skeptisch ob sich diese Regelung bewährt.

Anfang Juli 2024 sollte eigentlich eine vollständige Probeprüfung mit den beiden Teilen der Aufgabe F der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. (Quelle: hier)

Insgesamt sollten die Fragen bei Aufgabe F einfacher sein als dass was bei der Hauptprüfung (M1 – M4) erwartet wird, man sollte die Aufgabe F aber nicht unterschätzen.

Da wir noch keine Erfahrungen mit der Aufgabe F haben, hier ein paar ältere Beiträge zur Vorprüfung, die zumindest teilweise noch zutreffen dürften:

Du kannst Dir auch gerne mein Einführungs-Video zur Vorprüfung ansehen:

3 Gedanken zu „Vorprüfung / Teil F

  1. Stephan

    Vielen Dank für deine Website!

    Ich habe auf die schnelle nirgendwo erfassen können, welche Hilfsmittel bei der Vorprüfung zugelassen sind? Wo finde ich das?

    Antworten
    1. Nico Beitragsautor

      Hallo Stephan,

      sorry für die Verspätung, ich war im Urlaub.

      Da die „Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung“ sowohl die VEP als auch die EEP umfassen, sind auch die erlaubten Hilfsmittel identisch.

      Siehe in den „Anweisungen an die Bewerber für den Ablauf der europäischen Eignungsprüfung“:

      1. Diese Anweisungen gelten sowohl
      für die Vorprüfung
      als auch für die
      Hauptprüfung, bestehend aus den vier
      Aufgaben A, B, C und D.

      Siehe in den Anweisungen vor allem Punkte 4, 5 und 9:
      4. Den Bewerbern wird empfohlen, zur
      Vorprüfung oder Hauptprüfung jegliche
      Bücher und Unterlagen mitzubringen,
      die sie für die Beantwortung der Prüfungsaufgaben
      als nützlich erachten.1

      5. Sie können auch, mit Ausnahme der
      unter Punkt 9 a) und b) genannten Gegenstände,
      weitere Materialien mitbringen.
      Diese Materialien und die unter
      Punkt 4 genannten Unterlagen dürfen
      jedoch nicht, weder ganz noch teilweise,
      der Antwort beigefügt werden.

      9. Es ist den Bewerbern nicht gestattet:
      a) elektronische Geräte – mit Ausnahme
      einer analogen Armbanduhr ohne Zusatzfunktionen
      – zur Vorprüfung oder
      Hauptprüfung mitzubringen, sofern
      deren Verwendung nicht ausdrücklich
      vom Prüfungssekretariat vorab genehmigt
      wurde;
      b) Hefter oder sonstige Materialien zu
      verwenden, durch die andere Bewerber
      gestört werden könnten;
      c) ihrer Arbeit vorbereitete Unterlagen
      (z. B. ein Abkürzungsverzeichnis
      und/oder einen Zeitstrahl) beizufügen;
      d) Blätter ihrer Prüfungsantwort zusammenzukleben
      oder zusammenzuheften;
      e) den Umschlag mit den Prüfungsaufgaben
      zu öffnen, bevor das Anfangssignal
      gegeben wurde, es sei denn, es
      liegt eine anderslautende Anweisung
      einer Aufsichtsperson vor;
      f) in der Zeit zwischen dem Anfangsund
      dem Schlusssignal mit anderen
      Bewerbern zu kommunizieren;
      g) im Saal oder in anderen Teilen des
      Prüfungsgebäudes zu rauchen.

      Hier kannst Du die relevanten Regelungen finden:
      http://www.epo.org/law-practice/legal-texts/official-journal/2014/etc/se2/2014-se2.pdf
      http://documents.epo.org/projects/babylon/eponot.nsf/0/906d418e4a919146c1257f8700413889/$FILE/OJ2016_A24.pdf
      http://www.epo.org/law-practice/legal-texts/html/caselaw/2013/d/clr_citations_5.htm

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