Heute will ich etwas neues versuchen: Ein Video, welches erklärt auf was man bei der Analyse des Mandantenschreibens in Teil A achten muss.
Sorry wegen dem etwas schlechten Ton: Es war mein erstes Video…
Viel Spaß damit!
Heute will ich etwas neues versuchen: Ein Video, welches erklärt auf was man bei der Analyse des Mandantenschreibens in Teil A achten muss.
Sorry wegen dem etwas schlechten Ton: Es war mein erstes Video…
Viel Spaß damit!
Im Teil A geht es um das Verfassen eines neuen Anspruchssatzes und einer (rudimentären) Beschreibung anhand der Wünsche und Angaben des Mandanten und im Lichte zweier SdT-Dokumente.
Die Bearbeitung von Teil A lässt sich in folgende Schritte einteilen:
Mit dem Erhalt der Arbeit solltest Du erst einmal alle Prüfungsblätter entklammern, lochen und abheften. Zum Abheften nimmst Du am besten einen vorbereiteten Ordner, der hier näher beschrieben wird.
Während des Schreibens auf die Prüfungsblätter solltest Blätter für die Abgabe mit einem hellem Marker (oder weichem Bleistift) nach folgendem Schema vornummerieren:
Auf das Blatt B-1 kannst Du schon folgenden Text schreiben:
<Seite B-1>
Verwendete Abkürzungen:
Art. = Artikel (des EPÜ 2000)
R. = Regel (des EPÜ 2000)RiLi = Prüfungsrichtlinien des EPA
S. = Seite
Z. = Zeile
(n)SdT = (nächstliegender) SdT
PA = Patentanmeldung
D1 = Dokument 1
D2 = Dokument 2
erf. Tät. = erfinderische TätigkeitBeschreibungseinleitung
Die Erfindung betrifft …
Diese ersten Handlungen helfen Dir die Prüfungsroutine einzuleiten und Dich selbst erst einmal zu beruhigen. Außerdem hast Du schon ein Arbeitsergebnis vorliegen (auch wenn es in dieser Form noch keine Punkte bringt).
In Teil A hast Du genügend Zeit das Schreiben des Anmelders zweimal bis dreimal zu lesen und genau das würde ich auch tun.
Bei ersten Durchgang versuchst Du in der „Adlerperspektive“ die Erfindung einfach nur zu verstehen und allgemeine Notizen festzuhalten, beim zweiten Durchgang geht es dann an die „Analyse“ in der „Maulwurfperspektive“. In diesem Durchgang achtest Du besonders auf Schlüsselworte und -bemerkungen die Du mit verschiedenen Marker-Farben markierst.
a. Es hilft dabei die Absätze je nach ihrem Schwerpunkt zu beschriften:
b. Hinweise auf „essentielle“ Teile der Erfindung. Diese Teile sollten sich nach Möglichkeit alle im endgültigen Anspruchssatz wiederfinden. Häufige Schlüsselworte sind:
c. Hinweise auf „nice-to-have“-Merkmale (meist Merkmale für mögliche abhängige Ansprüche). Häufige Schlüsselworte sind:
d. Hinweise auf Erfindungsteile, die nicht schützenwert sind oder gar nicht ausführbar (ggf. findet sich auch ein Hinweis im Mandantenschreiben). Häufige Schlüsselworte sind:
e. Hinweise auf mangelnde Neuheit oder mangelnde erf. Tätigkeit. Häufige Schlüsselworte sind:
f. Markierungen für eine spätere Aufgabe-Lösungs-Argumentation:
g. „Ungewöhnliche“ Hinweise oder scheinbare Definitionen:
h. Testsysteme gut verstehen!
Nimm Dir die Zeit die beschriebenen Testsysteme gut zu verstehen und auf die Tabellen anzuwenden. Im Chemie A-Teil läuft es eigentlich immer auf den Abgleich mehrerer Tabellen hinaus. Hier muss man erkennen, welche Parametergruppen aufgrund welcher Eigenschaften interessant sein könnten. Daher sollte man sich folgende Fragen gut beantworten bzw. in der Tabelle markieren:
Merkmals-Analyse-Tabelle
Außerdem nutzt Du diesen, oder einen dritten Durchgang dazu die Merkmals-Analyse-Tabelle auszufüllen. Das bedeutet, Du trägst für jedes Merkmal den allgemeinen Oberbegriff, sowie offenbarte Beschränkungen und (Teil)-Bereiche ein.
In der nachfolgenden Abbildung habe ich dies für das Merkmal „Storage Layer“ aus dem Mock-Trial-Paper A durchgeführt.
Bei der Analyse der SdT-Dokumente ist größte Sorgfalt geboten. Bedenke: Wir wollen „Lücken“ im Schutzbereich finden den weder D1 noch D2 abdecken. Diese Analyse ist daher der eigentliche Kern des A-Teils und sollte daher möglichst ohne Fehler durchgeführt werden!
Normalerweise kann man schon mit dieser Methode einen guten Überblick über die „übrig gebliebene“ Erfindung bekommen. Ich habe die Benutzung der Analysetabelle in diesem Beitrag nochmals genauer erklärt.
Wenn Du Dir nun die „grünen Merkmale“ ansiehst, dann musst Du noch überprüfen, welche der Merkmale auch einen spezifischen „technischen Effekt“ verursachen. Denn diese sind nicht nur neu gegenüber dem SdT, sondern wahrscheinlich auch erfinderisch.
In der Regel wird es nur ein paar „lohnende“ Merkmale geben, die sich dementsprechend auszeichnen und Du wirst feststellen, dass wahrscheinlich je eines dieser Merkmale meist ausreicht um jeweils einen Anspruch „neu und erfinderisch“ werden zu lassen.
Doch diese Merkmale reichen noch nicht. Du musst Dir als nächstes auch deine Schlüsselworte ansehen. Insbesondere die „essentiellen“ Merkmale müssen meist in die unabhängigen Ansprüche aufgenommen werden um auch das Erfordernis des Ausführbarkeit zu erfüllen.
Außerdem solltest Du natürlich auch die Wünsche des Mandanten nochmals lesen um auszuschließen, dass Du eine Anspruchskategorie entwirfst, die nicht gewünscht ist. Außerdem findet sich meist auch ein Hinweis im Mandantenschreiben welche Kategori(en) besonders bevorzugt sind.
Gibt es keinen eindeutigen Hinweis auf die Anspruchskategorie, so gilt natürlich:
Steht der Satz aus 1-3 unabhängigen Ansprüchen, dann überprüfst Du natürlich die Ansprüche nochmals darauf, dass sie sich nicht doch schon im SdT wiederfinden.
Im Zweifelsfall nimmst Du lieber ein Merkmal mehr in den Anspruch hinein (gegebenenfalls ein „nice-to-have“-Merkmal) als eines zu wenig.
Am Ende prüfst Du auch noch, ob der nun beschränkte Teil des Anspruchs 1 immer noch eine einheitliche Erfindung darstellt (Lösen alle Kombinationsmöglichkeiten die Aufgabe?) und alle Merkmale klar sind.
Erst wenn Du von Deinen unabhängigen Ansprüchen überzeugt bist überlegst Du Dir noch ein paar abhängige Ansprüche, die bestimmte Ausführungsformen oder Merkmale näher definieren. Hierzu nutzt Du vor allem die „Nice-to-have“-Merkmale in Deiner Schlüsselwortmarkierung.
In der Regel werden nicht mehr als 15 Ansprüche erwartet und daher auch keine Punkte für mehr als 15 Ansprüche vergeben. Du solltest es an dieser Stelle also nicht übertreiben.
Abhaken!
Wenn nicht schon geschehen, solltest Du Dir an dieser Stelle nochmals kurz die Zeit nehmen die Markierungen abzuhaken. Hast Du alle Argumente richtig verwendet? Sind nun alle (grünen) Merkmale angesichts des Anspruchsentwurfes sinnvoll abgedeckt?
Ja? Dann kann es weitergehen…
Wenn Du mit Deinem Anspruchssatz zufrieden bist, dann kannst Du Dich an das Schreiben der Beschreibung machen. Hier gibt es drei Teile auf die Du Dich fokussieren solltest:
Um den Prozess zu beschleunigen solltest Du Dir aus alten Prüfungen eine Formulierungshilfe erstellen, so dass Du die obigen Teile schnell „herunterschreiben“ kannst.
Wenn Du Ausschneide- und Aufklebe-Techniken verwendest, achte darauf, dass der Klebstoff nicht die Seiten zusammenklebt.
Vergiss nicht: Es gibt nur maximal 15 Punkte zu erreichen, also verschwende hier nicht zu viel Zeit, die Du evtl. an anderer Stelle besser verwenden kannst.
In der Endkontrolle sortierst Du alle Blätter und gehst nochmals Deine Unterlagen durch, insbesondere den Notizzettel vom Anfang:
Wenn alles in Ordnung ist, dann nummerierst Du noch Deine Seiten diesmal mit einem dokumentenechten Stift (nach dem Schema [Seitenzahl]/[Gesamtzahl]) und gibst alles ab!
Viel Erfolg!
Bei allen Teilen ist es wichtig, die Bewertungspraxis richtig zu kennen und dementsprechend die Prüfungsstrategie auszurichten. In diesem Beitrag gehe ich darauf ein, wie die Bewertungspraxis bei Teil A aussieht und wie demensprechend eine erfolgreiche Prüfungsstrategie aussehen könnte.
Bei Teil A liegt der Schwerpunkt ganz klar auf der Gestaltung eines erteilbaren Anspruchssatzes anhand der Vorgaben durch den Mandanten und den SdT.
Dies macht sich auch bei der Bewertung bemerkbar. So wurden 2014 wieder bis zu 70 Punkte allein auf die möglichen unabhängigen Ansprüche vergeben. Weitere 15 Punkte wurden dann noch für die abhängigen Ansprüche vergeben.
85% aller Punkte entfielen somit 2014 allein auf einen erteilbaren Anspruchssatz mit 15 Ansprüchen (mehr Ansprüche wollte der Mandant nicht!). Das bedeutet allein die Abgabe der 15 erteilbaren Ansprüche hätte schon zum komfortablen Bestehen der Prüfung ausgereicht!
Du siehst also, dass Du dementsprechend 70%-85% der Zeit bis zu 3 der 3,5 Prüfungsstunden der Ausarbeitung des Anspruchssatzes widmen solltest.
Hierbei gilt:
Diese Punktevergabepraxis hat natürlich Auswirkungen auf die allgemeine Herangehensweise bei Teil A.
Das wichtigste Ziel in Teil A müssen für Dich daher einer oder mehrere sinnvolle, an Mandantenwünschen orientierte, erteilbare, unabhängige Ansprüche sein!
Das bedeutet für Deine Prüfungsstrategie z.B.:
Obwohl der Schwerpunkt bei Teil A also ganz klar auf den Ansprüchen liegt, solltest Du die Punkte, die man durch eine gute Beschreibung erhalten kannst, nicht vollständig ignorieren. Hier liegen nämlich wieder einmal sehr „niedrig hängende Früchte“ versteckt.
So werden z.B. eigentlich immer 4-5 Punkte für eine Zusammenfassung der relevanten Aspekte der Dokumente des Stands der Technik D1 und D2 vergeben. Etwas, dass man mit ein wenig Übung locker „herunterschreiben“ kann.
Außerdem wird in Teil A immer mehr Wert auf eine korrekte Beschreibung gemäß Regel 42 (1) c) EPÜ gelegt. Etwas, was Du gut als Checkliste mittels Formulierungshilfen vorbereiten kannst. Hier können also nochmals 5-6 leichte Punkte geholt werden.
Außerdem wird in der Regel die „konsistente“ Anpassung der Beschreibung an die Ansprüche mit weiteren 3-5 Punkten belohnt. Diese solltest Du ebenfalls vergleichsweise einfach erreichen, insbesondere wenn Du erst die Beschreibung nach Ausarbeitung des Anspruchssatzes beginnst.
Diese insgesamt 15 Punkte scheinen also auf den ersten Blick nicht viel zu sein und retten die Arbeit natürlich nicht, wenn der erste unabhängige Anspruch schon ein Neuheits-Problem hat, aber sie können das entscheidende Zünglein an der Waage sein. Außerdem lassen sie sich innerhalb von ca. 30 Minuten einsammeln, sofern Du gut vorbereitet bist.
Zum Abschluss noch zwei „Hausaufgaben“: