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Analyseblatt für den B-Teil

Gerade wenn der B-Teil zu komplex zu werden droht, empfiehlt es sich ein Analyseblatt inklusive „Merkmalstabelle“ zu erstellen. In diesem Beitrag gehe ich genauer auf dieses Analyseblatt ein.

Wenn Du mittels der hier geschilderten Methode die Patentanmeldung im B-Teil so markiert hast, dass alle Teile farbig markiert sind, die von einer der beiden Entgegenhaltungen vorweg genommen werden, solltest Du eigentlich die Merkmale relativ gut sehen, die noch nicht SdT sind und sich demnach für die Konstruktion neuer Ansprüche eignen.

Doch manchmal sind die Merkmale so verstreut oder so zahlreich, als dass man die neue und erfinderische Kombination nicht sofort erkennen kann. Hier hilft mein detaillierteres Analyseblatt, welches ich hier kurz vorstellen will.

Die erste Seite meines Analyseblatts fragt wichtige Hinweise ab, die Du in jedem Fall ausfüllen solltest, nämlich:

  • Wichtige Wünsche des Mandanten
  • Wichtige Hinweise des Prüfers
  • Wichtige Hinweise im Patent
  • Sind D1 und D2 kombinierbar

Die folgende Tabelle ist nun die, die Du bei komplizierten Fällen nutzen kannst, um besser SdT zu identifizieren, der für einen Schutz geeignet ist.

Doch Vorsicht: Diese Methode benötigt Zeit und sollte nur eingesetzt werden, wenn Du anders nicht weiter kommst (außerdem solltest Du diese Methode vorher gut üben, damit Du so wenig Zeit wie möglich verlierst).

Das Hauptproblem bei komplexen  Merkmalskombinationen ist es sicherzustellen, dass man wie bei einer Zwiebelschale richtig vom allgemeinen Oberbegriff zu immer spezielleren Begriffen geht. In der Regel ist der Oberbegriff und ein Teil der Zwischenbegriffe schon vom Stand der Technik (also einer der beiden Dokumente) offenbart, meist bleiben aber einige spezielle Begriffe, Begriffsfamilien bzw. konkrete Werte oder Wertbereiche übrig, die man dann in den neuen Ansprüchen verwenden kann.

Ein einfaches Beispiel um zu erläutern was ich meine…

Anspruch 1 der Patentanmeldung soll in der Ausgangsform lauten:

„[…] und ein Lösungsmittel, welches ein Alkohol ist.“

Im Text der Patentanmeldung findest Du folgende Aussagen:

  • Das Lösungsmittel kann ein Alkohol sein.“
  • „Der Alkohol sollte ein mehrwertiger Alkohol sein.“
  • „Der Alkohol ist bevorzugt ein zweiwertiger oder dreiwertiger Alkohol.“
  • „Ein besonders bevorzugter zweiwertiger Alkohol ist Ethan-1,2-diol (Trivialname Ethylenglycol), ein besonders bevorzugter dreiwertiger Alkohol ist Propan-1,2,3-triol (Trivialname Glycerol oder Glycerin).“
  • „Bei der Verwendung von Propan-1,2,3-triol löst sich der Wirkstoff überraschender Weise 100mal besser auf, was die Menge an benötigtem Lösungsmittel deutlich verringert.“

Nun nehmen wir weiter an „einwertige Alkohole als Lösungsmittel“ und „einwertige Alkohole, z.B. Ethanol“ seien in D1 offenbart. Das Merkmal „ein zweiwertiger Alkohol als Lösungsmittel“ sei wiederum schon in D2 offenbart.

Was bedeutet das für unseren Anspruch?

Die Begrenzung des Anspruchs auf „wobei der Alkohol ein mehrwertiger Alkohole ist“ wäre zu breit, da D2 mit seiner speziellen Offenbarung eines zweiwertigen Alkohols auch mehrwertige Alkohole schon vorweg nimmt.

Man könnte allerdings den Anspruch immer noch auf „Ethan-1,2-diol“ einschränken, da diese spezielle Verbindung nirgendwo offenbart ist.

Ebenfalls lohnend erscheint eine Beschränkung auf „dreiwertige Alkohole insbesondere Propan-1,2,3-triol“, da diese auch noch mit einem überraschenden technischen Effekt verbunden sind.

Um nun beide Merkmale zu schützen, könnte der Anspruch also im Idealfall wie folgt lauten: „[…] und ein Lösungsmittel, welches ein mehrwertiger Alkohol ist, wobei der mehrwertige Alkohol ausgewählt ist aus der Gruppe Ethan-1,2-diol und einem dreiwertigen Alkohol.“

In einem Unteranspruch definieren wir dann „… wobei der dreiwertige Alkohol Propan-1,2,3-triol ist.“

Was haben wir in diesem stark vereinfachten Beispiel also gemacht:

1. Wir haben identifiziert, welche Merkmale von Allgemein zu Speziell für „Lösungsmittel“ in der Patentanmeldung zu finden sind.

Das Lösungsmittel kann ein Alkohol sein. Der Alkohol kann ein einwertiger oder mehrwertiger Alkohol sein. Der mehrwertige Alkohol kann ein zwei- oder dreiwertiger Alkohol sein. Konkretes Beispiel für einen zweiwertigen Alkohole ist Ethan-1,2-diol, konkretes Beispiel für einen dreiwertigen Alkohol ist Propan-1,2,3-triol.

2. Wir haben außerdem identifiziert, welche Merkmale durch welche Druckschrift schon vorweg genommen worden sind.

3. Dann haben wir uns die „übriggebliebenen“ Merkmale angesehen und so das allgemeinste Merkmal identifiziert, dass noch nich vorweg genommen ist: Bei den zweiwertigen Alkoholen ist das nur „Ethan-1,2-diol“, bei den dreiwertigen Alkoholen ist es der Sammelbegriff „dreiwertige Alkohole„..

4. Nun haben wir uns den spezifischsten Oberbegriff gesucht, der die beiden „Merkmalsgruppen“ [Ethan-1,2-diol] und [dreiwertige Alkohole] einheitlich mit einem Begriff zusammenfasst. Dieser Oberbegriff muss selbst nicht neu sein. Im vorliegenden Beispiel war das „mehrwertige Alkohole“.

5. Nun prüfen wir, ob wir mit Verwendung dieses Oberbegriffs und der Beschränkung innerhalb dieses Oberbegriffs auf die jeweiligen „Merkmalsgruppen“ [Ethan-1,2-diol] und [dreiwertige Alkohole] einen Anspruchssatz entwerfen können, der neu, erfinderisch und einheitlich ist.

Wenn ja, dann haben wir die Beschränkung gefunden, die maximalen Schutz im Lichte der D1 und D2 gewährt.

Wenn dann im Text auch kein ungewöhnlicher Hinweis steht (wie z.B.  „Ethan-1,2-diol ist sehr kostspielig“ oder „Ethan-1,2-diol funktioniert nur sehr schlecht“) kann man davon ausgehen, dass dies die Beschränkung ist, die auch von der Prüfungsabteilung erwünscht war.

Man erkennt schon an diesem einfachen Beispiel, dass das Auffinden der richtigen Oberbegriffe und Beschränkungen schwieriger wird, wenn wir es mit zahlreichen Merkmalen zu tun haben.

Und hier kommt die Analysetabelle ins Spiel.

Im Grunde machen wir hier nichts anderes als zuvor, aber durch die tabellarische Gestaltung wird es übersichtlicher.

Wir gehen wir folgt vor: Auch in die Tabelle tragen wir alle Merkmale ein, angefangen mit dem allgemeinsten Merkmal ganz links, bis zum speziellen Merkmal ganz rechts.

In unserem Beispiel sieht das so aus:

© Nico Riffel 2014

© Nico Riffel 2014

 

 

 

Nun markieren wir jedes Merkmal farblich mit unserem Farbcode: Also Orange für Merkmale, die schon in D1 stehen, Pink für Merkmale, die schon in D2 stehen und Grün für noch nicht offenbarte Merkmale:

© Nico Riffel 2014

© Nico Riffel 2014

 

 

 

 

Wer will kann hier auch noch zusätzliche Bemerkungen zu dem besonderen technischen Effekt eintragen, der bei dreiwertigen Alkoholen beobachtet wurde.

Nun suchen wir uns den speziellsten Oberbegriff, der alle grünen Begriffe einheitlich beschreibt, hier „mehrwertige Alkohole“.

Und voilà: Man sieht (mit etwas Übung) auf einen Blick welchen Oberbegriff mit welchen Beschränkungen man für die Merkmalsgruppe „Lösungsmittel“ verwenden muss.

So exerziert man das für alle Merkmale durch, z.B. Bindemittel, Vernetzungsmittel, Farbe, etc. und erhält dann am Ende eine gute Sammlung von beschränkenden Merkmalen, die man in seine Ansprüche aufnehmen muss, um diese neu und (wahrscheinlich) auch erfinderisch zu machen.

Am Ende kann man dann relativ einfach die Merkmale abhaken, die man in seinen Ansprüchen alle abgedeckt hat und so ausschließen, dass eine wichtige Merkmalsgruppe übersehen wird.

Vergiss hierbei jedoch nicht auch auf „ungewöhnliche Hinweise“ (blaue Markierungen und Hinweise auf dem Analyseblatt) zu achten. Diese verraten z.B. ob man ein Merkmal, welches eigentlich nicht durch die Druckschriften vorweg genommen worden ist, aus einem anderen Grund doch nicht verwenden sollte (z.B. mangelnde Ausführbarkeit, wirtschaftlich uninteressant, etc.).

Hier findest Du die Analysetabelle als PDF zu Deiner Verwendung:

Merkmalsanalyse_für_B-Teil

 

 

Wie viel Zeit brauche ich zur Vorbereitung?

In Gesprächen wird mir immer wieder die Frage gestellt, wie viel Zeit man eigentlich zur Vorbereitung auf die Prüfung einplanen sollte. Natürlich ist diese Frage nicht so pauschal zu beantworten, zu individuell ist das jeweilige Lerntempo, das Vorwissen und der eigene Anspruch an die Vollständigkeit der Vorbereitung. Dennoch will ich in diesem Beitrag versuchen, ein paar allgemeine Richtlinien zu geben.

„Wie viel Zeit muss ich für die Vorbereitung auf die EQE einplanen?“. Diese und ähnliche Fragen bekomme ich regelmäßig gestellt.

Und die einzige richtige Antwort, ganz im Sinne des Klischees, das viele von Anwälten im Allgemeinen und Patentanwälten im Speziellen haben, kann nur sein: „Es kommt darauf an!“

Denn es hängt davon ab:

  • wie schnell man lernt
  • welches Vorwissen man schon hat
  • wie leicht man die notwendigen Prüfungstechniken begreift
  • wie viel Hilfe man von erfahrenen Prüflingen bekommt
  • und nicht zuletzt welchen Anspruch auf Vollständigkeit man an seine eigene Vorbereitung stellt.

Das EPA empfiehlt in seinem „Leitfaden zur Vorbereitung“ 400-600 Stunden persönlicher Studien plus der Zeit, die noch für Kurse benötigt wird.

Dementsprechend rechnet das EPA also mit bis zu 75 vollen Arbeitstagen oder fast 4 Monaten ausschließlicher Vorbereitung auf die EQE. Wohlgemerkt: Hinzu kommt noch die Zeit, die für die Kurse benötigt wird.

Man geteilter Auffassung sein, ob diese Einschätzung so richtig ist. Was sicherlich zutrifft ist, dass die EQE deutlich mehr Vorbereitungszeit braucht, als man sich anfangs klar machen will.

Dies liegt vor allem an folgenden Gründen:

  • der Stoff ist sehr komplex
  • die Vorbereitung muss in der Regel „neben dem Job“ erfolgen
  • allein das Schreiben einer Übungsklausur unter „Realbedingungen“ verbraucht inklusive ordentlicher Vor- und Nachbereitung einen vollen Arbeitstag
  • neben dem eigentlichen Lernen muss eine Menge an Hilfsmaterial vorbereitet werden

10 Regeln für ein gutes Zeitmanagement

Um Dir eine erste Richtlinie zu geben, wie eine gute Prüfungsvorbereitung aussehen sollte, möchte ich daher folgende 10 Regeln nennen:

1. Fange früh genug an

Damit meine ich, dass Du Dich am Besten schon zu Beginn Deiner praktischen Ausbildung mit dem Thema EQE auseinandersetzen solltest. Anfangs wird es vielleicht vor allem um das Erreichen der Anmeldevoraussetzungen gehen, später um den Inhalt der Vorprüfung, später dann um die einzelnen Prüfungsteile und um ganz konkrete Fragestellungen und deren Lösung.

Wer hier frühzeitig anfängt sich eine strukturierte Wissenssammlung zurecht zu legen, z.B. in Form von thematisch sortierten Ordnern oder einer Online-Sammlung, der ist klar im Vorteil.

Wer auf diese Weise schon früh gut vorbereitet ist, kann auch während seiner praktischen Ausbildung neu erworbenes Wissen so ablegen, dass er es für die „heiße Phase“ der Prüfungsvorbereitung im letzten Jahr vor der Prüfung griffbereit hat.

2. Verstehe, worauf es in der EQE ankommt

Hand in Hand mit Nummer 1 geht das frühe Verständnis der Hürden und Herausforderungen bei der EQE.

Wer schon früh weiß, worauf es in der Prüfung ankommen wird, z.B. weiß, dass der „Aufgabe-Lösungs-Ansatz“ (Problem-Solution-Approach) ein zentraler Bestandteil der Prüfung sein wird, kann sich schon früh eine hilfreiche Checkliste(n) erstellen und die richtigen Formulierungen früh üben, so dass sie in Fleisch un Blut übergehen.

Auf diese Weise lassen sich schon früh Lernschwerpunkte setzen, so dass man gerade die Dinge der EQE, die viele Punkte geben, besonders gut beherrscht.

3. Suche Dir früh eine gute Lerngruppe

Ich habe das an anderer Stelle schon einmal geschrieben, halte es aber für so wichtig, dass ich es hier wiederholen will: Suche Dir früh eine gute Lerngruppe!

Alleine lernen hat durchaus seine Berechtigung und seinen Sinn. Gerade in Zeiten in denen man sich neuen Stoff erst einmal aneignen will, kann eine Zusammenarbeit mit anderen störend sein. Insbesondere wenn jeder ein anderes Lerntempo hat.

Aber es gibt immer einen Punkt in der Prüfungsvorbereitung an dem man auf Hilfe von außen angewiesen ist.

Zum Beispiel weil man:

  • Einen Sachverhalt nicht versteht (oder es mehrere Interpretationsmöglichkeiten gibt)
  • Man eine „neutrale“ Bewertungsstelle für die Übungsklausuren braucht
  • Man neue Sichtweisen auf ein Problem benötigt
  • Man sichergehen will alle rechtlichen Aspekte ausreichend abgedeckt zu haben
  • Eine Motivationsquelle benötigt, um das Lernpensum zu schaffen
  • uvm.

Eine (gute) Lerngruppe kann das alles leisten. Darum suche Dir früh potentielle Partner. In großen Kanzleien oder Firmen gibt es vielleicht andere Kanditaten in der gleichen Situation wie Du, in kleineren Kanzleien musst Du eben auf den einschlägigen Kandidatenseminaren oder vergleichbaren Treffen nach geeigneten Partnern suchen.

Die Größe der Lerngruppe sollte aber vier Personen nicht übersteigen und alle sollten einen vergleichbaren Willen zum Bestehen der EQE mitbringen.

4. Suche Dir einen „Mentor“

Es schadet nicht, neben der Lerngruppe, auch einen Patentanwalt mit bestandener EQE als Ansprechpartner zu haben.

Damit meine ich nicht Deinen Ausbilder, der sich natürlich ebenfalls mit Deiner Ausbildung beschäftigen sollte.

Nein, ich meine einen jüngeren Patentanwalt, dessen europäische Prüfung nicht mehr als zwei bis drei Jahre zurück liegen sollte und der Dir daher aktuelle Informationen über die Prüfung, passende Literatur und gute Kurse geben kann.

Denn Dein Ausbilder muss per Definition schon mindestens 5 Jahre als europäischer Patentanwalt gearbeitet haben und daher wird bei ihm die Prüfung meist schon deutlich länger her sein. Er kann Dir daher zwar fachlich helfen, Dir aber kaum noch gute Tipps für die Prüfung selbst geben, da sich die Bedingungen inzwischen schon mehrfach geändert haben.

Ein weiterer Vorteil eines „Mentors“ ist, dass dieser (in der Regel) nicht direkt weisungsbefugt ist, man also hier sich eher traut auch mal eine vermeintlich „dumme“ Frage zu stellen, die man eventuell seinem Ausbilder, der gleichzeitig auch noch der eigene Chef ist, nicht unbedingt stellen will.

5. Wo soll man anfangen?

Wenn man vor dem großen Berg steht, den die EQE mit ihrer ganzen Informationsfülle darstellt, dann weiß man meist nie, womit man beginnen soll.

Die Einführung der Vorprüfung hat den Vorteil, dass der Prüfling nun besser „an die Hand genommen“ wird und eine Anleitung bekommt, auf was er sich erst einmal schwerpunktmäßig vorbereiten sollte.

Ich empfehle daher zu Beginn eine intensive Beschäftigung mit den Rechtsfragen, die in der Vorprüfung und im DI-Teil gestellt werden.

Unterstützend hierzu kann man sich mit der „Einleitenden Literatur“ beschäftigen, die ich hier beschrieben habe, sich schon einmal einen guten Kommentar zulegen, die Fragen von DeltaPatents für den D-Teil durcharbeiten und sich z.B. den Newsletter vom EPA mit den regelmäßigen Rechtsfragen bestellen.

Auch der Kurs, der zur Vorbereitung auf die Vorprüfung vom EPA angeboten wird, ist eine lohnende Ergänzung zur ersten Prüfungsvorbereitung.

Auf diese Weise findet man einen guten Einstieg in die EQE und lernt – ganz nebenbei – auch noch wertvolle Informationen für die echte Praxis als Patentanwalt.

Diese Vorbereitung ist dann später auch für alle anderen Prüfungsteile eine gute Grundlage, da eine richtige rechtliche Bewertung der Hintergründe natürlich auch bei allen anderen Teilen eine Rolle spielt, selbst wenn sie nicht immer explizit abgefragt wird.

6. Erstelle konsequent Hilfsmaterialien

Während Du Dich auf die Prüfung vorbereitest, solltest Du immer hinterfragen, wie Du am besten die neuen Erkenntnisse für Dich festhalten kannst. Und zwar so, dass Du auch in zwei Jahren noch weißt, was Du damit bezweckt hast.

Das bedeutet z.B., dass Du Formulierungshilfen für wiederkehrende Aufgaben sammelst, oder dir Checklisten anfertigst, oder Mindmaps entwirfst, oder Entscheidungen zusammenfasst, oder Deine Bücher mittels Farbmarkierungen, Fußnoten, Verweisen und Klebezetteln „aufbereitest“.

Versuche auch bei einem neuen Problem, diese umfassend zu lösen. Also nicht nur die konkrete Fragestellung zu beantworten, sondern auch die zugehörigen Themenbereiche nachzulesen und evtl. in eigenen Worten zusammenzufassen bzw. „aufzuarbeiten“.

Wenn Du z.B. eine Frist berechnen musst. Könntest Du Dir eine Mindmap erstellen, die nicht nur EPÜ-Fristen, sondern auch PCT-Fristen umfasst und auch auf Ausnahmen wie z.B. Fristversäumnisse, etc. eingeht.

Vielleicht bastelst Du Dir auch einen „Fristenrechner„, mit dessen Hilfe Du Fristen besser und sicherer berechnen kannst?

7. Schwäche Schwächen und stärke Stärken

Jeder Mensch hat Schwächen und Stärken. Wie im wahren Leben zeigt sich auch bei der EQE, dass man zwar Schwächen abschwächen sollte, aber die besten Ergebnisse erzielt, wenn man vor allem seine Stärken konsequent ausbaut.

Bei den Schwächen sollte man also nur die Schwächen angehen, die wirkliche „Roadblocks“ darstellen.

Wenn z.B. meine Handschrift so unleserlich ist, dass außer mir keiner diese entziffern kann, dann muss ich etwas ändern.

Wenn aber meine Handschrift leidlich leserlich ist und ledigilich unter Zeitdruck unleserlich wird, dann sollte ich meine Energie eher darauf verwenden strukturiert zu schreiben, ein gutes Schreibwerkzeug zu besitzen und mir ansonsten einen Arbeitsablauf zurecht legen, der mich eben nicht unter Zeitdruck setzt, sondern bei dem ich z.B. während der gesamten Prüfung „abgebbares Material“ produziere.

8. Mache so viele Übungsklausuren wie möglich unter „Realbedingungen“

Ich wiederhole mich mit diesem Hinweis auch in meinen anderen Beiträgen, aber es ist einfach wichtig, die Übungsklausuren wie „wertvolle Schätze“ zu behandeln, die man daher möglichst unter Realbedingungen schreiben sollte, damit man maximalen Nutzen daraus ziehen kann.

Wer im Internet schnell mal nach einem Stichwort sucht, eine elektronische Hilfe zur Berechnung einer Frist nutzt, sich keine echte Zeitbegrenzung setzt, oder Pausen an Stellen vorsieht, an denen man in der Prüfung keine hat, betrügt sich selbst und wird in der Regel am Ende eine deutlich bessere Arbeit erstellen, als es ihm in der Prüfung möglich gewesen wäre.

Das Ergebnis ist klar: Man glaubt sich gut vorbereitet, amüsiert sich evtl. sogar über die anderen Prüflinge und deren offensichtlichen Fehler, und scheitert dann grandios in der eigentlichen Prüfung.

Macht diesen Fehler bitte nicht!

Allerdings muss ich zugeben, dass mein Tipp ein großes Problem hat: Gerade für das Verständnis der Prüfung und das erstellen guter Hilfsmaterialien wie z.B. Formulierungshilfen ist es unerlässlich alte Klausuren inklusive der Prüferkommentare und Musterlösungen durchzusehen.

Eine teilweise Lösung aus diesem Dilamme ist folgendes: Mit gedachten Scheuklappen durch die Prüfungen zu gehen. Dabei nimmt man sich eine konkrete Aufgabe vor, wie z.B. Formulierungshilfen für den Aufgabe-Lösungs-Ansatz zu finden und sucht nur nach solchen Textstellen, ignoriert aber so gut wie möglich den Rest der Prüfung indem man gar nicht erst versucht die Prüfung ganz zu lesen oder zu verstehen.

Wenn man dann noch die Prüfung ein paar Wochen oder Monate herum liegen lässt, bevor man sie wirklich unter Realbedingungen schreibt, ist der „Schaden“ meist gering, weil man sich nur noch wenig an Einzelheiten erinnern kann.

Ein anderer Ansatz ist es eine oder zwei Aufgaben zu „opfern“, dass heißt diese hier nach allen Regeln der Kunst auf verwertbare Hinweise durchzugehen und eben einzugehen, dass man diese Prüfungen nicht mehr unter Realbedingungen schreiben wird. Hierzu würde ich vor allem die Arbeiten vor 2009 verwenden, auch wenn sich seither die Prüfungsbedingungen geändert haben.

Die dritte und letzte Lösung ist, dass man natürlich nach jeder Übungsklausur auch eine detaillierte Analyse seiner Hilfsmittel anfertigt und so seine Hilfsmittel kontinuierlich verbessert.

9. Plane feste „Klausur-Termine“ im letzten halben Jahr vor der Prüfung ein

Mit „Klausur-Termin“ meine ich nicht die Prüfungsarbeit an sich, sondern das „Klausur“ im Sinne von „Rückzug“.

In der heißen Phase der Prüfungsvorbereitung solltest Du Zeiten einplanen in denen Du konsequent am Stück, ohne Unterbrechung und fokussiert auf die EQE lernen kannst.

Was Du konkret machst, hängt natürlich von Deinem Charakter ab, gehe aber nicht davon aus, dass Du „am Feierabend“ oder „am Wochende im Kreise der Familie“ die nötige Ruhe findest, um richtig zu lernen.

Geeignete Beispiele wären:

  • Ein fester Platz in einem Lern-Raum in einer Bibliothek
  • Ein Aufenthalt in einem Kloster (kein Scherz, viele Klöster bieten die Möglichkeit in ihren Gästehäusern unterzukommen und dort ungestört zu arbeiten)
  • Ein Urlaub (allein!)
  • Eine Berghütte
  • etc.

10. Gehe bestmöglich vorbereitet in die Trainings-Kurse

Es gibt zahlreiche Anbieter von Seminaren und Trainingskursen. Die Kurse von den großen Anbietern sind auch wirklich sehr hilfreich und zu empfehlen.

Ich habe jedoch gemerkt, dass ich mehr Nutzen aus ihnen ziehen kann, wenn ich schon so gut vorbereitet bin, dass ich der Meinung bin eigentlich den Prüfungsteil schon schreiben zu können.

So kann man sich im Seminar auf die Dinge konzentrieren, die noch wirkliche Lücken darstellen und hat nicht das Problem, dass man von den vielen Informationen und Übungen „erschlagen“ wird.

Diese Herangehensweise bedingt aber auch, dass man sich rechtzeitig so gut vorbereitet hat, dass man eben schon gut vorbereitet ins Seminar gehen kann und danach immer noch so viel Zeit bleibt die aufgezeigten Lücken zu schließen und entsprechend nochmals an sich zu arbeiten.

Man muss also für diese Strategie mindestens ein halbes Jahr von dem EQE-Termin schon bestens vorbereitet sein, so dass man z.B. im Herbst ein Seminar besucht und dann die Winterpause für den Feinschliff nutzen kann.

Viel Erfolg!

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Zeitlinien-Übersicht im DII-Teil

Der DII-Teil ist trotz seiner Reform seit dem Jahr 2013 immer noch ein schwieriger Brocken auf dem Weg zur bestandenen EQE. Meist ist der Fall sehr komplex angelegt und der Bewerber muss erst einmal den Sachverhalt sortieren, bevor er sich an die Bearbeitung der Lösung wagen kann. Hier will ich ein nützliches „Werkzeug“ vorstellen, die Erstellung einer „Timeline“- oder Zeitlinien-Übersicht.

Der DII-Teil stellt die Prüflinge vor die große Herausforderung viel Information in wenig Zeit richtig verarbeiten und einsortieren zu müssen. Vor allem sind im DII-Teil häufig viele verschiedene zeitliche Daten zu finden die mit bestimmten Sachverhalten in Korrelation gesetzt werden müssen.

Hier hat sich in der Vergangenheit eine relativ einfache Methode bewährt, mit der man diese Informationen festhalten kann:

Zuerst klebt man zwei DIN A4-Blätter so zusammen, dass ein DIN A3-Blatt entsteht (oder man bringt gleich ein DIN A43-Blatt zur Prüfung mit).

Nun teilt man das Blatt in folgende Abschnitte:

1. Die gesamte obere Hälfte des Doppelblattes sollte für die Zeitlinien reserviert sein. Hier empfehle ich für jedes Schutzrecht eine eigene Zeitlinie zu zeichnen und für jede Partei eine eigene Farbe zu verwenden.

Ich habe jedenfalls zum besseren Verständnis für den DII-Teil mal eine solche „Zeitlinien-Übersicht“ anhand des DII-Teils von 2014 erstellt (übrigens ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

© Nico Riffel

© Nico Riffel

 

 

 

 

 

 

Wie man sehen kann, wird für jede Schutzrechtsfamilie ein eigener Zeitstrahl erstellt, der alle wichtigen Daten enthält, wie z.B. Prioritätsanmeldetag, Tag der Nachanmeldung, Inanspruchnahme von Prioritäten (per Pfeil), Veröffentlichungsdatum (wichtig z.B. zur Abgrenzung von 54 (2) und 54 (3)-Schriften). Es ist dabei auch eine gute Praxis mit Farben zumindest eigene Anmeldungen und gegnerische Anmeldungen zu unterscheiden (insbesondere wichtig, wenn mehr als zwei Parteien involviert sind).

Bei dieser Methode ist es übrigens wichtig erst einmal den ganzen Text zu lesen und am besten alle Zeitangaben im Text zu markieren. Nur so erhält man ein Gefühl dafür wie man auf dem Blatt die Zeitangaben in Relation zueinander positionieren muss. So wird z.B. im DII-Teil von 2014 die sehr frühe Anmeldung EPFR3 erst relativ spät im Text erwähnt. Hat man gleich beim ersten Lesen begonnen alles festzuhalten, dann kommt man dort evtl. in Platzprobleme.

Ein Anmerkung: Da sich der Sachverhalt hier in einen „Stoff-Anmeldungen“-Teil und einen „Verfahrens“-Teil aufspaltet, könnte man auch darüber nachdenken EPFR1, EPFR2 und EPCZ1 links nebeneinander und EPFR3 und PCTCZ2 rechts nebeneinander aufzuzeichnen (ist hier aber nicht „prüfungsentscheidend“).

2. In der unteren Hälfte des Doppelblattes wird dann das Blatt nochmals zweigeteilt: In das obere Drittel werden links „Allgemeine Infos“ über den Mandanten und den Gegner eingetragen und rechts wichtige „Hinweise“ im Text festgehalten.

Die „Hinweise“ können hierbei alles betreffen, was einem beim Lesen der Aufgabe besonders ungewöhnlich oder „festhaltenswert“ erscheint.

Schlüsselworte hierfür können z.B. Bemerkungen sein, wie „es ist uns besonders wichtig„, „was wir noch nicht erwähnt hatten“ oder „besonders merkwürdig/auffallen war„, etc..

Natürlich können auch die Fragen weitere Hinweise auf bestimmte Sachverhalte enthalten, bei denen es sich lohnt genauer hinzusehen.

Wie man sieht, enthält meine „Hinweisbox“ als ersten Hinweis den Wunsch des Mandanten den indischen Lieferanten zu behalten. Meines Erachtens ein deutlicher Hinweis zu prüfen, ob der indischen Lieferant das geschützte Verfahren weiterhin anwenden darf.

Der zweite Hinweis betrifft den Mandantenwusch nach „freundschaftlicher“ Zusammenarbeit mit der CLC. Dies ist meines Erachtens ein ziemlich deutlicher Hinweis auf eine Kreuzlizenz oder eine Rechteübertragung. Ich würde jedenfalls diesen Punkt unbedingt diesbezüglich prüfen.

Außerdem habe ich noch einen dritten Hinweis auf die Situation von PCTCZ2 aufgeschrieben. So wie hier die Aufgabe formuliert ist (Stichwort „deutliche Verbesserung“), muss man einfach prüfen, welche Möglichkeiten es gibt dieses Schutzrecht doch noch für den Mandanten nutzbar zu machen. Im Kopf müssen bei einem solchen Sachverhalt einfach die Signallampen für Themen wie „Wiedereinsetzung“ und „Weiterbehandlung“ angehen!

Weitere Hinweise, die man z.B. auch noch in die Hinweisbox schreiben könnte:

  • Prioritätssituation der EPCZ1-Ansprüche: Offensichtlich können nicht alle Anspruchsmerkmale die Prioritäten von CZ1 wirksam in Anspruch nehmen.
  • Überraschende Wirkung von Y.
  • Hinweis, dass eine Übersetzung von CZ1 eingereicht werden muss, um beim EPA Prioritätsansprüche zu bestätigen.

Ich habe diese Hinweise für mich unten bei der Zusammenfassung der verschiedenen Schutzrechte festgehalten. Ich denke aber inzwischen, zur besseren Übersicht ist es besser man hält diese Punkte auch oben im Hinweisfeld fest.

Am Ende der Prüfung sollte man nämlich jeden Hinweis nochmals durchgehen und schauen, ob man diesen in seiner Antwort in irgendeiner Form auch berücksichtigt hat. Durch Wegstreichen des jeweiligen „erledigten“ Hinweises kann man dann sicher gehen, dass man keinen Hinweis übersehen hat.

Die unteren zwei Drittel sind den Zusammenfassungen der verschiedenen Schutzrechten gewidmet. Auch hier habe ich mit Farbcodes gearbeitet.

© Nico Riffel

© Nico Riffel

 

 

 

 

 

 

Hier hält man vor allem stichwortartig die Hinweise auf den Schutzumfang der Anmeldung fest und weitere Angaben, wie z.B. Validierung in bestimmten Ländern, Prioritätsbeanspruchungen, etc. Auch hier verwendet man natürlich nach Möglichkeit einheitliche Farbcodes.

Man sieht, dass man so auf der gesamten DIN A3-Seite eine gute Zusammenfassung des Sachverhalts auf einen Blick hat.

Probiere mal aus, ob Dir die Zeitlinienübersicht bei Teil DII hilft.

 

Die Bewertungspraxis bei Teil A

© Nico Riffel

© Nico Riffel

 

Bei allen Teilen ist es wichtig, die Bewertungspraxis richtig zu kennen und dementsprechend die Prüfungsstrategie auszurichten. In diesem Beitrag gehe ich darauf ein, wie die Bewertungspraxis bei Teil A aussieht und wie demensprechend eine erfolgreiche Prüfungsstrategie aussehen könnte.

Grundlagen

Bei Teil A liegt der Schwerpunkt ganz klar auf der Gestaltung eines erteilbaren Anspruchssatzes anhand der Vorgaben durch den Mandanten und den SdT.

Dies macht sich auch bei der Bewertung bemerkbar. So wurden 2014 wieder bis zu 70 Punkte allein auf die möglichen unabhängigen Ansprüche vergeben. Weitere 15 Punkte wurden dann noch für die abhängigen Ansprüche vergeben.

85% aller Punkte entfielen somit 2014 allein auf einen erteilbaren Anspruchssatz mit 15 Ansprüchen (mehr Ansprüche wollte der Mandant nicht!). Das bedeutet allein die Abgabe der 15 erteilbaren Ansprüche hätte schon zum komfortablen Bestehen der Prüfung ausgereicht!

Du siehst also, dass Du dementsprechend 70%-85% der Zeit bis zu 3 der 3,5 Prüfungsstunden der Ausarbeitung des Anspruchssatzes widmen solltest.

Der richtige Anspruchssatz bringt die „fetten Punkte“

Hierbei gilt:

  • Ist ein Anspruch nicht neu, dann gibt es Null Punkte!
  • Bei schwerwiegenden Mängeln der Ansrpüche bzgl. erfinderischer Tätigkeit oder dem Übersehen „essentieller“ Merkmale kann es schon mal Abzüge in Höhe von 10 – 20 Punkten geben.
  • Als „Daumenwert“ kann man pro fehlendem Merkmal (wenn das Merkmal nicht ganz so gravierend ist) meist bis zu 5 Punkte Abzug ansetzen
  • Mangelnde Klarheit wird meist geringer bestraft (ca. 2 Punkte Abzug)

Diese Punktevergabepraxis hat natürlich Auswirkungen auf die allgemeine Herangehensweise bei Teil A.

Das wichtigste Ziel in Teil A müssen für Dich daher einer oder mehrere sinnvolle, an Mandantenwünschen orientierte, erteilbare, unabhängige Ansprüche sein!

Das bedeutet für Deine Prüfungsstrategie z.B.:

  • Du machst Dich unbedingt mit allen Anspruchskategorien vertraut und hast selbst für eher exotische Anspruchskategorien (z.B. Product-by-Process) klare Anweisungen und Beispiele in Deinen Unterlagen.
  • Du wirst im Zweifel lieber ein beschränkendes Merkmal zu viel im Anspruch stehen haben, als eines zu wenig.
  • Du liest die Mandantenwünsche ganz genau: Meist lassen sich alle wichtigen Wünsche (auf Schlüsselworte achten!) auch umsetzen (-> Anwendung der „reversen Logik“ in der Prüfung).

Die Beschreibung bringt auch Punkte

Obwohl der Schwerpunkt bei Teil A also ganz klar auf den Ansprüchen liegt, solltest Du die Punkte, die man durch eine gute Beschreibung erhalten kannst, nicht vollständig ignorieren. Hier liegen nämlich wieder einmal sehr „niedrig hängende Früchte“ versteckt.

So werden z.B. eigentlich immer 4-5 Punkte für eine Zusammenfassung der relevanten Aspekte der Dokumente des Stands der Technik D1 und D2 vergeben. Etwas, dass man mit ein wenig Übung locker „herunterschreiben“ kann.

Außerdem wird in Teil A immer mehr Wert auf eine korrekte Beschreibung gemäß Regel 42 (1) c) EPÜ gelegt. Etwas, was Du gut als Checkliste mittels Formulierungshilfen vorbereiten kannst. Hier können also nochmals 5-6 leichte Punkte geholt werden.

Außerdem wird in der Regel die „konsistente“ Anpassung der Beschreibung an die Ansprüche mit weiteren 3-5 Punkten belohnt. Diese solltest Du ebenfalls vergleichsweise einfach  erreichen, insbesondere wenn Du erst die Beschreibung nach Ausarbeitung des Anspruchssatzes beginnst.

Diese insgesamt 15 Punkte scheinen also auf den ersten Blick nicht viel zu sein und retten die Arbeit natürlich nicht, wenn der erste unabhängige Anspruch schon ein Neuheits-Problem hat, aber sie können das entscheidende Zünglein an der Waage sein. Außerdem lassen sie sich innerhalb von ca. 30 Minuten einsammeln, sofern Du gut vorbereitet bist.

Zum Abschluss noch zwei „Hausaufgaben“:

  1. Gehe mal alle Prüfungen der letzten zehn Jahre durch und sammele alle Anspruchskategorien, die Du finden kannst. Erstelle Dir nun eine schöne Übersicht mit allen Kategorien, einem Beispiel bzw. einer Formulierungshilfe und evtl. noch Rechtsprechung bzw. Richtlinienzitate, etc. dazu.
  2. Erstelle Dir eine gute Checkliste mit Formulierungshilfen für das Ausarbeiten einer Beschreibung in Teil A. Hier sollte die Detailtiefe so groß sein, dass Du quasi Deinen Verstand ausschalten kannst und einfach nur die Vorlage abschreiben und mit den Falldetails an den passenden Stellen ergänzen kannst.

 

 

Ordnung auf dem Tisch

Die richtige Ordnung auf dem Tisch (und darunter) ist nicht zu unterschätzen. Gerade in Teil C hat man mit so vielen Dokumenten zu tun, dass es prüfungsentscheidend sein kann, ob man auch in der Hektik immer den Überblick über seine Unterlagen hat.

Ich gebe es offen zu: Ich bin kein Leertischler. Zwar bemühe ich mich in der täglichen Arbeit einen aufgeräumten Schreibtisch zu bewahren, aber ich bin weit davon entfernt ein echter Leertischler zu werden, so wie es von vielen Zeit- und Produktivitätsmanagern gefordert wird.

Ich bin einfach ein zu kreativer Mensch, als dass ich mit nur einem Schreibwerkzeug, Schreibblock und der Computertastatur auf meinem Schreibtisch zufrieden wäre.

Was im normalen Arbeitsleben allerdings noch eine „lässliche Sünde“ ist, kann in der Prüfung häufig eine entscheidende Bedeutung bekommen: Wer nicht zu jeder Zeit alle Unterlagen griffbereit und geordnet sortiert hat, wird ernsthafte Probleme bekommen.

Daher will ich sieben Tipps geben, wie ihr optimal vorbereitet in die Prüfung geht:

7 Tipps für einen ordentlichen Prüfungsplatz

1. Ordner mit Trennstreifen und Klarsichthüllen

Stellt euch für jeden Prüfungsteil einen Schnellhefter oder schmalen Leitz-Ordner zusammen, der folgendes enthält:

a. Als erstes braucht ihr Trennstreifen. Am besten verschiedenfarbig für jedes Schreiben, welches ihr bekommt. Also z.B. in Teil C für das Mandantenschreiben, das Patent, jede der Entgegenhaltungen und Form 2300.

b. Sowie weitere Trennstreifen für jedes Dokument, welches ihr selbst anfertigen werdet. Also z.B. Antwort auf Mandantenschreiben, neue Ansprüche, etc.

Bei Teil C geht ihr sogar noch weiter ins Detail und macht zusätzlich einen Abschnitt für „Einleitung“, „unzulässige Erweiterung (Art. 123)“, einen für „Neuheit (Art. 54)“, einen für „erfinderische Tätigkeit (Art. 56)“, einen für „Sonstiges“ und evtl. noch einen für „Schluss“.

c. Weiterhin braucht ihr Klarsichthüllen, die möglichst transparent sind und sich oben und seitlich öffnen lassen.

d. Zu jedem Trennstreifen, den ihr für ein eigenes Dokument vorgesehen habt, heftet ihr nun mittels eines Heftstreifens eine Klarsichthülle, so dass ihr die Einzelseiten eines selbst angefertigten Dokuments leicht in die dafür thematisch passende Klarsichthülle stecken könnt.

e. Die Heftstreifen könnt ihr nun in den Schnellhefter oder schmalen Leitz-Ordner abheften.

Wenn ihr nun in der Prüfung eure Unterlagen erhaltet, dann entfernt ihr zuerst einmal alle Heftklammern (Enthefter), locht die Dokumente und heftet sie auf dem passenden Heftstreifen inklusive Trennstreifen ab.

Auf diese Weise erhaltet ihr einen Schnellhefter oder schmalen Leitz-Ordner mit leicht entnehmbaren und dank Trennstreifen korrekt beschrifteten (und farblich markierten) Dokumenten.

Wenn ihr euch dann noch angewöhnt eure Farbmarkierungen in anderen Texten mit den passenden Textmarkern zu machen, also Textmarker verwendet, die farblich zu dem passen Dokument gehören (z.B. orangener Marker und orangener Trennstreifen), dann habt ihr eine zusätzliche Möglichkeit einfach festzuhalten, welches Dokument zu welchem Argument gehört.

Weiterhin könnt ihr so alles was ihr selbst anfertigt in die passende Klarsichthülle stecken (Seitenzahlen aber nicht vergessen) und so griffbereit aufbewahren.

Auf diese Weise habt ihr immer Ordnung in euren Unterlagen, denn ihr habt auf kleinstem Raum dafür gesorgt, dass ihr immer jedes Dokument an der richtigen Stelle habt.

Diese Herangehensweise wurde übrigens vom sehr guten Michalski-Hüttermann-Seminar inspiriert, die eine ähnliche Vorgehensweise empfehlen.

2. Nutzt eine Hängemappen-Transportbox

Nutzt eine Hängemappen-Transportbox für eure vorgefertigten und mitgebrachten Unterlagen.

Update: Alternativ zu der genannten Box, habe ich die Hängemappenbox SWING entdeckt, welche mir handlicher und für die Teile A, B und C geeigneter erscheint, bei denen man eigentlich nicht alle Materialien mitschleppen muss (im Gegensatz zu Teil D). Da die Boxen außerdem in verschiedenen Farben bestellt werden können, könnte man sich z.B. eine rote Box speziell für Teil A herrichten und z.B. eine blaue Box für Teil C vorbereiten. Selbst wenn einige Unterlagen dann doppelt einsortiert werden müssten, hat man auf diese Weise seine Sammlung für den jeweiligen Teil stets griffbereit ohne sich zu überladen.

So könnte man z.B. jeweils eine Hängemappe für

  • PCT
  • PVÜ
  • EURO-PCT
  • EPÜ-Leitfaden
  • Nationales Patentrecht
  • GBK-Entscheidungen
  • Wichtige T- und R-Entscheidungen
  • Auszüge aus dem EPA-Amtsblatt
  • Internationale Verträge
  • Mindmaps
  • Checklisten
  • offizielle Formulare
  • und prüfungsteilspezifische Unterlagen

mitnehmen. Dies ist natürlich nur ein Vorschlag, ihr wollt vielleicht etwas ganz anderes in der Prüfung dabei haben. Auf jeden Fall könnt ihr so viele Informationen auf kleinstem Raum neben euch auf den Boden stellen und habt bei Bedarf alles sofort griffbereit.

3. Nutzt Buchstützen

Für die Bücher, die ihr auf jeden Fall dabei haben wollt, z.B. EPÜ und Rechtsprechung des EPA, solltet ihr einfache Buchstützen mitnehmen.

Das schafft Platz und Ordnung auf dem Schreibtisch und es vermeidet den peinlichen Vorfall wenn mitten in der Prüfung ein Buch mit lautem Knall auf den Boden donnert.

4. (Optional) Nutzt einen Leseständer

Dieser Punkt ist deshalb optional, weil ich selbst einen Leseständer in der Prüfung nie benutzt habe und daher nicht aus Erfahrung sprechen kann. Offensichtlich kann man die Prüfung auch ohne bestehen und mir persönlich wäre es etwas zu viel auf dem Schreibtisch. Dennoch kann es sein, dass man gerade in Situationen, in denen man viel Text aus dem Gesetz oder einem Kommentar abschreiben will, solch einen Leseständer gerne verwenden möchte. Wichtig ist nur, dass ihr auf eine stabile Ausführung achtet, die aber gleichzeitig nicht zu viel Platz wegnimmt.

5. Macht verkleinerte und gebundene Kopien

Manche Literatur, die man in die Prüfung mitnehmen will, hat im Original einfach eine unhandliche Größe. Ich denke da z.B. an die EPA-Richtlinien.

Hier empfiehlt es sich diese Dokumente zweiseitig auszudrucken (Vorder- und Rückseite) und in einem Copyshop binden zu lassen. So kann man z.B. die derzeit 874 Seiten (sic!) der EPA-Richtlinien auf 218 Seiten reduzieren und dennoch verbleiben sie in einem leserlichen Format.

Spare allerdings nicht bei der Bindung: Du willst Doch nicht, dass mitten in der Prüfung beim Blättern die Seiten herausfliegen.

Und, eigentlich eine Selbstverständlichkeit, achtet darauf, dass ihr die aktuellste Version des jeweiligen Textes habt. Es soll in der Vergangenheit Prüflinge gegeben haben, die nach der Reform der EPA-Richtlinien immer noch die alten Zitatstellen benutzt haben…

6. Nutzt die guten alten „Mäppchen“

Ja, denkt zurück an eure Schulzeit: Die klassische „Schlamperrolle“ sorgt hier für Ordnung. Farbe und Form überlasse ich jedem selbst, denkt aber daran, dass ihr genügend Platz braucht für:

 7. Nutzt eine Brotbox

Gerade bei den langen Prüfungen ist es unerlässlich zwischendrin eine Kleinigkeit zu essen, wie z.B. eine Banane oder einen Apfel. Auch Traubenzucker und ausreichend Flüssigkeit zum Trinken gehören zu einer guten Ausrüstung dazu.

Eine Brotbox erspart euren Mitprüflingen den unschönen Anblick einer halb abgebissenen Brotstulle oder eines langsam braun werdenden Apfelrests und verhindert Butter- oder Saftflecken auf euren Unterlagen.

Hinweis: Für die hier verlinkten Artikel bekomme ich eine Vermittlungsprovision von Amazon, wenn ihr darüber den Artikel bestellt. Euch entstehen dadurch keine Mehrkosten. Ich empfehle hier nur Artikel, die ich selbst in der EQE genutzt habe und für nützlich befunden habe. Ihr könnt natürlich gerne auch andere, vergleichbare Hilfsmittel anderer Firmen und Anbieter kaufen.

Die Bewertungspraxis bei Teil D

© Nico Riffel

© Nico Riffel

Bei allen Teilen ist es wichtig, die Bewertungspraxis richtig zu kennen und dementsprechend die Prüfungsstrategie einzurichten. In diesem Beitrag gehe ich darauf ein, wie die Bewertungspraxis in Teil D aussieht und wie demensprechend eine erfolgreiche Prüfungsstrategie aussehen könnte.

Grundlagen

Wie ich schon zuvor erwähnt hatte, ist Teil D aus historischen Gründen in einen DI- und einen DII-Teil aufgeteilt.

Dabei hat der Prüfling anscheinend freie Zeiteinteilung.

Ab 2020 kommt das zusätzliche Problem hinzu, dass die Punktevergabe zwischen DI und DII-Teil zwischen 40:60 und 60:40 schwanken kann (siehe Mitteilung des Prüfungssekretariats).

Daher ist mein bisheriger Ratschlag ca. 40% der Zeit, also 2 Stunden, für den DI-Teil aufzuwenden und dementsprechend 60% der Zeit, oder 3 Stunden, für den DII-Teil, veraltet.

Vielmehr müsst ihr in der Prüfung auf die Punkteverteilung schauen und danach eure Zeiteinteilung entsprechend anpassen.

Der DI-Teil: Rechtliche Fragen

Der DI-Teil prüft in abgeschlossenen Fragen spezifische Rechtsgebiete ab. Es scheint so, dass auch in 2020 die  maximalen Punktzahlen für die einzelnen Fragen jeweils in der Prüfung angegeben werden, so dass der Prüfling zumindest in der Prüfung die maximale Zeit berechnen kann, die er für jede Frage aufwenden sollte.

In jedem Fall sollte aber weiterhin der Umfang der Fragen des DI-Teils mit dem Anteil an der Gesamtpunktzahl korrelieren.

Das heißt, bei 40% der Gesamtpunktzahl sollten die Fragen auch so gestaltet sein, dass 2 Stunden (120 Minuten) für die Bearbeitung ausreichen. Machen die DI-Fragen 60% der Gesamtpunktzahl aus, so sollten 3 Stunden (180 Minuten) für die Lösung der Fragen vorgesehen sein.

Daher sollte es bei der von mir schon in der Vergangenheit vorgeschlagenen „3 Minuten-Regel pro Punkt“ bleiben. Das heißt die Gesamtzeit, die man sich pro Aufgabe gönnen sollte, könnt ihr einfach berechnen, indem ihr 3 Minuten mit jedem Punkt multipliziert, den ihr für die Aufgabe bekommt. Also:

  • Bei 5 Punkten, max. 15 Minuten
  • Bei 6 Punkten, max. 18 Minuten
  • Bei 7 Punkten, max. 21 Minuten
  • Bei 8 Punkten, max. 24 Minuten
  • usw.

Dies sind allerdings theoretische Überlegungen, deren praktischer Nutzen sich erst in der 2020-Prüfung zeigen wird. Daher hoffe ich auf euer Feedback, wie ihr das Problem gelöst habt!

Ich empfehle jedenfalls zu Beginn der Prüfung diese Zeiten auf das Deckblatt hinter den einzelnen Fragen zu notieren und dann vor Beginn jeder Frage auch noch die Startzeit und die errechnete „Endzeit“ aufzuschreiben.

Ein Beispiel: Nehmen wir an, ich begänne mit Aufgabe 4 um 10:22 und Aufgabe 4 würde mit 6 Punkten bewertet. Nun notiere ich mir über der Aufgabe die Startzeit (10:22) und die Endzeit (10:40). Egal wo ich um 10:40 wäre, ich würde die offenen Punkte als kurze Stichpunkte mittels Bleistift notieren und zur nächsten Frage weitergehen.

Erst wenn ich alle sechs Aufgaben auf diese Weise beantwortet hätte und noch Restzeit zum Zeitlimit für D1 übrig bliebe, würde ich mir bei den Fragen, bei denen ich glaubte noch mehr schreiben zu können, noch eine Ergänzung erlauben.

Manche propagieren sogar erst den DII-Teil fertig zu stellen und erst dann noch existierende Lücken zu schließen.

Probiert einfach mal unter „Realbedingungen“ aus, was euch besser liegt.

Standardsituationen

Neben der reinen Berechnung der „Zeit pro Aufgabe“ ist es auch eine gute Übung zu erkennen, wofür in der Vergangenheit Punkte vergeben wurden.

Ein häufiger Fehler, gerade beim D-Teil ist, dass die Prüflinge sich gleich auf das Ergebnis, soll heißen, die Lösung des Problems stürzen. Dabei werden aber wichtige, meiste formale Punkte auf der Strecke gelassen, wie z.B.:

  • das richtige Zitieren aller Rechtsgrundlagen (Artikel, Regel, Case-Law, evtl. Richtlinie)
  • richtige Bewerten und ggf. Beanspruchen von Prioritätsansprüchen
  • richtige Bewertung des Standes der Technik
  • richtige Fristenberechnung (Achtung insbesondere bei Aussetzungen oder Unterschieden zwischen PCT und EPÜ)
  • Nationale Besonderheiten
  • PCT-spezifische Regelungen
  • etc.

Wie man an meiner (unvollständigen) Aufzählung erkennt, sind aber gerade diese Punkte sehr „niedrig hängende Früchte„, da sie immer wieder vorkommen und sehr gut schon in den eigenen Unterlagen vorbereitet werden können.

So gibt es z.B. eigentlich immer ein paar Fragen, die eine korrekte Fristenberechnung verlangen. Wer sich hier eine Checkliste oder eine Mindmap mit allen richtigen Rechtsgrundlagen vorbereitet hat, kann gewissermaßen „im Vorbeigehen“ zahlreiche wertvolle Punkte ohne großen Zeitverlust mitnehmen.

Im Grunde ist es ähnlich wie im Fußball: Jeder will schön spielen und „aus dem Spiel heraus“ Tore machen. Am Ende zählen aber Tore aus Standardsituationen genauso viel wie Tore „aus dem Spiel heraus“. Nur mit dem Unterschied, dass man Standardsituationen wie Eckbälle und Freistöße viel besser vorher üben und vorbereiten kann.

Selbst Jogi Löw hat erkannt, dass man Standardsituationen braucht, um zu gewinnen. Das Ergebnis kennt jeder: Deutschland wurde 2014 Fußballweltmeister und ca. 50% aller Tore in dem Tunier waren Tore aus Standardsituationen. Vielleicht nicht unbedingt immer schön, aber wirkungsvoll!

Macht also nicht den Fehler und lasst die wertvollen Punkte aus „Standardsituationen“ liegen, nur weil sie nicht so attraktiv erscheinen!

Daher meine erste „Hausaufgabe“: Geht mal alle alten Prüfungen der letzten zehn Jahre durch und sucht in den Musterlösungen unter Zuhilfenahme des Prüferberichts alle „Standardsituationen“, die ihr finden könnt und erstellt euch dann irgend eine Checkliste,  Mindmap oder ähnliches Tool mit dessen Hilfe ihr möglichst vollständig bei einer solchen Standardfrage alle Punkte einsammelt.

0,5 Punkte pro Aussage

Aus ungesicherten Quellen habe ich gerüchteweise gehört, dass in der Vergangenheit häufig  in 0,5 Punkten-Schritten bewertet wurde. Ich kann daher nicht wirklich behaupten zu wissen, dass es wirklich so ist. Dieses Gerücht scheint aber, wenn man sich die Bewertungspraxis alter Arbeiten so anschaut, nicht völlig aus der Luft gegriffen zu sein.

Das heißt bei einer Aufgabe von z.B. 6 Punkten müsste ein Prüfling zur vollständigen Beantwortung der Frage ca. 12 „bepunktbare“ Aussagen liefern (und keine Aussage die zu Punktabzug führt).

Dies erreicht ihr natürlich einerseits damit, dass ihr bei den Standardaufgaben eine solche Detailschärfe in euren Checklisten vorbereitet habt, dass ihr möglichst alle Punkte mitnehmt. Das bedeutet aber auf der anderen Seite, dass ihr nicht unnötig  viel Zeit verschwenden solltet, nur um bei einer Frage noch 0,5 Punkte mehr zu erreichen.

Vergiss nicht: Dein Ziel sollten eher stabile 60% sein, anstatt 90% (100% schafft ohnehin keiner)!

Wenn Du das Gefühl hast, dass Du alle Punkte bei einer Frage geholt hast, die man mit vernünftigem Zeitaufwand holen konnte, dann gehe lieber zur nächsten Frage oder beginne mit dem DII-Teil.

Am Ende, wenn Du vorzeitig fertig bist und Dir langweilig ist (kleiner Scherz!), kannst Du immer noch versuchen die letzten Punkte bei der einen oder anderen Frage einzusammeln.

Der DII-Teil: Rechtliche Beurteilung

Leider wird beim DII-Teil nicht genau angegeben, wie viele Punkte auf die jeweiligen Teilfragen (ca. 3-4 Stück) entfallen. Dennoch kann man mit ein wenig Prüfungsgespür erahnen, mit welcher Frage ungefähr wieviele Punkte zu erreichen sind und welche Frage demnach die meiste Aufmerksamkeit verdient.

Aufgrund der offenen Gestaltung des DII-Teils ist es sehr schwierig allgemeine Hinweise zur Lösung zu geben, allerdings gibt es zwei Ansätze, die Dir hier trotzdem helfen können wichtige Punkte zusammeln:

1. Auch bei D-II solltest Du eine große Aufmerksamkeit auf „Standardsituationen“ legen.

Hier kann man recht effektiv mit Schlüsselworten arbeiten:

  • Finde ich irgendwo im Text ein Datum, so prüfe ich immer, ob ich eine Fristberechnung (mit allen Zitaten) durchführen muss.
  • Finde ich Angaben, bei denen ich mich zu Neuheit oder erfinderischer Tätigkeit äußern muss, dann mache ich eine ordentliche Neuheitsprüfung bzw. einen Aufgabe-Lösungs-Ansatz.
  • Wenn Prioritäten erwähnt sind, so prüfe ich detailliert die richtige Beanspruchung der Priorität.

…und so weiter. (Siehe auch mein Beitrag „Was uns Schlüsselworte verraten!“).

Daher meine zweite „Hausaufgabe“: Geht mal die Musterlösungen aller alten DII-Teile durch und markiert euch mit gelbem Marker, welche Teile der Antwort pure „Standardantworten“ sind. Auch hier ist es eine gute Übung fertig vorformulierte Standardsatzblöcke in einer Checkliste oder Formulierungshilfe vorzuschreiben, die man – thematisch geordnet – in der Prüfung schnell finden und einsetzen kann.

2. Damit man im D-II-Teil nicht den Überblick verliert, sollte man außerdem unbedingt die Zeitlinien-Übersicht-Strategie anwenden, die ich in diesem Beitrag vorstelle.

Viel Erfolg!

Das richtige Schreibwerkzeug

(c) Nico Riffel

(c) Nico Riffel

Wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe, müssen alle Prüfungen handschriftlich gelöst werden. Zwar ist das Ausschneiden und Aufkleben von Text-Passagen erlaubt (und unter gewissen Umständen zum Zeitsparen sogar empfohlen, siehe z.B. Teil B), dennoch wird ein Großteil der Arbeit handschriftlich erledigt. Wer hier nicht aufpasst kann allein schon aufgrund unleserlicher Handschrift wertvolle Punkte verschenken. Daher ist ein richtiges Schreibgerät und eine gute Schreibtechnik unbedingt wichtig.

In der heutigen Zeit, in der die meisten von uns per Tastatur oder sogar per Diktiergerät bzw. Diktiersoftware ihre Texte erstellen, bringt das handschriftliche Schreiben zahlreiche Probleme mit sich:

1. Unleserliche Handschrift

Der Text, den der Prüfling in der EQE erstellt, wird von mindestens zwei Korrektoren gelesen. Die Chance ist dabei hoch, dass der Prüfer kein Muttersprachler für Deutsch ist. Das heißt, er muss nicht nur mit der Handschrift des Prüflings kämpfen, sondern evtl. auch noch mit sprachlichen Hürden.

Gleichzeitig sorgen der Zeitstress und Ermüdungserscheinungen gerade zum Ende der Prüfung dafür, dass die Handschrift noch unleserlicher wird. Wenn dann noch Fehler in Grammatik und Rechtschreibung hinzukommen, kann man sich ausrechnen, dass hier eine große Gefahr droht wichtige Punkte auf der Strecke zu lassen, nur weil der Prüfer die – möglicherweise richtigen – Argumente einfach nicht mehr entziffern kann.

Wer sich unsicher ist, ob seine Handschrift leserlich ist, kann ja seine Übungsklausuren mal einem Freund oder Freundin geben und um deren Meinung bezüglich der Lesbarkeit bitten.

Wer in einer Lerngruppe lernt, ist gut beraten ein oder zwei Klausuren (am besten diejenigen, die unter „Realbedingungen“ angefertigt wurden) gegenseitig zu korrigieren und neben den inhaltlichen Punkten auch auf die Lesbarkeit zu achten.

Be denen, die wie ich eher zu einer schlecht lesebaren Handschrift neigen, hilft nur nur üben, üben, üben.

Ich empfehle auch sich möglichst früh Papier zu verschaffen, welches dem Prüfungspapier ähnelt (hier) und alle Übungsklausuren etc. auf diesem Papier und mit dem richtigen Stift anzufertigen.

Zur Verbesserung der Handschrift gibt es übrigens inzwischen zahlreiche Bücher und Anleitungen, wie z.B. dieses hier: Handschrift-Trainer: Locker, flüssig und lesbar schreiben

2. Physische Belastung der Hand

Neben der Handschrift ist auch die allgemeine physische Belastung der Hand nicht zu unterschätzen. Selbst wenn die eigene Handschrift normalerweise leserlich ist, können Krämpfe, Sehnenscheidenentzündungen und andere Ermüdungserscheinungen ihren Tribut fordern und schlimmstenfalls dazu führen, dass man seine Gedanken nicht mehr richtig auf das Papier bekommt.

Wer die EQE noch nicht mitgemacht hat, wird vielleicht über diesen Punkt lächeln, aber gerade wenn man alle vier Teile auf einmal schreibt, ist die Belastung für eine untrainierte Hand nicht zu unterschätzen. Kaum einer von uns ist es noch gewöhnt 50 – 100 handgeschriebene Seiten in drei Tagen zu produzieren.

Es ist daher unabdingbar, neben dem Üben der Handschrift, auch auf eine gute Handhaltung beim Schreiben zu achten. Das bedeutet, dass man das Handgelenk gerade halten und über dem Papier „schweben“ lassen sollte.  Auf keinen Fall sollte die Hand abgelegt werden und „mit den Fingern“ geschrieben werden.

Weiterhin ist es notwendig, dass man neben der Übung auch das richtige Schreibgerät einsetzt.

In Foren und im Gespräch mit anderen Teilnehmern habe ich hier verschiedene Strategien gelesen bzw. gehört.

Häufig wird empfohlen Stifte mit verschiedenem Durchmesser und Schreibgefühl zu verwenden, um regelmäßig die Haltung wechseln zu können. Bei der Art der zu verwendenden Stifte gehen aber die Meinungen weit auseinander.

So schwören manche auf Füller. Das ist vor allem dann eine Option wenn der Füller gut eingeschrieben ist und man auch im normalen Berufsleben häufiger mit Füller arbeitet. Allerdings muss man sicherstellen, dass der Füller nicht zu sehr schmiert bzw. die Linie auf dem Prüfungspapier zu sehr ausfranzt. Außerdem muss man darauf achten, dass die Tintenpatrone möglichst schnell und unkompliziert ausgetauscht werden kann.

Denn eines ist sicher: In der Prüfung wird mindestens einmal die Patrone leer sein. Daher sollte man vor allem um klassische Füller, die man noch mittels Tintenfass auffüllen muss, einen großen Bogen machen.

Von Bleistiften ist insoweit abzuraten, da diese nicht als „Dokumentenecht“ gelten und daher nicht zum Schreiben der eigentlichen Prüfungantworten eingesetzt werden sollen. Allerdings kann man natürlich Bleistifte für Markierungen einsetzen die in der endgültigen Fassung nicht mehr sichtbar sein sollen.

Auch Kugelschreiber sind mit Vorsicht zu genießen, da sie häufig zum Schmieren neigen. Außerdem ist das Schreibgefühl bei Kugelschreibern nicht jedermanns Sache.

Ich persönlich habe folgende zwei Stifte verwendet:

Der EASY original fühlt sich in der Hand ziemlich griffig und ergonomisch ausgereift an und die Tinte fließt sehr leicht aus der Spitze. Das Gefühl entspricht fast dem eines guten Füllers. Auch die Stärke der Linie war für mein Schriftbild passend. Allerdings ist der Stift nichts für zu große Hände. Ich habe Handschuhgröße 10 (Large) und fand, dass der Stift noch gut in meiner Hand lag. Personen mit größeren Händen werden evtl. nicht so gut mit diesem Stift klar kommen. Ich konnte allerdings mit diesem Stift schnell viel Text produzieren ohne unter zu starken Ermüdungserscheinungen zu leiden.

Als Ersatz und Alternative nutzte ich auch immer mal wieder Stifte aus der COM4-Gel-Serie. Auch hier war das Schreibgefühl angenehm, wenngleich es eher an dem Gefühl eines Kugelschreibers entspricht (was kein Nachteil sein muss). Vor allem fand ich es vorteilhaft, dass die Tinten bei beiden Stiften nicht schmierte (ganz im Gegensatz zu vielen Füllern und vor allem Kugelschreibern).

 3. Rechtschreibung und Textstruktur

Die Handschrift kann man üben, aber meiner Meinung nach nur bedingt verbessern. Klar, man kann überflüssige Schnörkel weglassen und auf eindeutige und einheitlich Buchstaben achten, aber im Grunde bleibt es die eigene Handschrift (es sei denn man bereitet sich über Jahrzehnte auf die Prüfung vor 😉 ).

Was man aber viel schneller ändern kann ist Rechtschreibung und Textstruktur, bzw. auch das gesamte erste Erscheinungsbild des Textes.

Die Rechtschreibung kann man immer verbessern (nicht nur für die Prüfung). Achte schon bei Deinen Probeklausuren darauf. Die Prüfung bietet sich auch dafür an immer wiederkehrende Begriffe zu verwenden. Sorge dafür, dass diese Begriffe und Floskeln in der Formulierungshilfe korrekt sind, insbesondere, wenn Du nicht in Deiner Muttersprache schreibst.

Außerdem: Mache Absätze, nutze Unterstreichungen (am besten mit Lineal!), wähle eindeutige und einleuchtende Nummerierungen und lasse ordentlich Platz zwischen den Absätzen.

Ich empfehle grundsätzlich immer mindestens eine Zeile auf dem Prüfungspapier frei zu lassen. Das sieht sauberer aus und erlaubt es bei Bedarf noch eine Ergänzung leserlich einzufügen.

Wenn Du etwas streichen musst, mache keine „Streichorgie“ daraus. Zur Not nimm Tipp-ex. Ich bevorzuge hierbei übrigens diese Tipp-Ex-Roller, bei denen man einzelnen „Bahnen“ abrollen kann, nicht das flüssige Mittel welches diese millimeterdicke Kruste erzeugt.

Und bitte, bitte! Schreibe nicht erneut auf die mit Tipp-Ex gelöschten Flächen.
Im Zweifel sollte man den Abschnitt lieber neu schreiben.

Lege Dir lieber ein eindeutiges System zu, mit dem Du bei Bedarf Ergänzungen und Ersetzungen deutlich machst. z.B.:

<-> (Ergänzung auf Seite XX)

anfügen an der Stelle, die ihr ergänzen wollt und schreibt dann den Absatz auf ein Extrablatt z.B. so:

<Ergänzung von Seite XX: Außerdem ist im weiteren Merkmal XXX … >

Oder, wenn es nicht zu viel Text ist, dann schreibe es einfach nochmals neu.

4. Satzstellungen und Sprache

Wer viel am Computer schreibt, gewöhnt sich schnell an, dass sich Sätze auch im Nachhinein korrigieren lassen. Am Computer kann man erst einmal seine Gedanken in Rohfassung hinschreiben, dann durchlesen, korrigieren, umstellen, teilweise neu schreiben und umformulieren.

Bei handschriftlicher Arbeit muss dies alles schon vorher passieren. Insofern ähnelt die Erstellung eines handschriftlichen Textes eher der Arbeitsweise beim Diktieren. Hier kann man auch nur schwer einen nachträglichen Satz korrigieren (allerdings kann man ihn schnell neu aufsprechen). Wer aber gelernt hat in einfachen Sätzen ohne große Unterbrechungen zu diktieren, der wird sich auch bei der handschriftlichen Anfertigung von Texten leichter tun.

Folgende Regeln sollte man daher beachten:

      • Standardsätze und -begriffe verwenden (Deine prosaischen Variationen kannst Du Dir für Deinen nächsten Roman aufheben)
      • Kurze Sätze verwenden
      • Einfache Sprache verwenden
      • Passende und einheitliche Fachausdrücke
      • Abkürzungen sparsam und einheitlich verwenden und am Anfang in der Einleitung definieren (nicht in der gleichen Klausur verschiedene Abkürzungen „SdT“, „ST“ und „SdTech“ für den gleichen Fachausdruck „Stand der Technik“ verwenden)

Hier der Beitrag zum Anhören:

10+1 Regel für den richtigen Mindset

Neben der fachlichen Vorbereitung ist die richtige Einstellung, also der richtige „Mindset“ eine wichtige Voraussetzung zum Bestehen der EQE.

Folgende 10 Regeln sollen Dir dabei helfen, diesen richtigen Mindset zu erreichen:

1. Nimm‘ die EQE nicht auf die leichte Schulter

Ich habe einige Prüflinge bei der EQE kennengelernt, die nahezu unvorbereitet an der Prüfung teilnahmen. Der modulare Aufbau und die Möglichkeit die EQE so oft zu schreiben, wie es einem beliebt (und man bezahlen möchte), verführt dazu „Probeschüsse“ abgeben zu wollen.

Ich kann nur jedem raten: Tu das nicht!

Nehmen wir an, Du hast wirklich Glück und bestehst einen Teil auf Anhieb. Dann hast Du immer noch nicht gelernt worauf es bei der EQE ankommt und wirst Dir bei den anderen Teilen entsprechend schwerer tun.

Dann kann es nämlich leicht passieren, dass Du nicht begreifen kannst, warum Du z.B. Teil A auf Anhieb bestanden hast, Teil B, C und D aber einfach nicht gelingen wollen.

Nur die wenigstens gestehen sich in dieser Situation ein, bei dem einen Teil einfach nur Glück gehabt zu haben.

Sie lernen dann häufig auch für die anderen Prüfungen nur halbherzig. Ein Mal hat es doch ganz ohne Vorbereitung geklappt, dann werden die anderen Teile doch mit halbherziger Vorbereitung erst recht klappen, oder?

Mach‘ bitte diesen Denkfehler nicht!

Viel wahrscheinlicher ist ohnehin, dass Du keinen der Prüfungsteile ohne Vorbereitung auf Anhieb schaffst. Schnell ist man dann ein weiteres Mal durchgefallen und kann sich auf diese Weise eine Prüfungsangst vor der EQE „antrainieren“.

Außerdem wird die Vorbereitung auf die EQE mit jeder Prüfung schwerer, nicht leichter.

Warum?

Weil Du die wertvollsten Materialien zur Vorbereitung auf die Prüfung mit der Zeit verbrauchst: Die kommentierten Prüfungen aus den Vorjahren.

Nur diese alten Prüfungen erlauben einen Test unter „Realbedingungen“ und eine gute Selbstkontrolle anhand der Musterlösungen und Prüferkommentare.

Wenn Du einmal eine alte Prüfung geschrieben hast, dann wirst Du Dich auch nach einem Jahr noch an wichtige „Knackpunkte“ der Lösung erinnern und somit nicht mehr unter echten Realbedingungen schreiben können.

Vergiss hierbei auch nicht, dass eigentlich nur die Prüfungen aus den letzten 4-5 Jahren sinnvolle Beispiele zur Vorbereitung darstellen, da die früheren Teile sowohl für andere Prüfungsbedingungen, als auch unter anderen gesetzlichen Vorgaben gestaltet worden sind.

So hat sich z.B. der C-Teil seit 2012 um eine Stunde verkürzt und die gesetzlichen Regeln zum Anmelden von z.B. Teilanmeldungen haben sich in den letzten Jahren geändert.

Also gilt: Gib‘ gleich von Anfang an Vollgas und schreibe die Prüfung immer mit dem Ziel um zu bestehen!

2. „Überakademisiere“ nicht die EQE

Es gibt natürlich auch den umgekehrten Weg: Manche Prüflinge neigen dazu die Prüfung zu einer Wissenschaft zu machen.

Es ist jedoch meine große Überzeugung, dass es besser ist, für sich eine Lösung zu finden, mit der man auch unter Stressbedingungen stabile 60% der Punkte erreicht, anstatt die 100%-Lösung anzustreben.

Natürlich sollte man sich ordentlich vorbereiten und auch sonst jeden (legalen!) Trick nutzen, der einem beim Bestehen der Prüfung hilft (z.B. „niedrig hängende Früchte“ einsammeln), dazu braucht man aber nicht das gesamte EPÜ und den PCT auswendig zu lernen oder auch noch die letzte T-Entscheidung auf Anhieb zu wissen.

Das ist der falsche Weg und verschwendete Energie.

Zielführender ist es auf ausreichend detaillierte Formulierungshilfen, Mindmaps und Checklisten zu setzen und einen guten Werkzeugkasten zu besitzen. Außerdem sollte man sich ein gutes Zeitmanagement für die Prüfung zulegen.

3. Vorbereitung ist die halbe EQE

Eine gute Vorbereitung sorgt dafür, dass Du eben nicht alle Entscheidungen und Gesetzestexte auswendig lernen musst, sondern dass Du sie im Zweifel möglichst schnell finden kannst.

Daher sollte man sich bei seiner Vorbereitung vor allem drauf konzentrieren wiederkehrende Muster zu entdecken, in Formulierungshilfen, Mindmaps und Checklisten zu sammeln und auf diese Weise die maximalen Punkte mitzunehmen.

Um so mehr die Zeit ein limitierender Faktor ist, um so detaillierter sollte hierbei die Vorbereitung sein.

Schäme Dich daher nicht detaillierte Checklisten á la „Erst die Socken, dann die Hose und zuletzt die Schuhe anziehen und schnüren“ zu schreiben.

4. Kenne das Bewertungsschema

Mit diesem Punkt meine ich, dass Du wissen solltest, auf was es die meisten Punkte in den jeweiligen Teilen gibt. Wenn ich weiß, dass ich in Teil A (Chemie) zwischen 70 – 85% der Punkte für einen erteilbaren Anspruchssatz bekomme, dann weiß ich, dass ich auch 70 -85% meiner Zeit hierfür aufwenden werde und nicht meine Zeit mit anderen Aufgaben verschwende.

Wenn ich dann noch weiß, dass ich Null (!) Punkte auf einen Anspruch bekomme der nicht neu ist, dann werde im Zweifel eher einen zu engen Anspruch schreiben, der vielleicht nur 80% der maximalen Punkten bekommt.

Ähnliche Strategien gelten natürlich auch für die anderen Teile. So entspricht in Teil D der kürzere Teil dem früheren DI-Teil und es werden ca. 40 Punkte für diesen Teil vergeben. Also sollte man nicht mehr als 2 der insgesamt 5 Stunden für diesen Teil verwenden. Außerdem bedeutet es, dass man ca. 3 Minuten pro Punkt veranschlagen sollte. Das heißt, wenn ich eine 6 Punkte-Frage habe, dann werde ich maximal 18 Minuten der Beantwortung dieser Frage widmen. Ist die Zeit um, dann gehe ich weiter zur nächsten. Sollte ich am Ende noch Zeit haben, kann ich ja wieder zur Frage zurückkehren.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass für jeden Prüfungsteil gilt, dass man sich vorher eine Punktestrategie zurechtlegen muss.

5. Sammle die leichten Punkte auf, wo immer sie zu finden sind

Abgesehen davon, dass man wissen muss wo die „größten Früchte“ der Prüfung hängen, sollte man auch wissen, welche „niedrig hängende Früchte“ man leicht, gewissermaßen „im Vorbeigehen“ einsammeln kann.

So gilt: „Big fruits first!; and little, but easy fruits, second!“.

Hier hilft auch wieder eine gute Vorbereitung. Wenn ich weiß, dass ich durch einfaches Ausschneiden und Aufkleben sowie einiger Standardsätze aus meiner Formulierungshilfe in wenigen Minuten eine Beschreibung in Teil A anfertigen kann, die große Chancen hat bis zu 15 Punkten zu bekommen, dann nehme ich diese Punkte doch gerne mit.

Diese Regel ist natürlich bei allen Teilen anwendbar.

In diesem Zusammenhang hat auch das Sprichwort: „Der Weg ist das Ziel.“ eine wichtige Bedeutung.

Denn nur allzu oft ist man in der Prüfung voller Freude den Knackpunkt der Fragestellung erkannt zu haben und stürmt auf diese Lösung zu, ohne zu erkennen, dass man auf dem Weg dorthin, z.B. einfach indem man nicht zutreffende Alternativen (kurz!) anprüft oder ein gesetzliche Regelung richtig zitiert, viele wertvolle Punkte auf der Strecke lässt.

Also gewöhnt euch früh an nicht nur die Frage zu beantworten, sondern auch den formalen Weg so zu beschreiten, wie es vom EPA erwartet wird. Manchmal reicht es schon die richtigen Stichworte oder Standardfloskeln zu verwenden um wichtige Punkte zu sammeln.

Hatte ich schon erwähnt, dass Checklisten, Mindmaps und/oder Formulierungshilfen hier wertvolle Begleiter sind (;-)?

6. Kenne den Prüfer

Hand in Hand mit Regel 5 geht diese Regel: Versetzt euch mal in die Lage des Prüfers. Der muss dutzende Prüfungsarbeiten bewerten. Meist in schlechter Handschrift geschrieben und evtl. noch in einer Fremdsprache. Dazu hat er dann eine Musterlösung zur Hand mit der er nun auf „Punktesuche“ in Deiner Arbeit geht, vielleicht die zwölfte an diesem Tag.

Mach es dem Prüfer leicht diese Punkte zu finden!

Dass heißt nicht nur möglichst deutlich und strukturiert schreiben, sondern auch Standardausdrücke, eindeutige Abkürzungen, einheitliche Zitierungen, Stichworte, Paragraphen, etc. zu verwenden.

Dein Ziel muss es sein die Punkte, die der Prüfer auf seiner Checkliste oder Musterlösung hat, möglichst wörtlich zu treffen.

7. Nutze die alten Prüfungsarbeiten perfekt aus

Die alten Prüfungsarbeiten sind „Gold“. Daher verbrauche sie nicht halbherzig. Ich würde empfehlen so viele Prüfungsaufgaben der letzten fünf Jahre wie möglich mit perfektem Werkzeugkasten und unter „Realbedingungen“ zu schreiben.

„Realbedingungen“ bedeutet hierbei: Feste Zeit, keine Hilfsmittel, die in der Prüfung nicht erlaubt wären, keine Pausen, keine Ablenkung, keine Schummelei, etc.

Gehe aber noch einen Schritt weiter: Analysiere nach dem Schreiben die Prüfung und die Rahmenbedingungen kritisch:

  • Hat die angewandte Technik funktioniert?
  • Wo hast Du unnötige Zeit verloren?
  • Wo hast Du unnötige Punkte verspielt?
  • Wie hättest Du Dir helfen können, schneller und besser die richtige Lösung zu finden?
  • Hättest Du bestanden?

Es ist auch eine gute Idee Deine Arbeit von einem Freund in Deiner Lerngruppe korrigieren zu lassen. Es kostet erst einmal ein wenig Überwindung, aber Du wirst erstaunt sein, wo Du Abzüge bekommst, obwohl Du glaubst doch alles genauso geschrieben zu haben.

Aus den genannten Gründen solltest Du Dich also erst einmal darauf konzentrieren gute Unterlagen und Werkzeuge zu erstellen. Übe vielleicht erst einmal mit konstruierten Teilen, Fragestellungen aus der Übungsliteratur oder zeitlich weiter zurückliegenden Prüfungsaufgaben (vor 2009), um ein Gefühl für die Aufgaben zu bekommen und gehe erst dann die echten Prüfungen an.

Es gilt also: Hole das Maximum aus den alten Prüfungsaufgaben heraus!

8. Plane genügend Vorbereitungszeit ein

Ein C- oder D-Teil dauert 5 Stunden. Unter Realbedingungen ist mit Vorbereitung und Nachkorrektur somit schnell ein ganzer Arbeitstag weg.

Selbst A und B-Teile sind mit ihren 3,5 und 3 Stunden nicht wirklich kurz (wenn man noch ca. 1-2 Stunden Vor- und Nachbereitung mit einrechnet).

Man braucht also allein zum Schreiben der Prüfungsarbeiten viel Zeit. Hinzu kommt natürlich die allgemeine Vorbereitung. Um „Part I – Basic Questions for Paper D“ der DeltaPatents durchzuarbeiten, habe ich ca. 14 volle Tage am Stück gebraucht (ca. 6-8 Stunden am Tag). Für „Part II“ nochmals so lange. Inzwischen sind die beiden Teile übrigens in einem Teil zusammengefasst. Es wird aber ähnlich lang dauern diesen Band durchzuarbeiten.

Last but not least, musst Du natürlich auch die Zeit für die Ausarbeitung der Hilfsmittel, wie z.B. Formulierungshilfen und Checklisten mit einrechnen.

Kurz: Die EQE braucht viel Zeit zur Vorbereitung!

Nimm‘ Dir also genügend Zeit und glaube nicht, dass Du das leicht am Feierabend und an ein paar Wochenenden erledigen kannst.

Plane lieber ein bis zwei Urlaube ein und nutze diese Auszeit konsequent zum Lernen.

Wenn Du nicht genug Zeit hast in einem Jahr alle Teile vorzubereiten, dann konzentriere Dich lieber auf einen oder zwei Teile, anstatt zu versuchen die Zeit auf alle Teile aufzuteilen. Schütze Dich hier vor falsch verstandenem Ehrgeiz.

Wenn Du mir nicht glaubst, dann frage mal andere erfolgreiche Absolventen. Du wirst feststellen, dass in den meisten Fällen diejenigen, die auf Anhieb alle Teile bestanden haben, diejenigen sind, die sich genügend Zeit zur Vorbereitung nehmen konnten.

Natürlich ist der Zeitaufwand individuell unterschiedlich. Vielleicht hast Du das perfekte fotographische Gedächtnis und kannst Dir ein 500-Seiten-Lehrbuch an einem Wochenende einprägen. Aber selbst dann wirst Du allein für das Schreiben der Übungsklausuren unter Realbedingungen einiges an Zeit einplanen müssen.

Es gilt also: Nimm‘ Dir genügend Zeit und plane lange im Voraus.

9. Kenne die Prüfungsatmosphäre

Die Prüfung selbst ist, trotz aller Vorbereitungen unter Realbedingungen noch einmal etwas sehr Spezielles.

Inzwischen habe ich eine Übersicht über alle Prüfungsorte erstellt, die Du Dir durchlesen solltest.

Warum ist das so wichtig, sich auch mit dem Prüfungsort zu beschäftigen?

Nun, man befindet sich in einer Situation, in der man ohnehin aufgeregt sein wird. Hier sollte man versuchen, jeden unnützen zusätzlichem Stress zu vermeiden. So sollte man sich z.B. darauf einstellen:

  • Das Ende Februar/Anfang März Schnee in München liegen kann und dann die Anfahrt zum Prüfungszentrum dreimal länger dauert als geplant.
  • Die Strassenbahn Verspätung hat.
  • Man im Stau steht oder keinen Parkplatz findet.
  • Der Prüfungsraum zu kalt oder zu warm ist.
  • Dass es im Prüfungsraum laut ist (Ohropax Soft 10 St.).
  • Dass man nach einigen Stunden in der Prüfung Hunger bekommt und etwas essen (Bananen und Traubenzucker) und trinken (Wasser, Kakao) möchte.
  • Der Tisch zu klein ist (Ablagemöglichkeiten nutzen wie z.B. mit Hängemappen-Transportbox oder Spacebox mit 5 Schübenund Ordnung schaffen).
  • Man die Wanduhren nicht von jedem Platz aus sehen kann, etc.

Es gilt also: Sei auch für diese Eventualitäten vorbereitet!

10. Bilde eine Lerngruppe

Ja, ich weiß, manche lernen lieber alleine. Und in einer frühen Phase, in der man sich erst einmal mit allem vertraut macht, ist es sinnvoll erst einmal alleine zu lernen.

Aber besonders für die gegenseitige Kontrolle der alten Prüfungen, dem Gegenlesen der vorbereiteten Checklisten und Materialien, dem Verständnis bestimmter Techniken und nicht zuletzt der gegenseitigen Motivation ist eine Lerngruppe unverzichtbar.

Nur so erkennst Du Dinge oder Probleme, die Du alleine vielleicht nie beachtet hättest.

Es geht hier auch darum, die eigene Komfortzone zu verlassen.

Denn nach einigen Monaten alleinigem Lernen fängt man an es sich „einzurichten“ und sich einzureden, dass man alles drauf hat. Erst der Kontakt mit anderen bringt einen wieder auf den Boden der Tatsachen zurück.

Allerdings sollte die Lerngruppe auch nicht zu groß sein. Es muss noch eine ordentliche Diskussion gewährleistet sein, ohne ins Unerhebliche abzuschweifen.

Ich denke, dass nicht mehr als 2-4 Personen eine Lerngruppe bilden sollten.

Außerdem müssen die Personen natürlich auch charakterlich und in ihrem Lerntempo zueinander passen.

Dennoch denke ich: Eine Lerngruppe ist eine wertvolle externe Kontrolle der eigenen Leistungsfähigkeit und eine sehr gute Motivationsquelle.

Bonus: 11. Verlasse Dich nicht auf die Kommentare

Klar, ein guter Kommentar (wie z.B. der Kley-Kommentar zum EPÜ 2000) stellt übersichtlich alle Regeln, Richtlinien und Entscheidungen zu einem Thema dar und erlaubt so die souveräne Beantwortung selbst komplizierter Fragen.

Man sollte aber hierbei nicht vergessen, dass die Kommentare und Übungsfragen immer anhand der zurückliegenden Prüfungen überarbeitet und angepasst werden.

Kein Wunder also, dass man selbst exotische Sonderfälle dann im nächsten Jahr in der neuen Ausgabe des Kommentars findet!

Löst man nun die zurückliegenden Prüfungsaufgaben immer erfolgreich mit dem Kommentar, so besteht das Problem, dass man sich bei den zukünftigen exotischen Fragen in der falschen Sicherheit wiegt, dass die Antwort schon im Kommentar zu finden sein wird.

In der echten Prüfung werden aber, wie gesagt, immer wieder auch neue Fragen und Fallkonstellationen präsentiert, die sich so nicht ohne weiteres in der Sekundärliteratur finden lassen.

Die Lösung kann also nur lauten, dass man immer auch die „Primärliteratur“ also vor allem neue Entscheidungen und Mitteilungen im Amtsblatt verfolgen und ggf. den Kommentar entsprechend ergänzen sollte, um auch auf solche Eventualitäten vorbereitet zu sein.

Siehe auch mein Kapitel Literatur.

 

Merkmalsanalyse im C-Teil

Der C-Teil ist das Verfassen eines Einspruchsschriftsatzes gegen ein Patent. Daher muss man bei jedem Anspruch prüfen, ob dieser im Vergleich zu einer oder mehrerer Entgegenhaltungen nicht neu bzw. nicht erfinderisch ist.

Während man also das Patent und die Entgegenhaltungen analysiert, stolpert man über zahlreiche Merkmale, deren Fundstellen man für die spätere Argumentation möglichst festhalten sollte.

Trick 1: Bringe die Merkmale unter Deine Kontrolle

Ich will mit einem Beispiel einmal genauer zeigen, was ich meine:

Anspruch 1 des angegriffenen Patents soll lauten: „Ein Holztisch zum Erwärmen von Speisen“.

Entgegenhaltung 1 offenbart: „Metalltische zum Erwärmen von Speisen“ und Entgegenhaltung 2 offenbart allgemein „Holztische“.

Nun ist Anspruch 1 formal neu gegenüber Entgegenhaltung 1 und 2, aber höchstwahrscheinlich nicht erfinderisch, denn – wir erinnern uns – bei der Prüfung von erfinderischer Tätigkeit dürfen zwei Entgegenhaltungen kombiniert werden*.

(*Natürlich ist es in der Praxis nicht ganz so einfach: Der Fachmann müsste auch „Anlass“ gehabt haben beide Dokumente zu kombinieren. In der Prüfungssituation müssen wir die Kombinierbarkeit zweier Dokumente natürlich auch beachten, können aber in erster Näherung erst einmal die verschiedenen „Puzzleteile“ zusammensuchen).

Um das aber schnell feststellen zu können wäre es gut das Merkmal „Metalltisch zum Erwärmen von Speisen“ aus Entgegenhaltung 1 und das Merkmal „Holztisch“ aus Entgegenhaltung 2 irgendwie festzuhalten, so dass man die Textstelle später beim eigentlichen Schreiben des Einspruchsschriftsatzes findet.

Im genannten Beispiel ist dies noch relativ einfach, da die Merkmale sehr kurz sind. In der Prüfung sind die Merkmale jedoch meist zahlreicher und komplexer, außerdem gibt es mehr Ansprüche und mehr Entgegenhaltungen; und manchmal ist die Kombinationsmöglichkeit auch nicht immer so leicht ersichtlich.

Um so mehr muss man irgendwie die teilweise vielfältige Merkmalsinformation so festhalten, dass man sie am Ende beim Schreiben des Einspruchs schnell und verlässlich findet. Dazu gibt es folgende (mir bekannte) Methoden:

1. Klassische Merkmalsanalyse

Natürlich kann man eine klassische Merkmalsanalyse jeder Druckschrift durchführen.Man schreibt also bei jedem Merkmal des Patentanspruchs:

1.1 „Holztisch“ -> Entgegenhaltung 2 -> „Holztisch“ (Zitatstelle)

1.2 „… zum Erwärmen von Speisen“ -> Entgegenhaltung 1 -> „Metalltisch zum Erwärmen von Speisen“ (Zitatstelle)

Der Vorteil: Man hat alles im Blick inklusive ausformulierter Merkmale.

Der Nachteil: Es kostet viel Zeit und widerspricht der Regel möglichst wenig zu schreiben was nicht direkt im Einspruchsschriftsatz als Text verwertet werden kann.

2. „Ausformulierungs“-Technik

Ein anderer Ansatz ist eine Methode, bei der man für jede Entgegenhaltung und jeden Anspruch eine eigene Seite wählt und Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Anspruchsmerkmal und Merkmal der Entgegenhaltung ausformuliert.

Beispiel:

*** erste Seite ***

Gemeinsamkeiten:

Entgegenhaltung 1 offenbart einen Metalltisch, der zum Erwärmen von Speisen geignet ist. (Zitatstelle)

Unterschiede:

Entgegenhaltung 1 unterscheidet sich von Anspruch 1 dadurch, dass kein Holztisch erwähnt wird.

*** zweite Seite ***

Gemeinsamkeiten:

Entgegenhaltung 2 offenbart einen Holztisch (Zitatstelle).

Unterschiede:

Entgegenhaltung 2 unterscheidet sich von Anspruch 1 dadurch, dass keine Erwärmung von Speisen erwähnt wird.

Diese Vorgehensweise erscheint noch umständlicher, hat aber den Vorteil, dass man die Sätze schon so formuliert, wie man sie auch im eigentlichen Schriftsatz z.B. im Rahmen des „Problem-Solution-Approach“ verwenden würde. Dadurch kann man am Ende durch Ausschneiden und Aufkleben viel von dem schon geschriebenen Text verwerten. Insbesondere bei langen, ausführlichen Merkmalen eine wichtige Zeitersparnis.

Der Nachteil ist aber, dass man eine ziemliche Zettelwirtschaft bekommt und höllisch aufpassen muss, dass man nichts durcheinander wirft. Außerdem kostet das Ausschneiden und Aufkleben auch viel Zeit und birgt die Gefahr, dass die Seiten beim späteren Kopieren aneinander kleben.

Ich habe in der Tat diesen Ansatz in einer Prüfung einmal ausprobiert und hatte nur mäßigen Erfolg damit: Am Ende war ich erst verwirrt und dann, als ich dann doch noch die richtigen Blätter für den jeweiligen Angriff fand, lief mir die Zeit davon, so dass ich die letzten beiden Angriffe nicht mehr machen konnte, obwohl ich sie richtig erkannt hatte. Das war genug um durchzufallen – wenngleich auch denkbar knapp…

3. Farbmarkierungstechnik

Manche schwören auch darauf einfach nur durch Anmerkungen und Farbmarkierungen die richtigen Textstellen hervorzuheben bzw. auch die Entgegenhaltungen nicht nacheinander abzuarbeiten, sondern sich, je nachdem wie sie zum Anspruch passen, zusammen zu suchen.

Diese „Brute-force„-Attacke hat bei mir in den Prüfungsvorbereitungen jedenfalls nicht funktioniert. Insbesondere bei Merkmalskombinationen, die nicht sofort ins Auge springen, übersah ich leicht etwas oder suchte unnötig lange durch die Entgegenhaltungen. Außerdem widerspricht sie der Regel möglichst kein Dokument zweimal in die Hand zu nehmen.

4. Nico’s Lösung: „abgespeckte“ Merkmalstabelle

Also kam ich zu meiner Lösung, die einen Kompromiss aus obigen Ansätzen darstellt. Sicherlich ist sie noch verbesserungswürdig, sie hat mir aber immerhin so weit geholfen, dass ich mit ihr (und weiteren Techniken) den C-Teil mit komfortablen Punktepolster bestanden habe.

Also ich habe eine Tabelle vorgefertigt, die ich dann wie eine (verkürzte!) Merkmalsanalyse ausfüllte:

C_Teil_Merkmalsanalyse_Beispiel

In der ersten Spalte notierte ich das Merkmal, wobei die Zahl vor dem Punkt den Anspruch und die Zahl nach dem Punkt das Merkmal nummeriert. Merkmal 1 aus Anspruch 1 hat also die Nummer „1.1“, Merkmal 2 aus Anspruch 1 die Nummer „1.2“, etc.

In die nächste Spalte schrieb ich das Stichwort (nicht das ganze Merkmal) welches das Merkmal im Anspruch gut beschreibt, z.B. „Holztisch“ oder „Erwärmen“.

In die nächste Spalte schrieb ich einen Haken, ein Fragezeichen oder ein Kreuz (man kann auch Plus, Minus und Fragezeichen verwenden) um zu kennzeichnen, ob ein Merkmal in der entsprechenden Entgegenhaltung A2 bis A6 enthalten war. Wer will kann in dieser Spalte auch noch weitere Bemerkungen festhalten, z.B. „W“ für weglehrende Hinweise oder „FW“ für Hinweise auf allgemeines Fachwissen.

Die nächste Spalte enthielt dann die Zitatstelle und evtl. zusätzliche Bemerkungen, wenn z.B. Merkmale unterschiedlich bezeichnet waren.

So konnte ich für jedes Merkmal festhalten ob und in welcher Form es in welcher Entgegenhaltung vorkam.

Wenn ich dann am Ende noch die Haken und Kreuze mit Grün bzw. Rot markierte (Fragezeichen in Gelb), konnte ich schnell sehen, welche Entgegenhaltungen zusammen alle Merkmale eines Anspruches abdeckten und für meine Angriffe auswählen.

So verlor ich verhältnismäßig wenig Zeit, hatte einen guten Überblick über mögliche Angriffe und, was für die Bewertung am Ende nicht unwichtig ist, alle Zitate schon detailliert vorbereitet.

Probiert aus, ob diese Tabelle auch etwas für Euch wäre, ich habe sie hier zum Download zur freien Verwendung angehängt.

Eine Bitte habe ich aber: Wenn ihr sie verwendet oder weitergebt, dann verändert bitte nicht den Copyright-Hinweis. Danke!

Merkmalsanalyse_für_C-Teil