Seit 2012 ist eine bestandene Vorprüfung eine weitere Voraussetzung zur Zulassung zur Hauptprüfung bei der EQE. Sie stellt also nun eine weitere Hürde beim Erreichen der Europäischen Zulassung dar. Da sie außerdem nur einmal im Jahr abgenommen wird, musst Du deutlich früher mit der Planung Deiner Prüfungsvorbereitungen beginnen.
Das Positive an der Vorprüfung ist, dass Du hierfür nicht umsonst lernst, sondern viele Dinge, die hier abgefragt werden einen guten Grundstein für die Aufgaben der Hauptprüfung legen. Daher sollte man die Vorprüfung nicht als „unnötige Last“, sondern vielmehr als eine Hilfe zur strukturierteren Vorbereitung auf die Hauptprüfung verstehen. Außerdem beugt die Vorprüfung chronischer „Aufschieberitis“ vor.
Die Vorprüfung dauert 4 Stunden und die Kernaufgabe ist die „Beantwortung rechtlicher Fragen und Fragen betreffend die Ausarbeitung von Ansprüchen“ (Quelle: EPA-Seite).
Im Unterschied zur Hauptprüfung ist die Vorprüfung als ein Multiple-Choice-Test ausgestaltet. Allein schon deshalb gibt es hier ein paar Dinge zu beachten, die spezifisch für die Vorprüfung sind.
Die Vorprüfung umfasst insgesamt 20 „Fragen“, von denen sich 10 Fragen auf die Rechtskenntnisse (Fragen 1-10) und 10 Fragen auf die Anspruchsanalyse (Fragen 11-20) beziehen.
Pro „Frage“ gibt es vier Aussagen (statements), die Du jeweils mit „wahr“ oder „falsch“ bewerten kannst. Es gibt also insgesamt 80 Aussagen, die Du richtig bewerten musst.
Pro „Frage“ kann man bis zu 5 Punkten bekommen. Bestanden hat man die Vorprüfung, wenn man mindestens 70 von 100 Punkten erreicht hat. Auch hier unterscheidet sich die Vorprüfung von der Hauptprüfung, denn bei den Teilen der Hauptprüfung reichen Dir 50 von 100 Punkten zum Bestehen.
Da es sich bei der Vorprüfung um einen „Multiple-Choice-Test“ handelt, musst Du die Fragen durch das richtige Ausfüllen von Kreisen auf einem Antwortblatt beantworten. Das klingt trivial, da aber die Erkennung des Antwortblattes automatisiert erfolgt, kannst Du hier durchaus auch Fehler machen, die Dich Punkte kosten können. Doch keine Sorge, in einem weiteren Beitrag gehe ich auch auf diesen Punkt ein.
Insgesamt sind die Fragen bei der Vorprüfung einfacher als dass was bei der Hauptprüfung erwartet wird, Du solltest aber aufgrund der doch recht strengen Bewertungspraxis die Vorprüfung aber nicht unterschätzen.
Bei der Vorprüfung in 2016 fielen immerhin fast 25% der Prüflinge durch.
Beiträge zur Vorprüfung:
Du kannst Dir auch gerne mein Einführungs-Video zur Vorprüfung ansehen:
Vielen Dank für deine Website!
Ich habe auf die schnelle nirgendwo erfassen können, welche Hilfsmittel bei der Vorprüfung zugelassen sind? Wo finde ich das?
Hallo Stephan,
sorry für die Verspätung, ich war im Urlaub.
Da die „Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung“ sowohl die VEP als auch die EEP umfassen, sind auch die erlaubten Hilfsmittel identisch.
Siehe in den „Anweisungen an die Bewerber für den Ablauf der europäischen Eignungsprüfung“:
1. Diese Anweisungen gelten sowohl
für die Vorprüfung als auch für die
Hauptprüfung, bestehend aus den vier
Aufgaben A, B, C und D.
Siehe in den Anweisungen vor allem Punkte 4, 5 und 9:
4. Den Bewerbern wird empfohlen, zur
Vorprüfung oder Hauptprüfung jegliche
Bücher und Unterlagen mitzubringen,
die sie für die Beantwortung der Prüfungsaufgaben
als nützlich erachten.1
5. Sie können auch, mit Ausnahme der
unter Punkt 9 a) und b) genannten Gegenstände,
weitere Materialien mitbringen.
Diese Materialien und die unter
Punkt 4 genannten Unterlagen dürfen
jedoch nicht, weder ganz noch teilweise,
der Antwort beigefügt werden.
9. Es ist den Bewerbern nicht gestattet:
a) elektronische Geräte – mit Ausnahme
einer analogen Armbanduhr ohne Zusatzfunktionen
– zur Vorprüfung oder
Hauptprüfung mitzubringen, sofern
deren Verwendung nicht ausdrücklich
vom Prüfungssekretariat vorab genehmigt
wurde;
b) Hefter oder sonstige Materialien zu
verwenden, durch die andere Bewerber
gestört werden könnten;
c) ihrer Arbeit vorbereitete Unterlagen
(z. B. ein Abkürzungsverzeichnis
und/oder einen Zeitstrahl) beizufügen;
d) Blätter ihrer Prüfungsantwort zusammenzukleben
oder zusammenzuheften;
e) den Umschlag mit den Prüfungsaufgaben
zu öffnen, bevor das Anfangssignal
gegeben wurde, es sei denn, es
liegt eine anderslautende Anweisung
einer Aufsichtsperson vor;
f) in der Zeit zwischen dem Anfangsund
dem Schlusssignal mit anderen
Bewerbern zu kommunizieren;
g) im Saal oder in anderen Teilen des
Prüfungsgebäudes zu rauchen.
Hier kannst Du die relevanten Regelungen finden:
http://www.epo.org/law-practice/legal-texts/official-journal/2014/etc/se2/2014-se2.pdf
http://documents.epo.org/projects/babylon/eponot.nsf/0/906d418e4a919146c1257f8700413889/$FILE/OJ2016_A24.pdf
http://www.epo.org/law-practice/legal-texts/html/caselaw/2013/d/clr_citations_5.htm
Vielen Dank!