Die Bewertungspraxis bei Teil A

© Nico Riffel

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Bei allen Teilen ist es wichtig, die Bewertungspraxis richtig zu kennen und dementsprechend die Prüfungsstrategie auszurichten. In diesem Beitrag gehe ich darauf ein, wie die Bewertungspraxis bei Teil A aussieht und wie demensprechend eine erfolgreiche Prüfungsstrategie aussehen könnte.

Grundlagen

Bei Teil A liegt der Schwerpunkt ganz klar auf der Gestaltung eines erteilbaren Anspruchssatzes anhand der Vorgaben durch den Mandanten und den SdT.

Dies macht sich auch bei der Bewertung bemerkbar. So wurden 2014 wieder bis zu 70 Punkte allein auf die möglichen unabhängigen Ansprüche vergeben. Weitere 15 Punkte wurden dann noch für die abhängigen Ansprüche vergeben.

85% aller Punkte entfielen somit 2014 allein auf einen erteilbaren Anspruchssatz mit 15 Ansprüchen (mehr Ansprüche wollte der Mandant nicht!). Das bedeutet allein die Abgabe der 15 erteilbaren Ansprüche hätte schon zum komfortablen Bestehen der Prüfung ausgereicht!

Du siehst also, dass Du dementsprechend 70%-85% der Zeit bis zu 3 der 3,5 Prüfungsstunden der Ausarbeitung des Anspruchssatzes widmen solltest.

Der richtige Anspruchssatz bringt die „fetten Punkte“

Hierbei gilt:

  • Ist ein Anspruch nicht neu, dann gibt es Null Punkte!
  • Bei schwerwiegenden Mängeln der Ansrpüche bzgl. erfinderischer Tätigkeit oder dem Übersehen „essentieller“ Merkmale kann es schon mal Abzüge in Höhe von 10 – 20 Punkten geben.
  • Als „Daumenwert“ kann man pro fehlendem Merkmal (wenn das Merkmal nicht ganz so gravierend ist) meist bis zu 5 Punkte Abzug ansetzen
  • Mangelnde Klarheit wird meist geringer bestraft (ca. 2 Punkte Abzug)

Diese Punktevergabepraxis hat natürlich Auswirkungen auf die allgemeine Herangehensweise bei Teil A.

Das wichtigste Ziel in Teil A müssen für Dich daher einer oder mehrere sinnvolle, an Mandantenwünschen orientierte, erteilbare, unabhängige Ansprüche sein!

Das bedeutet für Deine Prüfungsstrategie z.B.:

  • Du machst Dich unbedingt mit allen Anspruchskategorien vertraut und hast selbst für eher exotische Anspruchskategorien (z.B. Product-by-Process) klare Anweisungen und Beispiele in Deinen Unterlagen.
  • Du wirst im Zweifel lieber ein beschränkendes Merkmal zu viel im Anspruch stehen haben, als eines zu wenig.
  • Du liest die Mandantenwünsche ganz genau: Meist lassen sich alle wichtigen Wünsche (auf Schlüsselworte achten!) auch umsetzen (-> Anwendung der „reversen Logik“ in der Prüfung).

Die Beschreibung bringt auch Punkte

Obwohl der Schwerpunkt bei Teil A also ganz klar auf den Ansprüchen liegt, solltest Du die Punkte, die man durch eine gute Beschreibung erhalten kannst, nicht vollständig ignorieren. Hier liegen nämlich wieder einmal sehr „niedrig hängende Früchte“ versteckt.

So werden z.B. eigentlich immer 4-5 Punkte für eine Zusammenfassung der relevanten Aspekte der Dokumente des Stands der Technik D1 und D2 vergeben. Etwas, dass man mit ein wenig Übung locker „herunterschreiben“ kann.

Außerdem wird in Teil A immer mehr Wert auf eine korrekte Beschreibung gemäß Regel 42 (1) c) EPÜ gelegt. Etwas, was Du gut als Checkliste mittels Formulierungshilfen vorbereiten kannst. Hier können also nochmals 5-6 leichte Punkte geholt werden.

Außerdem wird in der Regel die „konsistente“ Anpassung der Beschreibung an die Ansprüche mit weiteren 3-5 Punkten belohnt. Diese solltest Du ebenfalls vergleichsweise einfach  erreichen, insbesondere wenn Du erst die Beschreibung nach Ausarbeitung des Anspruchssatzes beginnst.

Diese insgesamt 15 Punkte scheinen also auf den ersten Blick nicht viel zu sein und retten die Arbeit natürlich nicht, wenn der erste unabhängige Anspruch schon ein Neuheits-Problem hat, aber sie können das entscheidende Zünglein an der Waage sein. Außerdem lassen sie sich innerhalb von ca. 30 Minuten einsammeln, sofern Du gut vorbereitet bist.

Zum Abschluss noch zwei „Hausaufgaben“:

  1. Gehe mal alle Prüfungen der letzten zehn Jahre durch und sammele alle Anspruchskategorien, die Du finden kannst. Erstelle Dir nun eine schöne Übersicht mit allen Kategorien, einem Beispiel bzw. einer Formulierungshilfe und evtl. noch Rechtsprechung bzw. Richtlinienzitate, etc. dazu.
  2. Erstelle Dir eine gute Checkliste mit Formulierungshilfen für das Ausarbeiten einer Beschreibung in Teil A. Hier sollte die Detailtiefe so groß sein, dass Du quasi Deinen Verstand ausschalten kannst und einfach nur die Vorlage abschreiben und mit den Falldetails an den passenden Stellen ergänzen kannst.

 

 

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