Nachfolgend schildere ich meine Methode den B-Teil anzugehen. Dies ist der Weg, den ich erfolgreich in meiner Prüfung beschritten habe. Ich will an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass ich nur den Chemie-B-Teil geschrieben habe, für den Elektro-/Maschinenbau-Teil kann der Ablauf anders aussehen. Dieser Ablauf kann Dir jedenfalls zur Erstellung einer eigenen Formulierungshilfe, Checkliste oder Mindmap dienen.
Die Bearbeitung von Teil B lässt sich in folgende Schritte einteilen:
1. Allgemeine Vorbereitung
Mit Erhalt der Arbeit werden erst einmal alle Prüfungsblätter entklammert, gelocht und abgeheftet. Der vom Mandanten vorgeschlagene Anspruchssatz wird hierbei extra abgeheftet (mit eigenem Trennstreifen). Zum Abheften nimmt man am besten einen vorbereiteten Ordner, der hier näher beschrieben wird.
Während des Schreibens werden alle eigenen Blätter für die Abgabe mit hellem Marker (oder weichem Bleistift) nach folgendem Schema nummeriert:
- Ansprüche: A-1, A-2, A-3, etc.
- Beschreibung: B-1, B-2, B-3, etc.
- Mandantenschreiben (in der Regel nicht nötig): M-1, M-2, M-3, etc.
Auf das Blatt B-1 kann man schon folgenden Text schreiben:
<Seite B-1>
Verwendete Abkürzungen:
Art. = Artikel (des EPÜ 2000)
R. = Regel (des EPÜ 2000)
RiLi = Prüfungsrichtlinien des EPA
S. = Seite
Z. = Zeile
(n)SdT = (nächstliegender) SdT
PA = Patentanmeldung
D1 = Dokument 1
D2 = Dokument 2
erf. Tät. = erfinderische Tätigkeit
In Erwiderung auf den Bescheid vom XX.YY.ZZZZ werden hiermit neue Patentansprüche 1-X eingereicht, die die ursprünglich eingereichten Ansprüche 1-Y ersetzen.
Warum sollte man jetzt schon eine Seite schreiben? Nun, es beruhigt. Während die anderen sich aufgeregt in die Dokumente stürzen, heftet man erst einmal ruhig ab und schreibt die erste Seite. Das bringt den Puls wieder auf Normalwert, bringt das Adrenalin wieder runter und startet die „Prüfungsroutine“, die man bis zu diesem Zeitpunkt schon dutzendmal eingeübt hat.
Es mag sein, dass es Dir nicht so geht, aber mir hat es geholfen mich erst einmal mit einer vertrauten Tätigkeit zu beschäftigen, bevor ich mir überhaupt die Arbeit im Detail ansah.
2. Brief des Mandanten lesen und „verarbeiten“
Nun wenden wir uns dem Brief des Mandanten zu. Hier sind folgende Fragen primär zu klären:
- Gibt es Hinweise auf den zitierten SdT?
Wenn „Ja“, dann auf dem „Analyseblatt“ notieren.
- Welche Wünsche hat der Mandant?
Diese Wünsche sind unbedingt einzuhalten, daher ebenfalls auf dem Analyseblatt notieren. Manchmal ist es auch gut den Wunsch direkt auf dem Blatt mit dem vorgeschlagenen Anspruchssatz einzutragen (z.B. „Unbedingt das Verfahren im pH-Bereich von 7,5 bis 9 erhalten!“).
- Ist eine Antwort an den Mandanten nötig?
Normalerweise wird keine Antwort an den Mandanten verlangt.
Aber man sollte auch bei einer Abweichung von dieser Regel nicht in Panik verfallen. Sollten wirklich einmal rechtliche Fragen an den Mandanten zu beantworten sein, so sollte man das als ein gutes Zeichen werten, nämlich dass wahrscheinlich die eigentliche Aufgabe so einfach ist und so gut in der vorgegebenen Zeit gelöst werden kann, dass sich die Prüfungsabteilung genötigt sah eine zusätzliche „Hürde“ einzubauen.
3. Analyse der Anmeldung
Die Anmeldung schauen wir uns dreimal durch:
Beim ersten Mal versuchen wir den Sachverhalt zu verstehen.
Beim zweiten Mal wird die Anmeldung nach folgenden Kriterien markiert:
a. Die Absätze werden je nach ihrem Schwerpunkt beschriftet:
- Stoff
- pharmazeutische Zusammensetzung/Formulierung
- Verfahren
- Verwendung (medizinische/nichtmedizinische Verwendung)
- etc.
b. Hinweise auf erhaltenswerte Teile der Erfindung (gelb-unterstreichen; Markierung „E“). Diese Teile sollten sich nach Möglichkeit alle im endgültigen Anspruchssatz wiederfinden. Häufige Schlüsselworte sind:
- „besonders […]“
- „signifikant verbessert“
- „stark erhöht“
- „muss“
- „essentiell“
- „wichtig“
c. Hinweise auf mögliche abhängige Ansprüche (gelb; Markierung „A“). Häufige Schlüsselworte sind:
- „alternativ“
- „wahlweise“
- „ebenfalls gute Ergebnisse“
- „vorzugsweise“
- „erhöht“
- „geeignet“
- „fakultative Bestandteile“
d. Hinweise auf Erfindungsteile, die nicht schützenwert sind oder gar nicht ausführbar (ggf. findet sich auch ein Hinweis im Mandantenschreiben) (Lila-unterstrichen, „NN“). Häufige Schlüsselworte sind:
- „keine Wirkung“
- „keine Reaktion“
- „zu langsam“
- „wirtschaftlich uninteressant“
- „mindert die Effizienz“
- „nicht wesentlich“
- „erhebliche Zusatzkosten“
e. Hinweise auf mangelnde Neuheit oder mangelnde erf. Tätigkeit (lila-gestrichelt, SdT). Häufige Schlüsselworte sind:
- „bekannt“
- „handelsüblich“
- „normalerweise“
- „sind Standard“
f. Markierungen für eine spätere Aufgabe-Lösungs-Argumentation:
- „NachT“: Nachteile im SdT
- „OA“: objektive Aufgabe
- „L“: Lösung(en)
g. „Ungewöhnliche“ Hinweise oder scheinbare Definitionen (blau; „!“ oder „Def.“):
- Definitionen sind evtl. wichtig zur Überwindung von (Un)klarheitseinwänden
- „Ungewöhnliche Hinweise“ können z.B. Hinweise auf einen technischen Effekt sein, der eine besondere Aufmerksamkeit verdient. So ist denkbar, dass die Erfindung nicht über die gesamte Breite ausführbar ist, oder dieser Effekt einem speziellen Anspruch abgedeckt werden muss oder gar die Einreichung einer Teilanmeldung nötig wird. Zum Beispiel:„Wenn das Bindemittel XY ist, müssen 0,3 – 0,8% eines Vernetzungsmittels zugegeben werden, um die Stabilität zu erhalten.“
h. Testsysteme gut verstehen!
Nimm Dir die Zeit die beschriebenen Testsysteme gut zu verstehen und auf die Tabellen anzuwenden. Im Chemie B-Teil läuft es eigentlich immer auf den Abgleich mehrerer Tabellen hinaus. Hier muss man erkennen, welche Parametergruppen aufgrund welcher Eigenschaften interessant sein könnten. Daher sollte man sich folgende Fragen gut beantworten bzw. in der Tabelle markieren:
- Welcher Parameter wird hier wie gemessen?
- Was sind gute, was sind schlechte und was sind herausragende Messwerte?
Beim dritten Durchgang füllst Du die Merkmals-Analysetabelle aus.
Das bedeutet, genauso wie für Teil A, füllst Du die Tabelle mit allen Merkmalen, sortiert von allgemein zu speziell aus.
Hier ist Analysetabelle für Teil B nochmals erklärt.
4. Analyse des Amtsbescheids
Nun lesen wir den Amtsbescheid sorgfältig. Insbesondere Hinweise auf die Druckschriften D1 und D2 sollte man auf dem Analyseblatt festhalten und/oder in der jeweiligen Druckschrift gelb markieren.
- Wo sind Merkmale erwähnt?
- Fehlen wichtige Merkmale?
- Hat der Prüfer besondere Anmerkungen (z.B: Klarheitseinwände)?
5. Analyse der SdT-Dokumente D1 und D2
Bei der Analyse der SdT-Dokumente ist größte Sorgfalt geboten. Bedenke: Du willst die „Lücken“ im Schutzbereich finden, die weder D1 noch D2 abdecken. Diese Analyse ist daher der eigentliche Kern des B-Teils und sollte deshalb möglichst ohne Fehler durchgeführt werden!
Ich bin bei diesem Schritt wie folgt vorgegangen:
- D1 habe ich oben mit Orange markiert, D2 in Pink.
- Dann habe ich beide Dokumente gelesen.
- Dann habe ich alle Merkmale, die schon durch D1 vorweg genommen waren, in der Merkmals-Analysetabelle mit Orange markiert.
- Dann habe ich alle Merkmale, die schon durch D2 vorweg genommen waren, in der Merkmals-Analysetabelle mit Pink markiert.
- Danach habe ich alle übrig gebliebenen Teile, also jene, die nicht durch D1 und D2 vorweg genommen waren, in der Merkmals-Analysetabelle grün markiert.
- Danach habe ich nochmals alle Markierungen überprüft, um sicher zu stellen, dass ich nichts falsch markiert habe (insbesondere die grünen Teile).
- Nun folgt noch die Prüfung der Kombinierbarkeit von D1 und D2. Dies ist wichtig für die Strategie beim Aufgabe-Lösungs-Ansatz und die Zeiteinteilung. Hätte der Fachmann die Dokumente miteinander kombiniert? Welches Dokument ist der nächste SdT (manchmal sind beide auch gleichwertig)?
6. Entwurf des neuen Anspruchssatzes
Nun beginnen wir mit dem Erstellen eines neuen Anspruchssatzes (dabei beachten, dass in Teil B in der Regel nicht eine Vielzahl neuer Ansprüche erwartet wird, sondern eher eine gute Anpassung der vorhandenen Ansprüche).
Anhand von Analysetabelle oder Analyseblatt und den Markierungen (grün) in der Anmeldung versuchen wir nun die Merkmale identifizieren, die erstens vor allem in Entgegenhaltung nicht vorkommen, die der nSdT ist.
Dabei unbedingt beachten, ob bestimmte Merkmale im Anspruch 1 mit „oder“ verknüpft sind. Wenn ja, dann ist die Neuheit und erf. Tätigkeit gegenüber beiden Alternativen zu prüfen.
Weiterhin achten wir auch auf blau markierte „ungewöhnliche“ Hinweise.
Hierbei sollte man den Anspruch 1 so ergänzen/umformulieren, dass diese(s) unterscheidende(s) Merkmal(e) mit in den Anspruch aufgenommen wird/werden.
Natürlich wählt man möglichst eine Beschränkung, die
- Innerhalb der Wünsche des Mandanten ist.
- Möglichst einheitlich ist.
- Die geringste Beschränkung darstellt.
- Von der Beschreibung gestützt ist.
- Klar ist.
Nun prüfen wir, was getan werden muss, um den Anspruch 1 auch gegen das andere Dokument neu und erfinderisch werden zu lassen.
Hierbei sollte man vor allem auf Merkmale achten, die in diesem Dokument nicht oder z.B. nur in einer Variante erwähnt sind.
Nun prüfen wir noch, ob der nun beschränkte Teil des Anspruchs 1 immer noch eine einheitliche Erfindung darstellt (Lösen alle Kombinationsmöglichkeiten die Aufgabe?) und alle Merkmale klar sind.
- Haben wir alle Hinweise, Mandantenwünsche und Markierungen beachtet?
- Sind alle Widersprüche aufgeklärt, macht der Schutzbereich so auch Sinn?
i. Abhaken!
Bei der Kontrolle des Anspruchssatzes (vor dem Schreiben der Beschreibung) sollte man sich nochmals kurz die Zeit nehmen die Markierungen abzuhaken. Hat man alle Argumente richtig verwendet? Sind nun alle Aussagen angesichts des Anspruchsentwurfes sinnvoll?
Dann kann es weitergehen…
7. Schreiben der Beschreibung: Basis für die Ansprüche
Ist man mit seinem Anspruchssatz zufrieden, dann kann man sich an das Schreiben der Beschreibung machen, welches sich wiederum aus mehreren Schritten zusammensetzt. Bedenke hierbei: Anders als beim A-Teil gibt es auf eine gute Beschreibung ordentlich Punkte.
Erst einmal ein paar allgemeine Hinweise zum Verfassen der Beschreibung:
- Für alle Änderungen ist die Grundlage vollständig anzugeben. Um die volle Punktzahl zu erlangen, ist es erforderlich, die Änderungen kenntlich zu machen und anzugeben, welche Stellen in der ursprünglich eingereichten Anmeldung diese Änderungen stützen.
- Wurden Merkmale aus verschiedenen Teilen der Anmeldung kombiniert oder wurde der Wortlaut der Anmeldung geändert, muss auch dargelegt werden, worin die Änderung ihre Grundlage hat.
- Die Beispiele und/oder Zeichnungen sind zumeist nicht die am besten geeignete Grundlage für Änderungen, weil nur selten argumentiert werden kann, dass einzelne Merkmale aus einem Beispiel oder einer Zeichnung unabhängig von den anderen Merkmalen des Beispiels oder der Zeichnung offenbart werden.
Konkret können wir also zum Beispiel schreiben:
<Seite B-2>
- Neue Ansprüche/Änderungen
Anspruch 1 basiert auf dem ursprünglichen Anspruch 1, wobei die Zusammensetzung durch (1) <Merkmal XX> wie auf Seite 1, Zeile 29 offenbart, und (2) eine Charakterisierung <Merkmal YY>, wie es durch Seite 3, Zeilen 4-5 gestützt ist, näher definiert wurde.
Anspruch 2 ist gestützt durch Seite 2, Zeile 29.
Anspruch 3 ist gestützt durch Seite 3, Zeilen 3-4.
Anspruch 4 ist gestützt durch Seite 3, Zeilen 5-6.
Anspruch 5 ist gestützt durch Seite 3, Zeile 7.
Anspruch 6 ist gestützt durch Seite 2, Zeilen 29-30.
Anspruch 7 ist gestützt durch die bevorzugte Zubereitung gemäß Seite 2, Zeilen 17-26.
Anspruch 8 entspricht ursprünglichem Anspruch 3, wobei der Verweis auf die Zusammensetzung entsprechend dem neuen Anspruchssatz geändert wurde und die Trocknungstemperatur gemäß Seite 4, Zeile 7 geändert wurde.
Anspruch 9 ist gestützt durch Seite 4, Zeile 1.
8. Schreiben der Beschreibung: Klarheitsargumente
Wir schreiben zum Beispiel:
2. Klarheit
In Punkt 3 des Bescheids wird die mangelnde Klarheit des ursprünglichen Anspruchs 2 beanstandet.
Ursprünglicher Anspruch 2 wurde jedoch gestrichen und durch den neu eingereichten Anspruch 7 ersetzt, der eine bevorzugte Zubereitung betrifft, deren Bestandteile sich nicht zu mehr als 100% summieren.
9. Schreiben der Beschreibung: Zusammenfassung der Dokumente und Neuheit
Allgemeine Hinweise zur Neuheit:
In der Regel werden 4-5 Punkte allein für die Zusammenfassung der Dokumente 1 und 2 vergeben. In der Zusammenfassung der Dokumente sollten die Verfahrens- und Vorrichtungsmerkmale erwähnt sein, die für Neuheit und erfinderische Tätigkeit relevant sind. Wenn man bedenkt, dass man hierzu meist wörtlich die Zusammenfassung des Amtsbescheids verwenden kann, sollte man diese Punkte mitnehmen, oder?
Ob eine gesonderte Zusammenfassung vorgelegt wird oder die Dokumente im Rahmen der Begründung der Neuheit oder der erfinderischen Tätigkeit zusammengefasst werden, spielt übrigens keine Rolle.
Ungefähr 15% der Punkte werden außerdem für die Erörterung der Neuheit des Anspruchs 1 vergeben. Um die volle Punktzahl zu erlangen, muss genau hervorgehoben werden worin sich Anspruch 1 von den SdT-Dokumenten unterscheidet.
Wir schreiben z.B.:
3. Neuheit
3.1 In Punkt 1 des Bescheids wird die mangelnde Neuheit der Ansprüche 1-3 gegenüber D1 beanstandet.
D1 beschreibt eine Zusammensetzung für <individuell ergänzen>.
D1 beschreibt jedoch nicht, dass <individuell ergänzen>. Aus diesem Grund ist Anspruch 1 neu gegenüber D1.
Die Ansprüche 2-7 sind abhängig von Anspruch 1 und umfassen daher ebenfalls die Merkmale des Anspruchs 1. Aus diesem Grund sind auch die Ansprüche 2-7 neu gegenüber D1.
3.2 In Punkt 2 des Bescheids wird die mangelnde Neuheit der ursprünglichen Ansprüche 1-3 gegenüber D2 beanstandet.
D2 beschreibt <individuell ergänzen>.
Vorliegender Anspruch 1 betrifft jedoch <individuell ergänzen>. Dies ist in D2 nicht offenbart und daher ist Anspruch 1 neu gegenüber D2.
Die Ansprüche 2-7 sind abhängig von Anspruch 1 und umfassen daher ebenfalls die Merkmale des Anspruchs 1. Aus diesem Grund sind auch die Ansprüche 2-7 neu gegenüber D2.
3.3 Anspruch 8 betrifft ein Verfahren zur Herstellung <individuell ergänzen>, wobei alle Bestandteile der Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1-7 miteinander verknetet werden.
Ein solcher Schritt ist weder in D1 noch D2 offenbart und daher neu.
Anspruch 9 betrifft <individuell ergänzen>, die unter Verwendung der Zusammensetzung hergestellt worden ist. Eine Verwendung der Zusammensetzung ist deshalb ebenfalls neu (RiLi C-IV, 11.12.). Aus diesem Grund ist auch Anspruch 9 neu gegenüber D1 und D2
usw.
10. Schreiben der Beschreibung: Erfinderische Tätigkeit
Hier ist vor allem die gute Ausarbeitung eines Aufgabe-Lösungs-Ansatzes entscheidend.
Ein allgemeines Prüfungsschema für den Aufgabe-Lösungs-Ansatz sieht wie folgt aus:
1. Schritt: Identifikation des nSdT
DX ist nächstliegender SdT, da DX – ebenso wie der Gegenstand von Anspruch 1 (siehe Absatz [0003] von AX) – [Beschreibung des technischen Gebiets] betrifft […]
2. Schritt: Offenbarung der Anlage
Offenbarung von DX
DX offenbart […siehe z.B. Bescheid…].
3. Schritt: Unterschied zur PA
Unterscheidungsmerkmal
Anspruch 1 unterscheidet sich von [Gegenstand] nach DX dadurch, dass … [Unterschiede].
4. Schritt: Technischer Effekt der Unterschiede
Wirkung
Dies bewirkt den Effekt, dass […] [genaues Zitat der Wirkung nicht vergessen!]
5. Schritt: Die „objektiv zu lösende Aufgabe“
Aufgabe
Die objektiv zu lösende Aufgabe war es also, […].
6. Schritt: Naheliegen
Naheliegen
Zur Lösung der Aufgabe hätte der Fachmann zunächst DX selbst nichts entnommen, dass […].
DX selbst hätte den Fachmann also nicht motiviert […]
Auf der Suche nach einem geeigneten […] hätte der Fachmann auch nicht DY zu Rate gezogen.
DY befasst sich vielmehr mit [Technische Aufgabe].
Der DY hätte der Fachmann daher nicht die Lösung entnehmen können.
7. Schritt: „could-would“
Der Fachmann würde auch nicht DX mit DY kombinierten, da ….
Da DY keine Lehre enthält, die dem Fachmann einen Hinweis auf die Lösung der oben definierten Aufgabe gibt, … .
8. Schlusssatz
Da der Fachmann zur Lösung der Aufgabe AX mit AY nicht kombiniert hätte [oder] nicht naheliegend zum Gegenstand von Anspruch 1 gelangt wäre, beruht Anspruch 1 auf einer erfinderischen Tätigkeit, Art. 100 a), 52 (1), 56 EPÜ.
11. Schreiben der Beschreibung: Anträge
Nun schreiben wir noch die Anträge, z.B.:
Anträge
Es wird beantragt, die geänderten Ansprüche 1-9 der weiteren Prüfung zugrunde zu legen.
[Optional: zB.: Bei einem Hinweis in Mandantenschreiben auf ein eiliges Verfahren]:
Des Weiteren wird ein Antrag auf beschleunigte Prüfung gemäß dem PACE-Programm gestellt (Abl. 2007, S. 3, F.1).
Anlagen:
Neue Ansprüche 1-9
12. Endkontrolle
In der Endkontrolle sortieren wir alle Blätter und gehen wir nochmals unsere Unterlagen durch:
- Haben wir alle Hinweise des Mandanten und des Prüfers bearbeitet?
- Haben wir alle wichtigen Markierungen mit Hinweisen auf besonders schützenswerte Merkmale (so gut wie möglich) geschützt?
- Sind noch irgendwelche Fragen offen?
Wenn alles in Ordnung ist, dann nummerieren wir noch unsere Seiten mit einem dokumentenechten Stift (nach dem Schema [Seitenzahl]/[Gesamtzahl]) und geben alles ab!
Viel Erfolg!