Publikationen der Ämter und Organisationen

Folgende Publikationen vom Europäischen Patentamt und anderen „Ämtern und Organisationen“ finde ich für die Prüfung empfehlenswert:

a. Europäisches Patentübereinkommen – EPÜ

Das Europäische Patentübereinkommen, kurz EPÜ (engl. EPC) ist natürlich die Grundlage für die Prüfung. Du kennst es bestimmt schon aus Deinem beruflichen Alltag im Detail, daher will ich hierzu auch gar nicht viele Worte verlieren. Wichtig ist für die Prüfung, dass man natürlich die aktuellste Auflage des EPÜ besitzen sollte. Das EPÜ gibt es in verschiedenen Versionen:

  • Eine HTML-Version, die vor allem für die Praxis sehr interessant ist, weil man hier gut Artikel und Regeln nachschlagen kann und auch die Querverweise gut verlinkt sind. In der Prüfungsvorbereitung würde ich allerdings nicht hierauf zurückgreifen, da man hier keine eigenen Anmerkungen und Notizen einfügen kann und die Querverlinkungen natürlich das Auffinden des richtigen Rechtstextes sehr vereinfachen. Eine Hilfe, auf die man freilich in der Prüfung nicht zurückgreifen kann.
  • Eine PDF-Version, die man herunterladen und ausdrucken kann; und
  • eine gedruckte & gebundene Buchversion für derzeit 82 €.

Ich habe mich übrigens bei der Prüfung für die gebundene Version entschieden, da ich diese „am handlichsten“ fand. Man kann aber natürlich auch die PDF-Version herunterladen, ausdrucken und sich z.B. in einem Copyshop binden lassen.

b. Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts

Das „Case-Law“ Buch mit der Sammlung der Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts, ist ebenfalls eine wichtige Grundlage für die EQE. Gerade eher exotische Rechtsfragen lassen sich häufig nur vollständig mit Hilfe dieses Buches beantworten. Auch hier gilt natürlich, dass man die aktuellste Version besitzen sollte. Allerdings wird leider das Buch nicht so oft aktualisiert, wie es anhand der lebhaften Rechtsprechung der Beschwerdekammern nötig wäre. So stammt die derzeit (2015) neueste 7. Auflage aus dem Jahr 2013 und umfasst nur die Rechtsprechung bis Ende 2012. Die Lücke in der Rechtsprechung von 2012 bis heute muss man also mittels anderer Methoden schließen.

Auch das Rechtsprechungs-Buch („Case-Law“-Buch) gibt es in drei Versionen:

c. Der PCT-Vertrag (inklusive Regeln)

Da gerade im D-Teil die Fragen zum Patent Cooperation Treaty (kurz: PCT) immer mehr zunehmen, sollte man natürlich auch hiervon eine aktuelle Fassung besitzen.

Hier gibt es zwei Versionen:

d. Nationales Recht zum EPÜ

Das „Nationale Recht zum EPÜ“ ist eine wertvolle Übersicht über die rechtlichen Besonderheiten in den verschiedenen Mitgliedsstaaten.

  • Welche Übersetzungserfordernisse gelten wo?
  • Was ist die verbindliche Fassung einer europäischen Patentanmeldung oder eines europäischen Patents?
  • Was ist bei der Umwandlung der europäischen Patentanmeldung oder des europäischen Patents in nationale Patentanmeldungen zu beachten?
  • Welche nationalen Gebühren werden erhoben?

Alle diese Fragen und noch einige mehr werden übersichtlich im „Nationalen Recht zum EPÜ“ beantwortet. Für die EQE, insbesondere den D-Teil, ist das Buch daher eine wichtige Informationsquelle.

Auch hier gibt es mehrere Versionen:

e. Die PVÜ

Die „Paris Convention for the Protection of Industrial Property“ oder in deutsch die „Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums“ (kurz: PVÜ) ist bekanntlich eine weitere wichtige Säule in den Rechtsgrundlagen des gewerblichen Rechtsschutzes. Als einer der ältesten internationalen Verträge auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ist die PVÜ die Gesetzesgrundlage auf die man sich immar wieder mal beziehen muss. Insbesondere Regelungen zur Priorität (Art. 4 PVÜ) und Inländerbehandlung (Art. 2 I PVÜ) spielen in der Prüfung häufig eine wichtige Rolle.

An dieser Stelle eine kleine Übungsfrage: Wie ist das rechtliche Verhältnis zwischen EPÜ und PVÜ und wo ist das geregelt? (Die Lösung ist hier nachzulesen.)

Es gibt eine PDF-Version der PVÜ (allerdings nur in Englisch).

f. Londoner Übereinkommen

Das „Übereinkommen über die Anwendung des Artikels 65 EPÜ“ kurz „Londoner Übereinkommen“ ist ein fakultatives Übereinkommen, das auf eine Senkung der Übersetzungskosten für europäische Patente abzielt. Die EPÜ-Vertragsstaaten, die das Übereinkommen ratifiziert haben oder ihm beigetreten sind, verpflichten sich, auf die Einreichung von Übersetzungen europäischer Patente ganz oder weitgehend zu verzichten.

Es gibt eine PDF-Version des Übereinkommens (Englisch).

g. Prüfungsrichtlinien des Europäischen Patentamts

Die Richtlinien für die Prüfung enthalten Anweisungen in Bezug auf die praktischen und verfahrenstechnischen Aspekte der Prüfung von europäischen Anmeldungen und Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen und dessen Ausführungsordnung.

Sie sind die Grundlage für jeden EPA-Prüfer bei der Bearbeitung von Patentanmeldungen. Nach einer grundlegenden Reform bestehen die Richtlinien inzwischen aus folgenden Kapiteln:

  • Teil A: Richtlinien für die Formalprüfung
  • Teil B: Richtlinien für die Recherche
  • Teil C: Richtlinien für die verfahrensrechtlichen Aspekte der Sachprüfung
  • Teil D: Richtlinien für das Einspruchsverfahren und das Beschränkungs- bzw. Widerrufsverfahren
  • Teil E: Richtlinien für allgemeine Verfahrensfragen
  • Teil F: Die europäische Patentanmeldung
  • Teil G: Patentierbarkeit
  • Teil H: Änderungen und Berichtigungen

Man sieht, dass hiermit also eigentlich alle Teile des Anmeldeverfahrens, von der Einreichung bis zur Erteilung (und darüber hinaus) abgedeckt werden.

In der Prüfung, insbesondere in Teil D, kommt es immer wieder vor, dass sich einige Fragen sehr gut mit Hilfe der Richtlinien lösen lassen. Insbesondere, da diese an den wichtigen Stellen Querverweise auf die relevanten Artikel, Regeln, Entscheidungen und evtl. sogar Mitteilungen des Präsidenten enthalten.

Im Grunde kann man daher die Richtlinien wie eine aus Sicht des EPA kommentierte Fassung des EPÜ verstehen (inklusive ein paar Ausführungen zum PCT und nationalen Regelungen).

Auch die Richtlinien gibt es in verschiedenen Versionen:

Da die Richtlinien mit über 800 Seiten (!) sehr umfangreich sind, empfehle ich für die Prüfung die Richtlinien so auszudrucken, dass vier Blätter auf einer Druckseite ausgedruckt werden (also Adobe-Druckereinstellung: zwei Seiten pro Druckblatt und beidseitiger Druck, horizontale Seitenanordnung, Ausrichtung Hochformat, „an langer Kante spiegeln“). So verringert man die Zahl der Seiten auf ca. 200 und kann die Richtlinien z.B. in einem Copyshop binden lassen (man sollte hier auf eine haltbare Bindung Wert legen).

Auf diese Weise kann man die Richtlinien noch gut lesen (mit normalen Augen 😉 und hat sie in einem handlichen Format für die Prüfung parat.

Wenn man dann noch zumindest die Kapitel mittels beschrifteten breiteren Post-it Haftstreifen markiert, findet man auch in der Prüfung relativ schnell den gesuchten Abschnitt.

Weitere nützliche Referenzen sind:

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