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Analyse des Mandantenschreibens in Teil A

Heute will ich etwas neues versuchen: Ein Video, welches erklärt auf was man bei der Analyse des Mandantenschreibens in Teil A achten muss.

Sorry wegen dem etwas schlechten Ton: Es war mein erstes Video…

Viel Spaß damit!

Detaillierter Ablauf von Teil A

Im Teil A geht es um das Verfassen eines neuen Anspruchssatzes und einer (rudimentären) Beschreibung anhand der Wünsche und Angaben des Mandanten und im Lichte zweier SdT-Dokumente.

Die Bearbeitung von Teil A lässt sich in folgende Schritte einteilen:

1. Allgemeine Vorbereitung (5 Minuten)

Mit dem Erhalt der Arbeit solltest Du erst einmal alle Prüfungsblätter entklammern, lochen und abheften. Zum Abheften nimmst Du am besten einen vorbereiteten Ordner, der hier näher beschrieben wird.

Während des Schreibens auf die Prüfungsblätter solltest Blätter für die Abgabe mit einem hellem Marker (oder weichem Bleistift) nach folgendem Schema vornummerieren:

  • Ansprüche: A-1, A-2, A-3, etc.
  • Beschreibung: B-1, B-2, B-3, etc.
  • Mandantenschreiben (in der Regel nicht nötig): M-1, M-2, M-3, etc.

Auf das Blatt B-1 kannst Du schon folgenden Text schreiben:

<Seite B-1>

Verwendete Abkürzungen:

Art. = Artikel (des EPÜ 2000)
R. = Regel (des EPÜ 2000)

RiLi = Prüfungsrichtlinien des EPA
S. = Seite
Z. = Zeile
(n)SdT = (nächstliegender) SdT
PA = Patentanmeldung
D1 = Dokument 1
D2 = Dokument 2
erf. Tät. = erfinderische Tätigkeit

Beschreibungseinleitung
Die Erfindung betrifft …

Diese ersten Handlungen helfen Dir die Prüfungsroutine einzuleiten und Dich selbst erst einmal zu beruhigen. Außerdem hast Du schon ein Arbeitsergebnis vorliegen (auch wenn es in dieser Form noch keine Punkte bringt).

2. Schreiben des Anmelders lesen und „verarbeiten“ (1 Stunde)

In Teil A hast Du genügend Zeit das Schreiben des Anmelders zweimal bis dreimal zu lesen und genau das würde ich auch tun.

Bei ersten Durchgang versuchst Du in der „Adlerperspektive“ die Erfindung einfach nur zu verstehen und allgemeine Notizen festzuhalten, beim zweiten Durchgang geht es dann an die „Analyse“ in der „Maulwurfperspektive“. In diesem Durchgang achtest Du besonders auf Schlüsselworte und -bemerkungen die Du mit verschiedenen Marker-Farben markierst.

a. Es hilft dabei die Absätze je nach ihrem Schwerpunkt zu beschriften:

  • Stoff
  • pharmazeutische Zusammensetzung/Formulierung
  • Verfahren
  • Verwendung (medizinische/nichtmedizinische Verwendung)
  • etc.

b. Hinweise auf „essentielle“ Teile der Erfindung. Diese Teile sollten sich nach Möglichkeit alle im endgültigen Anspruchssatz wiederfinden. Häufige Schlüsselworte sind:

  • „besonders […]“
  • „signifikant verbessert“
  • „stark erhöht“
  • „muss“
  • „essentiell“
  • „wichtig“

c. Hinweise auf „nice-to-have“-Merkmale (meist Merkmale für mögliche abhängige Ansprüche). Häufige Schlüsselworte sind:

  • „alternativ“
  • „wahlweise“
  • „ebenfalls gute Ergebnisse“
  • „vorzugsweise“
  • „erhöht“
  • „geeignet“
  • „fakultative Bestandteile“

d. Hinweise auf Erfindungsteile, die nicht schützenwert sind oder gar nicht ausführbar (ggf. findet sich auch ein Hinweis im Mandantenschreiben). Häufige Schlüsselworte sind:

  • „keine Wirkung“
  • „keine Reaktion“
  • „zu langsam“
  • „wirtschaftlich uninteressant“
  • „mindert die Effizienz“
  • „nicht wesentlich“
  • „erhebliche Zusatzkosten“

e. Hinweise auf mangelnde Neuheit oder mangelnde erf. Tätigkeit. Häufige Schlüsselworte sind:

  • „bekannt“
  • „handelsüblich“
  • „normalerweise“
  • „sind Standard“

f. Markierungen für eine spätere Aufgabe-Lösungs-Argumentation:

  • „NachT“: Nachteile im SdT
  • „OA“: objektive Aufgabe
  • „L“: Lösung(en)

g. „Ungewöhnliche“ Hinweise oder scheinbare Definitionen:

    • Wünsche des Mandanten. Diese sind wichtig, da hier die Prüfungsabteilung zu den Prüflingen spricht. Wenn der Mandant z.B. keine Verfahrensansprüche will, dann sollte man tunlichst keine Zeit drauf verwenden, da es hierfür wahrscheinlich keine Punkte geben wird.
    • Definitionen sind evtl. wichtig zur Überwindung von (Un)klarheitseinwänden
    • „Ungewöhnliche Hinweise“ können z.B. Hinweise auf einen technischen Effekt sein, der eine besondere Aufmerksamkeit verdient. So ist denkbar, dass die Erfindung nicht über die gesamte Breite ausführbar ist, oder dieser Effekt einem speziellen Anspruch abgedeckt werden muss oder gar die Einreichung einer Teilanmeldung nötig wird. Zum Beispiel: „Wenn das Bindemittel XY ist, müssen 0,3 – 0,8% eines Vernetzungsmittels zugegeben werden, um die Stabilität zu erhalten.“

h. Testsysteme gut verstehen!

Nimm Dir die Zeit die beschriebenen Testsysteme gut zu verstehen und auf die Tabellen anzuwenden. Im Chemie A-Teil läuft es eigentlich immer auf den Abgleich mehrerer Tabellen hinaus. Hier muss man erkennen, welche Parametergruppen aufgrund welcher Eigenschaften interessant sein könnten. Daher sollte man sich folgende Fragen gut beantworten bzw. in der Tabelle markieren:

  • Welcher Parameter wird hier wie gemessen?
  • Was sind gute, was sind schlechte und was sind herausragende Messwerte?

Merkmals-Analyse-Tabelle

Außerdem nutzt Du diesen, oder einen dritten Durchgang dazu die Merkmals-Analyse-Tabelle auszufüllen. Das bedeutet, Du trägst für jedes Merkmal den allgemeinen Oberbegriff, sowie offenbarte Beschränkungen und (Teil)-Bereiche ein.

In der nachfolgenden Abbildung habe ich dies für das Merkmal „Storage Layer“ aus dem Mock-Trial-Paper A durchgeführt.

3. Analyse der SdT-Dokumente D1 und D2 (1 Stunde)

Bei der Analyse der SdT-Dokumente ist größte Sorgfalt geboten. Bedenke: Wir wollen „Lücken“ im Schutzbereich finden den weder D1 noch D2 abdecken. Diese Analyse ist daher der eigentliche Kern des A-Teils und sollte daher möglichst ohne Fehler durchgeführt werden!

  • Zuerst markierst Du D1 mit Orange und D2 (z.B.) in Pink.
  • Dann liest Du beide Dokumente erst einmal im Schnelldurchgang durch um sie zu verstehen.
  • Im zweiten Lesedurchgang markierst Du alle Merkmale, die schon durch D1 vorweg genommen sind, in der Merklmals-Analysetabelle mit Orange.

  • Dann markierst Du alle Merkmale, die schon durch D2 vorweg genommen sind, in der Anmeldung mit Pink.

  • Danach kannst Du noch alle übrig gebliebenen Teile, also jene die nicht durch D1 und D2 vorweg genommen sind, grün markieren.

  • Danach habe ich nochmals alle Markierungen überprüft, um sicher zu stellen, dass ich nichts falsch markiert habe (insbesondere die grünen Teile).

Normalerweise kann man schon mit dieser Methode einen guten Überblick über die „übrig gebliebene“ Erfindung bekommen. Ich habe die Benutzung der Analysetabelle in diesem Beitrag nochmals genauer erklärt.

4. Entwurf des neuen Anspruchssatzes (30 Minuten – 1 Stunde)

Wenn Du Dir nun die „grünen Merkmale“ ansiehst, dann musst Du noch überprüfen, welche der Merkmale auch einen spezifischen „technischen Effekt“ verursachen. Denn diese sind nicht nur neu gegenüber dem SdT, sondern wahrscheinlich auch erfinderisch.

In der Regel wird es nur ein paar „lohnende“ Merkmale geben, die sich dementsprechend auszeichnen und Du wirst feststellen, dass wahrscheinlich je eines dieser Merkmale meist ausreicht um jeweils einen Anspruch „neu und erfinderisch“ werden zu lassen.

Doch diese Merkmale reichen noch nicht. Du musst Dir als nächstes auch deine Schlüsselworte ansehen. Insbesondere die „essentiellen“ Merkmale müssen meist in die unabhängigen Ansprüche aufgenommen werden um auch das Erfordernis des Ausführbarkeit zu erfüllen.

Außerdem solltest Du natürlich auch die Wünsche des Mandanten nochmals lesen um auszuschließen, dass Du eine Anspruchskategorie entwirfst, die nicht gewünscht ist. Außerdem findet sich meist auch ein Hinweis im Mandantenschreiben welche Kategori(en) besonders bevorzugt sind.

Gibt es keinen eindeutigen Hinweis auf die Anspruchskategorie, so gilt natürlich:

  • Stoffanspruch > Verfahrensanspruch > Verwendungsanspruch > alles andere.
  • Am Ende sollte der Anspruch 1 den breitesten Schutz darstellen, den man vernünftigerweise bekommen kann.
  • Identifiziere ich mehrere Kategorien, so wähle ich für jede (sinnvolle) Kategorie einen unabhängigen Anspruch.

Steht der Satz aus 1-3 unabhängigen Ansprüchen, dann überprüfst Du natürlich die Ansprüche nochmals darauf, dass sie sich nicht doch schon im SdT wiederfinden.

Im Zweifelsfall nimmst Du lieber ein Merkmal mehr in den Anspruch hinein (gegebenenfalls ein „nice-to-have“-Merkmal) als eines zu wenig.

Am Ende prüfst Du auch noch, ob der nun beschränkte Teil des Anspruchs 1 immer noch eine einheitliche Erfindung darstellt (Lösen alle Kombinationsmöglichkeiten die Aufgabe?) und alle Merkmale klar sind.

Erst wenn Du von Deinen unabhängigen Ansprüchen überzeugt bist überlegst Du Dir noch ein paar abhängige Ansprüche, die bestimmte Ausführungsformen oder Merkmale näher definieren. Hierzu nutzt Du vor allem die „Nice-to-have“-Merkmale in Deiner Schlüsselwortmarkierung.

In der Regel werden nicht mehr als 15 Ansprüche erwartet und daher auch keine Punkte für mehr als 15 Ansprüche vergeben. Du solltest es an dieser Stelle also nicht übertreiben.

Abhaken!

Wenn nicht schon geschehen, solltest Du Dir an dieser Stelle nochmals kurz die Zeit nehmen die Markierungen abzuhaken. Hast Du alle Argumente richtig verwendet? Sind nun alle (grünen) Merkmale angesichts des Anspruchsentwurfes sinnvoll abgedeckt?

Ja? Dann kann es weitergehen…

5. Schreiben der Beschreibung (ca. 20-30 Minuten)

Wenn Du mit Deinem Anspruchssatz zufrieden bist, dann kannst Du Dich an das Schreiben der Beschreibung machen. Hier gibt es drei Teile auf die Du Dich fokussieren solltest:

  • 4-5 Punkte für eine Zusammenfassung der relevanten Aspekte der Dokumente des Stands der Technik D1 und D2
  • korrekte Beschreibung gemäß Regel 42 (1) c) EPÜ (5-6 Punkte)
  • Konsistenz zwischen den Ansprüchen und der Beschreibung (5 Punkte)

Um den Prozess zu beschleunigen solltest Du Dir aus alten Prüfungen eine Formulierungshilfe erstellen, so dass Du die obigen Teile schnell „herunterschreiben“ kannst.

Wenn Du Ausschneide- und Aufklebe-Techniken verwendest, achte darauf, dass der Klebstoff nicht die Seiten zusammenklebt.

Vergiss nicht: Es gibt nur maximal 15 Punkte zu erreichen, also verschwende hier nicht zu viel Zeit, die Du evtl. an anderer Stelle besser verwenden kannst.

6. Endkontrolle (letzten 5-10 Minuten)

In der Endkontrolle sortierst Du alle Blätter und gehst nochmals Deine Unterlagen durch, insbesondere den Notizzettel vom Anfang:

  • Hast Du alle Hinweise des Mandanten beachtet?
  • Hast Du alle „essentielle“ Merkmale möglichst schon in den unabhängigen Ansprüchen geschützt?
  • Sind die wichtigsten „nice-to-have“-Merkmale zumindest in abhängigen Ansprüchen geschützt?

Wenn alles in Ordnung ist, dann nummerierst Du noch Deine Seiten diesmal mit einem dokumentenechten Stift (nach dem Schema [Seitenzahl]/[Gesamtzahl]) und gibst alles ab!

Viel Erfolg!

 

 

 

 

 

Die Bewertungspraxis bei Teil A

© Nico Riffel

© Nico Riffel

 

Bei allen Teilen ist es wichtig, die Bewertungspraxis richtig zu kennen und dementsprechend die Prüfungsstrategie auszurichten. In diesem Beitrag gehe ich darauf ein, wie die Bewertungspraxis bei Teil A aussieht und wie demensprechend eine erfolgreiche Prüfungsstrategie aussehen könnte.

Grundlagen

Bei Teil A liegt der Schwerpunkt ganz klar auf der Gestaltung eines erteilbaren Anspruchssatzes anhand der Vorgaben durch den Mandanten und den SdT.

Dies macht sich auch bei der Bewertung bemerkbar. So wurden 2014 wieder bis zu 70 Punkte allein auf die möglichen unabhängigen Ansprüche vergeben. Weitere 15 Punkte wurden dann noch für die abhängigen Ansprüche vergeben.

85% aller Punkte entfielen somit 2014 allein auf einen erteilbaren Anspruchssatz mit 15 Ansprüchen (mehr Ansprüche wollte der Mandant nicht!). Das bedeutet allein die Abgabe der 15 erteilbaren Ansprüche hätte schon zum komfortablen Bestehen der Prüfung ausgereicht!

Du siehst also, dass Du dementsprechend 70%-85% der Zeit bis zu 3 der 3,5 Prüfungsstunden der Ausarbeitung des Anspruchssatzes widmen solltest.

Der richtige Anspruchssatz bringt die „fetten Punkte“

Hierbei gilt:

  • Ist ein Anspruch nicht neu, dann gibt es Null Punkte!
  • Bei schwerwiegenden Mängeln der Ansrpüche bzgl. erfinderischer Tätigkeit oder dem Übersehen „essentieller“ Merkmale kann es schon mal Abzüge in Höhe von 10 – 20 Punkten geben.
  • Als „Daumenwert“ kann man pro fehlendem Merkmal (wenn das Merkmal nicht ganz so gravierend ist) meist bis zu 5 Punkte Abzug ansetzen
  • Mangelnde Klarheit wird meist geringer bestraft (ca. 2 Punkte Abzug)

Diese Punktevergabepraxis hat natürlich Auswirkungen auf die allgemeine Herangehensweise bei Teil A.

Das wichtigste Ziel in Teil A müssen für Dich daher einer oder mehrere sinnvolle, an Mandantenwünschen orientierte, erteilbare, unabhängige Ansprüche sein!

Das bedeutet für Deine Prüfungsstrategie z.B.:

  • Du machst Dich unbedingt mit allen Anspruchskategorien vertraut und hast selbst für eher exotische Anspruchskategorien (z.B. Product-by-Process) klare Anweisungen und Beispiele in Deinen Unterlagen.
  • Du wirst im Zweifel lieber ein beschränkendes Merkmal zu viel im Anspruch stehen haben, als eines zu wenig.
  • Du liest die Mandantenwünsche ganz genau: Meist lassen sich alle wichtigen Wünsche (auf Schlüsselworte achten!) auch umsetzen (-> Anwendung der „reversen Logik“ in der Prüfung).

Die Beschreibung bringt auch Punkte

Obwohl der Schwerpunkt bei Teil A also ganz klar auf den Ansprüchen liegt, solltest Du die Punkte, die man durch eine gute Beschreibung erhalten kannst, nicht vollständig ignorieren. Hier liegen nämlich wieder einmal sehr „niedrig hängende Früchte“ versteckt.

So werden z.B. eigentlich immer 4-5 Punkte für eine Zusammenfassung der relevanten Aspekte der Dokumente des Stands der Technik D1 und D2 vergeben. Etwas, dass man mit ein wenig Übung locker „herunterschreiben“ kann.

Außerdem wird in Teil A immer mehr Wert auf eine korrekte Beschreibung gemäß Regel 42 (1) c) EPÜ gelegt. Etwas, was Du gut als Checkliste mittels Formulierungshilfen vorbereiten kannst. Hier können also nochmals 5-6 leichte Punkte geholt werden.

Außerdem wird in der Regel die „konsistente“ Anpassung der Beschreibung an die Ansprüche mit weiteren 3-5 Punkten belohnt. Diese solltest Du ebenfalls vergleichsweise einfach  erreichen, insbesondere wenn Du erst die Beschreibung nach Ausarbeitung des Anspruchssatzes beginnst.

Diese insgesamt 15 Punkte scheinen also auf den ersten Blick nicht viel zu sein und retten die Arbeit natürlich nicht, wenn der erste unabhängige Anspruch schon ein Neuheits-Problem hat, aber sie können das entscheidende Zünglein an der Waage sein. Außerdem lassen sie sich innerhalb von ca. 30 Minuten einsammeln, sofern Du gut vorbereitet bist.

Zum Abschluss noch zwei „Hausaufgaben“:

  1. Gehe mal alle Prüfungen der letzten zehn Jahre durch und sammele alle Anspruchskategorien, die Du finden kannst. Erstelle Dir nun eine schöne Übersicht mit allen Kategorien, einem Beispiel bzw. einer Formulierungshilfe und evtl. noch Rechtsprechung bzw. Richtlinienzitate, etc. dazu.
  2. Erstelle Dir eine gute Checkliste mit Formulierungshilfen für das Ausarbeiten einer Beschreibung in Teil A. Hier sollte die Detailtiefe so groß sein, dass Du quasi Deinen Verstand ausschalten kannst und einfach nur die Vorlage abschreiben und mit den Falldetails an den passenden Stellen ergänzen kannst.