Was uns Schlüsselworte verraten…

In eigentlich jedem Prüfungsteil werden Schlüsselworte oder -bemerkungen verwendet, die als klare Hinweise auf bestimmte Sachverhalte und Lösungsstrategien zu werten sind. Wer als Prüfling ein Gespür für diese Schlüsselworte entwickelt, kann die richtigen Schwerpunkte bei der Beantwortung der Aufgabe setzen.

Grundlagen

Ein wichtiges Merkmal aller EQE-Teile ist, dass sie Schlüsselworte und -bemerkungen enthalten, die einen klaren Hinweis auf die Lösungsstrategie geben sollen. Sie sind gewissermaßen „versteckte Codes“, die dem Prüfling helfen sollen die richtigen Antworten zu liefern bzw. die richtigen Schwerpunkte bei der Beantwortung zu setzen.

Ich will daher in diesem Beitrag mal ein paar Schlüsselworte und -bemerkungen vorstellen, die häufig in den einzelnen Prüfungsteilen verwendet werden und erklären was hinter ihnen stecken kann.

Natürlich kann diese Liste nie vollständig sein. Auch sollte man nicht unbedingt am konkreten Wort „kleben“ sondern eher versuchen, die dahinter stehende Logik zu verstehen.

Wenn Du von Anfang auf diese Schlüsselworte achtest, z.B. indem Du sie bei jeder Übungsaufgabe aktiv suchst und gelb markierst, wirst Du bald ein Gespür dafür bekommen, welche Hinweise sich in einer Aufgabe verbergen.

Teil A und B (Chemie)

Teil A und B sind bezüglich der verwendeten Schlüsselworte sehr ähnlich (zumindest im Bereich Chemie).

Bei beiden Teilen geht es darum einen erteilbaren Anspruchssatz zu entwickeln. Daher überwiegen auch in der Aufgabe die Hinweise welche Erfindungsteile lohnenswert in einen Anspruch aufgenommen werden sollten.

Ein paar Beispiele:

  • Schlüsselwort(e): “sehr wünschenswert”, “besonders bevorzugt”, “außerordentlich wertvoll”, “zum allerersten Mal”, “die besten Ergebnisse”, „besonders […]“, „signifikant verbessert“, „stark erhöht“, „muss“, „essentiell“, „wichtig“
  • Übersetzung: Hinweis auf erhaltenswerte Teile der Erfindung. Diese Teile sollten sich nach Möglichkeit alle im endgültigen Anspruchssatz wiederfinden.

 

  • Schlüsselwort(e): “weiterer Vorteil”, “vorzugsweise”, “sind geeignet”, “streben wir auch Schutz an”, “noch akzeptable Auflösung”, “kann dazu dienen”, “zufriedenstellend”, “bessere Ergebnisse werden erreicht”, „alternativ“, „wahlweise“, „ebenfalls gute Ergebnisse“, „vorzugsweise“, „erhöht“, „geeignet“, „fakultative Bestandteile“
  • Übersetzung: Meist als Hinweis dass das Merkmal in einem Unteranspruch verwendet werden kann. In Teil B kann dies auch ein Hinweis auf mögliche sinnvolle Beschränkungen des Anspruchssatzes sein.

 

  • Schlüsselworte: „von … bis …“
  • Übersetzung: Bei Bereichen immer prüfen, ob hierauf ein Schutz möglich ist. Insbesondere wenn ein technischer Effekt mit dem Auswahlbereich verbunden ist.

 

  • Schlüsselwort(e): “konventionell”, “bekannt”, “ausführlich beschrieben”, “allgemein anerkannt”, “dem Fachmann wohlbekannt”, „handelsüblich“, „normalerweise“, „sind Standard“
  • Übersetzung: Klarer Hinweis auf Stand der Technik. Hier ist kein “Blumentopf” zu gewinnen, also auch keine Energie verschwenden! Die einzige Ausnahme: Die Kombination ist als neu und “überraschend” beschrieben.

 

  • Schlüsselbemerkung: „Unsere Firmenpolitik ist es keine Anspruchsgebühren zu zahlen.“
  • Übersetzung: Nicht mehr als 15 Ansprüche!
  • Schlüsselwort(e): „keine Wirkung“, „keine Reaktion“, „zu langsam“, „wirtschaftlich uninteressant“, „mindert die Effizienz“, „nicht wesentlich“, „erhebliche Zusatzkosten“
  • Übersetzung: Hinweis auf Erfindungsteile, die nicht schützenwert sind oder gar nicht ausführbar (ggf. findet sich auch solch ein Hinweis auch im Mandantenschreiben).

Teil C

Bei Teil C muss man vor allem auf das Mandantenschreiben achten. Eigentlich versteckt sich dort in jedem Absatz mindestens ein Hinweis auf eine Handlung, die der Prüfling durchführen muss.

Zwischen den vielen individuellen Hinweisen, die spezifisch für den jeweiligen Fall sind, gibt es auch hier wiederkehrende Muster.

Ein paar Beispiele:

  • Schlüsselbemerkung: „… am Tag der Einreichung hinzugefügt.“
  • Übersetzung: Hier gibt es möglicherweise ein Prioritätsproblem. Also auf Dokumente achten, die hier die Zwischenveröffentlichungen für das Merkmal sein können und die wirksame Prioritäts-Inanspruchnahme genauer prüfen.

 

  • Schlüsselbemerkung: „… während der Prüfung hinzugefügt.“
  • Übersetzung: Achtung! Hier könnte eine unzulässige Erweiterung vorliegen!

 

  • Schlüsselbemerkung: „A ist identisch mit B, abgesehen davon …“
  • Übersetzung: Achtung! Genau die genannten Unterschiede können Prioritätsprobleme oder unzulässige Erweiterungen darstellen. Hier ist zu prüfen wann die Änderungen ins Verfahren eingebracht wurden.

 

Teil DI

Im DI-Teil sind recht konkrete Rechtsfragen zu lösen, daher braucht man hier nicht so sehr nach Schlüsselworten schauen.

Allgemein sollte man aber im Hinterkopf behalten, dass fast immer Fristen berechnet werden müssen. Daher ist jede Datumsangabe als ein Hinweis auf eine Fristenprüfung anzusehen.

Teil DII

Im DII-Teil ist eigentlich auch wie bei DI immer die korrekte Berechnung von Fristen wichtig. Daher ist auch hier fast jede Datumsangabe als ein Hinweis auf eine Fristenprüfung zu verstehen. Außerdem kommt es eigentlich immer vor, dass bestimmte Handlungen versäumt wurden und innerhalb einer Frist (die konkret berechnet werden muss) nachzuholen sind. Ist die reguläre Frist schon abgelaufen, so gibt es evtl. Weiterbehandlungsmöglichkeiten oder Wiedereinsetzungen (letztere eher selten). Hierbei übrigens immer auch die Gebührenzahlungen für die einzelnen Handlungen erwähnen.

Weitere Schlüsselworte, die bei Teil DII eine Rolle spielen können sind z.B.:

  • Schlüsselwort(e): „bekannt“, etc. (siehe bei Teil A und B)
  • Übersetzung: Auch bei Teil D sind Hinweise auf den bekannten SdT wichtig. Kann aber auch ein Hinweis darauf sein, genauer nach der Lösung zu suchen. Nur weil die Einzelkomponenten „bekannt“ sind, kann die Kombination dennoch neu und erfinderisch sein.

 

  • Schlüsselbemerkung: „Unsere Patentangelegenheiten werden von einem unserer Angestellten bearbeitet, der unser Patent-Manager ist und auch unsere Firma vor dem EPA vertritt.“
  • Übersetzung: Unser Patentvertreter ist ein patentrechtlicher Laie, der möglicherweise zahlreiche formelle Fehler gemacht hat. Seine Aussagen sind mit Vorsicht zu genießen.

 

    • Schlüsselwort(e): „unerwartet“, „überraschend“, „A ist nicht so gut wie B“, „weitaus effizienter“
    • Übersetzung: Achtung! Hier versteckt sich möglicherweise die Erfindung.

 

  • Schlüsselbemerkung: Konkrete Länder sind erwähnt.
  • Übersetzung: Im Sachverhalt ist garantiert zu prüfen, in welchen Ländern welcher Schutz besteht. Möglicherweise wird eine (Nicht-)Verletzungshandlung im Ausland zu prüfen sein, in dem kein Schutz besteht.

 

  • Schlüsselbemerkung: „Die Anmeldung wurde kurz nach ihrer Einreichung zurückgenommen.“
  • Übersetzung: Garantiert muss geprüft werden, ob die Priorität dieser Anmeldung in Anspruch genommen werden kann (in der Regel ja). Was ist außerdem noch zu beachten, wenn die Prioanmeldung zurückgenommen wurde und man die Priorität beanspruchen will? Denkt z.B. mal an Übersetzungserfordernisse…

 

  • Schlüsselbemerkung: „Wir haben eine Aufforderung des EPA erhalten.“ Häufig mit der Bemerkung kombiniert, dass man darauf noch nicht reagiert hätte.
  • Übersetzung: Wir sind hier in einer EPA-Prüfung. Natürlich ist dem Amt IMMER Folge zu leisten und auf deren Schreiben zu reagieren (;-)). Also welche Handlungen sind vorzunehmen und welche Fristen (und Gebühren gelten)?

 

  • Schlüsselbemerkung: „Wir wollen unser Produkt auf den europäischen Markt bringen.“
  • Übersetzung: Sag‘ mir Patentanwalt: Haben wir ausreichend Schutz in Europa bzw. wie können wir diesen verbessern?

 

  • Schlüsselbemerkung: „einvernehmliche Lösung“
  • Übersetzung: Bitte keinen Einspruch, sondern eher Kreuzlizenz oder ähnliches prüfen.

 

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